Es begab sich zu Zeiten der Covid-Verordnungen...


Bohemian Flexer

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Kennt das ASB in und auswendig
brillantinbrutal schrieb vor 23 Minuten:

Witzig, das wollte ich dir auch gerade vorschlagen. Du beziehst dich auf irgendwelche nicht näher dargelegten Theorien. Weil mir gerade danach ist, dich aufzublattln und weil du mich in obiger Art zitiert hast, entgegne ich deinen Phantomtheorien mit dem Obersten Gerichtshof:

Der Gedanken der Generalprävention hat im neuen Strafgesetzbuch einen so deutlichen und kategorischen Niederschlag gefunden (siehe § 37, § 42, § 43, § 46 StGB), daß, wenn auch im allgemeinen die Spezialprävention prävalieren mag, dennoch die Generalprävention zuweilen, wie in diesem Fall, den Ausschlag geben kann (so schon EvBl 1982/71Nächster Suchbegriff13 Os 46/82 ua).

Und damit auch auf Ebene der Theorien argumentiert wird: "Positive Generalprävention". Interessanterweise bezieht sich der Oberste Gerichtshof auch auf diese: RS0091804

 

Maßgebend ist die positiveNächster Suchbegriff Seite der Vorheriger SuchbegriffGeneralprävention (Leukauf-Steininger Kommentar 3.Auflage § 46 RN 8).

Und falls dir der Oberste Gerichtshof nicht reicht, auch wenn er eben der oberste ist, dann mach ich jetzt noch das ganz Oage und greife zum Äußersten, dem Gesetz. Hier nur ein Beispiel von vielen:

 

§ 37. StGB

 (1) Ist für eine Tat keine strengere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren angedroht, so ist statt auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr gleichwohl auf eine Geldstrafe von nicht mehr als 720 Tagessätzen zu erkennen, wenn es nicht der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bedarf, um den Täter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

(2) Ist für eine Tat eine strengere Freiheitsstrafe als nach Abs. 1, aber keine strengere als eine zehnjährige Freiheitsstrafe, angedroht, so ist die Verhängung einer Geldstrafe von nicht mehr als 720 Tagessätzen an Stelle einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr nur zulässig, wenn es nicht der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bedarf, um den Täter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten, und die Verhängung einer Geldstrafe genügt, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.

Und letztlich komme ich noch einem anderen User zu Hilfe und nenne Fälle, die viele, bei denen Generalprävention im Vordergrund stand: Minister Strasser und LH-Stv. Martinz. Würdest du Gerichtssäle hinreichend von innen kennen, wüsstest du, dass bei den entsprechenden Fällen (logisch!) sehr oft derart argumentiert wird. Ich meine, dem Tabellenführer kommt mutatis mutandis eine nicht ganz unähnliche Position zu wie einem Spitzenpolitiker. 

 

Da du offenbar andere einschüchtern willst, sei dir in dein Stammbuch geschrieben, dass Gerichte hier in aller Regel unterstellen, dass von "Betrug" im landläufigen Sinn ausgegangen wird und nicht im Sinne des StGBs. Mag sein, dass du das nicht weißt, aber dann sollte man andere nicht versuchen zu verängstigen. Das ist nämlich ziemlich uncool

Das erscheint mir jetzt schon fast tragisch-komisch. Hauen doch nicht wenige, gerade in diesem Thread ziemlich unreflektiert raus, wonach ihnen gerade ist. Das ist das eine, in dem Zusammenhang ist verängstigen allerdings vermutlich ziemlich überschießend.

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Banklwärmer
brillantinbrutal schrieb vor 13 Minuten:

Witzig, das wollte ich dir auch gerade vorschlagen. Du beziehst dich auf irgendwelche nicht näher dargelegten Theorien. Weil mir gerade danach ist, dich aufzublattln und weil du mich in obiger Art zitiert hast, entgegne ich deinen Phantomtheorien mit dem Obersten Gerichtshof:

Der Gedanken der Generalprävention hat im neuen Strafgesetzbuch einen so deutlichen und kategorischen Niederschlag gefunden (siehe § 37, § 42, § 43, § 46 StGB), daß, wenn auch im allgemeinen die Spezialprävention prävalieren mag, dennoch die Generalprävention zuweilen, wie in diesem Fall, den Ausschlag geben kann (so schon EvBl 1982/71Nächster Suchbegriff13 Os 46/82 ua).

Und damit auch auf Ebene der Theorien argumentiert wird: "Positive Generalprävention". Interessanterweise bezieht sich der Oberste Gerichtshof auch auf diese: RS0091804

 

Maßgebend ist die positiveNächster Suchbegriff Seite der Vorheriger SuchbegriffGeneralprävention (Leukauf-Steininger Kommentar 3.Auflage § 46 RN 8).

