Rata Im ASB-Olymp Geschrieben 25. Juni 2014 Hab ich auch noch nie gehört 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HchelH Der Metzger Geschrieben 25. Juni 2014 Warum nicht, er muss nur mit 18 diesen Vertrag schriftlich als rechtswirksam anerkennen. So gesehen hat der Verein das Risiko, dass er mit 18 den Vertrag eben nicht mehr anerkennt und somit vertragslos ist.G Glaubst du das eigentlich selber? Für mich ist das Schwachsinn pur. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DrSaurer Nord C Geschrieben 25. Juni 2014 Glaubst du das eigentlich selber? Für mich ist das Schwachsinn pur. Aber es stimmt! Ein kurz vor dem 18. Lebensjahr abgeschlossener Vertrag, der der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedurft hätte, wird mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch geheilt bzw rechtswirksam. Das volljährig gewordene Kind wird nur dann wirksam verpflichtet, wenn es schriftlich erklärt, die Verpflichtung als rechtswirksam anzuerkennen. Der Vertragspartner kann den volljährig Gewordenen unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung auffordern, wobei es empfehlenswert sein wird, auch auf das Erfordernis der Schriftlichkeit hinzuweisen. Quelle: Wirtschaftskammer Österreich! 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 25. Juni 2014 Aber es stimmt! Quelle: Wirtschaftskammer Österreich! Moment, ich interpretier in dem Fall "der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedurft hätte" eher so dass das nur gilt wenn er selbst was unterschrieben hat was sein gesetzlicher Vormund auch bestätigen hätte müssen... aber kannst mal den ganzen Text verlinken bzw. die Seite ? 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
manyk Never give up! Geschrieben 25. Juni 2014 Wenn ein 17-jähriger z. B. einen Versicherungsvertrag unterschreibt und die Eltern mitunterschreiben, könnte die Versicherung - wenn der dann 18-jährige den Vertrag nicht weiter behalten möchte, zumindest die Prämien bis zur nächstmöglichen Kündigungsmöglichkeit von den Eltern einklagen. Wenn ein 18-jähriger aber nicht mehr beim Verein kicken, sondern wechseln möchte, was soll man dann von den Eltern einklagen? Muss dann der Papa statt dem Junior spielen? So gesehen denke ich, dass ein 18-jähriger, einen als Minderjähriger abgeschlossenen Fußballvertrag, im Härtefall nicht einhalten muss und es auch keine Klage geben wird bzw. kann. Wenn ein 17-jähriger nun einen 3-Jahres-Vertrag unterschreibt ist das für mich eher ein Zeichen des Vereines, dass man auf den Spieler baut. Eine eher symbolische Geste also. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 25. Juni 2014 ich bin überzeugt, falls die gesetzlichen vetreter mit unterschreiben, dass man mit 18 nicht einfach aussteigen kann 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JayReyno ASB-Süchtige(r) Geschrieben 25. Juni 2014 Diese Nachricht wird fruhestens am 22. August kommen. Weil dann wird der Horvath 18 Jahre alt und darf einen Vertrag unterschreiben, der auch bindend ist. Davor ist der Vertrag nix wert. kann ich mir nicht vorstellen; Murg kam auch mit 17 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
manyk Never give up! Geschrieben 25. Juni 2014 Wie sollte man das rechtlich durchsetzen? Würde man dann die Eltern auf Schadenersatz verklagen, weil der Junior - dann als Volljähriger - nicht mehr beim Verein spielen will? Würde man dann also im Extremfall das Elternhaus pfänden und die Eltern auf die Straße setzen? Bin kein Jurist - könnte mir aber vorstellen, dass das dann sittenwidrig wäre. Ist allerdings nur meine Einschätzung der Lage. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
manyk Never give up! Geschrieben 25. Juni 2014 Es gibt aber bekanntlich den "Jungprofivertrag". Und mMn gelten für diesen andere Richtlinien. Wäre interessant wenn eventuell einer der Juristen in diesem Forum etwas dazu sagen könnte. Das mit den 3 Jahren ist sicherlich richtig. Aber ich denke nicht, dass diese Regelung auch für einen Minderjährigen (Jungprofivertrag) gilt. Nochmals die Frage: Wie sollte man das im Anlassfall juristisch abhandeln? 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kingpacco V.I.P. Geschrieben 25. Juni 2014 Zählt des Webster-urteil net erst sobald du 28 jahe alt bist? Jetzt aber im ernst-für was gibt es im Fussball noch verträge? 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 25. Juni 2014 Sorry, am Handy und Zitierbutton ist neben entfernen, jay renos post is weg. @Webster gilt nur fürs Ausland soweit ich weiß! 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long Postinho Geschrieben 26. Juni 2014 http://sport.oe24.at/fussball/Austria-sucht-intensiv-nach-Hosiner-Ersatz/148616459 Kenne niemanden in der BL der Hosiner ersetzen könnte aber bitte... 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Leo Löwe Veilchen Geschrieben 26. Juni 2014 http://sport.oe24.at/fussball/Austria-sucht-intensiv-nach-Hosiner-Ersatz/148616459 Kenne niemanden in der BL der Hosiner ersetzen könnte aber bitte... Ohje, dann ist die Austria dem Untergang geweiht.... 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pinkman V.I.P. Geschrieben 26. Juni 2014 Djuricin wirds 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Finlay Mickel Postinho Geschrieben 26. Juni 2014 Djuricin wirds Ich halte sehr viel von ihm. Abgesehen von seiner Verletzungsanfälligkeit hat er tolle Anlagen. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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