COVID-19 in Österreich


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V.I.P.
PjotrTG schrieb vor 30 Minuten:

Lockdown für Ungeimpfte ab Montag – Kinder ausgenommen
https://diepresse.com/6060581/

Zumindest das richtige Zeichen.

Bullshit ist das. Unter 12 oder geimpft/genesen hat man keinen Virus heißt das.

11 Tage und dann beginnt das hoch schaukeln wieder bei geschätzt 800 Fällen

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ASB-Gott
FAKforever1911 schrieb vor 50 Minuten:

eh und wenns mal wieder verfassungswidrig is - a wurscht. hat die letzten paar male zum wohle der bevölkerung während der pandemie ja auch keinen gejuckt.

Man hat hoffentlich gelernt, für einen Politiker muss die Verfassungskonformität der erlassenen Gesetze das wichtigste sein. Es gibt einen Grund, warum man von Maßnahmen, die sich gegen alle richten, abgegangen ist, obwohl man es sich damit vermutlich wesentlich einfacher machen würde. Diese würden nicht halten. Einen dreifach geimpften in Lockdown schicken zu wollen ist niemals verhältnismäßig.

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Living the Dream!
plieschn schrieb vor 11 Minuten:

Sehr gute Stellungnahme, weil sie alle relevanten Aspekte (Kontaktreduktion, Schulen, Impfquote, etc.) berücksichtigt und nicht, wie einige ausschließlich eine kurzfristige Perspektive zulassen. Kann man so unterschreiben.

Ich sehe leider nicht, wie man aus der 2G Regel eine 2G+ Regel schaffen will wenn man schon jetzt mit den PCR Tests für 3G am Arbeitsplatz massivst überfordert ist und die Kapazitäten erschöpft sind. Mein Kollege hat z.B. sein letztes Testergebnis nach 75 Stunden erhalten, man steht teilweise - zumindest in Kärnten - ewig an um einen Test machen zu können. Wie soll das dann aussehen ,wenn sich auch noch geimpfte jedes mal Testen müssen wenn sie z.B. einen Cafe trinken gehen wollen? 

Oh, 2,5G am Arbeitsplatz wollens auch, das wird dann erst recht lustig. 

bearbeitet von schooontn

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Gast
Eldoret schrieb vor 3 Minuten:

Oberösterreich:

Ich bekam am 29.6. meinen Zweitstich. Jetzt wollte ich mich auf OÖ impft für den dritten Stich Ende Dezember oder Anfang Jänner anmelden.... geht aber nicht. Ich darf erst ab 29.12. einen Termin buchen :lol:

Komm nach Wien :winke:

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Im ASB-Olymp
Eldoret schrieb vor 5 Minuten:

Oberösterreich:

Ich bekam am 29.6. meinen Zweitstich. Jetzt wollte ich mich auf OÖ impft für den dritten Stich Ende Dezember oder Anfang Jänner anmelden.... geht aber nicht. Ich darf erst ab 29.12. einen Termin buchen :lol:

hatte am selben tag meine zweite impfung, hab mich damit aber noch nicht wirklich beschäftigt. sehe es als wichtiger an das mal meine großeltern ihre dritte bekommen bzw. insgesamt die ältere generation. mit unter 30 und 2x moderna sehe ich mich jetzt nicht gerade als die gruppe an die sofort den dritten stich benötigt, wird natürlich gemacht, aber ob paar wochen auf oder ab sollten bei mir nicht den großen unterschied machen.

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ASB-Gott
schooontn schrieb vor 16 Minuten:

Ich sehe leider nicht, wie man aus der 2G Regel eine 2G+ Regel schaffen will wenn man schon jetzt mit den PCR Tests für 3G am Arbeitsplatz massivst überfordert ist und die Kapazitäten erschöpft sind. Mein Kollege hat z.B. sein letztes Testergebnis nach 75 Stunden erhalten, man steht teilweise - zumindest in Kärnten - ewig an um einen Test machen zu können. Wie soll das dann aussehen ,wenn sich auch noch geimpfte jedes mal Testen müssen wenn sie z.B. einen Cafe trinken gehen wollen? 

Oh, 2,5G am Arbeitsplatz wollens auch, das wird dann erst recht lustig. 

Ist natürlich ein Problem, das vor allem deswegen entsteht, weil die Positivrate zu hoch ist. So müssen viel zu viele Tests einzeln ausgewertet werden. Mit den Maßnahmen sollen neben der Steigerung der Impfquote die Infizierten schneller identifiziert werden, wodurch sich das einschwingen wird, was aber logischerweise noch dauern wird. Blöd gesagt, ohne Kontaktreduktion wird es so oder so nicht gehen, danke an die Impfverweigerer und deren Versteher, einfach das normale Leben weiterzuleben und deshalb, weil man jeden Tag essen gehen will drei Tests in der Woche in die Box werfen, wird in den nächsten Wochen nicht gehen. Wer die 2.5G am Arbeitsplatz deswegen nicht erfüllen kann, wird Home Office in Anspruch nehmen müssen, wenn das nicht möglich ist, wird man das mit dem Arbeitgeber klären müssen, Stichwort unbezahlter Urlaub.

Daher, wie so oft, hätte das alles schon vor Monaten umgesetzt werden müssen, dann wäre 2G+ jetzt, wenn überhaupt, als Vorsichtsmaßnahme Teil des Stufenplans, die hoffentlich nicht zum tragen käme. Geimpfte, die sich sagen wir einmal die Woche testen lassen, würde das System aushalten.

Umso wichtiger ist es, dass diese Maßnahmen jetzt langfristig angelegt werden, die Erfolge von 2G sind bereits messbar, wenn auch in absoluten Zahlen überschaubar, werden aufgrund der neu geimpften Todesfälle vermieden, völlig frei von Nachteilen. Dennoch wird sich die nachhaltige Verbesserung erst nach und nach innerhalb von Monaten aufbauen. Ist man konsequent und verzichtet auf eine populistische Rücknahme von 2G, dann wird die nächste Welle in Österreich wesentlich weniger Leid und wirtschaftlichen Schaden anrichten als diese. Ansonsten wiederholt sich die Geschichte ein weiteres Mal.

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Oasch

Frage an die Juristen @Neocon und Co: Ist das Nicht-Scannen des Impfpasses nicht ein Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien? Schließlich gehen die Details ja eigentlich niemanden etwas an, sondern nur ob grün oder rot (je nach Voraussetzung der Gs). 

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ASB-Messias
plieschn schrieb vor einer Stunde:

Sehr gute Stellungnahme, weil sie alle relevanten Aspekte (Kontaktreduktion, Schulen, Impfquote, etc.) berücksichtigt und nicht, wie einige ausschließlich eine kurzfristige Perspektive zulassen. Kann man so unterschreiben.

Eh, ja. Aber wenn der Text mit dem Satz "Corona wird uns auch im Jahr 2022 begleiten" beginnt lässt mich das dezent unrund zurück. Es ist einfach nur frustrierend. :(

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Wien nur du allein!
revo schrieb vor 4 Minuten:

Frage an die Juristen @Neocon und Co: Ist das Nicht-Scannen des Impfpasses nicht ein Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien? Schließlich gehen die Details ja eigentlich niemanden etwas an, sondern nur ob grün oder rot (je nach Voraussetzung der Gs). 

Nein das ist zulässig. Das müsste man schon konkret in die Verordnung schreiben. So wie man zB reingeschrieben hat, dass eine Speicherung der Nachweise nicht zulässig ist. Aber wie die Kontrolle genau durchzuführen ist, hat man nicht näher definiert.

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