COVID-19 in Österreich


Recommended Posts

Kennt das ASB in und auswendig
alexbender schrieb vor 9 Minuten:

Na in Wien gibts dann ein paar die gerne Polizei spielen. Eine alte Oma … ich muss vl sterben weil ihr keine Maske tragt …. Gesetz ist Gesetz dafür haben wir ja den Ludwig gewählt …

wenn man sich neben eine alte oma setzt wäre es halt wirklich nett eine maske aufzusetzen. ist ja eh nur in den öffis pflicht und wenn'st irgendwo in einem bus rumgurkst der leer ist natürlich auch nicht notwendig. aber in einer gesteckt vollen ubahn im berufsverkehr wär's halt schon vernünftig. aber hier tun ja einige so als wäre die maske was tödliches - man hat die pflicht ja eh fast überall (zu recht!) abgeschafft - mir kommt's vor viele verhalten sich halt wie pubertierende: "wenn die sagen ich muss die maske aufsetzen, dann mach ich's zfleiß nicht, ich wilder revoluzer ... weil's eh keiner kontrolliert".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
OidaFoda schrieb am 9.8.2022 um 14:37 :

Weiters müssten die restlichen 63000 der täglichen Neuinfektionen auch irgendwo sein. Wir testen zu wenig 

Herrlich wie der Klimek gestern herumgestammelt hat. Man könnte auch schwurbeln dazu sagen ;)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Kennt das ASB in und auswendig
WorkingPoor schrieb am 10.8.2022 um 12:13 :

Und weiter gehts https://www.derstandard.at/story/2000138171305/rechnungshof-empfiehlt-aufloesung-der-cofag-und-kritisiert-hohe-beratungskosten

Bei den Hilfszahlungen ging es nur um eines. Die Freunde versorgen. Corona als Geschäftsmodell. Und keine dieser Mistratten wird jemals auch nur einen Tag im Häfn sitzen. Diebstahl am Steuerzahler ohne irgendwelche Konsequenzen :facepalm:

Außerdem wäre es so einfach gewesen.  Aber man musste ja aus unerfindlichen Gründen das Epidemiegesetz aus 1950 anpassen/außer Kraft setzen und eine neues Gesetz beschließen.

Im Epidemiegesetz aus 1950 war klipp ubd klar geregelt wär wie viel Geld bekommt etc..

D.h. Finanzamt hätte für die Lockdown Monate einfach den Umsatz aus dem Vorjahr überwiesen .

Bei Unternehmen die das noch nicht vorweisen konnten, einfach die Fixkosten (Strom/Miete etc.)

So gibt es keine überförderung. Es braucht niemand nochmal alle Ubterlage raussuchen und an die WKO schicken etc.

Alles aufgeblasen und Freunderlpartie,  zum Glück kommen immer mehr Leute drauf was da mit Corona für ein Geschäft betrieben worden ist 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fanatischer Poster
patriot18 schrieb vor 30 Minuten:

Außerdem wäre es so einfach gewesen.  Aber man musste ja aus unerfindlichen Gründen das Epidemiegesetz aus 1950 anpassen/außer Kraft setzen und eine neues Gesetz beschließen.

Im Epidemiegesetz aus 1950 war klipp ubd klar geregelt wär wie viel Geld bekommt etc..

D.h. Finanzamt hätte für die Lockdown Monate einfach den Umsatz aus dem Vorjahr überwiesen .

Bei Unternehmen die das noch nicht vorweisen konnten, einfach die Fixkosten (Strom/Miete etc.)

So gibt es keine überförderung. Es braucht niemand nochmal alle Ubterlage raussuchen und an die WKO schicken etc.

Alles aufgeblasen und Freunderlpartie,  zum Glück kommen immer mehr Leute drauf was da mit Corona für ein Geschäft betrieben worden ist 

Ein zB Gasthaus würde, obwohl es wsl keine Lebensmittel kauft, keine saisonalen Arbeitskräfte eingestellt hat, die Betriebskosten dementsprechend weniger sind und die Miete laut ABGB nicht vollständig gezahlt werden muss, 100% des Vorjahresumsatzes bekommen? Das wäre in meinen Augen eine massive Überförderung gewesen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Eierschaukelverzichter
patriot18 schrieb vor einer Stunde:

Außerdem wäre es so einfach gewesen.  Aber man musste ja aus unerfindlichen Gründen das Epidemiegesetz aus 1950 anpassen/außer Kraft setzen und eine neues Gesetz beschließen.

