Der Konkurrenz-Thread


pironi

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Surft nur im ASB
ton1z schrieb vor 4 Minuten:

500k für einen stürmer der die letzten zwei jahre 41 tore gemacht hat und heuer fast schützkönig wurde? :ssst:

Nur stand die klausel halt schon fest bevor er diese werte erzielte

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Wien nur du allein!
bruno_conte schrieb vor 43 Minuten:

Der Sittenwirdrigkeitsparagraph drängt sich hier aber förmlich auf. Hätte St.Pölten nämlich gewußt was WrNeustadt vorhat - nämlich vor dem Vertragsabschluss - dann hätte St.Pölten nicht zugestimmt. Das ist ein klassischer Irrtum der hinterlistig herbeigeführt worden ist.

So kann man wie gesagt argumentieren, aber ich hab meine Zweifel ob das so durchgeht. Scheitern wird es vermutlich schon mal daran, dass zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch gar nicht klar war, dass die beiden gegeneinander spielen werden (bzw. ob Atanga überhaupt eingesetzt wird). Und moralisch fragwürdig ist noch nicht sittenwidrig.

Zitat

Tatsache ist jedenfalls, daß du jeden privatrechtlichen Vertrag einseitig auflösen kannst. Die Folge können maximal privatrechtliche Gerichtsverfahren und Schadenersatzforderungen sein

Stimmt schon. Nur würden die Schadensersatzforderungen in die Millionen gehen und zu einem Konkurs des SKN führen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
flonaldinho10 schrieb vor 3 Stunden:

https://kurier.at/sport/fussball/die-rache-des-skn-wr-neustadt-verliert-zugang-zur-nv-arena/400046663

 

Tatsächlich, SKN entzieht Wr. Neustadt das Stadion und damit die Lizenz :laugh:

 

Die G'schichts kannst verfilmen !

Und gestern hat mir das keiner glauben wollen und auf Verträge gepocht, die im Fußball immer weniger Wert sind.

#feellikeaninsider

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Posting-Pate
Neocon schrieb vor einer Stunde:

So kann man wie gesagt argumentieren, aber ich hab meine Zweifel ob das so durchgeht. Scheitern wird es vermutlich schon mal daran, dass zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch gar nicht klar war, dass die beiden gegeneinander spielen werden (bzw. ob Atanga überhaupt eingesetzt wird). Und moralisch fragwürdig ist noch nicht sittenwidrig.

Stimmt schon. Nur würden die Schadensersatzforderungen in die Millionen gehen und zu einem Konkurs des SKN führen.

zu Punkt 1) Aber WrNeustadt hat zum Zeitpunkt des Einspruchs gewußt, daß sie damit St.Pölten massiv Schaden zufügen obwohl sie nur aufgrund des Entgegenkommens von St.Pölten überhaupt die Lizenz erhalten haben. Wie gesagt, es ist niemand gezwungen eine Vereinbarung einzuhalten, die einem selbst massiven Schaden zufügen wird. Der Stadionnutzungsvertrag zwischen St.Pölten und WrNeustadt ist ja nicht vor Jahren abgeschlossen worden. Es gibt selbstverständlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Vertragsabschluss und Lizenz für die nächste Saison. Und die Relegation ist ja Teil dieser Vereinbarung.

zu Punkt 2) WrNeustadt hat ja dieses Gentlemen´s Agreement selbst angewandt, gegen das sie jetzt Einspruch erheben. Mag sein, daß die Einspruchsfrist bei der Bundesliga für die früheren Spiele abgelaufen ist. Bei einem ordentlichen Gericht hätten sie allerdings einen massiven Erklärungsnotstand. Sie würden nämlich forden, daß für die gleiche Sachlage unterschiedliche gesetzliche Normen angewandt werden, die es tatsächlich nicht gibt. Die 3-Tagesfrist für die Beglaubigung eines Resultats wird vor einem ordentlichen Gericht keine Anwendung finden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß WrNeustadt sich das antun wird. Abgesehen davon hat auch WrNeustadt das Risiko, daß St.Pölten sie auf Schadenersatz klagt, eben wegen dem Genlemen´s Agreement. Denn, ein Vertrag muß nicht schriftlich formuliert sein, damit er gültig ist. Es reicht, daß alle Beteiligten wissen worums geht und Ihre Einwilligung signalisieren. Das hat WrNeustadt gemacht, indem sie die Vereinbarung selbst angewendet haben. Meiner Meinung nach wäre eine Klage von WrNeustadt daher ein ziemlicher Schuss ins Knie.

Ist aber natürlich nur meine Gedankenwelt. Hoffe (nein, bin ziemlich sicher), daß weder WrNeustadt noch St.Pölten aufgrund meiner "Expertise" tätig werden. :=

 

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V.I.P.
bruno_conte schrieb vor 4 Minuten:

zu Punkt 2) WrNeustadt hat ja dieses Gentlemen´s Agreement selbst angewandt, gegen das sie jetzt Einspruch erheben. Mag sein, daß die Einspruchsfrist bei der Bundesliga für die früheren Spiele abgelaufen ist. Bei einem ordentlichen Gericht hätten sie allerdings einen massiven Erklärungsnotstand. Sie würden nämlich forden, daß für die gleiche Sachlage unterschiedliche gesetzliche Normen angewandt werden, die es tatsächlich nicht gibt. Die 3-Tagesfrist für die Beglaubigung eines Resultats wird vor einem ordentlichen Gericht keine Anwendung finden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß WrNeustadt sich das antun wird. Abgesehen davon hat auch WrNeustadt das Risiko, daß St.Pölten sie auf Schadenersatz klagt, eben wegen dem Genlemen´s Agreement. Denn, ein Vertrag muß nicht schriftlich formuliert sein, damit er gültig ist. Es reicht, daß alle Beteiligten wissen worums geht und Ihre Einwilligung signalisieren. Das hat WrNeustadt gemacht, indem sie die Vereinbarung selbst angewendet haben. Meiner Meinung nach wäre eine Klage von WrNeustadt daher ein ziemlicher Schuss ins Knie.

Ist aber natürlich nur meine Gedankenwelt. Hoffe (nein, bin ziemlich sicher), daß weder WrNeustadt noch St.Pölten aufgrund meiner "Expertise" tätig werden. :=

 

Ist es im Endeffekt nicht so als würde ein Dealer und sein Käufer ein "gentlemen's agreement" haben (sprich der eine verkauft und der ander kauft und beide sind zufrieden und bleiben gusch) bis halt die He kommt? Du meinst die 3-Tagesfrist wird keine Anwendung finden, ich meine das "gentlemen's agreement" wird halt - sollte es soweit kommen - nichts anderes als ein Regelbruch sein den die Liga, der SKN, vielleicht Neustadt oder sonst wer ausbaden muss.

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