Und falls dir der Oberste Gerichtshof nicht reicht, auch wenn er eben der oberste ist, dann mach ich jetzt noch das ganz Oage und greife zum Äußersten, dem Gesetz. Hier nur ein Beispiel von vielen:

 

§ 37. StGB

 (1) Ist für eine Tat keine strengere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren angedroht, so ist statt auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr gleichwohl auf eine Geldstrafe von nicht mehr als 720 Tagessätzen zu erkennen, wenn es nicht der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bedarf, um den Täter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

(2) Ist für eine Tat eine strengere Freiheitsstrafe als nach Abs. 1, aber keine strengere als eine zehnjährige Freiheitsstrafe, angedroht, so ist die Verhängung einer Geldstrafe von nicht mehr als 720 Tagessätzen an Stelle einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr nur zulässig, wenn es nicht der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bedarf, um den Täter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten, und die Verhängung einer Geldstrafe genügt, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.

Und letztlich komme ich noch einem anderen User zu Hilfe und nenne Fälle, die viele, bei denen Generalprävention im Vordergrund stand: Minister Strasser und LH-Stv. Martinz. Würdest du Gerichtssäle hinreichend von innen kennen, wüsstest du, dass bei den entsprechenden Fällen (logisch!) sehr oft derart argumentiert wird. Ich meine, dem Tabellenführer kommt mutatis mutandis eine nicht ganz unähnliche Position zu wie einem Spitzenpolitiker. 

 

Da du offenbar andere einschüchtern willst, sei dir in dein Stammbuch geschrieben, dass Gerichte hier in aller Regel unterstellen, dass von "Betrug" im landläufigen Sinn ausgegangen wird und nicht im Sinne des StGBs. Mag sein, dass du das nicht weißt, aber dann sollte man andere nicht versuchen zu verängstigen. Das ist nämlich ziemlich uncool

Phantomtheorien? Das sind Strafrechtstheorien, die sich mit Grund und Zeck von Strafen auseinandersetzen, darunter sind Spezialprävention, Generalprävention und Vergeltung.

Mit einem 40 (30) Jahre OGH-Entscheid blattelst mich überhaupt nicht auf, wenn schon solltest du auch lesen was du vorbringst: "wenn auch im allgemeinen die Spezialprävention prävalieren mag, dennoch die Generalprävention zuweilen, wie in diesem Fall, den Ausschlag geben kann". Um Missverständniss ezu vermeiden: ZUWEILEN, also dann und wann, danke für die Bestätigung.

§ 37 hättest mir nicht hinschreiben brauchen, kenne ich, danke sehr. Und wenn du ganz genau gelesen und verständen hättest, hättest vielleicht mitbekommen, dass von der Strafbemessung die Rede war, nicht vom Grund und Zweck der Strafe. Das findet de facto nicht statt, darum solltest du dich auch in einen österreichsichen Gerichtssaal setzen.

Darum wurde bei Strasser also das Strafmaß also gesenkt, weil die Generalprävention im Vordergrund stand, sehr interessant. Für den Vergleich zwischen einem Tabellenführer einer Sportliga und einem Spitzenpolitiker, der bestochen wurde, musst aber sehr viel abändern. Lächerlich.

Wen sollte ich einschüchtern wollen wenn ich Blödsinn als Blödsinn Blödsinn nenne? Ok, deiner Vorstellung nach hat der strafrechtliche Betrug nichts mit dem StGB zu tun. Ist für mich auch in Ordnung, wenn du das meinnt, es ist halt trotzdem Blödsinn.

 

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Woody schrieb vor 13 Minuten:

Ich hab die Diskussion die letzten Tage nicht mitverfolgt, also sorry falls es schon hier behandelt wurde:

Weiß jemand, ob der LASK wie angekündigt Bildmaterial zu Verstößen anderer Teams vorgelegt hat? Die Medien haben über nichts berichtet, daher stellt sich mir die Frage, ob es hier bereits Infos bei der Liga gibt, die einfach nicht öffentlich gemacht wurden, oder ob der LASK hier noch nichts vorgelegt hat.

Gibts dazu any news?

Alter Schwede. :facepalm:

1. Wenn ich in einen Thread etwas schreibe, lese ich minimum die letzten 2 Seiten, dann wäre deine Frage bereits beantwortet.

2. Hacklt von uns keiner beim Senat 1 oder bei der BuLi somit wissen wir genau so viel wie du.

bearbeitet von neunzehnhundertacht

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Postinho
neunzehnhundertacht schrieb vor 7 Minuten:

Alter Schwede. :facepalm:

1. Wenn ich in einen Thread etwas schreibe, lese ich minimum die letzten 2 Seiten, dann wäre deine Frage bereits beantwortet.

