COVID-19 in Österreich


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V.I.P.
Xaverl Nick schrieb vor 3 Stunden:

Das hat aber nicht nur die Regierung sondern auch die Verfassung und ihre Richter zu verantworten. Derart viele Strafen zurück zu nehmen, war halt nicht sehr klug. 

sei einfach still und lösch deinen account. wie oft sollen wir dir das noch sagen?

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V.I.P.
PjotrTG schrieb vor 2 Stunden:

Wann und wenn wie lange soll es keine Abholung gegeben haben? Get your facts straight

bis ende märz hat es tatsächlich keine abholung gegeben, dann haben die ersten lokale angefangen wieder zu öffnen (zuerst nur auf vorbestellung). jetzt geht es schon direkt weiter bzw haben viele wieder umgestellt. ist halt die situation in innsbruck; wie sie in graz war, kann ich nicht sagen.

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ASB-Gott
maxglan schrieb vor 3 Stunden:

Gastro ist jetzt auch zu, Sport bis auf den kleinen Anteil Profis auch :ratlos:

Nein, zumindest in Innsbruck wird die Verordnung so interpretiert dass man Sport auch Outdoor in Gruppen machen kann.

Heute waren in der LA Anlage des Tivolis schon ca. 100 Personen unterwegs (und außenrum, dann noch mal 30-40 Eltern, die beim Kaffeeklatsch ihre Kids begutachtet haben).

 

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aurinko schrieb vor einer Stunde:

Nein, zumindest in Innsbruck wird die Verordnung so interpretiert dass man Sport auch Outdoor in Gruppen machen kann.

Heute waren in der LA Anlage des Tivolis schon ca. 100 Personen unterwegs (und außenrum, dann noch mal 30-40 Eltern, die beim Kaffeeklatsch ihre Kids begutachtet haben).

 

Lebensgefährder! Alle in den Knast!

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ASB-Gott

Freue mich schon heute auf den sonnigen Nachmittag....bin gespannt wann die Polizei das erste mal mit dem Lautsprecher bei unserem Skaterpark und angrenzendem Outdoor Fitness Parcours aufkreuzt (gestern war da schon bei bescheidenen Wetter an die 70 Jugendlichen)....ich und andere Freunde treffen sich mit den Hunden und Bier...jeweils im 1m Abstand zu einander....an der angrenzenden großen Wiese neben der schönen blauen Donau....ob sie uns trennen....ich weiß es nicht....im Frühjahr hatten sie damit kein Problem :davinci:

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Posting-Pate
PjotrTG schrieb vor 10 Stunden:

Was ist strenger?

die rechtsauslegung war weit strenger. du darfst die nachträgliche beurteilung durch die höchstgerichte nicht mit der handhabung zum zeitpunkt der gültigkeit vergleichen.

abgesehen davon, waren parks, spielplätze, schulen, handel, dienstleister komplett geschlossen, profisport untersagt, wenn du da keine strengeren maßnahmen siehst bist du blind.

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V.I.P.
PjotrTG schrieb vor 12 Stunden:

Get your facts straight

Solltest vielleicht selbst mal beherzigen. Ich habs dir eh schon mal gesagt, du machst das immer. Stellst irgendwas in den Raum und wartest auf die Reaktion. Wenn etwas dagegen gesagt wird kommt 'ich hab eigentlich was anderes gemeint', 'du kennst dich nicht aus', 'wo steht das'. 

Also was genau ist deiner Meinung nach heute strenger als damals? Bitte gleich alles mit den jeweiligen Paragraphen belegen, dass keine Missverständnisse aufkommen. Danke

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V.I.P.
LiamG schrieb vor 10 Minuten:

Solltest vielleicht selbst mal beherzigen. Ich habs dir eh schon mal gesagt, du machst das immer. Stellst irgendwas in den Raum und wartest auf die Reaktion. Wenn etwas dagegen gesagt wird kommt 'ich hab eigentlich was anderes gemeint', 'du kennst dich nicht aus', 'wo steht das'. 

Also was genau ist deiner Meinung nach heute strenger als damals? Bitte gleich alles mit den jeweiligen Paragraphen belegen, dass keine Missverständnisse aufkommen. Danke

Bitte? Liest du meine Postings auch? Ich habe das jetzt schon drei oder viermal begründet.

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V.I.P.
LiamG schrieb vor 19 Minuten:

Solltest vielleicht selbst mal beherzigen. Ich habs dir eh schon mal gesagt, du machst das immer. Stellst irgendwas in den Raum und wartest auf die Reaktion. Wenn etwas dagegen gesagt wird kommt 'ich hab eigentlich was anderes gemeint', 'du kennst dich nicht aus', 'wo steht das'. 

