Reisen im Zeichen des Coronavirus


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Postinho
Hutz schrieb vor 10 Minuten:

Wie schätzt ihr die Situation mit Japan ein? Und kann man, wenn man schon den Flug gebucht hat (nicht ich), noch kostenlos/kostengünstig stornieren? Würd meines Wissens nach die Austrian betreffen 

Stornierung geht bei der Lufthansagruppe nur gemäß Tarifbestimmungen.
Umbuchung auf die gleiche Strecke bis spätestens Ende 2020 ist kostenlos möglich, sofern die gleiche Buchungsklasse
noch verfügbar ist.

 

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Wahnsinniger Poster
Neocon schrieb vor 3 Minuten:

Ich würde das schon so sehen. Das Stornieren einer Reise ist nicht anderes als der Rücktritt vom Vertrag. Trittst du vom Vertrag zurück, kannst du dich später nicht darauf berufen, dass der Veranstalter von anderen Verträgen zurück getreten ist (der Vertrag mit dir ist ja bereits aufgelöst).

Auch hat der Veranstalter die Möglichkeit, Reisen zu ändern. Nur wenn die Änderung erheblich ist, kann man kostenlos zurücktreten. Der Ausfall eines Hafens ist wohl noch nicht ausreichend und rechtfertigt lediglich eine Preisminderung.

Großteils bin ich d'accord. Allerdings hoffe ich eigentlich auf die folgende Interpretation: Ich trete zurück, weil außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Objektiv betrachtet ist es noch zu früh zu beurteilen, ob diese Umstände auch Mitte April noch vorliegen. Ex post stellt sich aber heraus, dass die zum Rücktritt führenden Erwägungen richtig waren und tatsächlich kurz vor Reiseantritt außergewöhnliche Umstände, die die Reise erheblich beeinträchtigen vorgelegen wären. Unter diesen Voraussetzungenmüßte ich doch die Stornogebühr zurückbekommen, oder? (Dass zudem noch eine Erheblichkeit im Verhältnis zur Restreise vorliegen muss, ist klar)

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schmechi schrieb vor 19 Minuten:

Großteils bin ich d'accord. Allerdings hoffe ich eigentlich auf die folgende Interpretation: Ich trete zurück, weil außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Objektiv betrachtet ist es noch zu früh zu beurteilen, ob diese Umstände auch Mitte April noch vorliegen. Ex post stellt sich aber heraus, dass die zum Rücktritt führenden Erwägungen richtig waren und tatsächlich kurz vor Reiseantritt außergewöhnliche Umstände, die die Reise erheblich beeinträchtigen vorgelegen wären. Unter diesen Voraussetzungenmüßte ich doch die Stornogebühr zurückbekommen, oder? (Dass zudem noch eine Erheblichkeit im Verhältnis zur Restreise vorliegen muss, ist klar)

kann /muss man bei einer stornierung gründe angeben?

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Wien nur du allein!
schmechi schrieb vor 33 Minuten:

Großteils bin ich d'accord. Allerdings hoffe ich eigentlich auf die folgende Interpretation: Ich trete zurück, weil außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Objektiv betrachtet ist es noch zu früh zu beurteilen, ob diese Umstände auch Mitte April noch vorliegen. Ex post stellt sich aber heraus, dass die zum Rücktritt führenden Erwägungen richtig waren und tatsächlich kurz vor Reiseantritt außergewöhnliche Umstände, die die Reise erheblich beeinträchtigen vorgelegen wären. Unter diesen Voraussetzungenmüßte ich doch die Stornogebühr zurückbekommen, oder? (Dass zudem noch eine Erheblichkeit im Verhältnis zur Restreise vorliegen muss, ist klar)

Da wäre ich mir nicht sicher, ob das so durchgeht. Das Europäische Verbraucherzentrum schreibt mit Bezug auf ein OGH-Urteil folgendes:

Zitat

 

Die Beurteilung, ob eine Sicherheitsgefährdung am Urlaubsort vorliegt, die so groß ist, dass sie als Wegfall der Geschäftsgrundlage zu qualifizieren ist, kann nur kurz vor Antritt der Reise erfolgen. Liegt Ihr Reiseantritt noch weiter in der Zukunft, so verlangt der Oberste Gerichtshof (OGH), dass Sie zunächst abwarten, wie sich die Sicherheitslage entwickelt.