2. Hacklt von uns keiner beim Senat 1 oder bei der BuLi somit wissen wir genau so viel wie du.

1. Du wirst es nicht glauben - das hab ich sogar gemacht. Antwort auf meine Frage gibts da keine!

2. Wäre durchaus möglich, dass man weiß, dass es eine Stellungnahme des Lask an die Liga dazu gibt, aber Details daraus nicht offengelegt wurden.Genau das hätte mich interessiert.

...und last but not least. Wenn du auf eine höfliche konstruktive Frage keine gleichermaßen konstruktive Antwort geben kannst oder willst, dann lies doch einfach drüber und erspar dir die Mühe zu antworten!

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
brillantinbrutal schrieb vor einer Stunde:

Da du offenbar andere einschüchtern willst, sei dir in dein Stammbuch geschrieben, dass Gerichte hier in aller Regel unterstellen, dass von "Betrug" im landläufigen Sinn ausgegangen wird und nicht im Sinne des StGBs. Mag sein, dass du das nicht weißt, aber dann sollte man andere nicht versuchen zu verängstigen. Das ist nämlich ziemlich uncool

Also, da muss ich jetzt sagen, ich hab mich sicher am meisten mit dem Kollegen @Lawyeredgematcht, aber verängstigt oder eingeschüchtert hab ich mich nie gefühlt. Gelegentlich sind die Bandagen ein bisserl härter geworden, aber da hat er sich schon gut ins ASB reingefunden. Bei einem Teil hab ich mich seiner Meinung anschließen können, bei einem anderen (vor allem, was die Prävention betrifft) bleib ich stur. Wir haben eh schon festgestellt, dass es ene Eigenheit von Anwälten ist, vehement die eigene Sicht zu verteidigen und die andere in Zweifel zu ziehen. Da ich kein RA bin, ist mein Zugang halt ein anderer. Aber es war alles noch im grünen Bereich, zumindest was mich betrifft. Kann natürlich nur für mich reden.

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Posting-Pate

Was mich a bisserl wurmt.. Der LASK hat doch hinsichtlich testungen ein umfangreiches Programm aufgefahren - die werden doch wohl irgendjemanden finden können der eine risikoevaluierung  der Ansteckung mit einem Vergleich "Mannschaft"training und umfangreiches Testprogramm vs. Kleingruppentraining und minimales Testprogramm durchführt. Wenn das Risiko dann kleiner ist als bspw. bei sankt Pölten ist die Sache dann eh schon wieder zu 90% gegessen. 

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Woody schrieb vor 12 Minuten:

1. Du wirst es nicht glauben - das hab ich sogar gemacht. Antwort auf meine Frage gibts da keine!

2. Wäre durchaus möglich, dass man weiß, dass es eine Stellungnahme des Lask an die Liga dazu gibt, aber Details daraus nicht offengelegt wurden.Genau das hätte mich interessiert.

...und last but not least. Wenn du auf eine höfliche konstruktive Frage keine gleichermaßen konstruktive Antwort geben kannst oder willst, dann lies doch einfach drüber und erspar dir die Mühe zu antworten!

ad 1) - glaub ich dir, allerdings wird hier herinnen zeitweise im Sekundentakt ein neuer Post geschrieben. Viele drehen sich noch immer um das Ausgangsdilemma und wenig um Neueres.

ad 2) eine Stellungnahme seitens des LASK hättest du wohl schneller auf skysportaustria, laola, nachrichten.at gefunden

ad 3) Manche sind schon mehr als gereizt, weil aktuell leider Dauerposter aus anderen Channels da sind und praktisch nichts neues posten. Ich gebe zu, obwohl das ansonsten nicht meine Art ist, hätte ich schon des öfteren den einen oder anderen (eher mehr) gscheid zusammengeputzt (egal ob LASKler oder anderer Verein). Da hilft meistens kurz durchatmen. Wenn ich drei Stunden nicht online bin, muss ich ziemlich viele Seiten durchackern. Und leider darf ich (gott sei Dank kriegen wir als Moderatoren so viel Geld :D) alles lesen.

Also: Sorry

 

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Woody schrieb vor 24 Minuten:

1. Du wirst es nicht glauben - das hab ich sogar gemacht. Antwort auf meine Frage gibts da keine!

2. Wäre durchaus möglich, dass man weiß, dass es eine Stellungnahme des Lask an die Liga dazu gibt, aber Details daraus nicht offengelegt wurden.Genau das hätte mich interessiert.

...und last but not least. Wenn du auf eine höfliche konstruktive Frage keine gleichermaßen konstruktive Antwort geben kannst oder willst, dann lies doch einfach drüber und erspar dir die Mühe zu antworten!

