Covid-19 "Coronavirus"


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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Hugo_Maradona schrieb vor einer Stunde:

Ich kann auf jeden Fall sagen, dass so große Anwaltskanzleien eine ganz eigene Dynamik haben, wenn es um solche Sachen geht. Da geht man erst mit der Info raus, wenn es gar nicht mehr anders geht.

Ansonsten hast die Namen von Anwälten alle paar Zeilen in Artikeln, wenn über Prozesse, Verhaftungen und dgl. berichtet wird. Namen, Bilder, das volle Programm. Jetzt sind einige von denen zum Seuchenherd geworden und man muss sich die Namen ergoogeln. Jämmerlich.

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WorkingPoor schrieb vor 1 Minute:

Ansonsten hast die Namen von Anwälten alle paar Zeilen in Artikeln, wenn über Prozesse, Verhaftungen und dgl. berichtet wird. Namen, Bilder, das volle Programm. Jetzt sind einige von denen zum Seuchenherd geworden und man muss sich die Namen ergoogeln. Jämmerlich.

läufst du dann mit bildern dieser personen herum und vergleichst jeden passanten? wäre so ein typischer 80er-film. 

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V.I.P.
Admira Fan schrieb vor 13 Minuten:

Kann ich meinem Arbeitnehmer als Firma eigentlich einen Kurzurlaub in Venedig verbieten :ratlos:

Soweit ich weiß ist das ein zu weiter eingriff ins Privatleben. Am besten bei der AK informieren.

Was dann aber vielleicht schon geht ist das z.B. die Krankenkasse unter den aktuellen Umständen sagt das du dich hier im höchsten Maß und fahrlässig selbst gefährdet hast und somit das ganze kein Versicherungsfall ist.

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Wien nur du allein!
Admira Fan schrieb vor 45 Minuten:

Kann ich meinem Arbeitnehmer als Firma eigentlich einen Kurzurlaub in Venedig verbieten :ratlos:

Grundsätzlich würd ich Mal sagen nein, da ein zu starker Eingriff. Aber:

Fürs Veneto gilt Sicherheitsstufe 3, von nicht unbedingt notwendigen Reisen rät das Außenministerium ab. Das ist schon ein starkes Argument. Und mit gesundheitlichen Aspekten lassen sich Einschränkungen gut rechtfertigen.

Ist wohl ein Grenzfall. Tendenziell sind die Gerichte aber Arbeitnehmerfreundlich.

Edit: Kommt wohl auch auf den Einzelfall an. Wie hoch ist die Ansteckungsrisiko im Betrieb etc. Jemandrn der in der Altenpflege tätig ist wird man es eher untersagen können, also jemand der allein am Fließband steht.

 

 

Israel bereitet gerade Einreisevebote für Personen die aus Österreich (und einigen anderen Ländern) kommen vor.

bearbeitet von Neocon

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so shuffle your feet

Hat jemand das Buch World War Z gelesen (hat nur sehr wenig mit dem grottigen gleichnamigen Film zu tun) ?

Da übersteht Israel ja die Zombieapokalypse mit einer extrem rigiden Abschottungspolitik. :D

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Wolfinho schrieb vor 5 Minuten:

Hat jemand das Buch World War Z gelesen (hat nur sehr wenig mit dem grottigen gleichnamigen Film zu tun) ?

Da übersteht Israel ja die Zombieapokalypse mit einer extrem rigiden Abschottungspolitik. :D

und wie machen sie es im buch?

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so shuffle your feet
raumplaner schrieb vor 16 Minuten:

und wie machen sie es im buch?

Eigentlich gleich wie im Film, Israelis und Palis schließen Frieden und ziehen sich gemeinsam in eine Sicherheitszone zurück. Aber dort machen die Zombies halt keine menschliche Pyramide und hüpfen über die Stadtmauern von Jerusalem. im Buch können die auch nicht sprinten sondern nur ein bissl schneller herumschlurfen.

Gibts übrigens auch als tolle Hörbuch-Version. Sehr zu empfehlen!

bearbeitet von Wolfinho

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Wolfinho schrieb vor 6 Minuten:

Eigentlich gleich wie im Film, Israelis und Palis schließen Frieden und ziehen sich gemeinsam in eine Sicherheitszone zurück. Aber dort machen die Zombies halt keine menschliche Pyramide und hüpfen über die Stadtmauern von Jerusalem. im Buch können die auch nicht sprinten sondern nur ein bissl schneller herumschlurfen.

Hmmm, klingt nach einer tollen Idee für einen Shooter :feier:

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Wolfinho schrieb vor 14 Minuten:

Eigentlich gleich wie im Film, Israelis und Palis schließen Frieden und ziehen sich gemeinsam in eine Sicherheitszone zurück. Aber dort machen die Zombies halt keine menschliche Pyramide und hüpfen über die Stadtmauern von Jerusalem. im Buch können die auch nicht sprinten sondern nur ein bissl schneller herumschlurfen.

danke! war halt leichtere ausgangslage, da inkubationszeit ziemlich kurz und ansteckung nur durch sehr direkten körperkontakt. da gibt es auch keine skrupel eine kranke person zu töten, da ja eh kein mensch mehr. 