Andererseits ist eine allfällige Stornogebühr umso geringer, je länger die Stornierung vor der geplanten Abreise erfolgt. Sind Sie sich also sicher, dass Sie den geplanten Urlaub auf keinen Fall antreten möchten, auch wenn die Unruhen sich bis dahin weitgehend legen, so mag eine frühe Stornierung Sinn machen. In diesem Fall haben Sie aber Stornogebühren zu bezahlen!

 

https://europakonsument.at/de/page/ruecktritt-wegen-gefahr-am-urlaubsort

Dazu sagen muss man auch, dass es seit 1.7.2018 ein neues Pauschalreisegesetz gibt. Bisherige Rechtsprechung ist daher mit Vorsicht zu genießen.

Wann beginnt denn die Kreuzfahrt bzw. wann steigen die Stornosätze? Hat sich der Reiseveranstalter schon geäußert?

raumplaner schrieb vor 13 Minuten:

kann /muss man bei einer stornierung gründe angeben?

Wenn du kostenlos zurück treten willst, dann schon. Bzw. geht es dann nur deshalb:

Zitat

der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

§ 10 Abs 2 PRG

Noch eine Ergänzung zum Zeipunkt:

Zitat

Betreffend Terroranschläge finde sich der Rechtssatz, dass die zum Rücktritt berechtigende Unzumutbarkeit sich nur aus einer konkreten Gefahrenlage ableiten lassen könne. Sie müsste eine Intensität erreichen, die unter Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabes als Konkretisierung einer unzumutbaren Gefahr derartiger künftiger Anschläge erscheine. Dabei müsse eine ex-ante-Betrachtung angestellt werden. Die spätere reale Entwicklung sei unerheblich. Eine eindeutige Reisewarnung durch das Außenamt könne in der Regel als stornofreier Rücktrittsgrund gewertet werden; ihr Nichtvorliegen sei allerdings noch kein zwingender Grund, eine erhebliche Gefährdung von vornherein abzulehnen (9 Ob 42/04y mwN).

Das lässt sich halt auch nicht 1:1 auf ein Einreiseverbot umlegen.

bearbeitet von Neocon

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ist zwar jetzt nur bedingt reiserelevant, aber wenn man in häusliche quarantäne muss für 2 wochen, ist das automatisch krankenstand? oder erst, wenn man auch tatsächlich krank ist? 

und wenn man in dieser zeit einen urlaubstag geplant hat, kann man diesen dann stornieren? 

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Wahnsinniger Poster
Neocon schrieb vor 12 Minuten:

Da wäre ich mir nicht sicher, ob das so durchgeht. Das Europäische Verbraucherzentrum schreibt mit Bezug auf ein OGH-Urteil folgendes:

https://europakonsument.at/de/page/ruecktritt-wegen-gefahr-am-urlaubsort

Dazu sagen muss man auch, dass es seit 1.7.2018 ein neues Pauschalreisegesetz gibt. Bisherige Rechtsprechung ist daher mit Vorsicht zu genießen.

Wann beginnt denn die Kreuzfahrt bzw. wann steigen die Stornosätze? Hat sich der Reiseveranstalter schon geäußert?

Wenn du kostenlos zurück treten willst, dann schon. Bzw. geht es dann nur deshalb:

§ 10 Abs 2 PRG

Noch eine Ergänzung zum Zeipunkt:

Das lässt sich halt auch nicht 1:1 auf ein Einreiseverbot umlegen.

Spannend... Reise beginnt am 18.4., ab 30 Tage vor Reiseantritt steigen die Stornogebühren. Bis dahin würde ich sowieso zuwarten.

Der Reiseveranstalter sieht keine Gründe für eine kostenlose Stornierung, allerdings argumentiert er mit der von dir erwähnten Möglichkeit die Reiseroute einseitig zu ändern...

 

Und das mit der ex-ante-Betrachtung würde ja meine Interpretation stützen, sofern sich die ex-ante-Betrachtung nachträglich als korrekt herausstellt...

Mal sehen...

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Wien nur du allein!
schmechi schrieb vor 11 Minuten:

Spannend... Reise beginnt am 18.4., ab 30 Tage vor Reiseantritt steigen die Stornogebühren. Bis dahin würde ich sowieso zuwarten.

