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Gast whisky

Du meinst wohl "den Namen der Spieler nicht! singt" oder? :)

Verzeih mir, natürlich mein ich nicht singt ;)

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Ohne Plan Online

News von der RHR:

Quelle: http://rechtshilfe-rapid.at.com2000.at/index.php/133-presseaussendung-zum-prozessbeginn-gegen-rapid-fans-wegen-274

"Der Verein Rechtshilfe Rapid sieht den Tatbestand des Landfriedensbruchs nicht verwirklicht.

Heute startet am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen 29 Rapid-Fans, die am Rande eines Freundschaftsspiels zwischen dem SK Rapid und dem 1.FC Nürnberg am 7.9.2013 gegen die Polizei randaliert und dabei den Tatbestand des Landfriedensbruchs (§274 StGB) verwirklicht haben sollen.

"Die martialisch formulierte Anklageschrift soll nur verschleiern, wie es überhaupt zu den Vorfällen kommen konnte. Man müsse hier viel weiter ausholen, als es die Anklage vorsieht," betont Mag. Arthofer, einer von sieben Anwälten der Verteidigung.

Die Verteidigung stellt sich die berechtigte Frage, wie es bei einem Spiel zwischen zwei Vereinen mit seit Jahrzehnten befreundeten Fanszenen zu derartigen Ereignissen kommen konnte. Im Vorfeld des Spiels wurde die Keißlergasse zur Partyzone erklärt, die klassischen Fansektoren aufgelöst und in der Pause des Spiels gemeinsam friedlich auf dem Feld gefeiert.

Wie es im Anschluss an das Spiel zu einer derartigen Eskalation kommen konnte, ist auch den Anwälten unerklärlich. Die Lage „habe sich aufgeschaukelt“ und sei „völlig chaotisch und unkontrolliert verlaufen“. Unkontrolliert ist dabei ein wesentliches Stichwort, denn der §274 setzt die wissentliche Teilnahme an einer Zusammenrottung voraus, im Rahmen derer bestimmte Straftaten begangen werden.

„Die teils irrationalen wie unkontrollierten Abläufe lassen keine wie auch immer geartete Organisation erkennen. Umgekehrt kann man eine Reihe massenpsychologischer Phänomene ableiten, an deren Entfaltung das Verhalten der Polizeieinheiten einen ganz wesentlichen Anteil gehabt habe", so ein Vorstandsmitglied des Vereins Rechtshilfe Rapid.

Es geht nicht darum, bestimmte strafbare Handlungen zu verharmlosen oder gar umzudeuten. Zu einem Landfriedensbruch ist es jedoch in keiner der drei Phasen, in welche die Anklageschrift die Abläufe chronologisch ordnet, gekommen. „Vielmehr haben die Ermittlungen gezeigt, dass ganz bewusst nach bestimmten unliebsamen Personen gesucht wurde.“ So habe etwa die Causa Oliver P. und das Urteil des Oberlandesgerichts im Mai 2014 eindeutig gezeigt, „dass die Ermittlungsbehörden weit über das Ziel hinausgeschossen haben“ so Arthofer weiter.

Der Paragraph 274 hat lange Zeit als totes Recht gegolten. In letzter Zeit wurde er von Polizei und Justiz beinahe inflationär gegen unliebsame Gruppen angewendet. Die Ursprünge des Deliktes „Landfriedensbruch“ gehen weit in der Geschichte zurück und galten dem Kampf gegen revolutionäre politische Umwälzungen und der Aufstandsbekämpfung. Der Gesetzgeber ist daher dringend gefordert, die Zweckentfremdung des Paragraphen zu unterbinden und diesem juristischen Wahnsinn mit der ersatzlosen Streichung des §274 ein Ende zu setzen."

