Bewerbungsgespräche


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legende
Taffspeed schrieb vor 6 Stunden:

großer nachteil bei AI du kannst keinen ZA nehmen, sondern nur urlaub (zb. du hacklst von MO-DO 50h und möchtest eigentlich am FR nichts tun, weil du eh so einen stress hattest, dann kannst nicht ZA nehmen sondern nur urlaub)

ist eine sache zwische AN und AG. hab auch einen all-in sowie ZA.

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навсегда
aurinko schrieb am 25.11.2021 um 19:57 :

Hängt ganz von der Betriebsinternen Regelung ab. Wir kriegen unseren "neuen" Urlaub z.B. nicht mit 1.1 sondern mit dem Jahrestag der Einstellung d.h. ich habe damals an einem 1.7 angefangen und bekomme jetzt immer am 1.7 die +25 Tage.

Nur gleich nach Einstellung durfte der Urlaub die ersten 6 Monate nur Aliquot genommen werden. Wir hatten aber auch schon 2-3 Leute, die halt schon einen Urlaub geplant hatten, das wurde beim Vorstellungsgespräch geklärt und war dann kein Problem. 

Und wie ist es, wenn du am 30.7. austrittst und im Juli deinen Urlaub konsumiert hast? Kein Problem? Oder wird er (wie ich annehme) aliquot vom Gehalt abgezogen?

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ASB-Gott
fenix schrieb vor 10 Minuten:

Und wie ist es, wenn du am 30.7. austrittst und im Juli deinen Urlaub konsumiert hast? Kein Problem? Oder wird er (wie ich annehme) aliquot vom Gehalt abgezogen?

Bei nem Austritt am 30.7 muss die Kündigung eh zum 30.4 erfolgen, sprich der Mitarbeiter würde am 1.7 klarerweise nur mehr den aliquoten Anteil bekommen.

Aber natürlich könnte es vorkommen, dass ein MA schon mehr verbraucht, hat als er alliquot hätte. Nur kann das auch vorkommen, wenn jemand mit 31.8 aufhört und davor schon den Jahresurlaub aufgebraucht hat. 

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get the fuck in!
aurinko schrieb vor 23 Stunden:

Bei nem Austritt am 30.7 muss die Kündigung eh zum 30.4 erfolgen 

Das mag in deinem Dienstrecht oder Dienstvertrag so sein, für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer stimmt das halt nicht. :D

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  • 3 months later...
Fußballgott

Muss den Thread mal wieder raufholen. Folgendes Szenario: Familienplanung sieht vor, innerhalb des nächsten Jahres Eltern zu werden. Jetzt gibt es ein Angebot einer anderen Firma. Bevor dort unterschrieben oder eine Entscheidung gefällt wird, gibts sowieso ein Gespräch mit dem aktuellen Arbeitgeber.

Jetzt die Frage:
Soll man die Möglichkeiten in so einem Szenario (Vaterwerden) beim aktuellen/potentiell zukünftigen AG aktiv ansprechen? Konkret: Ist es möglich, in Karenz zu gehen, kann man in Teilzeit (in der gleichen Position) zurückkehren, etc.

Einerseits macht das Firmen ja weniger glücklich, wenn sie wissen, dass man eine Zeit lang ausfällt, und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass man nicht genommen wird. Andererseits will man ja nirgends anfangen, wo man die Pläne dann nicht umsetzen kann.

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Naturbua
little beckham schrieb vor 21 Minuten:

Jetzt die Frage:
Soll man die Möglichkeiten in so einem Szenario (Vaterwerden) beim aktuellen/potentiell zukünftigen AG aktiv ansprechen?

No Offense - ich kenne schon Paare, die das Kinderkriegen generalstabsmäßig geplant haben und wo das funktioniert hat - bei anderen jedoch nicht. Ich würde so etwas nicht machen, kann ja gut sein, dass du im neuen Job ein gutes knappes Jahr vor der Karenz dann gearbeitet hast und dann sagt sowieso niemand etwas.  

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Fröhliches Mäxchen
little beckham schrieb vor 36 Minuten:

Muss den Thread mal wieder raufholen. Folgendes Szenario: Familienplanung sieht vor, innerhalb des nächsten Jahres Eltern zu werden. Jetzt gibt es ein Angebot einer anderen Firma. Bevor dort unterschrieben oder eine Entscheidung gefällt wird, gibts sowieso ein Gespräch mit dem aktuellen Arbeitgeber.

Jetzt die Frage:
Soll man die Möglichkeiten in so einem Szenario (Vaterwerden) beim aktuellen/potentiell zukünftigen AG aktiv ansprechen? Konkret: Ist es möglich, in Karenz zu gehen, kann man in Teilzeit (in der gleichen Position) zurückkehren, etc.

Einerseits macht das Firmen ja weniger glücklich, wenn sie wissen, dass man eine Zeit lang ausfällt, und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass man nicht genommen wird. Andererseits will man ja nirgends anfangen, wo man die Pläne dann nicht umsetzen kann.

Na niemals sagen, geht dem AG auch genau nix an

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Fußballgott
LASK08 schrieb vor 2 Stunden:

No Offense - ich kenne schon Paare, die das Kinderkriegen generalstabsmäßig geplant haben und wo das funktioniert hat - bei anderen jedoch nicht. Ich würde so etwas nicht machen, kann ja gut sein, dass du im neuen Job ein gutes knappes Jahr vor der Karenz dann gearbeitet hast und dann sagt sowieso niemand etwas.  

