Lawyered

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  1. Lawyered

    Was wurde aus.....?

    Freut mich für ihn. Wünsche ihm alles Gute.
  2. Ein neues System lernt man nicht über Nacht. Problematisch könnte sein, dass sich die Spieler mit besseren Leistungen empfehlen wollen.
  3. Lawyered

    Rechtsexperten @ASB??

    Ich dachte der Ersteller wäre dir persönlich bekannt. Eine Abmahnung wäre wohl das mindeste, aber du wirst dem Kollegen den Sachverhalt schon so detailliert beschrieben haben, dass er zu dem Ergebnis gekommen ist. Kommt auf den konkreten Inhalt des Videos an.Neben dem Recht am eigenen Bild wäre mir spontan der Beleidigungstatbestand eingefallen.
  4. Lawyered

    Rechtsexperten @ASB??

    Das ist die beste Vorgehensweise, ohne detaillierte Angaben zum Sachverhalt lassen sich hier im Forum natürlich nur schwer Einschätzungen treffen. Von dem was du bist jetzt geschrieben hast wirst du aber einige gute Optionen haben, die dem Ersteller des Videos einiges kosten könnten. Von strafrechtlicher Relevanz mal abgesehen.
  5. Lawyered

    Rechtsexperten @ASB??

    Ohne den detaillierten Sachverhalt zu kennen: Bist du auf dem Video erkennbar? Kann man auch ohne das Gesicht auf dich schließen, z.B. Gang, Kleidung etc. Und kennst du den Ersteller des Videos?
  6. Lawyered

    Rechtsexperten @ASB??

    Das kann nicht der gesamte Sachverhalt sein, vielleicht hat der Richter das in Verbindung mit anderen Normverletzungen behandelt. Wenn jemand ein Hitlerbild in seinem Keller hängen hat würde ich die Strafbarkeit, nur aufgrund dieser Tatsache und dieses Sachverhalts, verneinen.
  7. Bis jetzt bist du durch klare und nachvollziehbare, wenn auch manchmal nicht schlüssige, Argumentation aufgefallen. Das hier macht allerdings keinen Sinn, keine Ahnung wo du glaubst das rauszulesen. Würde das Konzept Karma wirklich existieren würde euer komischer Verein in der Landesliga kicken.
  8. Ich werfe niemandem vor auf Rechtsmittel zu verzichten. Du wirfst dem LASK mangelndes unrechtsbewusstsein vor, weil er nicht auf Rechtsmittel verzichtet. Das macht überhaupt keinen Sinn was du hier von dir gibst. Das StGB ist keine andere Baustelle, eure Vergleiche zielen ja darauf ab dem LASK Verhaltensweisen zu unterstellen die Vergehen darstellen. Ihr wollt also das strafrechtlich nicht relevante Verhalten des LASK in die Nähe von strafrechtlich relevantem Verhalten rücken. Ziemlich unredlich.
  9. edit weil missverständlich: Unrechtsbewusstsein zeigt sich vor dem Urteil, durch ein Geständnis und Einsicht. Dann fließt es auch in die Strafbemessung ein. Unrechtsbewusstsein ist nicht dadurch gekennzeichnet dass man jegliche Strafe akzeptiert. Das wäre ja völlig absurd: Ein geständiger Dieb hat 10 Eier gestohlen und soll für Hausnummer 3 Jahre ins Gefängnis gehen. Und weil der so ein großes Unrechtsbewusstsein hat akzeptiert er die Strafe natürlich postwendend. Oder doch nicht? Wo kämen wir denn da hin wenn der meinen könnte dass die Strafe unangemessen wäre. Dieser Lump, überhaupt kein Unrechtsbewusstsein, weil er für den Diebstahl von 10 Eiern nicht 3 Jahre in den Häfn will. Das Nicht-Akzeptieren legen wir ihm als nächste Distanz gleich mal als mangelndes Unrechtsbewusstsein aus, was zählt schon das Geständnis und die gezeigte Einsicht. Die von dir aufgezählten Delikte finden sich aber im StGB, was der LASK gemacht hat nicht. Die gute alte Analogie kommt einfach nie aus der Mode. Nulla poena sine lege, ein völlig überschätztes Konzept. Dieser völlig hinrissige Dopningvergleich ist ja noch irgendwie herleitbar, aber Erpressung? Welche Schnapsdrossel ist denn auf das gekommen?
  10. Nein, ich bin eindeutig eloquenter.
  11. Das ist völlig korrekt, wurde aber nicht gemacht, liegt in der Vergangenheit und ist somit nicht mehr änderbar. Das was rauskommt ist ändernbar, und darum kümmert sich die Führungsriege.
  12. Nicht wenn sich hauptsächlich die aufregen und die Causa zu einem Skandal erster Güte stilisieren die selbst genug Dreck am Stecken haben. Das kann man schon in Relation setzen. Wenn sich der Autodieb über die Moral des Eierdiebs aufregt mutet das schon komisch an.
  13. Eh nicht. Die Höhe der Strafe ist für Unrechtsbewusstsein nicht maßgeblich. Wenn ich Eier stehle kann ich zwar Unrechtsbewusstsein bezüglich des Diebstahls haben muss aber nicht die erstbeste oder zweitbeste Strafe akzeptieren. Unrechtsbewusstsein ist die Einsicht etwas Unrichtiges getan zu haben, so wie es die Verantwortlichen auf der PK bereits getan haben.
  14. Wenn die Grundlage für die Übereinkunft zwischen den Vereinen wegfällt könnte das durchaus Bedeutung haben.