WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Beitrag melden Geschrieben 17. Mai 2020 Shatiel schrieb vor 4 Minuten: https://salzburg.orf.at/stories/3048774/ Die Ankündigungspolitik ist fürn Allerwertesten. Was soll das? Die ganze Zeit haben sie versichert, man wird das 1:1 ersetzen, wenn man Risikogruppen isoliert und nun bekommt man quasi nichts? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SturmfanDöblingMitCape ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 17. Mai 2020 (bearbeitet) _Wurzelsepp_ schrieb vor 45 Minuten: Nachdem viele Dinge bei Pressekonferenzen so verkauft wurden als wären es feste Vorgaben und keine Empfehlungen, bin ich mir nicht sicher wie die Verordnungen zu verstehen sind. Vermutlich hat man das ja auch ganz anders gemeint This. Diese Dodeln sollten endlich wieder so viel Anstand haben und uns Rechtsunterworfenen klare und verständliche Regeln geben. Alles andere ist mühsam, lächerlich und mittelfristig demokatiegefährdend. Shatiel schrieb vor 12 Minuten: https://salzburg.orf.at/stories/3048774/ Die Ankündigungspolitik ist fürn Allerwertesten. Ein Skandal! Wäre das alles nicht schön langsam was für das Amtshaftungsgesetz? bearbeitet 17. Mai 2020 von SturmfanDöblingMitCape 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Beitrag melden Geschrieben 17. Mai 2020 SturmfanDöblingMitCape schrieb vor 2 Minuten: Ein Skandal! Wäre das alles nicht schön langsam was für das Amtshaftungsgesetz? Bitte nicht den Krisenmanager kritisieren. Es wurde alles richtig gemacht. Einfach alles. Immer. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Beitrag melden Geschrieben 17. Mai 2020 OidaFoda schrieb vor 10 Stunden: Bis 6 Monate ist es zulässig, fällt auch nicht unter die Bestimmungen des MRG Vorsicht, das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Bei Wohnräumen gilt die 6-Monatsbefristung, wenn der Mieter die Wohnung nur als Zweitwohnsitz wegen eines arbeitsbedingten Ortswechsels braucht; sog. Philharmonikerwohnung, also im Prinzip für Leute, die auf Montage, Sondereinsätzen usw. sind. Eine solche Befristung für andere Leute (Hauptmieter) kann für den Vermieter unangenehm werden; unwirksame Befristungsklausel = keine Befristungsklausel = unbefristetes Mietverhältnis. Mitunter ein Thema, dessen sich der Gesetzgeber annehmen könnte, indem zB die Zulässigkeit erweitert wird. Man denke zB an Studenten n eigener oder Elternwohnung, die 1 Jahre Erasmus gehen; die müssen de facto die Wohnung leer stehen lassen oder zocken, dass der Mieter dann tatsächlich auszieht. Hier ließen sich in diesem Bereich wohl Wohnungen auf den Markt bringen... Aber das ist wohl Off-Topic. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 17. Mai 2020 Aber gut wie kommen dann die ganzen Air Bnb Wohnungen an den Markt? Die werden gerade alle für 6 Monate vermietet.... Genügt es denn da, wenn der Vermieter im Mietvertrag von mir verlangt zu bestätigen, dass ich diese Wohnung nur als 2 Wohnsitz benötige? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Beitrag melden Geschrieben 17. Mai 2020 (bearbeitet) Inquisitor schrieb vor 9 Stunden: Vorsicht, das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Bei Wohnräumen gilt die 6-Monatsbefristung, wenn der Mieter die Wohnung nur als Zweitwohnsitz wegen eines arbeitsbedingten Ortswechsels braucht; sog. Philharmonikerwohnung, also im Prinzip für Leute, die auf Montage, Sondereinsätzen usw. sind. Eine solche Befristung für andere Leute (Hauptmieter) kann für den Vermieter unangenehm werden; unwirksame Befristungsklausel = keine Befristungsklausel = unbefristetes Mietverhältnis. Mitunter ein Thema, dessen sich der Gesetzgeber annehmen könnte, indem zB die Zulässigkeit erweitert wird. Man denke zB an Studenten n eigener oder Elternwohnung, die 1 Jahre Erasmus gehen; die müssen de facto die Wohnung leer stehen lassen oder zocken, dass der Mieter dann tatsächlich auszieht. Hier ließen sich in diesem Bereich wohl Wohnungen auf den Markt bringen... Aber das ist wohl Off-Topic. Grundsätzlich richtig, ein erfahrener Vermieter wird sich jedoch die Voraussetzungen entsprechend im Vertrag bestätigen lassen, außerdem kommt das MRG nicht zur Anwendung wo die Mindestbefristung verankert ist bearbeitet 18. Mai 2020 von OidaFoda 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Beitrag melden Geschrieben 17. Mai 2020 wienerfußballfan schrieb vor 2 Stunden: Aber gut wie kommen dann die ganzen Air Bnb Wohnungen an den Markt? Die werden gerade alle für 6 Monate vermietet.... Genügt es denn da, wenn der Vermieter im Mietvertrag von mir verlangt zu bestätigen, dass ich diese Wohnung nur als 2 Wohnsitz benötige? Hast ein paar Links? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shatiel Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 18. Mai 2020 SturmfanDöblingMitCape schrieb vor 9 Stunden: This. Diese Dodeln sollten endlich wieder so viel Anstand haben und uns Rechtsunterworfenen klare und verständliche Regeln geben. Alles andere ist mühsam, lächerlich und mittelfristig demokatiegefährdend. Ein Skandal! Wäre das alles nicht schön langsam was für das Amtshaftungsgesetz? Ehrlich es würd mir schon reichen, wenn sie nicht auf der PK groß was verkünden würden, um erst danach zu schauen, ob es geht (ursprünglich sollte ja die ÖGK das mit dem Anschreiben der Risikogruppen übernehmen, bis sich halt gezeigt hat, dass die das nicht schaffen, weil doch auch schon seit langem Personal wegrationalisiert wurde), wer es überhaupt bekommen soll (Anfangs waren ja die ausgeschlossen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, das wurde ja auch repariert) und so weiter. Wir haben wenigstens das Glück, dass wir die Risikopersonen (2) nur relativ kurz freigestellt haben (je eine Woche), da wir als "systemkritisch" gelten könnten und das ganze aber nie abgeklärt werden konnte. Ergo gab es erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz - und einer ist in Kurzarbeit, mal schauen ob ich zumindest diese Woche als "Ausfallstunden" abrechnen kann (ich bezweifle es aber eh). 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sanjis Law Diable. Jambe! Beitrag melden Geschrieben 18. Mai 2020 Highwayman4788 schrieb vor 18 Stunden: Zunächst: zur Interpretation von Normen ist nicht nur der Wortlaut einer Bestimmung entscheidend, sondern es gibt auch noch (im wesentlichen) die systematische (wie passt eine Bestimmung in die restliche Rechtsordnung?), historische (was wollte der Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber regeln bzw bezwecken?) und telelogische (was ist der Sinn und Zweck einer Norm/Verordnung bzw. eines Gesetzes/Paragraphen?) Interpretation. Alle Interpretationsmethoden sind gleichwertig. ( @Sanjis Law: wenn du Jurist bist, dann war der erklärende Absatz natürlich umsonst hehe) Den Schluss, dass der Begriff "Betretung" in diesem Fall sehr weit auszulegen ist, habe ich aus der systematischen bzw. telelogischen Interpretation der Verordnung bzw. vom § 6 Abs 2 gezogen. In der Lockerungsverordnung werden die Begriffe "Betretung" bzw. "das Betreten" wie gesagt durchwegs für den Aufenthalt in einem Raum, einem Geschäft/Betrieb bzw. im Freien herangezogen. Das spricht für mich für die Alegung, dass um 11 Sperrstunde ist. Weiters könnte der Sinn und Zweck der Lockerungsverordnung (Aufstellen von Kontaktbeschränkungen etc zum Zwecke der Eindämmung des Virus) komplett ad absurdum geführt werden, wenn man Gäste bis 22:59 reinlassen, dann aber womöglich bis zum Morgengrauen bewirten dürfte. Daher bin ich klar der Meinung, dass man trotz des Wortlautes "Betretung" als Gast die Gaststätten um spätestens 23:00 verlassen muss. Wenn es "Aufenthalt" oÄ hieße, dann wäre es natürlich ganz eindeutig. P.S.: gerade durch die verschiedenen, sich teilweise überschneidenden, teilweise widersprechenden Interpretationsmethoden gilt für die Rechtswissenschaften genau wie für viele andere Wissenschaften "4 Juristen, 5 Meinungen". P.P.S.: hoffentlich kommt das jetzt nicht zu oberlehrerhaft rüber. Und vA ist es hoffentlich für Nichtjuristen verständlich, was ich meine. Siehe meine etwas längerer Post von gerade eben: Unabhängig davon, wie es tatsächlich gehandhabt wird, muss man meiner Meinung nach um spätestens 11 das Lokal gänzlich verlassen. Man dürfte also gar nicht die Gelegenheit bekommen, nach 11 noch kurz zum Rauchen rauszugehen. Mit den Interpretationsmethoden bin ich vertraut Mir ist nur die quasi der Wortlaut in dieser Norm so ins Auge gesprungen. Normalerweise ordnet der Gesetzgeber an, dass, wenn er kein Gastgewerbe zu einer Uhrzeit mehr haben will, es dann mit einer einfachen Sperrstundenregelung geregelt wird. Punkt fertig. Hier aber wird explizit der Begriff "betreten" aber ins Spiel gebracht. Das war für mich derart ungewöhnlich, als dass ich nun interpretiert habe: Gut, bis 23 Uhr kannst ein Gasthaus und dergleichen betreten. Danach kann man sich zwar darin aufhalten, aber gehst einmal raus, dann kommst nicht mehr rein. Teleologisch interpretiert wäre das für mich sogar schlüssig. Warum sollten Kontakte der gleichen Personen nach 