Nö, wir haben da eh gar keinen Stress, das war vorhin vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Ich möchte nur das Szenario verhindern, jetzt zu einer Firma zu wechseln, die mich in ein, zwei, drei, x Jahren nicht in Karenz gehen lässt und ich mich ärgere, dass ich "damals" (also jetzt) gewechselt bin. Daher die Überlegung, das vorab zu klären...

Herr Max schrieb vor 2 Stunden:

Na niemals sagen, geht dem AG auch genau nix an

Ja, aus Liebe zur Ehrlichkeit würd ichs eh nicht ansprechen und bin grundsätzlich absolut bei dir, aber obige Problematik lässt mich eben zweifeln :(

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V.I.P.
little beckham schrieb vor 57 Minuten:

Nö, wir haben da eh gar keinen Stress, das war vorhin vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Ich möchte nur das Szenario verhindern, jetzt zu einer Firma zu wechseln, die mich in ein, zwei, drei, x Jahren nicht in Karenz gehen lässt und ich mich ärgere, dass ich "damals" (also jetzt) gewechselt bin. Daher die Überlegung, das vorab zu klären...

Ja, aus Liebe zur Ehrlichkeit würd ichs eh nicht ansprechen und bin grundsätzlich absolut bei dir, aber obige Problematik lässt mich eben zweifeln :(

Der Arbeitgeber kann die Karenz nicht verweigern. Somit vollkommen wurscht.

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  • 1 month later...
blablabla

Nachdem wir (Softwareentwickler) in den nächsten Monaten in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden, haben wir die glückliche Situation, dass sich dabei auch der Kollektivvertrag ändert. Dabei wechseln wir vom Banken- zum IT-Kollektivvertrag. Dementsprechend würden sich auch die Bezüge ändern, ich bin mir allerdings nicht hundertprozentig sicher, wie ich dabei einzustufen bin.

Um einen Anhaltspunkt zu haben, habe ich sämtliche Stellenangebote der neuen Firma untersucht, die einen Bezug zu meinem Aufgabengebiet haben. Dabei wurden alle in die Stufe ST2 / Einstiegsstufe eingestuft. Ich selbst habe zum Zeitpunkt der Einbringung insgesamt 8 Jahre einschlägige Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich. Da ich die Vorrückungsstufen mit Einstiegs-, Regel- und Erfahrungsstufe noch nicht kenne, habe ich weitergesucht und folge Seite gefunden, bei der auch die Vorrückungsstufen und die damit verbundenen Jahre beschrieben sind:

https://www.wko.at/branchen/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/Kommentar____15.html#heading_1__Allgemeines

Zudem habe ich mich unter Punkt 2 (Höhe der Mindestgehälter) am Beispiel der Datenbank-Designerin orientiert, die 9 Jahre Berufserfahrung hat und in ST2 und Erfahrungsstufe eingeordnet wird. Kann ich dann bei 8 Jahre Erfahrung un einem DI in diesem Fachgebiet ebenfalls mit ST2 und Erfahrungsstufe rechnen?

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Sola non la lascio mai
Evilken schrieb vor 3 Stunden:

Nachdem wir (Softwareentwickler) in den nächsten Monaten in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden, haben wir die glückliche Situation, dass sich dabei auch der Kollektivvertrag ändert. Dabei wechseln wir vom Banken- zum IT-Kollektivvertrag. Dementsprechend würden sich auch die Bezüge ändern, ich bin mir allerdings nicht hundertprozentig sicher, wie ich dabei einzustufen bin.

Um einen Anhaltspunkt zu haben, habe ich sämtliche Stellenangebote der neuen Firma untersucht, die einen Bezug zu meinem Aufgabengebiet haben. Dabei wurden alle in die Stufe ST2 / Einstiegsstufe eingestuft. Ich selbst habe zum Zeitpunkt der Einbringung insgesamt 8 Jahre einschlägige Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich. Da ich die Vorrückungsstufen mit Einstiegs-, Regel- und Erfahrungsstufe noch nicht kenne, habe ich weitergesucht und folge Seite gefunden, bei der auch die Vorrückungsstufen und die damit verbundenen Jahre beschrieben sind:

https://www.wko.at/branchen/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/Kommentar____15.html#heading_1__Allgemeines

Zudem habe ich mich unter Punkt 2 (Höhe der Mindestgehälter) am Beispiel der Datenbank-Designerin orientiert, die 9 Jahre Berufserfahrung hat und in ST2 und Erfahrungsstufe eingeordnet wird. Kann ich dann bei 8 Jahre Erfahrung un einem DI in diesem Fachgebiet ebenfalls mit ST2 und Erfahrungsstufe rechnen?

Sollte eigentlich drin sein, bin zwar kein Jurist sondern selber Developer mit IT-KV, aber als DI wirst du ja vielleicht sogar gewisse Teamverantwortung haben, da könnte man ja auch schon  mit ST2 argumentieren. Die 8 Jahre sollten eigentlich reichen, alles darunter würde ich mal mit der AK oder dem Betriebsrat abklären. Ggf. kann es noch eine Rolle spielen, wo genau du die Erfahrung erlangt hast bzw. die dann nachweisen musst. Die Einteilung in ST1/2 sollte sich eigentlich anhand der Stellenbeschreibung durchführen lassen, Designer mit DI hätt ich jetzt aber schon auf ST2 gesetzt.

Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass da hin und wieder auch zwischen ST1 und ST2 getrickst wird, v.a. weil man eh immer mehr macht als in der Stellenbeschreibung :facepalm: Aber wenn du als DB-DesignerIn nur Kollektiv bekommst, solltest eh wechseln :D

bearbeitet von papomilano

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