Im Epidemiegesetz aus 1950 war klipp ubd klar geregelt wär wie viel Geld bekommt etc..

D.h. Finanzamt hätte für die Lockdown Monate einfach den Umsatz aus dem Vorjahr überwiesen .

Bei Unternehmen die das noch nicht vorweisen konnten, einfach die Fixkosten (Strom/Miete etc.)

So gibt es keine überförderung. Es braucht niemand nochmal alle Ubterlage raussuchen und an die WKO schicken etc.

Alles aufgeblasen und Freunderlpartie,  zum Glück kommen immer mehr Leute drauf was da mit Corona für ein Geschäft betrieben worden ist 

Den Umsatz aus dem Vorjahr bei Wegfall des Wareneinkaufs, das gabs für das Gastgewerbe im November 20, lässige Geschichte,  da sind die Wirte vorm Fernseher gesessen und haben auf die Verlängerung des  Lockdowns gehofft

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
patriot18 schrieb vor 2 Stunden:

Außerdem wäre es so einfach gewesen.  Aber man musste ja aus unerfindlichen Gründen das Epidemiegesetz aus 1950 anpassen/außer Kraft setzen und eine neues Gesetz beschließen.

Im Epidemiegesetz aus 1950 war klipp ubd klar geregelt wär wie viel Geld bekommt etc..

D.h. Finanzamt hätte für die Lockdown Monate einfach den Umsatz aus dem Vorjahr überwiesen .

Bei Unternehmen die das noch nicht vorweisen konnten, einfach die Fixkosten (Strom/Miete etc.)

So gibt es keine überförderung. Es braucht niemand nochmal alle Ubterlage raussuchen und an die WKO schicken etc.

Alles aufgeblasen und Freunderlpartie,  zum Glück kommen immer mehr Leute drauf was da mit Corona für ein Geschäft betrieben worden ist 

Man hat das EpiG nicht ausser Kraft gesetzt sondern hat genau nach dem gehandelt.... Vgl. §20 Abs. 4 in einer Fassung vor dem 15.3.2020

Alles andere wäre dann übrigens immer auf einen Behördenakt der Betriebsschließung bzw. der Absonderung abgezielt was aber nur für Erkrankte und Krankheitsverdächtige gemäß §7 bzw. §17 bzw. Betriebe eines (!) bestimmten (!) Gewerbe und (!) bestimmte (!) zu bezeichnende Gebiete nach §20 (also per Bescheid) geht. 

Der Weg das per VO bzw. aufs EpiG aufbauende Gesetze nach §20 Abs. 4, zu regeln war schon der richtige Weg auch wenn die theoretische Anwendung gegenüber Betrieben des §20 Abs. 1-3 per 28.2.20 ermöglicht wurde. 

Aber den Verwaltungsaufwand das alles per Bescheide zu regeln und das in der Zeit der Anmeldung des Ansprüche innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Schließung (vgl. §32, §36) auf Ebene der Bezirksverwaltungen hätte ich dann gern gesehen. 

Problem Zonen wie "Covid Kurzarbeit" oder die Entschädigung für selbstständige oder Unternehmungen nur nach Gewinn (vgl. §32 Abs. 4) die Wirtschaftsstandorte gefährdet hätte mal garnicht beleuchtet. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott

Auch wenn es manche noch abstreiten, aber das Auslaufen der Quarantäne zeigt schon erste Effekte - der Rückgang der Zahlen ist deutlich geringer, als wie der Anstieg war. Zudem beginnen die Zahlen z.B. in Tirol auch schon wieder zu steigen. Diese Woche gab es hier jeden Tag ein Plus. 

Die Ausganglage für die Herbstwelle dürfte als schon mal ein ziemlich hohes sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.