Also was genau ist deiner Meinung nach heute strenger als damals? Bitte gleich alles mit den jeweiligen Paragraphen belegen, dass keine Missverständnisse aufkommen. Danke

Das ist im Übrigen das erste glaubhafte Argument, warum der erste Lockdown wirklich stärkere Einschränkungen mit sich gebracht haben soll. Stimmt schon, die Pk-Politik, die den 5. Grund geleugnet hat, hat wohl dazu geführt, dass das viele Leute als Ausgangssperre betrachtet haben (und kurz hat die Polizei auch Fehler gemacht). Wenn man sich damit aber beschäftigt hat - mit dem Verordnungstext - war es eben weniger zach als jetzt. 

Es ist zwar spannend zu vergleichen, worum es aber wohl geht: Zumindest ab jetzt wird jeder Lockdown, so man diese Art von Politik wirklich weiterverfolgen will, immer schärfer werden (weil die Akzeptanz sinkt - und das glaube ich kann man im Vergleich zu März nicht leugnen).

bearbeitet von PjotrTG

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V.I.P.
PjotrTG schrieb vor 21 Minuten:

Bitte? Liest du meine Postings auch? Ich habe das jetzt schon drei oder viermal begründet.

 

PjotrTG schrieb vor 14 Stunden:

Nein, weil du damals aus rechtlicher Sicht keinen Grund zum rausgehen brauchtest!

 

PjotrTG schrieb vor 14 Stunden:

Das ist falsch, da du jederzeit ohne Grund in die Öffentlichkeit gehen durftest.

 

PjotrTG schrieb vor 14 Stunden:

Alles richtig, unbestritten. Die Freiheitseinschränkungen waren halt geringer.

 

PjotrTG schrieb vor 13 Stunden:

Dafür durftest du jederzeit ohne Grund rausgehen. Das ist signifikantest anders jetzt.

 

PjotrTG schrieb vor 12 Stunden:

Schau, das letzte Mal durftest du zu jeder Zeit ohne Grund rausgehen und einen Freund besuchen. Heute musst du begründen, warum du am Abend nicht zuhause verweilst und den Freund darfst du auch nicht besuchen.

 

Das waren deine "Begründungen"

Heute:

Zitat

Ausgangsregelung

§ 2.

(1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig:

                     

1.

Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

2.

Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,

3.

Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,

4.

berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist, oder Teilnahme an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren oder Amtshandlungen, und

5.

Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Verordnung vom 15. März:

Zitat

Auf Grund von §2 Z1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl.I Nr.12/2020, wird verordnet:§1.Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.§2.Ausgenommen vom Verbot gemäß §1 sind Betretungen,

1.die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;

2.die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;

3.die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;

4.die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;

5.wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Jetzt zeig mir bitte den großen Unterschied was wir heute zwischen 20 und 6 Uhr weniger dürfen als damals 24 Stunden.

Dass heute Geschäfte, Schulen offen haben im Gegensatz zu damals, dass Lokale damals teils auch nicht zur Abholung öffnen durften usw lasse ich jetzt mal außen vor. Auch wenn dies natürlich starke Punkte dafür sind, dass es heute einfach nicht strenger als damals ist.

bearbeitet von LiamG

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Fanatischer Poster
LiamG schrieb vor 25 Minuten:

Das waren deine "Begründungen"

Heute:

Verordnung vom 15. März:

Jetzt zeig mir bitte den großen Unterschied was wir heute zwischen 20 und 6 Uhr weniger dürfen als damals 24 Stunden.

Dass heute Geschäfte, Schulen offen haben im Gegensatz zu damals, dass Lokale damals teils auch nicht zur Abholung öffnen durften usw lasse ich jetzt mal außen vor. Auch wenn dies natürlich starke Punkte dafür sind, dass es heute einfach nicht strenger als damals ist.

Ich versteh's auch nicht, im März durfte man sich laut Verordnung mit gar keinen Treffen, da das Betreten von öffentlichen Plätzen verboten war. Jetzt darf man sich mit einem fremden Haushalt treffen, nur halt nicht zwischen 20 und 6 Uhr. Und aus den Gründen aus denen man im März raus durfte, darf man jetzt auch in der Nacht raus.

Ntl war die Verdordnung im März strenger (nicht nur gelebt, sondern auch faktisch), weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt.

bearbeitet von Hans_Dotterblum

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