Verkehrskontrolle! Führer- und Zulassungsschein bitte!


Tintifax1972

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
halbe südfront schrieb vor 16 Stunden:

Mittlerweile bin ich bei 4 Anonymverfügungen aus September und Oktober. Bin gespannt wie viele noch folgen. :D

Hab auf Anfrage gehört, dass die da Zigtausende Fälle bearbeiten müssen und die Strafen deswegen so spät daherkommen. Na wenigstens rentiert hat sich das für die Stadt. 2 so Taferl mpntieren kostet ja auch was.

 

Wozu? Ist der Speicher beim fixen zu schnell voll? :ratlos:

Die neueren Geräte haben keinen Speicher mehr der voll wird, da wird nur das Innenbleben zwischen 4 Boxen im Ort bei uns z.B. monatsweise versetzt, da 4 Stück Messgeräte zu teuer wären. Wien wird sich genug "fixe" leisten können/wollen.

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Baltic Cup Champion
El_aurare schrieb vor 11 Stunden:

Kann mich jetzt nicht mehr so genau erinnern, aber gibt es da nicht am Anfang die Möglichkeit sich auf die Routine oder ähnliches zu beziehen wenn plötzlich auf der täglich befahrenen Strecke die höchst zulässige Geschwindigkeit angepasst wurde?

 

 

Keine Ahnung. Auf die Anzeigen lasse ich es aber nicht ankommen. Bei den Anonymverfügungen gibt es kein Rechtsmittel.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Black-White1909 schrieb am 15.12.2021 um 21:24 :

danke für eure einschätzungen ;)

nehms eh mit humor, wollt nur schauen ob was geht :augenbrauen:

Nachträglich: Nein, da geht nix. Billiger wird's nimmer werden - zahl es und verbuch es als Lehrgeld.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Rapidler_1899 schrieb am 16.12.2021 um 09:08 :

Des san afoch Oaschlecha. Kann ich bestätigen, da ich die Strecke auch desöfteren frequentiere.. Hab da zwar noch keine Straßenaktien gelöst aber schon den ein oder anderen vor mir gesehen dem das passiert ist.

Ist eine ziemliche Abzocke wenn du mich fragst.

Zustimmung.

Ich wäre ja dafür, dass solche Veränderungen zumindest angekündigt, wenn nicht mit einer Schonfrist versehen werden müssten!

Auf meiner Pendelstrecke, die ich täglich fahre, gibt es eine ganz kleine Siedlung, durch die die Bundesstraße durchführt, und die als Ortsgebiet ausgewiesen ist. Bis voriges Jahr waren auf den Ortstafeln zumindest 70er Schilder angebracht, so dass man vom 100er wenigstens nur auf einen 70er runterbremsen musste und mit dem durchfahren konnte. Bis voriges Jahr ... dann waren die 70er in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ganz plötzlich abmontiert, und man muss seitdem auf 50 abbremsen! War schon ein ziemlicher Schreck, als mir zum ersten Mal klar geworden ist, dass da irgendwas anders ist als sonst ...

Zur Ehre der BH und der Kieberei muss ich sagen, ich hab seitdem nie mehr eine Kontrolle dort gesehen, auch kein stationäres Radarkastl blitzt einen, also als reine Abzockerei haben sie es nicht gemacht. Hätten reich werden können damit. Trotzdem finde ich das ein bisserl unverschämt ... grad diese Strecke fahren viele aus Gewohnheit!

Hätte man halt statt der 70er Schilder 50er montiert, wäre zwar redundant gewesen, schon klar, aber halt auch eindeutig.

para schrieb am 16.12.2021 um 19:23 :

Wennst absichtlich schnell fährst und glaubst zu wissen wo das kastl steht, machst der Behörde einen Vorwurf? 

Ee fährt ja net absichtlich zu schnell. Das Kastl steht zwar, wo es immer war, aber das Tempolimit hat sich verschoben, ohne dass er es gewusst hat.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
El_aurare schrieb vor 12 Stunden:

Kann mich jetzt nicht mehr so genau erinnern, aber gibt es da nicht am Anfang die Möglichkeit sich auf die Routine oder ähnliches zu beziehen wenn plötzlich auf der täglich befahrenen Strecke die höchst zulässige Geschwindigkeit angepasst wurde?

 

Du kannst auf jeden Fall Einspruch einlegen (nicht gegen die Anonymverfügung, aber gegen den Strafbescheid, der darauf folgt) und das anführen. Es liegt aber im Ermessen der Behörde, ob sie dem stattgibt ... Eine Reduktion der Strafe wäre beim ersten Mal aber durchaus möglich.

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firewhoman schrieb vor 26 Minuten:

Du kannst auf jeden Fall Einspruch einlegen (nicht gegen die Anonymverfügung, aber gegen den Strafbescheid, der darauf folgt) und das anführen. Es liegt aber im Ermessen der Behörde, ob sie dem stattgibt ... Eine Reduktion der Strafe wäre beim ersten Mal aber durchaus möglich.

Ok war mir nicht mehr ganz sicher, ich denke aber das bezieht sich maximal auf den Zeitraum der ersten 1-2 Wochen nach Umstellung.

Wobei ich glaub dass es in diesem Fall wohl gute Chancen auf Erfolg geben würde, da man ja unter der vorherigen Begrenzung geblieben ist, aber ja - trotzdem ein Risiko es zu versuchen.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
El_aurare schrieb vor 30 Minuten:

Ok war mir nicht mehr ganz sicher, ich denke aber das bezieht sich maximal auf den Zeitraum der ersten 1-2 Wochen nach Umstellung.

