SC Wiener Neustadt - FK Austria Wien 4:2 (1:1)


Hutz

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ASB-Gott

geh bitte. mittlerweile sollt es eigentlich jeder geschnallt haben, dass es hier um was anderes geht.

Wie man aus der Entscheidung des Senat 1 entnehmen kann scheinbar nicht.

Genauso Tatsachenentscheidung sagt der Senat 1.

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ASB-Legende

1 schiedsrichter, 2 linienrichter und 1 vierter offizieller haben es also gesehen, sonst wäre es wohl keine tatsachenentscheidung, und es war ihnen trotzdem wurscht, daß gegen das regelbuch verstoßen wird. aha. ned schlecht.

ich hoffe die verantwortlichen gehen in die nächste instanz. durch diese entscheidung wird mMn unfähigkeit und unkenntnis von mehreren entscheidenden personen (schiri, assis, 4.mann) attestiert und bestätigt. ich denke die begründung "tatsachenentscheidung" wird nicht halten.

bearbeitet von Junuzovic16

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Postinho

Hätte der Schiri oben gesagt, er hat geglaubt, dass der Ball von einer Windböe zurückbefördert wurde und das Spielfeld nie verlassen hat, etc. sich unangreifbar gemacht?

Ich glaube das hast du ein wenig missverstanden. Die Entscheidung besagt ja er hätte entweder auf Elfmeter (wie zuerst gepfiffen) entscheiden müssen oder auf Outeinwurf (weil der Ball eben außerhalb des Spielfelds das Tribünendach touchiert hat. Er hat aber tatsächlich mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt und auch wenn es wie eine Pitzelei wirkt, das war dann der eindeutige Regelverstoß der zur Wiederholung geführt hat. Wobei er natürlich den Ablauf im Spielbericht festgehalten hat und dieser Fehler somit offensichtlich war.

also auch wenn er sagt er hat geglaubt es war eine Böe hätte er dann auf Einwurf entscheiden müssen, weil der Ball ja somit die Spielfeldbegrenzung überschritten hatte und der Grund oder wie er es merkt unerheblich ist. In so einer Situation hilft dumm stellen also nix. und in der jetzt diskutierten, hätt ich mal gesagt genausowenig, weil der Regelverstoß eindeutig ist. Aber der Senat gibt ja erstmal die 0815 Ausrede "Tatsachenentscheidung" was zumindest sehr fragwürdig ist. Darum wär es mir auch nur recht, wenn das in die nächsten Instanzen getragen würde, damit das ordentlich beurteilt wird.

Wie man aus der Entscheidung des Senat 1 entnehmen kann scheinbar nicht.

Genauso Tatsachenentscheidung sagt der Senat 1.

selbst wenn es in der dritten Instanz so gesehen würde, wäre es noch immer falsch. Aber wenigstens eine ausführliche Beurteilung bzw. Begründung würde man dann haben und nicht so eine lapidare Behauptung.

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Jahrhunderttalent

Schaut wirklich nach einem Ablenkungsmanöver aus ....

Der Protest hatte 0% Aussicht auf Erfolg, obwohl es offensichtlich und unstreitbar ein Regelverstoß war.

Für eine Wiederholung hätte es allerdings ein Regelbruch sein müssen, der war es aber nicht ... dafür hätte der Schiedsrichter die beiden Wr. Neustädter gesehen haben müssen .

Ein Regelbruch wäre es nur dann gewesen, hätte der Schiedsrichter das Spiel abgepfiffen und dann mit Freistoß für die Austria fortgesetzt anstatt den Anstoß wiederholen zu lassen.

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easy, lucky, free

1 schiedsrichter, 2 linienrichter und 1 vierter offizieller haben es also gesehen, sonst wäre es wohl keine tatsachenentscheidung, und es war ihnen trotzdem wurscht, daß gegen das regelbuch verstoßen wird. aha. ned schlecht.

du verwechselst da was. sie haben es eben nicht gesehen, sonst wärs ein regelbruch gewesen und keine tatsachenentscheidung.

ich hätte das sehr peinlich gefunden, wenn mein club das machen würd. das hat sowas von schlechter verlierer, dass es ärger immer geht.

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Im ASB-Olymp

du verwechselst da was. sie haben es eben nicht gesehen, sonst wärs ein regelbruch gewesen und keine tatsachenentscheidung.

ich hätte das sehr peinlich gefunden, wenn mein club das machen würd. das hat sowas von schlechter verlierer, dass es ärger immer geht.

Versteh mich jetzt ned falsch aber in 100 Interviews über die Schiris schimpfen und raunzen is besser als 1 !!! Protest ?! Na wenn du meinst...

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V.I.P.

war es keine tatsachenentscheidung, dass der moskau spieler gegen den fc tirol zweimal die gelbe bekommen hat?

es wäre nicht die erste neuaustragung gewesen, und es wäre nicht die letzte gewesen - wette steht

bearbeitet von J.E

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Who let the Drog out?!

