antisymmetric ei - klar Geschrieben 18. April 2013 achso. überlesen. was dürfen segways denn nu? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Geschrieben 18. April 2013 achso. überlesen. was dürfen segways denn nu? Möchtest du nicht Journalist sein und ist man in diesem Beruf nicht zumindest ein wenig mit Recherche konfrontiert? Wenn ja kommt dir google sicher bekannt vor: http://lmgtfy.com/?q=segway+stvo+%C3%B6sterreich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 18. April 2013 Ich hab vor knapp 2 Monaten etwas bei Zalando bestellt. 60¤ für eine Jacke und 50¤ für andere Sachen. Jacke hat nicht gepasst, deswegen habe ich sie zurück geschickt und nur die 50 für den Rest bezahlt, den ich behalten habe. Knapp 2 Wochen später bekomme ich die Mail, dass sie die Rücksendung erhalten habe und falls ich sie schon bezahlt haben sollte, das Geld dafür zurück bekomme. Ein paar Tage später wird mir dann tatsächlich etwas zurück überwiesen, nämlich die 50¤ die ich für die anderen Sachen gezahlt habe. Ich weiß nicht so recht, was ich jetzt tun soll. Anrufen und um Aufklärung bitten? Oder einfach freuen, dass mich der Einkauf nichts gekostet hat und schweigen? Wenn das Ganze ein Fehler auf ihrer Seite war, können sie von mir verlangen, dass ich die 50¤ erneut bezahle? Du hast insgesamt € 110,- gezahlt und € 50,- statt den € 60,- zurückbekommen? So oder so sollte es man richtig stellen, den bei einem falschen Zahlungsverkehr wird jeder Onlineshop ungut. (Der früher oder später erkannt wird.) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aXXit schreibt ... Geschrieben 18. April 2013 Nein, er hat nur 50 von den 110 anfangs überwiesen, weil er nicht alles behalten hat. er hat dann aber von zalando fälschlicherweise diese 50EUR aufgrund seiner rücksendung rückerstattet bekommen (obwohl er sie gar nicht bezahlt hat). summe seiner einkäufe also 50,-- effektiv bezahlt: 0,-- 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 18. April 2013 Das verstößt dann allerdings gegen die AGB. Zahlung per RechnungBei uns können Sie Ihre Bestellung auch nach Erhalt der Ware per Rechnung bezahlen. Diese liegt als Lieferschein immer dem Paket bei. Sie haben dann nach Erhalt der Ware 14 Tage Zeit zu bezahlen. Diese Zahlungsfrist ist unabhängig von unserem 30-tägigen Rückgaberecht. Wir erstatten nach Prüfung der Rücksendung den Kaufbetrag umgehend zurück. Zahlungsmöglichkeiten 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 18. April 2013 Ich arbeite seit Jänner für einen neuen Arbeitgeber, aber mein alter Arbeitgeber möchte nun, dass ich für ein Tool, das ich entwickelt habe, eine Einschulung gebe. Flug und dergleichen wird bezahlt, aber ich weiß nicht, wie ich am Besten meinen Tagessatz den ich bekomme versteuer, bzw. was ich dabei beachten muss. Kennt sich da jemand im ASB aus? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Geschrieben 18. April 2013 (bearbeitet) Also wie willst du die Schulung machen ?? Bist du für deine alte Firma als Freelancer tätig ?? Und wieviel wäre es, also deine Tagessätze ?? Unter 700 € / Jahr musst du nix versteuern, darüber einfach beim Steuerausgleich angeben - Rechnung legst du ja bearbeitet 18. April 2013 von stifflor 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SimonBolivar NCITDOME!!! Geschrieben 18. April 2013 Hersteller: keine Ahnung Kunstrasen wurde im Jänner fertiggestellt Dann auf keinen Fall, wird dann wohl ein Polytan sein. Bei älteren Kunstrasenplätzen kann es aber durchaus zu Problemen kommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 18. April 2013 Also wie willst du die Schulung machen ?? Bist du für deine alte Firma als Freelancer tätig ?? Und wieviel wäre es, also deine Tagessätze ?? Unter 700 € / Jahr musst du nix versteuern, darüber einfach beim Steuerausgleich angeben - Rechnung legst du ja Es geht konkret wohl um (voraussichtlich) nur einen Tag. Also weniger als die 700€/Jahr. Aber was ich genau machen muss, damit ich mich nicht illegal mache, ist mir noch nicht klar. Klar, Rechnung nach Formvorschrift legen, aber ansonsten kenn ich mich einfach überhaupt nicht aus, wie ich meinen Erwerb aus der nicht selbstständigen Arbeit und dem aus der selbstständigen Arbeit aus der Schulung richtig versteuere bzw. dem Finanzamt melde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Geschrieben 18. April 2013 Du brauchst unter 700 € / Jahr garnichts angeben, einfach eine Rechnung stellen (die gibts zu 100 im Internet - bzw. eine Honorarnote) und die Firma überweist dir das Geld aufs Konto ... schluss aus - danach musst du nichts mehr machen ... Du KANNST es natürlich im Steuerausgleich angeben, bringt aber nix und schadet auch nix, weils denen einfach wuascht is ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
