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Respekt ist keine Krankheit

Es ist bedenklich wie gelassen Rapidler bzw. allgemein viele österreichische Staatsbürger die Anwendung dieses Paragraphen sehen. Ich kann ja noch irgendwie nachvollziehen, dass man ein bestehendes Gesetz nicht hinterfragt. Schon gar nicht wenn es kreativ gegen Personengruppen angewendet wird, denen man sich weder in irgendeiner Weise verbunden fühlt und bei der man schon gar nicht davon ausgeht, dass man selbst vielleicht irgendwann Teil einer solchen "Zusammenrottung" sein könnte. Es handelt sich um Leute, die einem ohnehin die Rapid vermiesen und nur ihren Stadionbesuch stören.

Abartig wird es dann, wenn man es für richtig empfindet, dass man ALLE Anwesenden verurteilt, ohne Beweise für die Wissentlichkeit bringen zu können. Falls jemand eine Straftat begannen hat und man ihm das auch nachweisen kann, ist er dafür zweifelsohne angemessen zu verurteilen, aber wenn man seine Schuld nicht beweisen kann, dann ist er freizusprechen.

Ein "üblicherweise" oder ein "man kann davon ausgehen" als Begründung für eine Verurteilung herzunehmen, ist für mich ein Skandal.

Im ASB manifestiert sich neuerlich wie wurscht es den Leuten ist, ob jemand vor Gericht gerecht behandelt wird oder nicht, wenn es sich dabei um Angeklagte handelt, die man gerne verurteilt oder noch besser in einer Zelle sieht. Ein Oliver geht (wenn dieses Urteil in zweiter Instanz tatsächlich halten sollte) einzig und alleine aufgrund von Aussagen von Polizisten für 14 Monate (und nur für die angebliche Rädelsführerschaft am Westbahnhof) ins Gefängnis. Jene Kibera die nach der Urteilsfindung untereinander vor Freude abklatschen und sich selbst im Prozess laufend widersprachen.

Ich wünsche niemanden von hier, dass er jemals in einem solchen Schauprozess ohne Beweise verurteilt wird. Ich wünsche nicht einmal jemanden einen Freispruch in so einem Prozess.

kritisch Stimme aus der Politik zur Causa WBHF

Abartig ist, dass man jemanden mehrfach abmahnt, vorstraft und derjenige noch immer der Meinung ist, ungerecht behandelt zu werden.

Abartig ist, dass man in diese Verhandlung etwas hinein interpretiert, nur um eine Rechtfertigung für eventuelle Ungerechtigkeiten konstruieren zu können.

Alle Anwesenden wurden meines Wissens nicht gleich bestraft und daher ist der Grad der existentiellen Bedrohung eben nicht bei jedem gleich.

Alle Anwesenden waren dort und haben sich nicht so benommen, wie es notwendig wäre, um nicht mir dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Wenn man Beweise nicht als solche anerkennt, dann hat man natürlich ein Problem mit dem Rechtsstaat.

In keinem anderen Land sind die "Fehlentscheidungen" bei Gericht geringer als bei uns, also bitte bleibt am Boden.

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überinsider

Genauso wird es gewesen sein. 8P

Eigentlich gehören die Polizisten inhaftiert. :hexe:

na heast, die haben gefälligst den codex zu respektieren! :lol:

/memo an mich selbst: ich bin mal mit laotse einer meinung :=

bearbeitet von Elwood

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Fr33sp4m3r

.. eigentlich müsst ich nach den div. postings der letzten seiten mein bw-abo zurückgeben kommende saison. so ein haufen weltfremder, rechtsstaat-feindlicher typen ist mir noch nie untergekommen ..

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ASB-Halbgott

.. eigentlich müsst ich nach den div. postings der letzten seiten mein bw-abo zurückgeben kommende saison. so ein haufen weltfremder, rechtsstaat-feindlicher typen ist mir noch nie untergekommen ..

mach dir keine sorgen

mmn sind das eh die gemässigten von beiden seiten welche da posten.

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Fr33sp4m3r

mach dir keine sorgen

mmn sind das eh die gemässigten von beiden seiten welche da posten.

aber die, von der anderen seite, sind keine nord-süd-abonenten

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Fanatischer Poster

Ich wünsche niemanden von hier, dass er jemals in einem solchen Schauprozess ohne Beweise verurteilt wird. Ich wünsche nicht einmal jemanden einen Freispruch in so einem Prozess.

[

ich glaube du hast keinen schimmer was ein "schauprozess" wirklich war....

seine vorherigen verurteilungen MÖGEN dabei eine rolle gespielt haben, dass er UNbedingt ins gefängis müsste. aber ist nur eine vermutung.

na wenn man zum - glaube ich dritten mal - für dasselbe vergehen vor gericht steht und einschlägig vorbestraft ist ist ja abzusehen

dass man irgendwann mal nicht mehr mit einem "du, du, du böser bube" vulgo bedingter strafe abgeurteilt wird.

auch wenn es wahrscheinlich mit dieser verurteilung im BW noch "interessanter" wird da eine führungsperson weg ist auf die alle gehört haben. aber genau DAS wurde ihm bei diesem prozess wohl zum verhängnis wenn ich die ganzen "informationen" hier richtig interpretiere.