News dazu in den Medien:

http://wien.orf.at/news/stories/2659074/

bearbeitet von FleXx

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TFC

News von der RHR:

Quelle: http://rechtshilfe-rapid.at.com2000.at/index.php/133-presseaussendung-zum-prozessbeginn-gegen-rapid-fans-wegen-274

"Der Verein Rechtshilfe Rapid sieht den Tatbestand des Landfriedensbruchs nicht verwirklicht.

Heute startet am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen 29 Rapid-Fans, die am Rande eines Freundschaftsspiels zwischen dem SK Rapid und dem 1.FC Nürnberg am 7.9.2013 gegen die Polizei randaliert und dabei den Tatbestand des Landfriedensbruchs (§274 StGB) verwirklicht haben sollen.

"Die martialisch formulierte Anklageschrift soll nur verschleiern, wie es überhaupt zu den Vorfällen kommen konnte. Man müsse hier viel weiter ausholen, als es die Anklage vorsieht," betont Mag. Arthofer, einer von sieben Anwälten der Verteidigung.

Die Verteidigung stellt sich die berechtigte Frage, wie es bei einem Spiel zwischen zwei Vereinen mit seit Jahrzehnten befreundeten Fanszenen zu derartigen Ereignissen kommen konnte. Im Vorfeld des Spiels wurde die Keißlergasse zur Partyzone erklärt, die klassischen Fansektoren aufgelöst und in der Pause des Spiels gemeinsam friedlich auf dem Feld gefeiert.

Wie es im Anschluss an das Spiel zu einer derartigen Eskalation kommen konnte, ist auch den Anwälten unerklärlich. Die Lage „habe sich aufgeschaukelt“ und sei „völlig chaotisch und unkontrolliert verlaufen“. Unkontrolliert ist dabei ein wesentliches Stichwort, denn der §274 setzt die wissentliche Teilnahme an einer Zusammenrottung voraus, im Rahmen derer bestimmte Straftaten begangen werden.

„Die teils irrationalen wie unkontrollierten Abläufe lassen keine wie auch immer geartete Organisation erkennen. Umgekehrt kann man eine Reihe massenpsychologischer Phänomene ableiten, an deren Entfaltung das Verhalten der Polizeieinheiten einen ganz wesentlichen Anteil gehabt habe", so ein Vorstandsmitglied des Vereins Rechtshilfe Rapid.

Es geht nicht darum, bestimmte strafbare Handlungen zu verharmlosen oder gar umzudeuten. Zu einem Landfriedensbruch ist es jedoch in keiner der drei Phasen, in welche die Anklageschrift die Abläufe chronologisch ordnet, gekommen. „Vielmehr haben die Ermittlungen gezeigt, dass ganz bewusst nach bestimmten unliebsamen Personen gesucht wurde.“ So habe etwa die Causa Oliver P. und das Urteil des Oberlandesgerichts im Mai 2014 eindeutig gezeigt, „dass die Ermittlungsbehörden weit über das Ziel hinausgeschossen haben“ so Arthofer weiter.

Der Paragraph 274 hat lange Zeit als totes Recht gegolten. In letzter Zeit wurde er von Polizei und Justiz beinahe inflationär gegen unliebsame Gruppen angewendet. Die Ursprünge des Deliktes „Landfriedensbruch“ gehen weit in der Geschichte zurück und galten dem Kampf gegen revolutionäre politische Umwälzungen und der Aufstandsbekämpfung. Der Gesetzgeber ist daher dringend gefordert, die Zweckentfremdung des Paragraphen zu unterbinden und diesem juristischen Wahnsinn mit der ersatzlosen Streichung des §274 ein Ende zu setzen."

News dazu in den Medien:

http://wien.orf.at/news/stories/2659074/

der fall josef s. hat gezeigt, dass die justiz / politik leider gewillt ist, diesen paragraphen voll auszuschöpfen. seh da schwarz für einige der angeklagten (ein paar werden da bestimmt als exempel herhalten müssen).