23 Uhr intensiver werden als davor? Wer davor schon angeheitert war, der wird eben davor schon Mindestabstände unterschritten haben oft. Bleiben diese Personen nach 23 Uhr noch im Gastgewerbe wird es sozusagen wenig zusätzliche Infektionsgefahr geben, aber die Wirte können noch wenigstens was verdienen. Unter dem Lichte dieses Trade-Offs würde es für mich Sinn ergeben (Beschränkung der Kontakte einerseits, Laufen lassen der Gastronomie andererseits). Systematisch ausgelegt gebe ich dir jedoch definitiv Recht. Allein §6 (2) zweiter Satz lässt sich wohl so lesen, dass mit dem Nicht-Betreten eine Sperrstunde gemeint ist. Auch §6 im Gesamten scheint "Betreten" mit Betrieb gleichzusetzen. Ich bin gespannt ob und wie das ausjudiziert wird demnächst. Es ist durch deine Erklärung definitiv einleuchtend, dass damit eine absolute Sperrstundenregelung geschaffen worden ist, aber mich würde es auch nicht wundern wenn das noch anders gesehen wird. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 18. Mai 2020 Sanjis Law schrieb vor 6 Minuten: Mit den Interpretationsmethoden bin ich vertraut Mir ist nur die quasi der Wortlaut in dieser Norm so ins Auge gesprungen. Normalerweise ordnet der Gesetzgeber an, dass, wenn er kein Gastgewerbe zu einer Uhrzeit mehr haben will, es dann mit einer einfachen Sperrstundenregelung geregelt wird. Punkt fertig. Hier aber wird explizit der Begriff "betreten" aber ins Spiel gebracht. Das war für mich derart ungewöhnlich, als dass ich nun interpretiert habe: Gut, bis 23 Uhr kannst ein Gasthaus und dergleichen betreten. Danach kann man sich zwar darin aufhalten, aber gehst einmal raus, dann kommst nicht mehr rein. Teleologisch interpretiert wäre das für mich sogar schlüssig. Warum sollten Kontakte der gleichen Personen nach 23 Uhr intensiver werden als davor? Wer davor schon angeheitert war, der wird eben davor schon Mindestabstände unterschritten haben oft. Bleiben diese Personen nach 23 Uhr noch im Gastgewerbe wird es sozusagen wenig zusätzliche Infektionsgefahr geben, aber die Wirte können noch wenigstens was verdienen. Unter dem Lichte dieses Trade-Offs würde es für mich Sinn ergeben (Beschränkung der Kontakte einerseits, Laufen lassen der Gastronomie andererseits). Systematisch ausgelegt gebe ich dir jedoch definitiv Recht. Allein §6 (2) zweiter Satz lässt sich wohl so lesen, dass mit dem Nicht-Betreten eine Sperrstunde gemeint ist. Auch §6 im Gesamten scheint "Betreten" mit Betrieb gleichzusetzen. Ich bin gespannt ob und wie das ausjudiziert wird demnächst. Es ist durch deine Erklärung definitiv einleuchtend, dass damit eine absolute Sperrstundenregelung geschaffen worden ist, aber mich würde es auch nicht wundern wenn das noch anders gesehen wird. wenn die sperrstunde mit der Öffnungszeit zusammenfällt: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Uvs/JUT_TI_20121211_15332501_12_00/JUT_TI_20121211_15332501_12_00.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Strafraumkobra Linz hat Steel Beitrag melden Geschrieben 19. Mai 2020 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zahi Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 19. Mai 2020 (bearbeitet) Strafraumkobra schrieb vor einer Stunde: Puh! Da bin ich aber froh, dass ich gestern/vorgestern nicht die geplante Kleidungsbestellung aufgegeben hab, beim Dressmann XL. Da hätte ich vermutlich schöne Scherereien gehabt... Schade eigentlich, um den Dressmann... :-( bearbeitet 19. Mai 2020 von zahi 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Beitrag melden Geschrieben 19. Mai 2020 Na wenn das so gut funktionieren wird, wie seine Hilfspakete in Österreich, ... 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Beitrag melden Geschrieben 19. Mai 2020 DerFremde schrieb vor einer Stunde: Na wenn das so gut funktionieren wird, wie seine Hilfspakete in Österreich, ... Könnte er eigentlich deutscher Kanzler werden? Das wünschen sich ja einige der Twitteranten dort. Vielleicht klappt es ja diesmal 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wolfinho so shuffle your feet Beitrag melden Geschrieben 19. Mai 2020 WorkingPoor schrieb vor 1 Stunde: Könnte er eigentlich deutscher Kanzler werden? Das wünschen sich ja einige der Twitteranten dort. Vielleicht klappt es ja diesmal Ich konnte mit Mutti und ihrer Art Politik zu machen bis dato kaum etwas anfangen, aber selbst eine sichtlich amtsmüde Merkel wäre mir lieber als unser Bundesblender. 6 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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