Granada Knows how to post... Geschrieben 22. September 2017 ton1z schrieb vor 3 Minuten: Neben becherwürfen, feuerzeugwürfen und pyrotechnik, gibt's künftig wegen dem verschleierungsverbot auch strafen für vermummung (sturmhauben, schals etc.)?? Das wurde heute bei der pk gefragt! warum muss man sich im Stadion vermummen? es hat ja nicht jeden Spieltag -20°C. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
orßit V.I.P. Geschrieben 22. September 2017 Granada schrieb Gerade eben: warum muss man sich im Stadion vermummen? es hat ja nicht jeden Spieltag -20°C. Pyro? Für die rapid ja ohnehin blechen muss, aber gibts dann eine strafe noch dazu? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Granada Knows how to post... Geschrieben 22. September 2017 ton1z schrieb vor 2 Minuten: Pyro? Für die rapid ja ohnehin blechen muss, aber gibts dann eine strafe noch dazu? nachdem ich keine pyro im Stadion (oder sonst wo) brauch, ja. sollns dafür blechen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Geschrieben 22. September 2017 ton1z schrieb vor 27 Minuten: Neben becherwürfen, feuerzeugwürfen und pyrotechnik, gibt's künftig wegen dem verschleierungsverbot auch strafen für vermummung (sturmhauben, schals etc.)?? Das wurde heute bei der pk gefragt! Als Burka-Verbot getarnt, betrifft dieses Verbot in Wirklichkeit weitaus mehr Fußballfans als jene 200 Burkaträgerinnen in Österreich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
orßit V.I.P. Geschrieben 22. September 2017 Granada schrieb vor 46 Minuten: nachdem ich keine pyro im Stadion (oder sonst wo) brauch, ja. sollns dafür blechen. Eigentlich eh wuascht, sind eh nur 150€/pro kopf noch dazu. So viel wird auch nicht verbrannt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pfarrwiesler Teamspieler Geschrieben 22. September 2017 Granada schrieb vor 3 Stunden: warum muss man sich im Stadion vermummen? es hat ja nicht jeden Spieltag -20°C. +1 ton1z schrieb vor 2 Stunden: Pyro? Für die rapid ja ohnehin blechen muss, aber gibts dann eine strafe noch dazu? ?? Granada schrieb vor 2 Stunden: nachdem ich keine pyro im Stadion (oder sonst wo) brauch, ja. sollns dafür blechen. Wie kommt's ihr da drauf, dass der Verein für (wegen Pyro?) Vermummte — auf der "West" oder gar ausserhalb des Stadions — eine oder alle allfällige Strafe/n bezahlen sollte? Dafür sollen im Bedarfsfall die selbsternannten "Outlaws" schon selbst aufkommen. mMn kompletter Unsinn, wie auch diverse Maskierungen an sich…! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 22. September 2017 Die Vermummung ist nur dann strafbar wenn man von einem Polizisten angeredet wurde und die Vermummung trotzdem nicht entfernt hat. So stands zumindest in der Zeitung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rostiger nagel Im ASB-Olymp Geschrieben 22. September 2017 ton1z schrieb vor 7 Stunden: Eigentlich eh wuascht, sind eh nur 150€/pro kopf noch dazu. So viel wird auch nicht verbrannt... Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot ist eine Verwaltungsübertretung, die von der jeweiligen Person begangen wird. Rapid muss da gar nichts zahlen, ist ja keine Verbandsstrafe. Und € 150,- ist die Strafobergrenze, in der Regel wird die Geldstrafe natürlich niedriger ausfallen. sdfsdf schrieb vor 5 Stunden: Die Vermummung ist nur dann strafbar wenn man von einem Polizisten angeredet wurde und die Vermummung trotzdem nicht entfernt hat. So stands zumindest in der Zeitung Stimmt so nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Plasocro Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben 23. September 2017 die "freunde" warten schon länger, dass sie mal reinmarschieren in den block. jetzt kommt halt eine neue begründung dazu. paragraphenmisbrauch hat ja schon übung. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GRENDEL Rapid is stabil, Junge! Geschrieben 23. September 2017 sdfsdf schrieb vor 13 Stunden: Die Vermummung ist nur dann strafbar wenn man von einem Polizisten angeredet wurde und die Vermummung trotzdem nicht entfernt hat. So stands zumindest in der Zeitung Es liegt im Ermessen des Beamten, ob die Strafe sofort fällig wird oder ob er es kulant löst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 23. September 2017 GRENDEL schrieb vor 2 Stunden: Es liegt im Ermessen des Beamten, ob die Strafe sofort fällig wird oder ob er es kulant löst. ja aber so wie das bis jetzt kommuniziert wurde reichts nicht das auf einem Video zu erkennen und zu strafen sondern das muss vor Ort direkt von einem Polizisten angesprochen und gestraft werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rostiger nagel Im ASB-Olymp Geschrieben 23. September 2017 (bearbeitet) sdfsdf schrieb vor 3 Stunden: ja aber so wie das bis jetzt kommuniziert wurde reichts nicht das auf einem Video zu erkennen und zu strafen sondern das muss vor Ort direkt von einem Polizisten angesprochen und gestraft werden. Ist natürlich eine Frage der Nachweisbarkeit, aber es ist keine Voraussetzung der Strafbarkeit, dass dich jemand persönlich anspricht. Was du vielleicht meinst ist, dass dir der Exekutivbeamte eine Organstrafverfügung ausstellen kann. Das liegt aber in seinem freien Ermessen und niemand hat einen Anspruch darauf. Zitat § 2. (1) Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen. Die Verwaltungsübertretung kann durch Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs. bearbeitet 23. September 2017 von rostiger nagel 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
orßit V.I.P. Geschrieben 23. September 2017 Rapid wien ein leben lang! Ab der 80. ging dss anständig ab 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FleXx Ohne Plan Online Geschrieben 23. September 2017 ton1z schrieb vor 6 Minuten: Rapid wien ein leben lang! Ab der 80. ging dss anständig ab Stimmung innerhalb der West sehr explosiv aber, ordentliche Wickeln gem, aber kA was da genau war, aber heftig wars scho 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 23. September 2017 War sehr leiwand heute. Schön, dass man sich wieder was Neues und vor allem so spaßiges einfallen hat lassen. Wobei ich eher für ein 1:0 für die Tornados-Seite bin, als für ein X 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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