Auf Wiedersehen, Christoph Monschein


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V.I.P.
aragorn schrieb vor 7 Minuten:

Nein. Nicht powidl. Es gäbe mehrere Argumentationsansätze. Völlig unabhängig der Option könnte man sich überlegen zu behaupten, dass ein neuer Vertrag (über zwei Jahre) zustandegekommen ist durch Angbeot und Annahme.

 

das geht gar nicht, es wurde nur ein laufender vertrag geändert, sagt ja nichts über eine verlängerung aus

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Austr(al)ia!
J.E schrieb vor 41 Minuten:

das geht gar nicht, es wurde nur ein laufender vertrag geändert, sagt ja nichts über eine verlängerung aus

Wenn ich einen laufenden Vertrag verändere, habe ich streng genommen einen neuen Vertrag ;) Weil ein wesentlicher Bestandteil sich geändert hat. Typisches Beispiel: Die Verlängerung eines Mietvertrages ist genauso zu vergebühren, wie ein ursprünglicher oder neuer Vertrag.

iderf schrieb vor 39 Minuten:

tuts statt streiten mal lieber Tamara spenden liebe Leute

Ist doch längst erledigt. Jetzt kann man sich wieder Nebensächlichkeiten widmen.

DrSaurer schrieb vor 53 Minuten:

Aha... :ratlos:

Ich bin zuversichtlich, dass ich ein bissi was davon verstehe. ;)

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(╯°□°)╯ ┻━┻

bin mir relativ sicher, dass wir uns dann doch nicht mehr so sicher waren, ob wir gegen die Regeln verstoßen haben oder nicht. Anders kann ich es mir nicht vorstellen, dass man, kurz vor der Verhandlung, 600k für Monschein zahlt.

bearbeitet von naketano

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Posting-Pate
J.E schrieb Gerade eben:

das arbeitsrecht meint anderes

Ach ja?

Also wenn Optionen erlaubt sind, der Verein die Option zieht, dies dem Spieler mitteilt, der Spieler dann das erhöhte Gehalt bekommt, dass lt. Vertrag mit der Vertragsverlängerung im Zusammenhang steht, dann sagt das Arbeitsrecht, dass ihm das Gehalt zusteht, die Verlängerung aber nicht bindend ist?

Das kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen.

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Postet viiiel zu viel
naketano schrieb vor 6 Minuten:

bin mir relativ sicher, dass wir uns dann doch nicht mehr so sicher waren, ob wir gegen die Regeln verstoßen haben oder nicht. Anders kann ich es mir nicht vorstellen, dass man, kurz vor der Verhandlung, 600k für Monschein zahlt.

600.000€ :lol: Nicht mal annähernd ;) 

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V.I.P.
fidschi schrieb vor 4 Minuten:

Ach ja?

Also wenn Optionen erlaubt sind, der Verein die Option zieht, dies dem Spieler mitteilt, der Spieler dann das erhöhte Gehalt bekommt, dass lt. Vertrag mit der Vertragsverlängerung im Zusammenhang steht, dann sagt das Arbeitsrecht, dass ihm das Gehalt zusteht, die Verlängerung aber nicht bindend ist?

Das kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen.

es geht darum, wenn man einen laufenden vertrag ändert. selbst bei kettendienstverträgen ist es immer noch der erste dienstvertrag, für alle ansprüche gilt das ersteintrittsdatum :winke:

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