Relii legende Geschrieben 30. August 2012 hab mir jetzt von den wapplern den vertrag zukommen lassen. hab tatsächlich zwei seiten unterschrieben, auf einer das oben erwähnte, auf der anderen steht das ich eben 24 monate mindestvertragsdauer, 8 wochen kündigungsfrist akzeptiere. Ich verzichte 24 Monate auf die ordnungsgemäße Kündigung, danach kann ich jederzeit mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsletzten schriftlich kündigen. Nachdem ich quasi zweimal was unterschiedliches akzeptier, geh ich noch immer davon aus, dass das für mich günstigere gilt?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 30. August 2012 Jep, da die Klauseln nicht von dir verfasst wurden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 30. August 2012 merci, gibts da irgendeinen § bzw. gesetz auf das ich mich berufen kann (wirds sicher geben, nur welches/welcher )? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 30. August 2012 Warum gehst nicht einfach zum Konsumentenschutz? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 30. August 2012 (bearbeitet) 915 ABGB der besagt, dass unklare Vertragsformulierungen zum Nachteil dessen ausgelegt werden, der sich ihnen bedient, also verfasst, hat. Hab kein Paragraphensymbol am Handy. Edit: http://www.jusline.at/915_ABGB.html bearbeitet 30. August 2012 von unnerum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 30. August 2012 danke @unnerum! bzgl. konsumentenschutz: bin noch "in konversation" mit dem kundendienst. wenn sich die halt extrem deppert stellen, werd ich das vielleicht eh auch in betracht ziehen. hab aber keinen großen bock darauf, wegen 19,90 da einen mordsaufwand zu betreiben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 30. August 2012 Androhen kannst es auf jeden Fall schonmal, das hilft oft ganz gut... Die helfen dir ja auch wenns zu einem Rechtsstreit kommen würde... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Palatschinke Amateur Geschrieben 30. August 2012 Haben bei einer örtlichen Firma ein paar Pullover bedrucken lassen. Folgendes Problem: die Firma hat einen Fehler beim Druck gemacht, obwohl sie die richtige Grafik von mir erhalten haben. Wir haben die Pullover gestern leider nur schnell geholt und bezahlt und der Fehler ist uns erst später aufgefallen. Ich gehe morgen hin um zu reklamieren! Wer ist hier im recht, wenn er sich quer stellt? Muss er den Fehler korrigieren oder mir einen nachträglichen Rabatt gewähren, oder nicht? Was soll ich eurer Meinung nach tun, wenn er sich quer stellt? Obwohl wir extra ein Probe-Exemplar machen lassen haben, bei dem 2 Fehler oben waren, diese sind zwar jetzt nicht mehr vorhanden dafür eben ein anderer und er war damals schon sehr "angfressen" und hat gesagt wir seien kleinlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 31. August 2012 Wenn du den Auftrag gegeben hast ein ganz spezielles Muster auf die Pullover zu drucken, stellt das einen Werkvertrag dar und das Unternehmen hat nur Anspruch auf das Entgelt, wenn genau dieses Muster gedruckt wurde. Ein ungefähr gibt es da nicht. Natürlich vorausgesetzt, dass du die Mängel beim Probeexemplar nicht genehmigt hast. Ist das der Fall hast ein Problem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 31. August 2012 danke @unnerum! bzgl. konsumentenschutz: bin noch "in konversation" mit dem kundendienst. wenn sich die halt extrem deppert stellen, werd ich das vielleicht eh auch in betracht ziehen. hab aber keinen großen bock darauf, wegen 19,90 da einen mordsaufwand zu betreiben. Dafür ersparst du hunderten oder tausenden anderen die gleiche Abzocke. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Geschrieben 20. September 2012 (bearbeitet) hab mal wieder eine frage an euch: Das angehängte Bild soll folgendes einen Teil der Gasse, in der ich wohne darstellen. Das "P" sind schrägparker. Um doch ah bissl grün beizubehalten, habens dazwischen immer so eine Art "Buchten" gemacht, in der Wiese is und ein Baum steht (ned so wichtig) Auf diesem geraden Stückerl der "Bucht" (rotes X) parken immer Autos. Is ja noch nix schlimmes dabei. ABER: jeden tag steht dort ein Lieferwagen (ab 11Uhr vormittags ca - bis am nächsten tag in der früh), der aufgrund seiner Größe einen kompletten schrägen Parkplatz davor verstellt. Kann man dagegen irgendwas machen? Ihn anzeigen oder sonst irgendwas? In der Gasse herrscht ziemlicher Parkplatzmangel. Wenn ich uma 15:30uhr ca. heimkomm, hab ich dort keine chance auf einen parkplatz (es gibt dort entlang ca. 50 Schrägparker). Und ein paar Meter weiter vorne steht von dem besagten Fahrer der Lieferwagens das Motorrad. Aber nicht irgendwo dazwischen, wie man normalerweise sein Motorrad parkt - NEIN, es verstellt einen ganzen Schrägparker. Um die Ecke (ca. 20meter weiter vorne) is ein Platz, wo alle Ihre maschinen parken - nein, nur er nicht - er muss einen gesamten Parkplatz verstellen. Meiner Meinung nach is das ah frechheit - soll sich mit dem lieferwagen so hinparken, dass alle andren auch die chance auf einen parkplatz haben, geht sich das von der größe ned aus - ja dann muss er sich hald woanders hinparken und 10 schritte mehr zu seiner wohnung gehn. bearbeitet 20. September 2012 von psYwalkeR 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 20. September 2012 Polizei rufen und abschleppen lassen. Wichtig wäre, dass das Auto regelmäßig und lang genug dort steht. Laut StVO muss der Fahrer den Parkplatz effizient ausnützen und darf keinen anderen beim zu- oder wegfahren hindern. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Geschrieben 20. September 2012 ausgezeichnet, herzlichen dank steht jeden tag ab ca. 11uhr bis nächsten tag in der früh. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christo I've seen better days Geschrieben 10. Oktober 2012 Wie muss ein Gehweg, oder viel mehr ein Gehsteig aussehen um diese Bezeichnung zu erhalten? Konkreter: Reicht da schon eine schräge, (zur Fahrbahn hängende) geschotterte Fläche die nur durch einen ca. 15cm hohen Asphaltwulst gehalten wird? (und nebenbei gerade knappe drei Autolängen lang ist). wegen: Kann man da gestraft werden weil man mit dem Auto oben steht? Vergehen: "Mit zwei Rädern auf dem Gehsteig parken" Bin zwar selbst gerade noch rechtzeitig zum Auto gekommen, aber jahrelang parken die Anrainer auf dieser Fläche und es war nie etwas. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 10. Oktober 2012 (bearbeitet) § 2 abs1 nr 10-11a stvo: 10. Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße; 11. Gehweg: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg; 11a. Geh- und Radweg: ein für den Fußgänger- und Fahrradverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg; bearbeitet 10. Oktober 2012 von k3nny 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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