Verkehrskontrolle! Führer- und Zulassungsschein bitte!


Tintifax1972

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:davinci:
firewhoman schrieb vor 8 Stunden:

Wenn die Straße nicht breiter ist als 3 m, darfst sowieso überhaupt nicht parken, weder links noch rechts! :davinci:

ich habe ja auf einem eingezeichneten parkplatz geparkt, die es links und rechts neben der straße gibt. nur leider auf der linken seite, obwohl es nur in fahrtrichtung rechts erlaubt ist. nur ist die straße so schmal, dass es sowieso kritisch ist, wenn sich zwei autos entgegenkommen. 

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ASB-Gott
Oldergod schrieb vor 51 Minuten:

ich habe ja auf einem eingezeichneten parkplatz geparkt, die es links und rechts neben der straße gibt. nur leider auf der linken seite, obwohl es nur in fahrtrichtung rechts erlaubt ist. nur ist die straße so schmal, dass es sowieso kritisch ist, wenn sich zwei autos entgegenkommen. 

Das war dann aber in GER? 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Oldergod schrieb vor einer Stunde:

ich habe ja auf einem eingezeichneten parkplatz geparkt, die es links und rechts neben der straße gibt. nur leider auf der linken seite, obwohl es nur in fahrtrichtung rechts erlaubt ist. nur ist die straße so schmal, dass es sowieso kritisch ist, wenn sich zwei autos entgegenkommen. 

Ein Linkszufahrverbot gibt es aber nur auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet. Theoretisch möglich, dass auch eine so schmale Straße eine Vorrangstraße ist, aber ich glaube es eher nicht.

Sounds fishy to me.

Und, wie gesagt, Markierungen oder nicht, aber es muss immer so viel frei bleiben, dass ein Lkw durchkommen kann, also mindestens 2,50 m!

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:davinci:
firewhoman schrieb vor 3 Stunden:

Ein Linkszufahrverbot gibt es aber nur auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet. Theoretisch möglich, dass auch eine so schmale Straße eine Vorrangstraße ist, aber ich glaube es eher nicht.

Sounds fishy to me.

Und, wie gesagt, Markierungen oder nicht, aber es muss immer so viel frei bleiben, dass ein Lkw durchkommen kann, also mindestens 2,50 m!

 

aurinko schrieb vor 3 Stunden:

Das war dann aber in GER? 

ja, genau. können wir jetzt bitte den hass auf deutschland und der idiotischen regelung bei so engen straßen lenken und wegkommen von meiner schlechten erklärung? :davinci:

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firewhoman schrieb vor 3 Stunden:

Und, wie gesagt, Markierungen oder nicht, aber es muss immer so viel frei bleiben, dass ein Lkw durchkommen kann, also mindestens 2,50 m!

Ich habe mal vor einer reinen Fahrrad/Fußgängerunterführung am Wörthersee genau aus dem Grund gezahlt. Mein Argument, dass bestnefalls ein Smart oder Mopedauto da überhaupt fahren kann und ich wesentlich mehr Platz ließ als die Unterführung bietet wurde mit "Vorschrift ist Vorschrift" niedergeschmettert. 

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ASB-Gott
Oldergod schrieb vor 19 Minuten:

 

ja, genau. können wir jetzt bitte den hass auf deutschland und der idiotischen regelung bei so engen straßen lenken und wegkommen von meiner schlechten erklärung? :davinci:

Diese idiotische Regelung gilt in GER aber nicht nur bei engen Straßen sondern überall.

Wurde uns im Führerscheinkurs mehrmals eingebläut, dass wir "drüben" (komme ja ursprünglich aus dem Grenzgebiet) bloß nie auf der linken Straßenseite parken sollen. 

 

Dennoch ist es mir vor einigen Jahren mal passiert - rechts alles voll, links quasi alles frei. Da ich nur schnell in die Post was abgeben musste, habe ich mich halt da hingestellt. Bei der Rückkehr 5min später hatte ich den Strafzettel kleben. 

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:davinci:
aurinko schrieb vor 14 Minuten:

Diese idiotische Regelung gilt in GER aber nicht nur bei engen Straßen sondern überall.

Wurde uns im Führerscheinkurs mehrmals eingebläut, dass wir "drüben" (komme ja ursprünglich aus dem Grenzgebiet) bloß nie auf der linken Straßenseite parken sollen. 

 

Dennoch ist es mir vor einigen Jahren mal passiert - rechts alles voll, links quasi alles frei. Da ich nur schnell in die Post was abgeben musste, habe ich mich halt da hingestellt. Bei der Rückkehr 5min später hatte ich den Strafzettel kleben. 

die regelung macht ja auch sinn auf einer vielbefahrenen straße. wenn es aber nicht mal möglich ist, dass sich zwei autos problemlos entgegenkommen können, sehe ich keinen sinn dahinter. 

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I'll be back!
Oldergod schrieb vor 2 Stunden:

die regelung macht ja auch sinn auf einer vielbefahrenen straße. wenn es aber nicht mal möglich ist, dass sich zwei autos problemlos entgegenkommen können, sehe ich keinen sinn dahinter. 

da geht's wahrscheinlich darum die regelung möglichst einfach zu halten.

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Rapid muss immer.
bw_sektionsbg schrieb am 7.3.2022 um 17:02 :

Warum soll ich. Ich war angegurtet. Wie soll der Polizist aus seinem Auto im vorbeifahren erkennen, ob ich angegurtet war. 80 kmh,  schwarzer Gurt, schwarze Jacke, schwarzer Sitz. Das kann nur eine Rücknahme der Strafe werden sonst kann ja jeder behaupten was er will.

Wurde einmal angezeigt, weil das Polizeiauto, an 5.(!) stelle bei der Kolonne einer roten Ampel, gesehen hat, das ich mitn Motorrad die Haltelinie überfahren habe, beim vorfahren 🤣

habe es in zweiter Instanz gewonnen, weil meine Geschichte/Darstellung logischer Klang. 

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ASB-Gott
bianco verde schrieb vor 12 Minuten:

Ja, meinte ich. Verrückt. Danke für die Info.

Genau. In GER darf man nur auf der rechten Seite in Fahrtrichtung parken, Ausnahme sind Einbahnstraßen bzw. wenn rechts Straßenbahnschienen sind.  

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Oldergod schrieb vor 7 Stunden:

 

ja, genau. können wir jetzt bitte den hass auf deutschland und der idiotischen regelung bei so engen straßen lenken und wegkommen von meiner schlechten erklärung? :davinci:

Kein Problem, nur schreib's bitte gleich, dass das bei den Marmeladingern war.

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