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#27 Branko Boskovic

trotzdem ist jeder mensch individuell und hat eine andere schmerzgrenze. Und nein, es gibt bei dem aufnahmetest keinen punkt der abprüft wie lange man sich ohne gemütsregung beschimpfen und/oder bedrohen/attakieren lässt. Es gibt dafür im übrigen auch keinen empfohlenen mittelwert...

Hast du den Aufnahmetest problemlos bestanden?

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Mutter aller Probleme

Nur gibt es bei der Polizei ein Aufnahmeverfahren, um für den Job ungeeignete Individuen auszufiltern. Und eine der notwendigen Qualitäten ist, dass man seine Gefühle und menschlichen Regungen speziell in Stresssituationen besser unter Kontrolle hat, als der Durchschnittsultra.

Vor allem gibts auch eine dementsprechende Ausbildung. Dass diese nicht die beste sein dürfte sieht man aber nicht nur in Zusammenhang mit Fußballfansgruppen.

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Ohne Plan Online

Schmankerl... :laugh:

Quelle: www.ultrasrapid.at

"Facebook und soziale Netze

Es gibt keine Ultras Rapid Facebook-Seite. Auch auf Twitter, Youtube und anderen Netzwerken sind wir nicht vertreten. Alles was da nach Ultras Rapid aussieht, ist nicht von uns erstellt worden. Wenn Ihr uns mögt, liked Ihr da nichts."

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Dauer-ASB-Surfer

Diese Aussage z.B.:

Oder auch die Diskussion wer sich zuerst radikalisiert hat. Oder wenns Ausschreitungen gibt und seitenlang diskutiert wird, wer jetzt eigentlich Schuld war.

Den Umbruch im Block gibts erst seit 3-4 Jahren. Die EM inkl. verschärfter Gesetzgebung ist schon länger her (nur um ein Beispiel zu nennen).

Hab das nicht ganz mitbekommen - welcher Umbruch hat im Block stattgefunden?

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Wien nur du allein!

2.) Auch die polizei ist eine inhomogene truppe, die sich aus allen teilen der gesellschaft speist, mit mitgliedern die ebenfalls ihre guten und schlechten seiten haben, die ebenso gefühle und dergleichen andere menschliche regungen haben.

Der Unterschied liegt halt in der Befehlsgewalt. Der Capo kann zwar sagen, heut stürmt keiner den Platz, wenns trotzdem welche tun, kann er nicht viel machen. Wenn ein Polizist den Befehl bekommt, auf Position zu bleiben, dann tut er das auch.

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Der Unterschied liegt halt in der Befehlsgewalt. Der Capo kann zwar sagen, heut stürmt keiner den Platz, wenns trotzdem welche tun, kann er nicht viel machen. Wenn ein Polizist den Befehl bekommt, auf Position zu bleiben, dann tut er das auch.

stimmt prinzipiell.

Nur ändert das nichts an der sache das jeder polizist ein individuum ist...mit allen vor- und nachteilen.

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Sitzplatzschwein
Gericht: Schaulustige sind noch keine Täter

Berufungssenat mahnt Anklagebehörde in Verfahren um Demo gegen Akademikerball und Rapid-Randale.

Staatsanwaltschaft und Haftrichter müssten über die süffisanten Belehrungen durch einen Senatsvorsitzenden des Oberlandesgerichts Wien (OLG) beschämt sein. Sie gipfeln in dem Satz: "Bloß außenstehende Schaulustige" bei der Zusammenrottung einer Menschenmenge – wie etwa einer Demonstration – können auf keinen Fall als Täter angesehen werden.