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der fall josef s. hat gezeigt, dass die justiz / politik leider gewillt ist, diesen paragraphen voll auszuschöpfen. seh da schwarz für einige der angeklagten (ein paar werden da bestimmt als exempel herhalten müssen).

naja der fall josef s ist da dann doch etwas anders "gelagert" -> immerhin ist dort der zwischenfall aus einer demo heraus passiert.

im fall rapid/nürnberg kams ja im zuge eines freundschaftsspieles dazu

den landfriedensbruch soll sie sich aufn bauch picken -> wird halt dem großteil der angeklagten auch nix nutzen, macht ja das "geschehene" nicht besser oder weniger "tragisch"

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TFC

naja der fall josef s ist da dann doch etwas anders "gelagert" -> immerhin ist dort der zwischenfall aus einer demo heraus passiert.

im fall rapid/nürnberg kams ja im zuge eines freundschaftsspieles dazu

den landfriedensbruch soll sie sich aufn bauch picken -> wird halt dem großteil der angeklagten auch nix nutzen, macht ja das "geschehene" nicht besser oder weniger "tragisch"

die parallelen bei der anwendung des paragraphen sind aber nicht von der hand zu weisen! bei josef s. gings nicht mehr um beweise oder dergleichen, sondern darum, mittels dieses scheiss landfriedensbruchdings, irgendjemanden zu verknacken.

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überinsider

naja der fall josef s ist da dann doch etwas anders "gelagert" -> immerhin ist dort der zwischenfall aus einer demo heraus passiert.

im fall rapid/nürnberg kams ja im zuge eines freundschaftsspieles dazu

den landfriedensbruch soll sie sich aufn bauch picken -> wird halt dem großteil der angeklagten auch nix nutzen, macht ja das "geschehene" nicht besser oder weniger "tragisch"

sollte es zu verurteilungen kommen, werden selbige spätestens in der revision gekippt.

die entscheidung für Oli und der comment des richters richtung staatsanwältin sind ein klarer hinweis, dass die inflationäre verwendung des 274ers einigen gehörig aufn sack geht.

die parallelen bei der anwendung des paragraphen sind aber nicht von der hand zu weisen! bei josef s. gings nicht mehr um beweise oder dergleichen, sondern darum, mittels dieses scheiss landfriedensbruchdings, irgendjemanden zu verknacken.

die sachlage war aber beim ball eine ganz andere, und unabhängig vom beweisverfahren, war die demo eben einer seltenen fälle wo der 274er durchaus seine berechtigung hat.

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Spitzenspieler

die sachlage war aber beim ball eine ganz andere, und unabhängig vom beweisverfahren, war die demo eben einer seltenen fälle wo der 274er durchaus seine berechtigung hat.

inwiefern war die sachlage bei der Balldemo anders??

Da is was zu bruch gegangen sowie bei euch auch meistens - wobei die Demo angemeldet war und deshalb entsprechende Vorsichtsmaßnahmen im Vorhinein getroffen werden konnten

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Gegen Fussballmillionäre in Österreich!

News dazu in den Medien:

http://wien.orf.at/news/stories/2659074/

Dieser Satz made my day:

„Ich habe die Bank zwar berührt, aber ich wollte sie wegziehen, damit sich niemand verletzt“.

Der Landfriedensbruchparagraph ist ein Scherz, dennoch haben sich die Fans offensichtlich nicht korrekt verhalten:

Allen 29 Fans auf der Anklagebank wird Landfriedensbruch vorgeworfen, viele von ihnen müssen sich zusätzlich wegen Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.

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Info Dealer

der fall josef s. hat gezeigt, dass die justiz / politik leider gewillt ist, diesen paragraphen voll auszuschöpfen. seh da schwarz für einige der angeklagten (ein paar werden da bestimmt als exempel herhalten müssen).

Der Fall war einfach nur korrekt.

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Der Metzger

die 2 haben sich der 274 anklage nach auch geständig gezeigt?? hat das ne auswirkung auf die anderen?? oder ist das wurscht?

Naja, denke mal das das für die anderen nicht unbedingt von Vorteil sein könnte.

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