Ich bin ganz einfach gegen die Vorverurteilung die in diesem Fall medial aber leider auch in großen Teilen der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Ein fairer Prozess war hier eigentlich nicht mehr möglich. Ich bin außerdem gegen Pauschalverurteilungen (Gerichtlich genauso wie bei Stadionverboten) .

öhm, es wurd gerade mal zu prozessbeginn zwei tage lang berichtet, dann lange nichts und am tag vor der urteilsverkündung gabs wieder eine berichterstattung. dazwischen wurde von den massenmedien nicht viel darüber berichtet. also vorverurteilung und mediale hetze kann ich in diesem fall eher nicht erkennen.

zum thema pauschalverurteilung wurde hier schon genug geschrieben ich erspars mir daher.

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Die Geschichte WBH mit einer Demonstration zu vergelichen, ist für mich demokratiepolitischer Wahnsinn.

Ach ja?!

Beispiel Opernball-Demo:

Da kam es früher annähernd jedes Jahr wieder aufs Neue zu gewissen Übergriffen und Sachbeschädigungen.

Trotzdem gab es immer wieder Leute, die dort hingekommen sind und da wusste ebenfalls jeder, dass es da eventuell zu Gewalttätigkeiten kommen könnte.

Also könnte man sehr wohl auch jeden Teilnehmer solch einer Demonstration, (der sich nicht rechtzeitig zurückzieht, bevor auch nur irgendwas passiert) anklagen und verurteilen - Landfriedensbruch.

Also wenn es in so einem Fall keine starke Parallelen zur Westbahnhof-Geschichte gibt, weiß ich auch nimmer ...

Nachdem es Gott lob zu keinen ernsten Verletzungen und Sachbeschädigungen gekommen ist, wird der Versuch und die dahinter stehende Absicht bewertet und wie es in diesen Fällen so ist, bleibt einem nur mehr das Indiz als Indikator.

Man muss auch mal ein Zeichen setzen, um einen Denkprozess einzuleiten, unter Umständen kann durch so ein Urteil Folgeschaden verhindert werden, wenn diese Feststellung nicht bewiesen wird, ist sie eigentlich schon bewiesen. :lol:

zum ersten Absatz:

Ist so meines Wissens nicht ganz richtig. Wenn die kleine Verletzung des Polizisten sowie die paar Sachbeschädigungen nicht passiert wären, wäre der Tatbestand des Landfriedensbruch meines Wissens keinesfalls erfüllt gewesen und es wäre irrelevant, was die Personen vor hatten.

Dann wäre nämlich gar nichts passiert und somit hätte man auch niemanden anklagen können.

Steht eigentlich klar im Paragraphen drin:

(1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

zum zweiten Absatz:

Super! Wir verurteilen Leute aufgrund dessen, damit es in Zukunft möglicherweise nicht mehr zu solchen Aktionen kommt und die Gewalt zurückgeht, unabhängig davon, ob die Angeklagten es verdient haben oder nicht. Sowas nennt man Präventivurteil und wer das gut findet, dem ist meiner Meinung nach sowieso nicht mehr zu helfen ...

Es ist bedenklich wie gelassen Rapidler bzw. allgemein viele österreichische Staatsbürger die Anwendung dieses Paragraphen sehen. Ich kann ja noch irgendwie nachvollziehen, dass man ein bestehendes Gesetz nicht hinterfragt. Schon gar nicht wenn es kreativ gegen Personengruppen angewendet wird, denen man sich weder in irgendeiner Weise verbunden fühlt und bei der man schon gar nicht davon ausgeht, dass man selbst vielleicht irgendwann Teil einer solchen "Zusammenrottung" sein könnte. Es handelt sich um Leute, die einem ohnehin die Rapid vermiesen und nur ihren Stadionbesuch stören.

Abartig wird es dann, wenn man es für richtig empfindet, dass man ALLE Anwesenden verurteilt, ohne Beweise für die Wissentlichkeit bringen zu können. Falls jemand eine Straftat begannen hat und man ihm das auch nachweisen kann, ist er dafür zweifelsohne angemessen zu verurteilen, aber wenn man seine Schuld nicht beweisen kann, dann ist er freizusprechen.

Ein "üblicherweise" oder ein "man kann davon ausgehen" als Begründung für eine Verurteilung herzunehmen, ist für mich ein Skandal.