antisymmetric ei - klar Geschrieben 18. April 2013 Möchtest du nicht Journalist sein und ist man in diesem Beruf nicht zumindest ein wenig mit Recherche konfrontiert? dochdoch, aber vielleicht hat ja hier weg so ein zeugs und kennt sich besser aus als google. denn als journalist weiß ich, dass man primärquellen eher vertrauen kann als sekundärquellen aus deinem internetz 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 18. April 2013 Es geht konkret wohl um (voraussichtlich) nur einen Tag. Also weniger als die 700¤/Jahr. ich geh mal davon aus, dass du deinen alten arbeitgeber nicht über den tisch ziehen willst, aber ein tagsatz kann natürlich auch höher als 700 euro sein. würde ich in diesem konkreten fall aber nicht machen. aber wenn dann mal eine 2. oder 3. schulung dazu kommt, dann wird's spannend. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 18. April 2013 Du brauchst unter 700 € / Jahr garnichts angeben, einfach eine Rechnung stellen (die gibts zu 100 im Internet - bzw. eine Honorarnote) und die Firma überweist dir das Geld aufs Konto ... schluss aus - danach musst du nichts mehr machen ... Du KANNST es natürlich im Steuerausgleich angeben, bringt aber nix und schadet auch nix, weils denen einfach wuascht is ... Gut, angenommen ich bin dann doch nochmal dort und komm somit über diese Summe, wie würde ich dann vorgehen? Bzw. wo finde ich da etwas dazu, dass ich mir das selber anschauen kann? Und kleine Nebenfrage: Macht eh keinen Unterschied, wenn der Leistungserbrinungsort in Deutschland ist? ich geh mal davon aus, dass du deinen alten arbeitgeber nicht über den tisch ziehen willst, aber ein tagsatz kann natürlich auch höher als 700 euro sein. würde ich in diesem konkreten fall aber nicht machen. aber wenn dann mal eine 2. oder 3. schulung dazu kommt, dann wird's spannend. Nein, will ich natürlich nicht, aber ich bin auch nicht so, dass mir meine Zeit nichts wert ist. Aktuell hätte ich einen Tagessatz von 550€ in den Raum gestellt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Derby Fanatischer Poster Geschrieben 18. April 2013 Das verstößt dann allerdings gegen die AGB. Zahlungsmöglichkeiten Ich habe damals angerufen um die Rücksendung zu besprechen und am Telefon hat man mir mitgeteilt, dass ich den Artikel den ich zurückschicke nicht bezahlen muss/soll. Habe mir Namen/Datum/Uhrzeit des Telefonats notiert. Außerdem habe ich schon am darauffolgenden Tag zurückgeschickt und gar nicht erst 14/30 Tage verstreichen lassen. Das ist jetzt eben schon 2 Monate her und da bis jetzt noch keine Mahnung oder ähnliches eingetroffen ist, habe ich das Gefühl ich bin fein raus. Ich will nur nicht, dass mir das beim nächsten Einkauf evtl. auf den Kopf fällt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Geschrieben 18. April 2013 Gut, angenommen ich bin dann doch nochmal dort und komm somit über diese Summe, wie würde ich dann vorgehen? Bzw. wo finde ich da etwas dazu, dass ich mir das selber anschauen kann? Und kleine Nebenfrage: Macht eh keinen Unterschied, wenn der Leistungserbrinungsort in Deutschland ist? Deutschland is absolut kein Problem (außer bei +160 Tagen in DE, dann musst du dort deine Steuern bezahlen - is ja bei dir ned so) ... Steuerliche Konsequenzen Ein freier Dienstvertrag gilt steuerrechtlich als selbstständige Tätigkeit. Zusätzlich zu einer nichtselbstständigen Tätigkeit, also einem Arbeitsverhältnis, bei dem das steuerpflichtige Einkommen über 12.000 € im Kalenderjahr liegt, gibt es drei Varianten: Ist der Gewinn kleiner als 730 €, bleibt er steuerfrei. Zwischen 730 € und 1.460 € im Kalenderjahr muss der Gewinn aus dem freien Dienstvertrag zwar in voller Höhe angegeben werden, aber nicht der gesamte Zuverdienst ist steuerpflichtig, sondern nur der Anteil, der 730 € übersteigt. Dieser Betrag wird verdoppelt und dann zum steuerpflichtigen Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis hinzugerechnet. Ab einem Gewinn von mehr als 1.460 € im Kalenderjahr ist dieser gemeinsam mit den Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis voll steuerpflichtig. Ganz genau findest du es hier ... auch mit Beispiel Nein, will ich natürlich nicht, aber ich bin auch nicht so, dass mir meine Zeit nichts wert ist. Aktuell hätte ich einen Tagessatz von 550€ in den Raum gestellt. Hmm...was machst du denn da, wenn ich fragen darf ?? Oder welche Branche (Entwicklungssprache) ist das ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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