Muss mich bei dir entschuldigen, habe gerade einen Post gesucht, finde ihn aber nicht mehr. Entweder er wurde gelöscht oder er ist mehr als 5 Seiten hinten, da wird ja soviel Dreck geschrieben in diesem Thread.

Glaub mir, es wären 90% durchaus erfreut, wenn wir mehr wüssten, als hier Tag auf Tag ab geschrieben wird.

PS: LASK schreibt man groß :) 

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neunzehnhundertacht schrieb vor 1 Minute:

Muss mich bei dir entschuldigen, habe gerade einen Post gesucht, finde ihn aber nicht mehr. Entweder er wurde gelöscht oder er ist mehr als 5 Seiten hinten, da wird ja soviel Dreck geschrieben in diesem Thread.

Nachdem ich nichts gelöscht habe und es eine neuere Information war, sind es vermutlich schon ein paar Seiten mehr ...

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Banklwärmer
firewhoman schrieb vor 6 Minuten:

Also, da muss ich jetzt sagen, ich hab mich sicher am meisten mit dem Kollegen @Lawyeredgematcht, aber verängstigt oder eingeschüchtert hab ich mich nie gefühlt. Gelegentlich sind die Bandagen ein bisserl härter geworden, aber da hat er sich schon gut ins ASB reingefunden. Bei einem Teil hab ich mich seiner Meinung anschließen können, bei einem anderen (vor allem, was die Prävention betrifft) bleib ich stur. Wir haben eh schon festgestellt, dass es ene Eigenheit von Anwälten ist, vehement die eigene Sicht zu verteidigen und die andere in Zweifel zu ziehen. Da ich kein RA bin, ist mein Zugang halt ein anderer. Aber es war alles noch im grünen Bereich, zumindest was mich betrifft. Kann natürlich nur für mich reden.

Ich gehe davon aus, dass wir in puncto Prävention einfach aneinander vorbeireden. Strasser ist das beste Beispiel: Er hat eine unbedingte Strafe bekommen, wenn auch in der Letztinstanz reduziert, eine teilbedingte oder bedingte Strafe war aus generalpräventiven Gründen aber nicht möglich. Zuerst wird also das Strafmaß in Bezug auf den Angeklagten angeschaut und wenn etwas gegen eine Reduzierung aus generalpräventiven Gründen spricht wird diese nicht durchfegührt, auch wenn es per se möglich gewesen wäre. Aus rein oder überwiegend generelapräventiven Gründen wirst in Österreich halt trotzdem keine Strafe ausfassen.

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Bester Mann im Team
phy schrieb vor 15 Minuten:

Was mich a bisserl wurmt.. Der LASK hat doch hinsichtlich testungen ein umfangreiches Programm aufgefahren - die werden doch wohl irgendjemanden finden können der eine risikoevaluierung  der Ansteckung mit einem Vergleich "Mannschaft"training und umfangreiches Testprogramm vs. Kleingruppentraining und minimales Testprogramm durchführt. Wenn das Risiko dann kleiner ist als bspw. bei sankt Pölten ist die Sache dann eh schon wieder zu 90% gegessen. 

Ohne jetzt wieder das selbe zum 1000. mal durchkauen zu wollen:

 

Ist es so schwer zu verstehen, dass es eine Abmachung zwischen ALLEN Bundesligisten, der Bundesliga, des ÖFB und der Politik gab wie ein Training auszusehen hat und einzig der LASK sich offiziell nicht daran gehalten hat?

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Postinho
phy schrieb vor 17 Minuten:

Was mich a bisserl wurmt.. Der LASK hat doch hinsichtlich testungen ein umfangreiches Programm aufgefahren - die werden doch wohl irgendjemanden finden können der eine risikoevaluierung  der Ansteckung mit einem Vergleich "Mannschaft"training und umfangreiches Testprogramm vs. Kleingruppentraining und minimales Testprogramm durchführt. Wenn das Risiko dann kleiner ist als bspw. bei sankt Pölten ist die Sache dann eh schon wieder zu 90% gegessen. 

Sprich wenn die Konzentration bei 220km/h höher (= das Unfallrisiko geringer) ist, ist die Sache zu 90 % gegessen? Darf ich mich diesbezüglich auf dich berufen...

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ASB-Legende
t0xic007 schrieb Gerade eben:

Ohne jetzt wieder das selbe zum 1000. mal durchkauen zu wollen:

 

Ist es so schwer zu verstehen, dass es eine Abmachung zwischen ALLEN Bundesligisten, der Bundesliga, des ÖFB und der Politik gab wie ein Training auszusehen hat und einzig der LASK sich offiziell nicht daran gehalten hat?

ABER SIE HABEN DOCH SO VIEL GETESTET.
Und: es ging ihnen ja nur um die Gesundheit der Spieler!

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