der "wichtige frage thread"


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Ich habe im Mai eine theoretische Prüfung. Sie umfasst 7 Fächer und es werden 12 Leute geprüft.

Gibt es kein Gesetz, dass für solche Prüfungen eine Zeit vorgibt? Wenn ich der ersten bin um 07:30 beginnt meine letzte Prüfung um 19:30 Uhr. Wenn wir keine Pausen dazwischen machen. Was ich mir bei einer Komission schwer vorstellen kann.

normalerweise sollte es eine reihenfolge mit richtzeit für die kandidatInnen geben. alles andere ist eine bankrotterklärung, da kann das diplom nichts wert sein, wenn die prüfer ohnehin an solch simplen dingen scheitern.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Nach Rücksprache mit der Schulleitung:

Sie halten es für besser einen Tag 13 Stunden unter Druck zu prüfen als 2x 7 Stunden gemütlich. Top

Kurz: Die Auswärtigen in der Kommission wollen nur 1 Tag kommen, weil sicher unbezahlt.

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Knusprig & Frisch

hilft mir mal kurz wer beim berechnen, wenn ich mir meinen restlichen urlaub ausbezahlen lasse? die formel lautet anscheinend:

Monatsentgelt + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsremuneration : 22 (bei Berechnung in Werktagen) x Anzahl der oben berechneten offenen Urlaubstage.

folgendes frag ich mich nun:

monatsentgelt = brutto oder netto?

urlaubszuschuss = 13. gehalt? brutto oder netto?

weihnachtsremuneration = 14. gehalt? brutto oder netto?

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Knusprig & Frisch

ok. und was ist mit urlaubszuschuss/weihnachtsremuneration? welche werte werden da hergenommen?

e: und noch eine deppate frage hinterher: man bekommt ja pro monat 2 urlaubstage. das sind umgerechnet dann nur 24 im jahr. in welchem monat "bekommt" man den 25. urlaubstag dazu? oder sind es genau gesagt 2 1/12 urlaubstage pro monat?

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Knusprig & Frisch

ja, 2,08/Monat. Sonderzahlungen brutto und in Höhe vom KV (muss ja nicht gleich dem Lohn sein)

passt, kenn mich aus. danke!

urlaub auszahlen lassen ist übrigens steuerlich gesehen eher suboptimal.

bin eh noch am überlegen. vermögen ist es jetzt leider auch keins, das zusammenkommt :nein::D

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Tribünenzierde

Bei einer urlaubsablöse gibts eigentlich keine genauen regeln, da eigentlich nicht möglich. Monatsentgelt : 22 ist die berechnung für die urlaubsersatzleistung (und die gibts nur bei einem austritt), wir aber in de praxis natürlich auch für die ablöse angewandt. Sv und lohnsteuerrechtlich wirds als einmalprämie behandelt.

Übrigens verlierst du den anspruch auf naturalkonsumation nicht, auch wenns in einer vereinbarung drinnen steht. Rein rechtlich kannst dich später umentscheiden, musst dir halt die ablöse wieder zurückrechnen lassen. :)

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DIE Firma für Ihr Posting!

Bei einer urlaubsablöse gibts eigentlich keine genauen regeln, da eigentlich nicht möglich.

Wenn ich in der Probezeit kündige, wird mir mein Urlaub ja auch ausbezahlt ;)

Also möglich ists sicher, nur wie schon oben erwähnt steuerlich betrachtet nicht sehr intelligent.

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