der "wichtige frage thread"


j.d.

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Im ASB-Olymp

was hast gegen eine köstliche aprikosenkonfitüre??

Nix. Nur gegen das Volk, das sich so einen grausligen Namen ausgedacht hat :davinci:

Fruchtaufstrich hat sicher viele Fruchstückerl drinnen. Konfitüre mWn garkeine. Marmelade keine Ahnung, da gibts verschiedene :D

Hm, und welche hat da üblicherweise wenig Gelee drin? Oder hat das damit nix zu tun? :D

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Weils grad in einem anderen Thread um Zähne ging: Hab Mitte/Ende April ein Briefchen mit meiner Zahnarztrechnung an die WGKK geschickt wegen Kostenersatz Plombe und Stiftzahn, hat da schon wer Erfahrungen wie lange die brauchen? Bis jetzt noch keine Reaktion, weder Kohle am Konto noch eine Rückmeldung/Rücksendung (hab ich erbeten) der Originalhonorarnote.

Ich geb ihnen noch 2-3 Wochen, weil rausschauen werden eh nur so 20-30 Euro, also kein Grund zur Eile, aber a bisserl schneller könnts schon gehen.

bearbeitet von cmburns

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Oasch

Von der EU wurde angeordnet, dass Marmelade nur Zitrusmarmelade sein darf. Marmelade und Konfitüre sind in Österreich jedoch das gleiche im Sprachgebrauch. Wer es genauer wissen will:

1.

"Konfitüre" ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckerarten, Pulpe und/oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtsorte(n) und gegebenenfalls Wasser. Abweichend davon darf Konfitüre von Zitrusfrüchten aus der in Streifen und/oder in Stücke geschnittenen ganzen Frucht hergestellt werden. Die für die Herstellung von 1000 g Enderzeugnis verwendete Menge Pulpe und/oder Fruchtmark beträgt mindestens:

-

350 g im Allgemeinen

-

250 g bei roten Johannisbeeren/Ribiseln, Vogelbeeren, Sanddorn, schwarzen Johannisbeeren/Ribiseln, Hagebutten und Quitten

-

150 g bei Ingwer

-

160 g bei Kaschuäpfeln

-

60 g bei Passionsfrüchten.

2. a)

"Konfitüre extra" ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckerarten, nicht konzentrierter Pulpe aus einer oder mehreren Fruchtsorte(n) und gegebenenfalls Wasser. Konfitüre extra von Hagebutten sowie kernlose Konfitüre extra von Himbeeren, Brombeeren, schwarzen Johannisbeeren/Ribiseln, Heidelbeeren und roten Johannisbeeren/Ribiseln kann jedoch ganz oder teilweise aus nicht konzentriertem Fruchtmark hergestellt werden. Konfitüre extra von Zitrusfrüchten darf aus der in Streifen und/oder in Stücke geschnittenen ganzen Frucht hergestellt werden. Aus Mischungen der nachstehenden Früchte mit anderen Früchten kann keine Konfitüre extra hergestellt werden:

Äpfeln, Birnen, nicht steinlösenden Pflaumen/Zwetschken, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbissen, Gurken, Tomaten/Paradeisern. Die für die Herstellung von 1000 g Enderzeugnis verwendete Pulpe beträgt mindestens

-

450 g im Allgemeinen

-

350 g bei roten Johannisbeeren/Ribiseln, Vogelbeeren, Sanddorn, schwarzen Johannisbeeren/Ribiseln, Hagebutten und Quitten

-

250 g bei Ingwer

-

230 g bei Kaschuäpfeln

-

80 g bei Passionsfrüchten.

b)

"Leichtkonfitüre" ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung aus den in lit. a genannten Zutaten - ausgenommen Wasser - mit einer Obsteinwaage von mindestens 600 g/kg Enderzeugnis.

3.

"Gelee" ist die hinreichend gelierte Mischung von Zuckerarten sowie Saft und/oder wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtsorte(n). Die für die Herstellung von 1000 g Enderzeugnis verwendete Menge an Saft und/oder wässrigen Auszügen entspricht mindestens der für die Herstellung von Konfitüre vorgeschriebenen Menge. Die Mengenangaben gelten nach Abzug des Gewichts des für die Herstellung der wässrigen Auszüge verwendeten Wassers.