Ja, dann jedenfalls noch abwarten wie der Veranstalter reagiert. Irgendwas müssen die sich überlegen, werdet ja nicht die einzigen Passagiere sein, welche im Fall der Fälle in Israel nicht von Bord dürfen.

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ASB-Legende
Maulinho schrieb am ‎08‎.‎03‎.‎2020 um 19:07 :

Haben am Donnerstag einen Flug nach Rom :facepalm:. Neige aber nach den jüngsten Entwicklungen immer mehr zur Umbuchung, wirklich entspannend wird das glaube ich nicht.

 

Maulinho schrieb vor 21 Stunden:

Unseren Rom-Flug diese Woche habe ich jetzt gerade auf Oktober umbuchen lassen, das macht die AUA zum Glück derzeit kostenlos.

Wir haben auch heute von einer Bekannten gehört, die gerade dort ist - es wird immer mehr zugesperrt, wäre einfach sinnlos jetzt.

Rom ein interessantes Beispiel, um die Crux an der Geschichte (Pauschalreise, Individualreise) nochmals aufzuzeigen.

Aus der Praxis: Konsumentin bucht eine Pauschalreise nach Rom (Anreise dieses Wochenende, daher Reisepreis bereits voll bezahlt) und informiert den Veranstalter, dass sie kostenlos von der Reise wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurücktreten will. Sicherheitsstufe 3, jedoch sperren viele Museen und Sehenswürdigkeiten zu und der Zweck der Reise ("Kulturreise") kann daher gar nicht mehr erfüllt werden. Der Reiseveranstalter akzeptiert nur ein kostenpflichtiges Storno, weil keine Reisewarnung vorliegt und er daher der Ansicht ist, dass die Reise angetreten werden muss. 

Wenn es blöd läuft, muss die Konsumentin ihren Anspruch auf Geldrückgabe gerichtlich geltend machen, obwohl sie alles richtig gemacht hat. Im Gegenzug dazu hat Maulinho eine Individualreise gebucht und ist damit eigentlich rechtlich schlechter abgesichert. Er kann seinen Flug aber nun in Kulanz kostenlos umbuchen und wenn er auch noch ein Hotel mit Gratisstorno bis zum letzten Tag gebucht hat, steigt er in der Angelegenheit sogar besser als die Pauschalreisende aus. Würde im Moment aber auch nicht mehr nach Rom fahren, wenn alles zu ist.

 

E: Mit der generellen Reisewarnung hat sich das nun eh erledigt.

bearbeitet von DonFetzo

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get the fuck in!
DonFetzo schrieb vor 4 Minuten:

 

Im Gegenzug dazu hat Maulinho eine Individualreise gebucht und ist damit eigentlich rechtlich schlechter abgesichert. Er kann seinen Flug aber nun in Kulanz kostenlos umbuchen und wenn er auch noch ein Hotel mit Gratisstorno bis zum letzten Tag gebucht hat, steigt er in der Angelegenheit sogar besser als die Pauschalreisende aus. 

Er hatte noch gar kein Hotel gebucht, also nichts verloren. ;)

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raumplaner schrieb vor 5 Stunden:

ist zwar jetzt nur bedingt reiserelevant, aber wenn man in häusliche quarantäne muss für 2 wochen, ist das automatisch krankenstand? oder erst, wenn man auch tatsächlich krank ist? 

und wenn man in dieser zeit einen urlaubstag geplant hat, kann man diesen dann stornieren? 

Ist Krankenstand - hast du möglichkeit auf homeoffice kannst auch arbeiten

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor einer Stunde:

 

Rom ein interessantes Beispiel, um die Crux an der Geschichte (Pauschalreise, Individualreise) nochmals aufzuzeigen.

Aus der Praxis: Konsumentin bucht eine Pauschalreise nach Rom (Anreise dieses Wochenende, daher Reisepreis bereits voll bezahlt) und informiert den Veranstalter, dass sie kostenlos von der Reise wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurücktreten will. Sicherheitsstufe 3, jedoch sperren viele Museen und Sehenswürdigkeiten zu und der Zweck der Reise ("Kulturreise") kann daher gar nicht mehr erfüllt werden. Der Reiseveranstalter akzeptiert nur ein kostenpflichtiges Storno, weil keine Reisewarnung vorliegt und er daher der Ansicht ist, dass die Reise angetreten werden muss. 

