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jung, dynamisch, erfolglos

achso? dann zeig mir BITTE beweise, für finanzielle unterstützung seitens rapids, ich bitte dich ausdrücklich, denn sonst ist es verleugnung...! Aber mit der wahrheit hat man es bei der Austria ja erfahrungsgemäß nicht so bspw. Historie....

achso? also da hab ich andere dinge von ost besuchern gehört...aber klar ihr habt jetzt sicher alle öffentlich rechtsradikalen aus dem block draußen... :facepalm:

bitte nicht so naiv sein... soll ich die kontoauszüge von Herrn Tomanek hier posten...? jeder weiss dass es so ist. Dann ist es eben verleugnung (sic)

Was man sogar nachlesen kann ist, dass Andy Marek Hilfe und Unterstützung zugesichert hat. Bei der Austria will ich sowas nicht sehen....

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Fr33sp4m3r

...entfernter freundeskreis...von einer anzeige abgeraten...

wird immer skurriler hier!

es geht auch nicht um die ur, sondern um ein paar schläger die sich aus kosten aller wirklichen fans austoben!

gibt es daran was zu zweifeln? dann beweise doch einmal das gegenteil.

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#27 Branko Boskovic

Bei der Austria will ich sowas nicht sehen....

hats nicht damals auch zahlung an die ust gegeben damit die ihren fetzen umgestalten? das ist glaub ich auch in einer zeitung gestanden, also muss es ja stimmen...

bearbeitet von flanders

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V.I.P.

bitte nicht so naiv sein... soll ich die kontoauszüge von Herrn Tomanek hier posten...? jeder weiss dass es so ist. Dann ist es eben verleugnung (sic)

Was man sogar nachlesen kann ist, dass Andy Marek Hilfe und Unterstützung zugesichert hat. Bei der Austria will ich sowas nicht sehen....

und rechtshilfe ist was schlimmes weil? denkst du allen ernstens dass alle 90 anwesenden rapidler sachbeschädigung begangen haben oder etwas unrechtsmäßiges getan haben, und darum alle eingesperrt gehören? :facepalm:

und dass er jene unterstützt die nichts getan haben finde ich gut so, sei es nur vermittlung eines anwalts...denn dass der nicht von rapid bezahlt wird ist amtlich, aber in der rosanen welt glaubt man ja auch ans christkind...

und wer was und ob überhaupt getan wird, wird immer noch vor gericht entschieden, und da sieht das österr. gesetz einen juristischen beistand vor, also was bitte ist da jetzt schlimm?

aber bitte vergiss es man kann vereinsfarben geblendeten ohnehin nichts erklären, ihr glaubt was für euch am angenehmsten ist und das soll von mir aus auch so sein...diskussion beendet

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Nein!

eben, wenn man die Entwiklung (Die Fundamentalisten der Vereine schaukeln sich ja immer mehr zu Höchstleistungen gegenseitig hoch) die du eh schön aufgezeigt hast weiterdenkt hast irgendwann griechische Zustände, und das will hoffentlich keiner.

bearbeitet von Mark Aber

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Ergänzungsspieler

und rechtshilfe ist was schlimmes weil? denkst du allen ernstens dass alle 90 anwesenden rapidler sachbeschädigung begangen haben oder etwas unrechtsmäßiges getan haben, und darum alle eingesperrt gehören? :facepalm:

und dass er jene unterstützt die nichts getan haben finde ich gut so, sei es nur vermittlung eines anwalts...denn dass der nicht von rapid bezahlt wird ist amtlich, aber in der rosanen welt glaubt man ja auch ans christkind...

und wer was und ob überhaupt getan wird, wird immer noch vor gericht entschieden, und da sieht das österr. gesetz einen juristischen beistand vor, also was bitte ist da jetzt schlimm?

aber bitte vergiss es man kann vereinsfarben geblendeten ohnehin nichts erklären, ihr glaubt was für euch am angenehmsten ist und das soll von mir aus auch so sein...diskussion beendet

Landfriedensbruch

§ 274. (1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer an der Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der im Abs. 1 angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat (§ 12), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, es sei denn, daß er an der Zusammenrottung führend teilgenommen hat.

bearbeitet von Seppi07

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V.I.P.

