der "wichtige frage thread"


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Rapid. Immer. Überall.

Das musste ich jetzt direkt googlen. Ünterstützt aber meinen Standpunkt

Dieser Artikel

aus zug aus dem Wikipedia Artikel

bezieht sich auf Deutschland. Kann jemand von euch sagen, ob das in der oder ähnlicher Form auch in Ö gilt?

nachtrag: scheint so zu sein, bestätigung?

Siehe mein post über dir, hab das auf der Uni auch so gelernt, aber auf die schnelle nur die E vom OGH gefunden ;)

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Posting-Pate

dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich.

wozu brenn ich 500 für die Fahrt? Ich will mit einem in Österreich anerkannten Zahlungsmittel bezahlen und dies wird mir verwehrt. Dann soll er mich dafür strafen. Bin mir sicher ich würde einen Rechtsstreit nicht verlieren.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

wozu brenn ich 500 für die Fahrt? Ich will mit einem in Österreich anerkannten Zahlungsmittel bezahlen und dies wird mir verwehrt. Dann soll er mich dafür strafen. Bin mir sicher ich würde einen Rechtsstreit nicht verlieren.

Na dann probier es aus. Aber danach nicht dem geld nachweinen.

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Kann man das nicht durch agb's regeln?!

Für mich ust es einfach unsinnig dass schaffner alles immer wechseln können müssen...

Dann fahr ich jedesmal mit 500er und bin mir sicher dass er mir oft nicht wechseln kann.

Davor muss sich ein unternehmen schützen können.

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Wien nur du allein!

Bei den Öffis gibts aber glaub ich ein eigenes Gesetz/Verordnung bzw stehts in den AGB dass man den genauen Fahrpreis mithaben muss. Um die Frage beantworten zu können, müsste man halt wissen wo und mit welchem Verkehrsmittel gefahren wurde.

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AAAAlte Zeiten

kannst du es so zusammenfassen, damit man versteht, was du sagen willst?

alles perfekt zusammengefasst. auch 4 pm's bekommen, was der raumplaner da nicht versteht. :v:

Bei den Öffis gibts aber glaub ich ein eigenes Gesetz/Verordnung bzw stehts in den AGB dass man den genauen Fahrpreis mithaben muss. Um die Frage beantworten zu können, müsste man halt wissen wo und mit welchem Verkehrsmittel gefahren wurde.

da ist mir auch mal was aufgefallen:

konnte bei einem ticketkauf beim automaten nicht mit einem 20er zahlen, nur 10 und 5er erlaubt. ist zwar halb so wild, weil man eh mit bankomat zahlen kann, aber trotzdem :D hab mir dann gedacht vermutlich liegts daran, weilst dann nur 2 € münzen zurück bekommen wirst.

wegen 500/200/100 euro zahlen:

http://helpv1.orf.at/?story=10038

es gibt keine sanktionen, sicherheit steht im vordergrund. jetzt darf man dann halt die diskussion führen, warum es die scheinchen überhaupt gibt :)

bearbeitet von FAK-masteR

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Posting-Pate

Na dann probier es aus. Aber danach nicht dem geld nachweinen.

wenns irgendwo extra geregelt ist dann soll es eben so sein. Ich habe ansich nicht vor mit einem 500er in einem Bus zu zahlen. In einem Mäci wurde mir sogar mal ein 20er nicht angenommen für 2 Cheeseburger... Nein ich glaube nicht, daß dies rechtlich abgesichert ist.

Soviel 500er hab ich aber sonst eh nicht eingesteckt, daß es ein Problem werden könnte :D

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Wien nur du allein!

da ist mir auch mal was aufgefallen:

konnte bei einem ticketkauf beim automaten nicht mit einem 20er zahlen, nur 10 und 5er erlaubt. ist zwar halb so wild, weil man eh mit bankomat zahlen kann, aber trotzdem :D hab mir dann gedacht vermutlich liegts daran, weilst dann nur 2 € münzen zurück bekommen wirst.

