Reisen im Zeichen des Coronavirus


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ASB-Messias

Also ich kann jetzt nicht sagen, dass ich Angst habe irgendwohin zu fliegen.

Mir macht eher Sorge, dass bis Sonntag noch irgendwas passiert, was meine London-Pläne zunichte macht.

Wäre das erste Mal dort und wollte eigentlich schöne Tage mit meiner Holden verbringen, die die Stadt einfach nur liebt.

Hoffentlich geht nix schief :D

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 2 Stunden:

Ja hat sich nun eh erledigt. Flughäfen sind zumindest noch offen, bei Kreuzfahrten, die mehrere italienische Häfen anlaufen, sehe ich auch ein kostenloses Rücktrittsrecht. Diskutieren kann man noch bei Busreisen nach Spanien oder Frankreich, wo man einmal in Italien übernachten muss, würde da aber auch von einem kostenlosen Rücktritt ausgehen.

 

E: Nachdem größere Versammlungen zu vermeiden sind und man beim Einchecken aufs Kreuzfahrtschiff logischerweise solchen aber ausgesetzt ist, würde ich auch da mittlerweile von einem kostenlosen Rücktrittsrecht ausgehen, sofern der Zustiegshafen Venedig oder z.B. Genua ist und einfach damit argumentieren, dass man aufgrund der Medienberichte von einer erheblichen Gefahr ausgehen muss und daher nicht fahren sollte. 

So wie ich das verstanden habe kommt man als Tourist gar nicht erst rein. Die Durchführung von Reisen erübrigt sich daher. Außerdem besteht die Reisewarnung für das ganze Land.

Bei Busreisen nach Frankreich/Spanien kann man die Route ändern und nicht über Italien fahren. Das ist in meinen Augen noch vertretbar.

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Chefjugo am Platz
Mr_Rotten schrieb vor 17 Stunden:

Stornierung geht bei der Lufthansagruppe nur gemäß Tarifbestimmungen.
Umbuchung auf die gleiche Strecke bis spätestens Ende 2020 ist kostenlos möglich, sofern die gleiche Buchungsklasse
noch verfügbar ist.

 

Danke, das hilft mir sehr weiter :super:

€: Es ist eh fliegen bis Ende 2020 gemeint, oder?

bearbeitet von Hutz

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ASB-Legende
Neocon schrieb vor einer Stunde:

So wie ich das verstanden habe kommt man als Tourist gar nicht erst rein. Die Durchführung von Reisen erübrigt sich daher. Außerdem besteht die Reisewarnung für das ganze Land.

Bei Busreisen nach Frankreich/Spanien kann man die Route ändern und nicht über Italien fahren. Das ist in meinen Augen noch vertretbar.

Ja wird sicher auf die Änderung der Reiseroute hinauslaufen. Bin schon gespannt, wie es mit meinem Flug am 17. April aussieht.  Wenn der Notstand bzw. die Reisewarnung verlängert wird, dann wird das mit dem Flug wohl nicht klappen.

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get the fuck in!
Hutz schrieb vor 52 Minuten:

Danke, das hilft mir sehr weiter :super:

€: Es ist eh fliegen bis Ende 2020 gemeint, oder?

Bei der AUA ist es so, dass alle bis 05.03.20 gebuchten Flüge bis zum 31.03. kostenlos auf einen Termin bis Ende 2020 umgebucht werden können. D.h. es gibt keine Bearbeitungs- oder Umbuchungsgebühren, es kann allerdings eine Differenz auf einen anderen Flugtarif fällig werden, wenn es den gleichen zum neuen Termin nicht gibt.

Ich habe gestern meinen Rom-Flug von übermorgen auf Mitte Oktober verschoben, das war kostenfrei möglich.

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ASB-Legende
raumplaner schrieb am ‎07‎.‎03‎.‎2020 um 18:08 :

wenn man direkt bei fluglinie A bucht, aber einen flug, der von fluglinie B durchgeführt wird:

1) fluglinie A übersteht es nicht, was dann?

2) fluglinie B übersteht es nicht, was dann?