Landfriedensbruch

§ 274. (1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer an der Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der im Abs. 1 angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat (§ 12), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, es sei denn, daß er an der Zusammenrottung führend teilgenommen hat.

Ich bezweifle, dass alle Leute wussten worums bei der Sache geht, sind halt doch nur großteils dumme Mitläufer und nicht Mitdenker :ratlos:

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Ergänzungsspieler

aber nur weil ich nicht weiß, dass etwas illegal ist bleibts trotzdem illegal... wenn die unwissenden einem haufen teilweise gewaltbereiten "fußballfans" folgt, ohne zu wissen worum es geht, muss ich mir aber auch am kopf greifen ....

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V.I.P.

Landfriedensbruch

§ 274. (1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer an der Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der im Abs. 1 angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat (§ 12), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, es sei denn, daß er an der Zusammenrottung führend teilgenommen hat.

beweis die wissentliche teilnahme an einer straftat, und nicht nur einer gruppenzusammentreffung zb. fanclub treffen....

ad (3) abs 1. dann haben sich zb 80 von 90 leuten zurück gezogen, beweis das gegenteil...

gott sei dank herrscht in österreich das prinzip der unschuldvermutung und der beweislast der kläger (in diesem fall gott sei dank) denn ich bin mir zu 100% sicher dass nicht alle teilgenommenen auch eine straftat begangen haben...zusätzlich ist landfriedensbruch auf einem öffentlichen gelände nicht selbiges wie auf privatbesitz...

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V.I.P.

aber nur weil ich nicht weiß, dass etwas illegal ist bleibts trotzdem illegal... wenn die unwissenden einem haufen teilweise gewaltbereiten "fußballfans" folgt, ohne zu wissen worum es geht, muss ich mir aber auch am kopf greifen ....

Was soll daran illegal sein, steht doch selbst in deinem Text, dass nur die wissentliche Teilnahme strafbar ist.

Und das unwissende folgen von gewaltbereiten Fußballfans findet vor jedem Derby statt, sowohl auf Grüner als auch auf Violetter Seite, da kannst dir gern aufn Kopf greifen, is aber so.

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V.I.P.

aber nur weil ich nicht weiß, dass etwas illegal ist bleibts trotzdem illegal... wenn die unwissenden einem haufen teilweise gewaltbereiten "fußballfans" folgt, ohne zu wissen worum es geht, muss ich mir aber auch am kopf greifen ....

ja nur sind sie unwissentlich dort und tun dann zb gar nichts...somit ist es keine unwissende straftat sondern, teilnahme ohne bekanntheit der motive bzw. der absicht der zusammenkunft...

wie bereits mal erwähnt ich bezweifle dass viele der anwesenden strafrechtlich belangt werden (können)

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Postinho

bitte es tut schon fast weh hier mitzulesen .... ich hab mit UR absolut nichts am hut aber der grossteil der dinge die hier herumposaunt werden gehen doch echt keinen was an .....

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ASB-Legende

Was soll daran illegal sein, steht doch selbst in deinem Text, dass nur die wissentliche Teilnahme strafbar ist.

Und das unwissende folgen von gewaltbereiten Fußballfans findet vor jedem Derby statt, sowohl auf Grüner als auch auf Violetter Seite, da kannst dir gern aufn Kopf greifen, is aber so.

Mit dem Unterschied das dort das Ziel das Stadion ist (oder sein sollte), im gegenständlichen Fall wars ja ein "abpassen" vom Erzfeind am wbhf, von daher wird die argumentation schon schwieriger... imho wird da aber ein Grossteil trotzdem ohne irgendwas davon kommen weil sich die Justiz vermutlich ein ewig grosses Verfahren wegen ein paar "netsch" ersparen will was aus finanzieller Sicht des Steuerzahlers irgendwie nicht verkehrt wäre...

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