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Superkicker

Meine Spende an United we stand ging raus!

habe auch bereits 5 sturmhauben und ein dutzend bengalen gespendet.

bearbeitet von ziggy

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i am the god of Hell fire

habe auch bereits 5 sturmhauben und ein dutzend bengalen gespendet.

und du hast keine auf die GO bekommen?..........sehr fragwürdig :facepalm:

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ASB-Süchtige(r)

Meine Spende an United we stand ging raus!

...na hoffentlich hast du ordentlich in die Tasche gegriffen,schließlich geht es ja um die Unterstützung von einigen Hunderten,die durch Hausdurchsuchungen geschädigt wurden! :nervoes:

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...na hoffentlich hast du ordentlich in die Tasche gegriffen,schließlich geht es ja um die Unterstützung von einigen Hunderten,die durch Hausdurchsuchungen geschädigt wurden! :nervoes:

OK, bei den Hausdurchsuchungen hatte ich eine Fehlinformation und ich dachte, dass noch mehr betroffen sind.

Zufrieden? :)

Dass man aber einigen Leuten Landfriedensbruch anhängen will - Davon sind wesentlich mehr betroffen.

bearbeitet von Anti__Violett

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ASB-Halbgott

Dass man aber einigen Leuten Landfriedensbruch anhängen will - Davon sind wesentlich mehr betroffen.

woher kommt denn diese paranoia dass man jemanden was anhängen will?

es gibt gesetze - nach denen kommt es zu einer anklage und wenn bewiesen wird dass diese anklagepunkte zutrefffen - dann gibts ein urteil

in der regel wird diese vorgaangsweise auch eingehalten

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i am the god of Hell fire

nur nach Wikidefinition:

Landfriedensbruch bedingt die Teilnahme an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Gegenstände, oder die Androhung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen, aus einer Gruppe von Menschen ausgehend, in gemeinsamer Aktion, die in der Weise die öffentliche Sicherheit gefährden; oder auch nur die Aufforderung oder das Agitieren zu dem Zweck, solche Verhaltensweisen bei anderen Menschen hervorzurufen oder zu fördern.

ich hätt mir immer gedacht das dies nur möglich sei wenn man Nichtstaatsbürger ist.

bearbeitet von Lucifer

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A.E.I.O.U.

§274

(1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer an der Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der im Abs. 1 angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat (§ 12), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, es sei denn, daß er an der Zusammenrottung führend teilgenommen hat.

;)

bearbeitet von Xardas_2.6

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i am the god of Hell fire

§274

;)

und da fängt die Kacke schon ins dampfen an, .....splitte jetzt mal von den 300 am Platz gewesen Personen unter diesen Paragraphen und Absätzen auf, wer mir da einreden will das es viel zu lange dauert, dem kann man nicht mehr helfen! Dazu kommen dann noch behördliche Instanzen die auch ihre Zeit beanspruchen usw.....

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A.E.I.O.U.

und da fängt die Kacke schon ins dampfen an, .....splitte jetzt mal von den 300 am Platz gewesen Personen unter diesen Paragraphen und Absätzen auf, wer mir da einreden will das es viel zu lange dauert, dem kann man nicht mehr helfen! Dazu kommen dann noch behördliche Instanzen die auch ihre Zeit beanspruchen usw.....

dass wird auch der Grund sein, dass diese Straftat so selten angeklagt wird. Und bis jetzt wurde ja AFAIK auch noch keine Anzeige eingebracht.

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i am the god of Hell fire

dass wird auch der Grund sein, dass diese Straftat so selten angeklagt wird. Und bis jetzt wurde ja AFAIK auch noch keine Anzeige eingebracht.

ist auf jeden Fall eine Möglichkeit!

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woher kommt denn diese paranoia dass man jemanden was anhängen will?

es gibt gesetze - nach denen kommt es zu einer anklage und wenn bewiesen wird dass diese anklagepunkte zutrefffen - dann gibts ein urteil

in der regel wird diese vorgaangsweise auch eingehalten

Ganz einfach:

Es war ein spontaner Platzsturm, der nicht geplant war. Somit ist das in diesem Fall sehr wohl ungerechtfertigt.

Und auch wenn es zu einem Freispruch kommen wird und sich vor Gericht herausstellt, dass die Leute unschuldig sind, sind eben alleine die Ermittlungen (Hausdurchsuchungen) und die Anklage (inkl. der ganzen Anwaltskosten, usw.) schon Strafe genug für viele.

Hör dir halt mal die Statements vom Otti in dieser Sache an (in der Blockfunk-Folge) oder lies dir die Statements hier im ASB durch.

Da wird die ganze Sache ja eh sehr gut von den Betroffenen erklärt. :)

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Gast
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