Verkehrskontrolle! Führer- und Zulassungsschein bitte!


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I'll be back!
ooeveilchen schrieb am 27.9.2023 um 13:08 :

Bei mir in der Nähe gibts einen relativ langgezogenen Hügel an dessen Ende eine Ortstafel steht.
Da freu ich mich immer wenn ich mit dem Rad eine Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet schaffe :metalbanana:

ist die strecke wenigstens gut einsehbar? weil solltest wirklich mal das pech haben dass du da mit dem rad wen abschießt bist am ende trotzdem du der deschek. :RiedWachler:

und mögest du kein dooring erleben.

 
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Iniesta schrieb vor 5 Minuten:

ist die strecke wenigstens gut einsehbar? weil solltest wirklich mal das pech haben dass du da mit dem rad wen abschießt bist am ende trotzdem du der deschek. :RiedWachler:

Ja ist quasi eine offene Landstraße 

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  • 3 months later...
aurinko schrieb vor 2 Minuten:

Wenn das Auto nicht ihm gehörte, kann das dann dem Zulassungsbesitzer auch abgenommen werden?

Wie soll bitte das funktionieren? Außer der sitzt am Beifahrersitz; Und selbst dann wäre das wohl immer noch eine Streitfrage.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
aurinko schrieb vor 6 Minuten:

Wenn das Auto nicht ihm gehörte, kann das dann dem Zulassungsbesitzer auch abgenommen werden?

Irgendwo hab ich gelesen: vorläufig beschlagnahmt ja, auf Dauer enteignet nein.

Aber frag bitte nicht nach der Quelle.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
rapidwien21 schrieb vor 10 Stunden:
Zitat

Mit 120 statt der erlaubten 50 km/h wurde der 19-Jährige Dienstagabend auf der B35 Richtung Maissau vom mobilen Radar gemessen, wenig später drehte er um und fuhr in die Gegenrichtung. Dabei war er mit Tempo 93 unterwegs.

Wenn, dann schon ordentlich! :lol:

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor 3 Minuten:

Wenn, dann schon ordentlich! :lol:

Einmal reicht ja nicht für den Deppenaward ... man muss auf Nummer Sicher gehen!

Eigentlich müsste man das Auto jetzt 2 mal einziehen ... sowas Blödes, es gibt ja nur eines!

bearbeitet von firewhoman

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V.I.P.
mazunte schrieb vor 10 Minuten:

Wie soll bitte das funktionieren? Außer der sitzt am Beifahrersitz; Und selbst dann wäre das wohl immer noch eine Streitfrage.

Dann bleibt zu befürchten, dass die Kandidaten das eh nicht mit dem eigenen Auto sondern mit dem vom Vater o.ä. machen. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
aurinko schrieb vor 14 Minuten:

Dann bleibt zu befürchten, dass die Kandidaten das eh nicht mit dem eigenen Auto sondern mit dem vom Vater o.ä. machen. 

Leider ja. Allerdings wird dann ein Fahrverbot für dieses Auto ausgesprochen.

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  • 1 month later...
Bunter Hund im ASB
aurinko schrieb am 11.1.2024 um 19:44 :

Wenn das Auto nicht ihm gehörte, kann das dann dem Zulassungsbesitzer auch abgenommen werden?

na hoffentlich nicht - ich mein, ich borge mein Auto NIE her, aber, was kann der Zulassungsbesitzer dafür?

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Knows how to post...
capRapidler82 schrieb vor 18 Stunden:

na hoffentlich nicht - ich mein, ich borge mein Auto NIE her, aber, was kann der Zulassungsbesitzer dafür?

Er trifft die Entscheidung, wer mit seinem Auto fahren darf. Man sollte schon wissen, wie die Person fährt, der man sein Auto leiht, sonst ist man selbst schuld.

bearbeitet von Ray09

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I'll be back!
capRapidler82 schrieb vor 9 Stunden:

na hoffentlich nicht - ich mein, ich borge mein Auto NIE her, aber, was kann der Zulassungsbesitzer dafür?

zum beispiel gar keinen führerschein besitzen und das auto auch als beifahrer kaum bis gar nicht nutzen.

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