der "wichtige frage thread"


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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ich würde das echt mal nur mit dem Vermieter klären. Ohne dass der Vormieter da mit reinredet. Du musst dorthin kommen, dass der Eigentümer sagt, "mir ist es wurscht, macht ihr euch das aus". Dann hast gewonnen.

Wenn der natürlich auf der Seite des Vormieters steht und sagt, "ich vermiete nur an den, der ihm das zahlt, was er verlangt", hast Pech gehabt. Du kannst dann höchstens für dich reklamieren, dass du dasselbe machen darfst, wennst ausziehst. Aber in +10 Jahren wird das Glumpert halt auch keine 8k mehr wert sein ... Immerhin hast dir dann erspart, selber eine Küche kaufen und einbauen zu müssen.

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Madame Butterfly

In der Regel hast du aber gar nicht von Anfang an Kontakt zum Vermieter sondern nur zum Vormieter, der dann den Vorschlag macht. So kenn ich das jedenfalls von den meisten privat vermieteten Mietwohnungen, der Kontakt zum Vermieter entsteht dann, sobald der Vormieter ihn herstellt.

bearbeitet von Khecari

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Wien nur du allein!
Vince Vega schrieb vor 8 Minuten:

Diese Geschichte mit der Ablöse ist doch komplett usus - zumindest bei Wohnungen wo du als Mieter ein Weitergaberecht oder Vorschlagsrecht hast o.ä. Wer mir die Ablöse zahl damit ich mir bissl was verdiene, bekommt die Wohnung :ratlos:  Natürlich orsch

Wenn er kein Recht hat für die Weitergabe, schaut er eh durch die Finger

Ich hätte das jetzt auch so verstanden, dass der VORmieter ein Weitergaberecht hat und der VERmieter außen vor ist. Daher ist der VORmieter einfach etwas dreißt und gibt sein Weitergaberecht demjenigen, welcher die meiste Ablöse zahlt. Das ist im privaten Bereich durchaus zulässig.

Die einzige Chance wäre meiner Ansicht nach eine Verkürzung über die Hälfte. Also wenn die Einrichtung objektiv weniger als 4.000€ wert ist. Dabei kauft man dem Vormieter die Einrichtung um 8.000€ ab worauf hin dieser dem Vermieter die Weitergabe vorschlägt. Sobald man den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat, klagt man den Vormieter wegen Verkürzung über die Hälfte. Der Kaufvertrag über die Einrichtung wird dann aufgehoben oder der Kaufpreis reduziert. Der Mietvertrag mit dem Vermieter bleibt davon jedoch unberührt. So zumindest in der Theorie. Ob das wirklich so durchgeht oder es irgendwelche Fallstricke gibt, sollte aber ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt klären.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Khecari schrieb vor 7 Minuten:

In der Regel hast du aber gar nicht von Anfang an Kontakt zum Vermieter sondern nur zum Vormieter, der dann den Vorschlag macht. So kenn ich das jedenfalls von den meisten privat vermieteten Mietwohnungen, der Kontakt zum Vermieter entsteht dann, sobald der Vormieter ihn herstellt.

Wer hat denn eigentlich die Anzeige reingestellt - der VERmieter oder der VORmieter?

Ich muss sagen, ich finde es sehr strange, dass der Vormieter quasi den Vermieter spielt. Der Kontakt kann natürlich durch den Vormieter entstehen, aber öffentlich angeboten wird eine Immobilie ja doch eher durch den Eigentümer (eventuell über einen Makler), oder nicht?

Neocon schrieb vor 3 Minuten:

Ob das wirklich so durchgeht oder es irgendwelche Fallstricke gibt, sollte aber ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt klären.

Das wäre sowieso das beste.

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legende
Vince Vega schrieb vor 24 Minuten:

Wer mir die Ablöse zahl damit ich mir bissl was verdiene, bekommt die Wohnung

solange du als "vormieter" nicht auch gleichzeitig vermieter bist, ist das eine falschannahme. die wohnung bekommt der, den der vermieter aussucht.

wenn jetzt irgendein ams-heinzi daherkommt und dem vormieter seine utopischen 8.000 euro zahlt und es einen zweiten potentiellen neumieter gibt, der 7.000 netto verdient und sagt "ich möcht die wohnung leer und weiß ausgemalt", wird sich der vermieter wohl für kandidat 2 entscheiden. dann kann der vormieter sich seine 8.000 euro ablöse + das klumpat in der wohnung aufzeichnen.

firewhoman schrieb vor 7 Minuten:

Ich muss sagen, ich finde es sehr strange, dass der Vormieter quasi den Vermieter spielt. Der Kontakt kann natürlich durch den Vormieter entstehen, aber öffentlich angeboten wird eine Immobilie ja doch eher durch den Eigentümer (eventuell über einen Makler), oder nicht?

naja, der vormieter wird wahrscheinlich noch x wochen/monate kündigungsfrist haben und versucht halt gleich einen nachmieter zu finden um sich 1, 2... monate doppelte miete zu ersparen.

bearbeitet von Relii

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"Inside everyone there´s a litte nut!"

