Die Konkurrenz im Fokus


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Im ASB-Tausenderklub
Sohnemann schrieb vor 1 Stunde:

Proteste haben keine aufschiebende Wirkung.

Natürlich haben sie die. Solange es kein endgültiges Urteil gibt, kannst die Strafen nicht zur Anwendung bringen. Einzige Möglichkeit, dass die Sonntag gesperrt sind, ist wenn der Protest vorher abgewiesen wird. Ansonsten gibt es kein gültiges Urteil also auch keine Strafen.

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Im ASB-Tausenderklub
graz_fan schrieb vor 3 Minuten:

Natürlich haben sie die. Solange es kein endgültiges Urteil gibt, kannst die Strafen nicht zur Anwendung bringen. Einzige Möglichkeit, dass die Sonntag gesperrt sind, ist wenn der Protest vorher abgewiesen wird. Ansonsten gibt es kein gültiges Urteil also auch keine Strafen.

ÖFB-RECHTSPFLEGEORDNUNG: Gültig ab 1.10.2023

§ 90 Auswirkungen des Protestes
(1) Der Protest bewirkt, dass die Angelegenheit durch das Protestkomitee neu beurteilt wird.
(2) Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

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Stammspieler
5 minutes ago, StunningSteve said:

ÖFB-RECHTSPFLEGEORDNUNG: Gültig ab 1.10.2023

§ 90 Auswirkungen des Protestes
(1) Der Protest bewirkt, dass die Angelegenheit durch das Protestkomitee neu beurteilt wird.
(2) Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

Danke, @StunningSteve - Missverstaendnisse darueber lese ich in so einigen Kanaelen und Threads. Die Medien sind darueber auch klar - am Sonntag fehlen diese Spieler, und fertig.

bearbeitet von Marlfox

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SINE METU
graz_fan schrieb vor 11 Minuten:

Ansonsten gibt es kein gültiges Urteil also auch keine Strafen.

Tja …

StunningSteve schrieb vor 6 Minuten:

ÖFB-RECHTSPFLEGEORDNUNG: Gültig ab 1.10.2023

§ 90 Auswirkungen des Protestes
(1) Der Protest bewirkt, dass die Angelegenheit durch das Protestkomitee neu beurteilt wird.
(2) Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

 

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Im ASB-Tausenderklub
StunningSteve schrieb vor 45 Minuten:

ÖFB-RECHTSPFLEGEORDNUNG: Gültig ab 1.10.2023

§ 90 Auswirkungen des Protestes
(1) Der Protest bewirkt, dass die Angelegenheit durch das Protestkomitee neu beurteilt wird.
(2) Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

Die beiden Paragrafen interpretier ich aber schon als Aufschub. Eine Neubeurteilung ist nur dann keine Aufschiebung, wenn diese vor Sonntag stattfindet. Ansonsten bedeutet Neubeurteilung, dass das alte Urteil noch nicht gültig ist. Und bei einer Geldsumme brauchst eigentlich keine aufschiebende Wirkung. Falls durch eine Neubeurteilung eine geringere Strafe kommt, zahlst das Geld einfach zurück. Einem gesperrten Spieler kannst aber nichts zurückerstatten.

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welcome to the shit show!
graz_fan schrieb vor 2 Minuten:

Die beiden Paragrafen interpretier ich aber schon als Aufschub. Eine Neubeurteilung ist nur dann keine Aufschiebung, wenn diese vor Sonntag stattfindet.

vs.

graz_fan schrieb vor 2 Minuten:

Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

hm?

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Im ASB-Tausenderklub
flachzange1987 schrieb vor 3 Minuten:

vs.

hm?

Nice try.

Machen wir es einfach: damit es keine aufschiebende Wirkung hat, muss der Protest vor dem Spiel behandelt werden. Gibt ja genug Fälle wo gegen Strafen für eine rote Karte Protest eingelegt wurde. Könnte also Donnerstag oder Freitag passieren. Sollte es die BL nicht schaffen vor Sonntag den Protest zu behandeln, dann wird es interessant.

