1. Einkommensteuer: Das Finanzamt
In Österreich werden alle Einkunftsarten in einen Topf geworfen. Dein Gehalt und deine Honorare bilden das Gesamteinkommen.
Die 730-Euro-Grenze: Du darfst pro Kalenderjahr bis zu 730 € steuerfrei dazuverdienen. Das ist ein Freibetrag für Nebeneinkünfte.
Einkommensteuererklärung (Formular E1): Sobald dein Gewinn aus den Artikeln 730 € im Jahr überschreitet, musst du eine Steuererklärung abgeben.
Steuerprogression: Da dein Vollzeitgehalt meist schon die unteren Steuerstufen ausschöpft, werden die Honorare oft mit 30 %, 40 % oder sogar 48 % versteuert.
Tipp: Lege konsequent ca. 40 % der Honorare auf ein Sparkonto für die Nachzahlung im Folgejahr.
2. Sozialversicherung (SVS)
Da du bereits über deinen Vollzeitjob vollversichert bist (ÖGK), greift bei den Nebeneinkünften oft die Kleingewerberegelung:
Geringfügigkeitsgrenze (SVS): Liegt dein Gewinn aus der Selbstständigkeit unter 6.221,28 € pro Jahr (Wert für 2024), bist du von der Pensions- und Krankenversicherung bei der SVS befreit.
Unfallversicherung: Du musst dich dennoch bei der SVS anmelden. Die Unfallversicherung kostet ca. 11 € pro Monat und ist verpflichtend, sobald du selbstständig tätig bist.
Opting-In: Wenn du über die Grenze kommst, wirst du bei der SVS pflichtversichert. Das bedeutet zusätzliche Beiträge (ca. 25–27 % vom Gewinn), aber auch eine höhere spätere Pension.
3. Umsatzsteuer (UST)
Die meisten Autoren in deiner Situation nutzen die Kleinunternehmerregelung:
Bis zu einem Jahresumsatz von 35.000 € (Netto) musst du keine 20 % Umsatzsteuer verrechnen.
Du darfst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer (z. B. für einen neuen Laptop) vom Finanzamt zurückfordern.
Wichtiger Hinweis auf der Honorarnote: > "Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."
Zusammenfassung der To-Dos
Bereich
Was ist zu tun?
Finanzamt
Steuernummer beantragen (Formular Verf24), wenn du über 730 €/Jahr liegst.
SVS
Tätigkeit melden. Befreiung von der Kranken/Pension beantragen (wenn unter 6.221,28 €).
Buchhaltung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen (einfache Excel-Liste reicht).
Honorarnote
Rechnungen ohne USt stellen, aber mit Verweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Ein wichtiger Punkt für Autoren:
In Österreich gibt es für künstlerische/publizistische Tätigkeiten oft die Möglichkeit, den Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) zu nutzen, der Zuschüsse zu den SVS-Beiträgen zahlt. Das ist relevant, wenn dein Schreiben einen künstlerischen oder stark journalistischen Anspruch hat und dein Einkommen steigt.