Im ASB manifestiert sich neuerlich wie wurscht es den Leuten ist, ob jemand vor Gericht gerecht behandelt wird oder nicht, wenn es sich dabei um Angeklagte handelt, die man gerne verurteilt oder noch besser in einer Zelle sieht. Ein Oliver geht (wenn dieses Urteil in zweiter Instanz tatsächlich halten sollte) einzig und alleine aufgrund von Aussagen von Polizisten für 14 Monate (und nur für die angebliche Rädelsführerschaft am Westbahnhof) ins Gefängnis. Jene Kibera die nach der Urteilsfindung untereinander vor Freude abklatschen und sich selbst im Prozess laufend widersprachen.

Ich wünsche niemanden von hier, dass er jemals in einem solchen Schauprozess ohne Beweise verurteilt wird. Ich wünsche nicht einmal jemanden einen Freispruch in so einem Prozess.

kritisch Stimme aus der Politik zur Causa WBHF

:super:

bearbeitet von Anti__Violett

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NCITDOME!!!

zum ersten Absatz:

Ist so meines Wissens nicht ganz richtig. Wenn die kleine Verletzung des Polizisten sowie die paar Sachbeschädigungen nicht passiert wären, wäre der Tatbestand des Landfriedensbruch meines Wissens keinesfalls erfüllt gewesen und es wäre irrelevant, was die Personen vor hatten.

Dann wäre nämlich gar nichts passiert und somit hätte man auch niemanden anklagen können.

Steht eigentlich klar im Paragraphen drin:

(1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Wir können uns demnächst treffen und ich schieß auf dich. Wenn wir beide Glück haben schieß ich vorbei. Du weil du unverletzt bleibst und ich weil ich vom Gesetz nichts zu befürchten habe, schließlich is ja nix passiert. Wenn ich doch treffen, Pech gehabt

bearbeitet von SimonBolivar

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hellimperator

Wir können uns demnächst treffen und ich schieß auf dich. Wenn wir beide Glück haben schieß ich vorbei. Du weil du unverletzt bleibst und ich weil ich vom Gesetz nichts zu befürchten habe, schließlich is ja nix passiert. Wenn ich doch treffen, Pech gehabt

ich würde noch weiter argumentieren, dass selbst WENN du triffst er doch eh in den nächsten jahrzehnten wohl gestorben wäre und es daher eigentlich eh ok ist.

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Wir können uns demnächst treffen und ich schieß auf dich. Wenn wir beide Glück haben schieß ich vorbei. Du weil du unverletzt bleibst und ich weil ich vom Gesetz nichts zu befürchten habe, schließlich is ja nix passiert. Wenn ich doch treffen, Pech gehabt

Tja, leider gibt es soetwas wie "versuchter Mord".

"Versuchter Landfriedensbruch" oder Ähnliches jedoch nicht. ;)

Der Paragraph des Landfriedensbruch impliziert hier eindeutig, dass es zu Körperverletzungen oder schweren Sachbeschädigungen kommen muss. Ansonsten ist der Tatbestand nicht erfüllt und dann hätte es in diesem Fall auch zu keiner Anklage hätte kommen können.

Ich bitte mich zu korrigieren, wenn ich falsch liege, aber ich hätte das in dem Fall schon so aufgefasst.

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Wir können uns demnächst treffen und ich schieß auf dich. Wenn wir beide Glück haben schieß ich vorbei. Du weil du unverletzt bleibst und ich weil ich vom Gesetz nichts zu befürchten habe, schließlich is ja nix passiert. Wenn ich doch treffen, Pech gehabt

nein, da hat anti-violett schon recht. das ist eine so genannte objektive bedingung der strafbarkeit. etwas ähnliches gibt es auch zb beim tatbestand des raufhandels, die teilnahme an einer schlägerei ist nur verboten, wenn dabei eine schwere körperverletzung herauskommt. wenn nicht, ist es kein versuchter raufhandel, sondern straffrei. hier ist es genauso.

bearbeitet von rigobert.song

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Tja, leider gibt es soetwas wie "versuchter Mord".

"Versuchter Landfriedensbruch" oder Ähnliches jedoch nicht. ;)

Der Paragraph des Landfriedensbruch impliziert hier eindeutig, dass es zu Körperverletzungen oder schweren Sachbeschädigungen kommen muss. Ansonsten ist der Tatbestand nicht erfüllt und dann hätte es in diesem Fall auch zu keiner Anklage hätte kommen können.

Ich bitte mich zu korrigieren, wenn ich falsch liege, aber ich hätte das in dem Fall schon so aufgefasst.

Sachbeschädigung gab es ja. Da ist es relativ egal, ob der Bahnhof in Kürze sowieso abgerissen wurde.

Edit: Und auch eine Flasche wurde auf einen Polizisten geworfen. Ob das eine schwere Sachbeschädigung war oder das andere eine Körperverletzung war, weiß ich nicht, aber es hat zumindest Anzeichen gegeben, dass das doch keine friedliche Gesangsstunde war.

bearbeitet von Silva

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