Ist es wirklich so, wie in dem Beispiel oben (Rohrbach/Altheim), dass ich dem Schiedsrichter nur vorwerfen kann, was er auch selber als Regelverstoß anzeigt? Hätte der Schiri oben gesagt, er hat geglaubt, dass der Ball von einer Windböe zurückbefördert wurde und das Spielfeld nie verlassen hat, etc. sich unangreifbar gemacht?

Ich glaube das hast du ein wenig missverstanden. Die Entscheidung besagt ja er hätte entweder auf Elfmeter (wie zuerst gepfiffen) entscheiden müssen oder auf Outeinwurf (weil der Ball eben außerhalb des Spielfelds das Tribünendach touchiert hat. Er hat aber tatsächlich mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt und auch wenn es wie eine Pitzelei wirkt, das war dann der eindeutige Regelverstoß der zur Wiederholung geführt hat. Wobei er natürlich den Ablauf im Spielbericht festgehalten hat und dieser Fehler somit offensichtlich war.

also auch wenn er sagt er hat geglaubt es war eine Böe hätte er dann auf Einwurf entscheiden müssen, weil der Ball ja somit die Spielfeldbegrenzung überschritten hatte und der Grund oder wie er es merkt unerheblich ist. In so einer Situation hilft dumm stellen also nix. und in der jetzt diskutierten, hätt ich mal gesagt genausowenig, weil der Regelverstoß eindeutig ist. Aber der Senat gibt ja erstmal die 0815 Ausrede "Tatsachenentscheidung" was zumindest sehr fragwürdig ist. Darum wär es mir auch nur recht, wenn das in die nächsten Instanzen getragen würde, damit das ordentlich beurteilt wird.

In meiner Verteidigungsrede als Schiedsrichter hat der Ball ja nie das Feld verlassen. ;) Somit hätte er auch den Elfer geben können und niemand hätte etwas machen können. Es geht mir eigentlich nur darum, dass ich mich als Schiri nur angreifbar mache, wenn ich quasi selber einen Regelverstoß zugebe. Und das kann es mMn nicht sein ...

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Im ASB-Olymp

war es keine tatsachenentscheidung, dass der moskau spieler gegen den fc tirol zweimal die gelbe bekommen hat?

es wäre nicht die erste neuaustragung gewesen, und es wäre nicht die letzte gewesen - wette steht

Naja bei dem 2x Gelb war die Sache schon a bissl anders gelagert für mich, zumindest Gefühlsmässig... 2x Gelb is einfach Rot, aus ende, da gibts keinen diskussionsspielraum... Was anderes wärs gwesen wenn er die 2te Gelbe quasi zurückzieht...

bearbeitet von reallumpi

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V.I.P.

Naja bei dem 2x Gelb war die Sache schon a bissl anders gelagert für mich, zumindest Gefühlsmässig... 2x Gelb is einfach Rot, aus ende, da gibts keinen diskussionsspielraum... Was anderes wärs gwesen wenn er die 2te Gelbe quasi zurückzieht...

und wenn er einen falschen spieler notiert hat? bei der wm (weiß jetzt grad nicht mehr, bei welchem spiel) hat auch ein spieler 3 mal gelb bekommen (ist erst mit der 3. gegangen)

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Im ASB-Olymp

und wenn er einen falschen spieler notiert hat? bei der wm (weiß jetzt grad nicht mehr, bei welchem spiel) hat auch ein spieler 3 mal gelb bekommen (ist erst mit der 3. gegangen)

Falsch notiert is dann wieder was anderes (ohne das regulativ genau zu kennen) weil da kannst mit wenig bis nix dagegen argumentiern dann, bzw. wirds sehr sehr schwer... Er hats nur damals eben richtig notiert und es is dann auch beim Spielbericht drinnengestanden, wenigstens so ehrlich war er damals....

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the beautiful

also auch wenn er sagt er hat geglaubt es war eine Böe hätte er dann auf Einwurf entscheiden müssen, weil der Ball ja somit die Spielfeldbegrenzung überschritten hatte und der Grund oder wie er es merkt unerheblich ist. In so einer Situation hilft dumm stellen also nix. und in der jetzt diskutierten, hätt ich mal gesagt genausowenig, weil der Regelverstoß eindeutig ist. Aber der Senat gibt ja erstmal die 0815 Ausrede "Tatsachenentscheidung" was zumindest sehr fragwürdig ist. Darum wär es mir auch nur recht, wenn das in die nächsten Instanzen getragen würde, damit das ordentlich beurteilt wird.

0815 oder nicht, war doch eigentlich schon im vorhinein klar und hat mMn mit einer inhaltlichen auseinandersetzung nur ganz wenig zu tun.

nämlich ob man eine wiederholung als gerechtfertigt sieht, oder ob mans durchgehen lassen will.

ich finds ok, nicht zu wiederholen. vielleicht aber deswegen, weil ich keinen direkten sportlichen einfluss empfinde.

da gibts weit ungünstigere fehlentscheidungen, die man sowieso hinnehmen muss.

diese war eigentlich ein bewußter regelbruch, den man vielleicht als hintertür nutzen kann, obwohl das spiel in sportlichen bahnen zu seinem ergebnis gelangt ist.

das muss ich nicht haben, auch wenns durchaus formal gerechtfertigt wäre.

bearbeitet von pimpifax

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