Es geht um den Straftatbestand des Landfriedensbruches, der Staatsanwälten ermöglicht, auch Mitläufer zu verfolgen. Die Anklagebehörde hat rund 500 angebliche gewaltbereite Demonstranten gegen den von der FPÖ veranstalteten Akademikerball (24. 1. 2014) und 45 Fußballfans, die nach dem Match zwischen Rapid und 1. FC Nürnberg (7. 9. 2013) vor dem Hanappi-Stadion randaliert haben sollen, im Visier. An Beweisen hapert es offenbar. Der frühere Chef der Rapid-"Ultras" Oliver P., der am 31. März enthaftet wurde, hätte überhaupt nie in U-Haft genommen werden dürfen. Das OLG findet keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, P. könnte die ihm zuerkannte Rädelsführerschaft ausgefüllt oder auch nur eine Körperverletzung (gegen Ordner im Stadion) begangen haben. Es fehlt am dringenden Tatverdacht.

Verwechslung

Das attestierte OLG-Richter Dietmar Krenn, nachdem er die Videos der Überwachungskameras studiert und nicht nur – wie der Staatsanwalt – die Standfotos betrachtet hatte. In der Haftverhandlung, an deren Ende die U-Haft über P. verlängert worden war, hatte diesen keine einzige Zeugenaussage belastet. Oder doch: Ein Ordner sagte aus, P. habe ihn provoziert; doch wurde dieser Zeuge mit einem anderen verwechselt. "Der lebendige Ablauf anhand der DVD" lässt laut OLG-Beschluss aber keinen Rückschluss auf ein tätliches Vorgehen zu. Im Gegenteil: Es wird der Eindruck vermittelt (worauf Verteidiger Marcus Januschke immer schon gepocht hatte), P. habe eine deeskalierende Haltung eingenommen.

Richter Krenn warnt die Anklagebehörde vor großzügiger Auslegung des Paragrafen 274 (Landfriedensbruch). Nicht jedem Anwesenden könne eine Straftat unterstellt werden, sonst wären auch Polizisten und Ordner tatverdächtig. Das OLG ermahnt auch ausdrücklich zu "Objektivität und Sachlichkeit": Das Vorleben allein – Oliver P. wurde wegen einer "Ultras"-Schlägerei am Westbahnhof zu 14 Monaten Haft verurteilt – dürfe nicht überinterpretiert werden.

Quelle: kurier.at

bearbeitet von LaDainian

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pour que cette année soit la bonne

Sehr feine Arbeit durch das OLG. Endlich steckt jemand sinnvolle Grenzen ab. Liebe Strafverfolgungsbehörden: 274 StGB ist kein Allheilmittel und für Ausnahmefälle vorgesehen.

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Sehr feine Arbeit durch das OLG. Endlich steckt jemand sinnvolle Grenzen ab. Liebe Strafverfolgungsbehörden: 274 StGB ist kein Allheilmittel und für Ausnahmefälle vorgesehen.

Besser wärs halt gewesen, wenn diese "Einsicht" bereits schon vor dem Westbahnhof-Prozess passiert wäre ...

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Bella gerant alii - tu felix austria nube
Sehr feine Arbeit durch das OLG. Endlich steckt jemand sinnvolle Grenzen ab. Liebe Strafverfolgungsbehörden: 274 StGB ist kein Allheilmittel und für Ausnahmefälle vorgesehen.
+1Außerdem ein Beweis eines generell gesunden Rechtswesens in unserer Republik.
Besser wärs halt gewesen, wenn diese "Einsicht" bereits schon vor dem Westbahnhof-Prozess passiert wäre ...
Hätte aber auf die dort ausgesprochenen Strafen wenig Einfluss gehabt, da die Taten dort ja einwandfrei belegt waren.Aber du hast insofern recht als das sich einige Herren erst gar nicht auf der Anklage Wiedergefunden hätten. bearbeitet von SCR-GW

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Im ASB-Olymp

Besser wärs halt gewesen, wenn diese "Einsicht" bereits schon vor dem Westbahnhof-Prozess passiert wäre ...

was hat das jetzt mit dem westbahnhof zu tun?

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"wir sind viel schwuler als ihr!"

was hat das jetzt mit dem westbahnhof zu tun?

ich nehm mal an, er meint die anklage nach §274 stgb, die es in beiden fällen gegeben hat.

bearbeitet von laugenstangerl

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