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welcome to the shit show!
graz_fan schrieb vor 10 Minuten:

Nice try.

Machen wir es einfach: damit es keine aufschiebende Wirkung hat, muss der Protest vor dem Spiel behandelt werden. Gibt ja genug Fälle wo gegen Strafen für eine rote Karte Protest eingelegt wurde. Könnte also Donnerstag oder Freitag passieren. Sollte es die BL nicht schaffen vor Sonntag den Protest zu behandeln, dann wird es interessant.

Was für ein Versuch?
Ich geb nur original das wieder: TEIL 1: VORBEMERKUNGEN (oefb.at)

Wie kommst du zu deiner Rechtsmeinung?

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freiberuflicher Wappler
killver schrieb vor 5 Stunden:

Dass es intern bei Rapid noch keine personellen Änderungen nach dem Vorfall gegeben hat ist ja eigtl. der Wahnsinn für mich. Wie ich vor zwei Wochen schon gesagt habe, solange man dort so weiterwurschtelt mit gewissen Personen wird sich langfristig nichts ändern.

Gerade bei Kulovits hätte ich damit gerechnet dass man den Vertrag löst, wär auch bei den meisten anderen Unternehmen so passiert wennst sowas auf einer Firmenfeier bringst.

Also mir ist schon bewusst dass das dir in der Privatwirtschaft durchaus passieren kann.

Ob einem das gefallen muss ist aber auch die Frage. Die kriegen ordentlich ihr Fett ab zurecht aber aber deswegen jemandem den Job wegnehmen halte ich schon für fragwürdig. Gerade bei Ersttätern 

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Sehr bekannt im ASB
39 minutes ago, Pepi_Gonzales said:

 aber deswegen jemandem den Job wegnehmen halte ich schon für fragwürdig. Gerade bei Ersttätern 

Stimme zu. Glaub auch nicht, dass man da jetzt in eine komplett moralische Verurteilung gegenüber der Einzelnen abgleiten sollte (die sollten sich aber bitteschön einsichtig zeigen - und deswegen wäre Strafe akzeptieren gut gewesen).

Fest steht, es gab Verfehlungen im Verhalten, die vor allem eine gesellschaftliche Tragweite haben, ausgelöst durch gewisse Dynamiken im Verein (und natürlich auch gesellschaftlich), die das ermöglicht haben. Die Reaktion/Bestrafung sollte also auch auf diese strukturellen Hintergründe abzielen und den Involvierten die Chance geben, ihre Rolle zu reflektieren. Sonst ist es nur eine Frage der Zeit bis es den nächsten Backlash gibt..

#transformativejustice :davinci:

bearbeitet von stormzy

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Stammspieler
2 hours ago, graz_fan said:

Die beiden Paragrafen interpretier ich aber schon als Aufschub. Eine Neubeurteilung ist nur dann keine Aufschiebung, wenn diese vor Sonntag stattfindet. Ansonsten bedeutet Neubeurteilung, dass das alte Urteil noch nicht gültig ist. Und bei einer Geldsumme brauchst eigentlich keine aufschiebende Wirkung. Falls durch eine Neubeurteilung eine geringere Strafe kommt, zahlst das Geld einfach zurück. Einem gesperrten Spieler kannst aber nichts zurückerstatten.

So, ich hab mich jetzt mal mit einem Bekannten vom REWI in Graz kurz ausgetauscht. Hab ihm die Paragraphen (die ihm schon bekannt waren aufgrund seines Bereichs) und deine Interpretation gezeigt (da ich selbst kein Jurist bin). Er meinte (direkter Copy-Paste aus seiner Antwortmail):

"Rechtlich gesehen ist die Argumentation des Users in Bezug auf die aufschiebende Wirkung nicht vollständig korrekt, da § 90 Absatz 2 klarstellt, dass der Protest die Vollstreckbarkeit der Entscheidung nicht hemmt, außer bei Geldstrafen. Dies bedeutet, dass alle anderen Entscheidungen, einschließlich Sperren von Spielern, weiterhin vollstreckbar sind, bis eine eventuelle Änderung durch die Neubeurteilung erfolgt. Die Neubeurteilung allein führt nicht zur Unwirksamkeit oder Aufschub der ursprünglichen Entscheidung in anderen Fällen als der Verurteilung zu einer Geldzahlung.