Wobei ich glaub dass es in diesem Fall wohl gute Chancen auf Erfolg geben würde, da man ja unter der vorherigen Begrenzung geblieben ist, aber ja - trotzdem ein Risiko es zu versuchen.

Das Risiko ist eigentlich nicht sehr groß. Die Strafe kann maximal um die Bearbeitungsgebühr für den Strafbescheid höher werden (was man sich durch eine Anonymverfügung eben ersparen würde). Wirklich verschlechtern darf sie sich nicht.

Probieren kann man einen Einspruch immer, ich hab schon ein paar Mal Glück gehabt. Aber Garantie gibt es keine, wenn das Delikt ja tatsächlich vorgefallen und klar dokumentiert ist.

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Baltic Cup Champion
firewhoman schrieb vor 10 Minuten:

Das Risiko ist eigentlich nicht sehr groß. Die Strafe kann maximal um die Bearbeitungsgebühr für den Strafbescheid höher werden (was man sich durch eine Anonymverfügung eben ersparen würde). Wirklich verschlechtern darf sie sich nicht.

Probieren kann man einen Einspruch immer, ich hab schon ein paar Mal Glück gehabt. Aber Garantie gibt es keine, wenn das Delikt ja tatsächlich vorgefallen und klar dokumentiert ist.

 

Die Strafverfügung ist meist deutlich teurer. Und zusätzlich wird das dann ins Verwaltungsstrafregister eingetragen, was sich bei Wiederholung wieder strafverschärfend auswirkt. Na gratuliere mir, wenn ich da sagen wir mal 10x reingefahren bin. Da kostet dann eine Anzeige bis 600€, so viel kosten 10 Anonymverfügungen nicht. ;)

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halbe südfront schrieb vor 18 Minuten:

 

Die Strafverfügung ist meist deutlich teurer. Und zusätzlich wird das dann ins Verwaltungsstrafregister eingetragen, was sich bei Wiederholung wieder strafverschärfend auswirkt. Na gratuliere mir, wenn ich da sagen wir mal 10x reingefahren bin. Da kostet dann eine Anzeige bis 600€, so viel kosten 10 Anonymverfügungen nicht. ;)

Richtig. Wer ohnehin weiß gesündigt zu haben, steigt mit Zahlen und vergessen immer besser aus.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
halbe südfront schrieb vor 19 Minuten:

 

Die Strafverfügung ist meist deutlich teurer. Und zusätzlich wird das dann ins Verwaltungsstrafregister eingetragen, was sich bei Wiederholung wieder strafverschärfend auswirkt. Na gratuliere mir, wenn ich da sagen wir mal 10x reingefahren bin. Da kostet dann eine Anzeige bis 600€, so viel kosten 10 Anonymverfügungen nicht. ;)

Strafverfügung ist um ca. 10 € teurer, hat dafür aber die Chance eines Rechtsmittels. Man muss immer abwägen, ob es einem das wert ist. Es wird ja nicht jeder 10x ins selbe Radar reinfahren wie du. :augenbrauen:

Mit der Zeit kriegt man eh ein Gefühl dafür, ob man soll oder nicht. Ich hab immer entweder gleich gezahlt oder gute Chancen für einen Einspruch gesehen - und dann hat er mir auch immer was gebracht, entweder eine Reduktion der Strafe oder die komplette Aufhebung. (Einmal war die Strafreferentin ganz auf meiner Seite und hat gemeint, sie weiß gar nicht, was dem Polizeiorgan da eingefallen ist ... hat den Bescheid behoben und eine Stellungnahme von der PI eingefordert. Etwas peinlich für die.)

Aufpassen muss man halt, dass man die Frist nicht verstreichen lässt, das sind normalerweise 14 Tage, und die können schon knapp werden. Das ist mir genau einmal passiert, da hab ich es übersehen, und musste dann brennen. Das war MEINE Deppensteuer, die hab ich mir aber gemerkt! (Und: Hinterlegung eines behördlichen Schriftstücks gilt als zugestellt, ob man es schon hat oder nicht ... die Frist läuft.)

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 2 Stunden:

Ich wäre ja dafür, dass solche Veränderungen zumindest angekündigt,

Ich glaube deswegen stellen sie ja die Schilder auf. Oder versetzen sie im Fall Westeinfahrt.

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  • 4 weeks later...
Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
ooeveilchen schrieb vor 23 Minuten:

Muss ich eigentlich trotzdem vor einem Schutzweg anhalten wenn mir die Person am Schutzweg signalisiert dass ich weiterfahren darf/soll? 

Anhalten musst du schon, hätte ich gesagt. Wenn der Fußgänger dann quasi auf seinen Vorrang verzichtet, darfst du vor ihm weiterfahren.

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para schrieb vor einer Stunde:

wenn der fußgänger klar signalisiert dass er dich fahren lässt, kann es keine strafe geben! ist halt eine frage der beweisführung!

Da bin ich mir eben nicht so sicher ob es nicht so ist wie @firewhoman im Post über dir geschrieben hat dass man trotzdem erst anhalten muss.
Die Anhaltepflicht vor einem Schutzweg ist ja quasi eine der "höchsten" Verkehrsregeln. 

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