Wenn es blöd läuft, muss die Konsumentin ihren Anspruch auf Geldrückgabe gerichtlich geltend machen, obwohl sie alles richtig gemacht hat. Im Gegenzug dazu hat Maulinho eine Individualreise gebucht und ist damit eigentlich rechtlich schlechter abgesichert. Er kann seinen Flug aber nun in Kulanz kostenlos umbuchen und wenn er auch noch ein Hotel mit Gratisstorno bis zum letzten Tag gebucht hat, steigt er in der Angelegenheit sogar besser als die Pauschalreisende aus. Würde im Moment aber auch nicht mehr nach Rom fahren, wenn alles zu ist.

Und morgen muss der Veranstalter die Reise kostenlos stornieren...

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V.I.P.
DonFetzo schrieb vor 1 Stunde:

Würde im Moment aber auch nicht mehr nach Rom fahren, wenn alles zu ist.

Interessant wird, ob eine Einreise in nächster Zeit überhaupt erlaubt ist.
 

Zitat

 

https://www.krone.at/2114122?fbclid=IwAR1muTS-SrIUzKGFG_Y7BdwF_A1bputrqdwSUTSOHPMlNueHAXMZ4rBe9hE

Italiens Premier Giuseppe Conte hat verlautbart, ganz Italien wegen der Corona-Epidemie zur Sperrzone zu erklären. Conte kündigte am Montagabend an, die Reisefreiheit zu stoppen. Lediglich wenige Ausnahmen würden zugelassen. Die Maßnahmen treten direkt nach Unterzeichnung der Verordnung noch Montagabend in Kraft.

https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5781618/Alle-Entwicklungen-zum-Coronavirus_Conte-erklaert-ganz-Italien-zur

 

 

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ASB-Legende
Neocon schrieb vor 9 Stunden:

Und morgen muss der Veranstalter die Reise kostenlos stornieren...

Ja hat sich nun eh erledigt. Flughäfen sind zumindest noch offen, bei Kreuzfahrten, die mehrere italienische Häfen anlaufen, sehe ich auch ein kostenloses Rücktrittsrecht. Diskutieren kann man noch bei Busreisen nach Spanien oder Frankreich, wo man einmal in Italien übernachten muss, würde da aber auch von einem kostenlosen Rücktritt ausgehen.

 

E: Nachdem größere Versammlungen zu vermeiden sind und man beim Einchecken aufs Kreuzfahrtschiff logischerweise solchen aber ausgesetzt ist, würde ich auch da mittlerweile von einem kostenlosen Rücktrittsrecht ausgehen, sofern der Zustiegshafen Venedig oder z.B. Genua ist und einfach damit argumentieren, dass man aufgrund der Medienberichte von einer erheblichen Gefahr ausgehen muss und daher nicht fahren sollte. 

bearbeitet von DonFetzo

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ASB-Legende
raumplaner schrieb vor 14 Stunden:

ist zwar jetzt nur bedingt reiserelevant, aber wenn man in häusliche quarantäne muss für 2 wochen, ist das automatisch krankenstand? oder erst, wenn man auch tatsächlich krank ist? 

und wenn man in dieser zeit einen urlaubstag geplant hat, kann man diesen dann stornieren? 

Ist eigentlich so wie Krankenstand zu sehen. Wenn der Krankenstand länger als 3 Tage dauert, dann kann man den Urlaubstag in Krankenstand umwandeln, jedoch nicht Zeitausgleich in Krankenstand, außer der Arbeitgeber stimmt dem ausdrücklich zu. Im Übrigen ist das bei Reisestornoversicherungen sicher trotzdem recht spannend, denn laut Definition übernehmen sie die Stornokosten ja unter anderem nur dann, wenn ich krank bin. Bin ich 14 Tage in Quarantäne und danach stellt sich heraus, dass ich mich nicht angesteckt habe und daher eigentlich gesund, könnte es bei der einen oder anderen Versicherung wohl zu Problemen mit der Deckung kommen, wobei ich das sehr wohl als Krankenstand laut den Versicherungsbedingungen ansehen würde.

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