Covid-19 "Coronavirus"


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Baltic Cup Champion
Admira Fan schrieb vor 15 Stunden:

Kann ich meinem Arbeitnehmer als Firma eigentlich einen Kurzurlaub in Venedig verbieten :ratlos:

 

Wie soll das funktionieren? Mein Arbeitgeber kann mir doch nicht meine Freizeitbeschäftigung vorschreiben. Ganz abgesehen davon, dass ich diese dem ja eh nicht auf die Nase binde ...

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halbe südfront schrieb vor 1 Minute:

 

Wie soll das funktionieren? Mein Arbeitgeber kann mir doch nicht meine Freizeitbeschäftigung vorschreiben. Ganz abgesehen davon, dass ich diese dem ja eh nicht auf die Nase binde ...

this!

lediglich geschäftsreisen können konzernintern verboten werden.

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Wien nur du allein!
Shatiel schrieb vor 13 Stunden:

Edit: In dem Artikel auf Standard wird zumindest was in die Richtung gesagt: 

https://www.derstandard.at/story/2000115100184/coronavirus-was-es-fuer-mitarbeiter-und-arbeitgeber-zu-wissen-gibt

Also so wie ich diese Aussagen interpretiere, kann der Arbeitgeber die Privatreise nicht verbieten. Er kann den Arbeitnehmer nach Rückkehr jedoch untersagen, den Betrieb zu betreten. Da der Arbeitnehmer die Dienstverhinderung mit seiner Privatreise selbst verschuldet hat, steht ihm dann auch kein Entgelt zu. Wie gesagt: Verbot nicht möglich, ABER...

Es wird aber sicherlich immer der konkrete Einzelfall zu beachten sein.

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V.I.P.

@Admira Fan ich hab dazu heute im Haus nochmal was nach gewassert und ich weiß nicht obs auch schon in der früh oder gestern online war - jetzt is es das jedenfalls:
 

Zitat

Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbieten, einen Urlaub in gefährdeten Gebieten zu verbringen?

Der Arbeitgeber kann dies dem Arbeitnehmer nicht verbieten. Erkrankt der Arbeitnehmer während seines Urlaubs in einem gefährdeten Gebiet, könnte der Arbeitgeber unter Umständen die Entgeltfortzahlung verweigern, da der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig herbeigeführt hat.

FAQ des Sozialministerium

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V.I.P.
raumplaner schrieb vor 1 Minute:

und etwaige rückholkosten zahlt er dann auch selbst. also hier auf konfrontation zu gehen ist nicht besonders schlau. 

Wobei die das Arbeitsrecht nicht betreffen. Die Summe aus Rückholkosten, verweigerter Entgeltfortzahlung und einer Krankenkasse die sich evtl. abputzt is aber definitiv etwas wo ich sagen würd "Chef? Von was redst denn du? Es ging um Überstunden die ich leisten wollte und nicht um einen Italien-Urlaub." :lol:

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Gast
falcomitdemkoks schrieb vor 48 Minuten:

Coronavirus-Zahlen explodieren: Jetzt 37 Fälle in Österreich!

wie erwartet, steigen jetzt die zahlen auch bei uns ordentlich 

Je mehr man testet desto mehr wird man finden.

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gegen bierquälerei und religionen jeglicher art
Admira Fan schrieb vor 16 Stunden:

Kann ich meinem Arbeitnehmer als Firma eigentlich einen Kurzurlaub in Venedig verbieten :ratlos:

Mein Arbeitgeber verbietet nicht direkt, gibt aber die Empfehlung verschieben oder vermeiden. Wenn trotzdem in eine der "Sperrzonen" gereist wird, gelten bei der Rückkehr die selben Regeln wie bei Dienstreisen (Quarantäne mit Homeoffice oder ZA, UG). Wenn wissentlich in ein Gebiet mit Reisewarnung gefahren würde und man vor Ort in Quarantäne kommt, entfällt der Entgeltanspruch bzw. sind Arbeitsrechtliche Konsequenzen mit der Personalabteilung zu klären... 

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V.I.P.
tosale schrieb vor 59 Minuten:

yep - und bei den tests gibt's einen gewissen backlog - daher sehen wir im Moment den stand t-3

So groß ist der Rückstau jetzt auch nicht das wir auch nur annähernd 3 Tag (meine Interpretation von "t-3") zrück wären oder überhaupt von Tagen sprechen könnten. Wir sind ja nicht die USA! Das kann ich dir versichern. ;)

P.S.: Trotzdem is es natürlich vom "chillfaktor" den sich da jeder in Labors vorstellt seit einer Woche eigentlich nichtmehr vorhanden,... das is richtig.

bearbeitet von Der Koch

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