Bei den ÖBB stehts in den AGB folgendes:

A.3.1.2.2.Unsere Fahrkartenautomaten können nur begrenzt Wechselgeld zurückgeben. Nur wenn weniger als 9,- Euro als Wechselgeld an Sie zurückzugeben ist, kann unser Fahrkartenautomat Geldscheine unterschiedlicher Wertstückelungen annehmen.

Beförderungsbedienungen des VOR:

https://shop.wienerlinien.at/uploads/pdf/Befoerderungsbedingungen_01072009.pdf

Wird der Fahrpreis im Fahrzeug bei einem Fahrscheinverkaufsautomaten oder einem Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens bzw. der VOR entrichtet, ist das Fahrgeld abgezählt bereitzuhalten. Münzen und Banknoten bis zu einem Betrag von € 10 werden nach Möglichkeit gewechselt.

bearbeitet von Neocon

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

alles perfekt zusammengefasst. auch 4 pm's bekommen, was der raumplaner da nicht versteht. :v:

ist eh schön, wenn dir 4 erklären, was du geschrieben hast. so wichtig ist's eh nicht, dass ich auch die erklärung brauch.

Kann man bei einem laufenden Bausparer die Zahlungsart, also zB statt monatlich jährlich wechseln?

sollte wohl kein problem sein, aber keine erfahrung, denn ich hatte noch nie einen bausparer, wo ich mir vorschreiben ließ, wann ich zu zahlen hatte.

insofern täte ich an deiner stelle gleich sämtliche verpflichtungen versuchen zu lösen und das lieber selbst in die hand nehmen.

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hold your colour

Wenn dann zum Stichtag

Danke!

sollte wohl kein problem sein, aber keine erfahrung, denn ich hatte noch nie einen bausparer, wo ich mir vorschreiben ließ, wann ich zu zahlen hatte.

insofern täte ich an deiner stelle gleich sämtliche verpflichtungen versuchen zu lösen und das lieber selbst in die hand nehmen.

ich weiß nicht ob mir der Vertrag das vorschreibt, hab ihn jetzt leider nicht bei der Hand.

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wenns irgendwo extra geregelt ist dann soll es eben so sein. Ich habe ansich nicht vor mit einem 500er in einem Bus zu zahlen. In einem Mäci wurde mir sogar mal ein 20er nicht angenommen für 2 Cheeseburger... Nein ich glaube nicht, daß dies rechtlich abgesichert ist.

muss es auch nicht. das problem ist ja, dass du vor gericht gehen willst. insofern wirst du eine strategie brauchen zu belegen, warum sich jemand anderer so falsch verhalten hat, dass für dich der erwerb eines fahrscheins unmöglich wurde.

zu einer strafe wird es anfangs ohnehin nicht kommen, dir wird halt einfach die mitfahrt im bus verweigert (wenn's ein bus ist, wo man generell beim fahrer einsteigt und eine karte vorzuweisen oder zu erwerben hat) oder du hast dann halt die möglichkeit, den bus bei der nächsten haltestelle wieder zu verlassen (bevor ein kontrolleur dich erwischen könnte). widersetzt du dich dieser vorgehensweise, dann kann es halt auch konsequenzen haben. diese konsequenzen vor gericht zu bekämpfen wird schwierig sein, da brauchst du schon eine kombination guter argumente, zb letztmögliche verbindung an diesem tag, fahrscheinautomat kaputt, keine bankomatkarte oder -zahlung möglich, niemand anderer kann wechseln etc. etc. - wenn du diese hast, wird im normalfall aber auch der schaffner ein einsehen haben und versuchen eine lösung zu finden.

klarerweise wird's auch fälle geben, wo der schaffner einfach deppat ist und dann hoffentlich ein einspruch gehör beim verkehrsunternehmen finden wird oder bei einer schlichtungsstelle.

"ich hab ja eh einen 500er gehabt" wird dafür aber zuwenig sein. damit wirst du aber auch an vielen anderen verkaufsstellen auf granit beißen.

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Postinho

trocknet ein t-shirt schneller in einem kalten raum mit gekipptem fenster wo ständig die luft zirkuliert wird oder in einem warmen beheizten aber geschlossenen raum?

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