 

DonFetzo schrieb am ‎07‎.‎03‎.‎2020 um 20:54 :

Das müsste ich mir im Detail ansehen. Bei Variante B hätte ich auf die Schnelle gesagt Flug eigentlich "gültig", auch wenn A möglicherweise an B Geld gezahlt hat und der nun nicht durchführt. Mache aber kein Insolvenzrecht, daher nur Vermutung. Könnte also genau umgekehrt sein. ;):ratlos:

Habe mich informiert. Die Lösung müsste so aussehen: Bei Variante B muss dein Vertragspartner A, bei dem du ja gebucht hast, für einen Ersatzflug sorgen, auch wenn er möglicherweise dann auf Kosten sitzen bleibt. Er kann sie ja im Insolvenzverfahren bei B anmelden. Bei Variante A kommt es wohl darauf an, ob der Masseverwalter in die Verträge eintritt. Wenn ja, dann kein Problem, wenn nein dann möglicherweise nur Insolvenzforderung. Für die Richtigkeit keine Gewähr, Variante B müsste aber auf alle Fälle so passen und Variante A erscheint auch logisch.

bearbeitet von DonFetzo

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 39 Minuten:

 

Habe mich informiert. Die Lösung müsste so aussehen: Bei Variante B muss dein Vertragspartner A, bei dem du ja gebucht hast, für einen Ersatzflug sorgen, auch wenn er möglicherweise dann auf Kosten sitzen bleibt. Er kann sie ja im Insolvenzverfahren bei B anmelden. Bei Variante A kommt es wohl darauf an, ob der Masseverwalter in die Verträge eintritt. Wenn ja, dann kein Problem, wenn nein dann möglicherweise nur Insolvenzforderung. Für die Richtigkeit keine Gewähr, Variante B müsste aber auf alle Fälle so passen und Variante A erscheint auch logisch.

Klingt für mich plausibel.

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Oasch
revo schrieb am 7.3.2020 um 17:05 :

Sieht jemand Gefahr für die LASK-Fans, dass sie noch vom Rückspiel ausgeschlossen werden könnten? Ziemlich ruhig um's UK, was eher überraschend ist mit den vielen Flughäfen.

Ich denke, die Frage wird sehr bald beantwortet sein mit "No game!".

bearbeitet von revo

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ASB-Legende

Alle paar Stunden kannst die Rechtsauskünfte neu bewerten, weil sich die Geschichte wieder um 180 Grad gedreht hat. Ist bisserl sehr situationselastisch, aber was willst machen.

 

Schwierig wird es nun eher mit so Tagesausflügen, wo man schon Tickets gekauft hat und die nun nicht stattfinden.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
DonFetzo schrieb vor 2 Stunden:

 

Habe mich informiert. Die Lösung müsste so aussehen: Bei Variante B muss dein Vertragspartner A, bei dem du ja gebucht hast, für einen Ersatzflug sorgen, auch wenn er möglicherweise dann auf Kosten sitzen bleibt. Er kann sie ja im Insolvenzverfahren bei B anmelden. Bei Variante A kommt es wohl darauf an, ob der Masseverwalter in die Verträge eintritt. Wenn ja, dann kein Problem, wenn nein dann möglicherweise nur Insolvenzforderung. Für die Richtigkeit keine Gewähr, Variante B müsste aber auf alle Fälle so passen und Variante A erscheint auch logisch.

das heißt in variante 1 hätt ich zwar anrecht auf den flug, aber keine fluglinie, die fliegt (übertrieben gesagt, mit umsteigen geht es sicher), in variante 2 wird geflogen, aber ich hab im blödesten fall kein ticket mehr. wobei ich schon davon ausgehe, dass ich dann dennoch mitfliegen kann (vielleicht gegen aufpreis).

summa summarum ist es zwar komplizierter (danke daher!), aber meiner meinung besser abgesichert als hätte ich direkt bei der ausführenden fluglinie gebucht. 

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Fanatischer Poster

@schmechi was ich dir aus Erfahrung sagen kann (hab 18 Jahre im Reisebüro gearbeitet, 4 davon bei einem "Kreuzfahrtspezialisten"), wenn du von dir aus die Reise jetzt stornierst, und später ändert sich der Routenverlauf gravierend bzw. die Kreuzfahrt wird evtl. sogar ganz abgesagt, kann der Veranstalter trotzdem die Stornokosten von dir verlangen. Auf Kulanz bekommt man evtl. einen kleinen Anteil retour, viel wird es aber nicht.

Hatte schon öfter den Fall, dass eine KF abgesagt wurde und den Kunden dann alternativen angeboten wurden (anderes Schiff/andere Route, bei einer Flusskreuzfahrt evtl. die selbe Strecke nur mit dem Bus... etc.), alternativ hat man bei uns dann auf einen späteren Termin umbuchen können oder hat sein Geld eben retour bekommen. Aber halt nur, wenn der Kunde nicht von sich aus im Vorhinein schon storniert hat.

bearbeitet von Defqon.1

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor einer Stunde:

Alle paar Stunden kannst die Rechtsauskünfte neu bewerten, weil sich die Geschichte wieder um 180 Grad gedreht hat. Ist bisserl sehr situationselastisch, aber was willst machen.

Ja, das werden noch spannende Wochen werden und die Gerichte wohl noch auf Jahre beschäftigen sein. Ich fürchte allerdings, dass sich viele Fälle durch Insolvenzen mehr oder weniger erledigen werden.

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