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V.I.P.
Oachkatzlschwoaf schrieb vor 2 Minuten:

Freundin ist Lehrerin hat jetzt jedenfalls mal 2 Wochen bezahlten Extra-Urlaub :lol:

Jetzt drehen in Italien alle völlig durch :lol:

So lustig ist das angesichts der Zahlen nicht.... Nicht nur wenn man sich anschaut wie der Ausgang der Fälle war und sich vor Augen führt das es dort - vorallem in den letzten Stunden - eine erhebliche Zahl von Menschen mit jetzt schweren Verläufen ins Gesundheitssysteme ströhmen sollen. 

Der überwiegende Teil der Toten in Italien war zwischen 63 und 95 (Daten von gestern als es noch 79 waren) Italien hat aber 23% über 65jährige in der Bevölkerung. 

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Bunter Hund im ASB
Admira Fan schrieb vor 2 Stunden:

Kann ich meinem Arbeitnehmer als Firma eigentlich einen Kurzurlaub in Venedig verbieten :ratlos:

Da bin ich mir, ähnlich wie @Neocon und @Der Koch nicht sicher, ob das nicht ein zu großer Eingriff ist. Anstatt der AK würde ich aber die WKO anrufen, weil von der AK bekommst als Arbeitgeber nur zu hören, dass sie nur für Arbeitnehmer zuständig sind und du bitte bei der WKO (z.B. Rechtsservice) anrufen sollst. 

Bezüglich Coronavirus hier zwei Beiträge eines Personalrechtlers und der Niederösterreichischen GKK

https://www.patka-knowhow.at/was-tun-wenn-das-corona-virus-zuschlaegt/

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857137&portal=oegkdgportal&viewmode=content

Wenn es um die Entgeltfortzahlung geht, steht im Epedimiegesetz offenbar nur ein Verweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz. Da steht

Zitat

 Ist ein Arbeitnehmer nach Antritt des Dienstes durch Krankheit (Unglücksfall) an der Leistung seiner Arbeit verhindert, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, so behält er seinen Anspruch auf das Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen. Der Anspruch auf das Entgelt erhöht sich auf die Dauer von acht Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ein Jahr, von zehn Wochen, wenn es 15 Jahre und von zwölf Wochen, wenn es 25 Jahre ununterbrochen gedauert hat. Durch jeweils weitere vier Wochen behält der Arbeitnehmer den Anspruch auf das halbe Entgelt.

Wenn der Mitarbeiter nicht krank ist (ergo nicht unter der Entgeltfortzahlungsgesetz fällt), ist er dienstverhindert (also wenn er vorsorglich in Quarantäne gesteckt wird). Hier gelten § 8 Angestelltengesetz für Angestellte bzw. § 1154b ABGB für Arbeiter. 

ABGB

 

Zitat

(5) Der Dienstnehmer behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird.

Angg

 

 
(3) Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.

 

Worauf ich hinaus will - ist es wirklich "ohne sein Verschulden", wenn er in ein Gebiet fährt, in dem die Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Virus anzustecken, extrem hoch ist? Wenn nein (und das würde ich mit WKO und ev. GKK abklären, ob nein oder ob es erst dann fahrlässig ist, wenn eine Reisewarnung (gibts ja noch keine?) für Norditalien ausgesprochen wird) wäre die Frage, ob du überhaupt was zahlen müsstest während Dienstverhinderung und eventuellem Krankenstand. 

Nehmen wir mal an, GKK und WKO bestätigen unabhängig voneinander, dass die Entgeltfortzahlungspflicht/Fortzahlungspflicht während der Dienstverhinderung erlischt, weil er wider besseres Wissen nach Italien gefahren ist und die GKK sagt dann auch noch, dass sie halt auch nichts zahlt, dann brauchst du dem Dienstnehmer den Kurzurlaub gar nicht verbieten, sondern ihn einfach über die möglichen Konsequenzen aufklären. Dann ist der Urlaub nicht mehr so attraktiv. 

Wie gesagt, ich weiß nicht, inwieweit diese Argumentation schlüssig ist und vor einem Arbeitsgericht halten würde, an deiner Stelle würde ich das ganze mit dem WKO-Rechtsservice, Arbeitsrechtlern und GKK abklären.

ARS und Linde bieten auch Webinare zu dem Thema an (Mitte März, wenn ich mich nicht täusche), normalerweise kann man während dem Webinar immer Fragen stellen, die am Ende beantwortet werden. 

So, ich hoffe, du bist aus meinem Geschwurbel schlau geworden. 

Edit: In dem Artikel auf Standard wird zumindest was in die Richtung gesagt: 

https://www.derstandard.at/story/2000115100184/coronavirus-was-es-fuer-mitarbeiter-und-arbeitgeber-zu-wissen-gibt

Und die WKO bietet am Freitag ein Webinar zum Thema an:

https://www.wko.at/service/webinar-coronavirus-arbeitgeber.html

Also ich würde die WKO kontaktieren, kostet dich nichts, und die können dich hoffentlich ausreichend beraten. 

Jetzt muss ich nur lernen, wie ich hier richtig zitiere, ohne meine Antwort direkt unter das Zitat zu schreiben. 

bearbeitet von Shatiel

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