Ist halt auch von Angebot- und Nachfrage abhängig.

Hat er viele Interessenenten, wird ihm einer wohl den gewünschten Preis zahlen. Ist der aber unter Zeitdruck. übersiedelt selbst und braucht das Zeug nicht mehr, dann kann man ihm mitteilen dass man die Wohnung gerne nimmt, aber sein eigenes Zeug hat. Dann kann er abbauen und auf willhaben sein Glück versuchen

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Relii schrieb vor 16 Minuten:

naja, der vormieter wird wahrscheinlich noch x wochen/monate kündigungsfrist haben und versucht halt gleich einen nachmieter zu finden um sich 1, 2... monate doppelte miete zu ersparen.

genau das wirds sein und wenn die wohnung so günstig ist, wird der vormieter selbstverständlich denjenigen an den vermieter weiterleiten der seinen forderungen erfüllt. hab ich selbst auch schon so gemacht(natürlich nicht mit 8k ablöse)

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Strafraumkobra schrieb vor 5 Stunden:

Der aktuelle Mieter will 8.000€ Ablöse für seine Einrichtung. Eine Kaution an den Vermieter ist nicht angeführt.

Wichtig ist, dass du ihm folgenden Text schreibst:

"Was lädsde Prais?"

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Workaholic
Neocon schrieb vor 5 Stunden:

Ob das wirklich so durchgeht oder es irgendwelche Fallstricke gibt, sollte aber ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt klären.

Wo sind die Zeiten hin wo man nicht für jeden scheiß gleich einen Anwalt brauchte.

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
rapidwien21 schrieb vor 13 Stunden:

Wo sind die Zeiten hin wo man nicht für jeden scheiß gleich einen Anwalt brauchte.

Das ist so schleichend durch amerikanische Folklore zu uns übergeschwappt. In den USA brauchst für jeden Sch... einen Anwalt. Wir wären in einer angenehmeren Lage, geben diese aber auf Grund unserer Sehgewohnheiten auf.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Naja, was will man machen ... Streitfälle brauchen nun mal eine unabhängige Schlichtungsstelle, und das ist halt ein Gericht. Selbst wenn es nicht dorthin kommt, sollte es rechtlich sicher sein, und dafür gibt es Anwälte.

Aber man kann auch zur Mietervereinigung oder zum Konsumentenschutz gehen, als Alternative.

Dauert halt vielleicht länger.

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Oasch
Neocon schrieb am 28.2.2024 um 07:37 :

Ich hätte das jetzt auch so verstanden, dass der VORmieter ein Weitergaberecht hat und der VERmieter außen vor ist. Daher ist der VORmieter einfach etwas dreißt und gibt sein Weitergaberecht demjenigen, welcher die meiste Ablöse zahlt. Das ist im privaten Bereich durchaus zulässig.

Die einzige Chance wäre meiner Ansicht nach eine Verkürzung über die Hälfte. Also wenn die Einrichtung objektiv weniger als 4.000€ wert ist. Dabei kauft man dem Vormieter die Einrichtung um 8.000€ ab worauf hin dieser dem Vermieter die Weitergabe vorschlägt. Sobald man den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat, klagt man den Vormieter wegen Verkürzung über die Hälfte. Der Kaufvertrag über die Einrichtung wird dann aufgehoben oder der Kaufpreis reduziert. Der Mietvertrag mit dem Vermieter bleibt davon jedoch unberührt. So zumindest in der Theorie. Ob das wirklich so durchgeht oder es irgendwelche Fallstricke gibt, sollte aber ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt klären.

Ist die Ablöse zu versteuern vom Vormieter? Frage für einen Freund.

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Wien nur du allein!
revo schrieb vor 6 Stunden:

Ist die Ablöse zu versteuern vom Vormieter? Frage für einen Freund.

Nur wenn die Anschaffungskosten für den ganzen Kram bei unter 8.000€ liegen. Weil nur dann hat er damit einen Gewinn gemacht. Das ist selbst bei einer überhöhten Ablöse eher unwahrscheinlich. Und ein paar hundert Euro Gewinn sind glaub ich ohnehin steuerfrei.

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