4. a)

Bei "Gelee extra" entspricht die für die Herstellung von 1000 g Enderzeugnis verwendete Menge an Fruchtsaft und/oder wässrigen Auszügen mindestens der für die Herstellung von Konfitüre extra vorgeschriebenen Menge. Die Mengenangaben gelten nach Abzug des Gewichts des für die Herstellung der wässrigen Auszüge verwendeten Wassers. Aus Mischungen der nachstehenden Früchte mit anderen Früchten kann kein Gelee extra hergestellt werden: Äpfeln, Birnen, nicht steinlösenden Pflaumen/Zwetschken, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbissen, Gurken, Tomaten/Paradeisern.

b)

Bei "Leichtgelee" entspricht die für die Herstellung von 1000 g Enderzeugnis verwendete Menge an Fruchtsaft und/oder wässrigen Auszügen mindestens der für die Herstellung von Leichtkonfitüre vorgeschriebenen Menge.

5. a)

"Marmelade" ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von gegebenenfalls Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der nachstehenden, aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnisse: Pulpe, Fruchtmark, Saft, wässriger Auszug, Schale. Die für die Herstellung von 1000 g Enderzeugnis verwendete Menge Zitrusfrüchte beträgt mindestens 200 g, von denen mindestens 75 g dem Endokarp entstammen.

b)

"Leichtmarmelade" ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung aus den in lit. a genannten Zutaten - ausgenommen Wasser - mit einer Obsteinwaage von mindestens 400 g/kg Enderzeugnis.

6.

"Gelee-Marmelade" ist das Erzeugnis, aus dem sämtliche unlöslichen Bestandteile mit Ausnahme etwaiger kleiner Anteile feingeschnittener Schale entfernt worden sind.

7.

"Maronenkrem" ist die auf die geeignete Konsistenz gebrachte Mischung von Wasser, Zuckerarten und mindestens 380 g Maronenmark (von Castanea sativa) je 1000 g Enderzeugnis.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003583

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hihi haha der pumuckl ist da

bezüglich weißer bmw - ich würd einfach jeden händler zwischen wien und neustadt anschreiben - normalerweise ist das genau kein thema!?

sogar bentley wien verborgt seine vorführer zu solchen zwecken gegen bares!!

ja danke, ich habs mittlerweile aufgegeben. muss er sich selber raussuchen, oder halt irgendwas anderes nehmen. mir is jetzt wurscht. nimmt er halt einen weißen mercedes, oder wenn unbedingt bmw, muss er halt einen gebrauchten kaufen

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Postinho

weils ma grad einfällt und ich letztens mit einem freund drüber diskutiert hab: auf meinem führerschein steht hinten der code 01.06 vermerkt, sprich ich muss immer eine ersatzbrille für meine kontaktlinsen im auto mithaben. kennt sich da jemand mit den strafen aus, falls ich mal keine vorweisen kann? für "mein" auto, also das meiner eltern, hab ich eh immer eins im auto, aber falls ich mal spontan wo einspringen muss zum autofahren is halt blöd, weil ich schlepp ja nicht immer meine brille mit, nur dass ich im falle des falles einspringen kann...

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Ritter von der traurigen Gestalt

weils ma grad einfällt und ich letztens mit einem freund drüber diskutiert hab: auf meinem führerschein steht hinten der code 01.06 vermerkt, sprich ich muss immer eine ersatzbrille für meine kontaktlinsen im auto mithaben. kennt sich da jemand mit den strafen aus, falls ich mal keine vorweisen kann? für "mein" auto, also das meiner eltern, hab ich eh immer eins im auto, aber falls ich mal spontan wo einspringen muss zum autofahren is halt blöd, weil ich schlepp ja nicht immer meine brille mit, nur dass ich im falle des falles einspringen kann...

01.06 heißt doch nur Brille oder Kontaktlinsen? Afaik muss man keine Ersatzbrille bei sich haben, aber keine Ahnung.

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