Die Ansicht, dass eine Neubeurteilung gleichbedeutend mit einem Aufschub ist, trifft also rechtlich nicht zu. Bei Geldstrafen ist die Situation anders, da hier explizit eine aufschiebende Wirkung im Text erwähnt wird.

Zusammenfassend daher: Der User hat in Bezug auf die aufschiebende Wirkung bei Geldstrafen recht, aber seine Interpretation, dass jede Neubeurteilung einen Aufschub für alle Arten von Entscheidungen bedeutet, entspricht nicht der spezifischen Regelung in § 90 Absatz 2 der ÖFB-Rechtspflegeordnung."

 

Hilft das weiter?

 

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Knows how to post...
Marlfox schrieb vor 34 Minuten:

 

 

Hilft das weiter?

 

Ja! Das bedeutet, sofern das Protestkomitee nicht vor Sonntag zusammentritt - und das tut es anscheinend nicht - sind die Spieler am Sonntag gesperrt.

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ASB-Gott

Haben echt die Eier, dass sie Einspruch erheben :facepalm:. Zu 90% wird die Sperre sportlich keine Konsequenzen haben, das wäre ja nur der Fall, wenn sie das OPO verpassen und es wahrscheinlich wäre, dass sie es mit den Kickern gepackt hätten, was man im Nachhinein natürlich schwer eruieren kann. Vermutlich kommen sie aber eh mit den Sperren irgendwie drüber.

Damit zeigt man nur, dass man nichts aus den Vorfällen gelernt hat. Würde man Respekt im Sport so leben, wie man es jetzt herauskehrt, dann hätte man das Urteil, das in dieser Form gerecht ist, akzeptiert. Der Imageschaden ist gewaltig, wenn eine halbe Mannschaft auf der Tribüne sitzt, weil man homophobe Scheiße herumschreit, mit diesem Protest macht man es aber nur noch schlimmer. Der Senat hat auch überhaupt keine andere Möglichkeit als das Urteil zu bestätigen, ansonsten würde man sich lächerlich machen.

Ja, das Urteil wirkt auf den ersten Blick hart, aber in erster LInie deswegen, weil es ein vergleichbares Urteil bisher so nicht gegeben hat, aber auch nicht vergleichbare Vorfälle. Ja, ich glaub denen sogar, dass es ihnen nicht um die Herabwürdigung von homosexuellen Menschen gegangen ist, nur so blöd musst halt einmal sein, dass du dich an sowas beteiligst. Weil eine Unbescholtenheit gilt, ist der Großteil der Strafe auf Bewährung ausgesetzt, das ist alles ok so, keine unbedingte Strafe auszusprechen wäre ein fatales Zeichen gewesen und völlig inakzeptabel. Dennoch wird sich der sportliche Schaden in Grenzen halten, man hat den Eindruck, die Verantwortlichen bei Rapid sehen selbst kein positives Image mehr, das es zu retten gäbe und die Meinung des BW scheint wichtiger zu sein als jede Vernunft.

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Knows how to post...

Lustig ist auch der einleitende Absatz zur Rapidpressekonferenz in der Krone.

Nicht wortwörtlich wiedergegeben wird, "weil 12 Kamerateams da waren, die Strahlkraft Rapids als Grund angesehen"

Dieser Klub mit all seinen Protagonisten ist wirklich so ein Kasperlverein.

Die Chance auf einen weiteren UPO-Titel wäre wünschenswert.

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