Verkehrskontrolle! Führer- und Zulassungsschein bitte!


Tintifax1972

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Baltic Cup Champion
ooeveilchen schrieb vor 10 Minuten:

Die Anhaltepflicht vor einem Schutzweg ist ja quasi eine der "höchsten" Verkehrsregeln. 


Eine solche existiert gar nicht.

Du musst dem Fußgänger (Rollstuhlfahrer) das ungehinderte überqueren des Schutzweges ermöglichen. In der Regel wirst du dazu anhalten müssen, es ist aber nicht vorgeschrieben und kann unterbleiben, wenn du es auch anders schaffst die Fußgänger (Rollstuhlfahrer) ungehindert die Straße überqueren zu lassen.

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  • 1 month later...
Im ASB-Olymp

Jetzt hat es mich auch erwischt.

Von zu Hause ANGEGURTET weggefahren. Fahre auf Hauptstraße an Polizei vorbei, diese folgt mir und stoppt mich. Vorwurf: soll nicht angegurtet sein. Mein einwand: bin doch angegurtet????? Antwort: das haben sie gerade erst gemacht!!!!! Mein Einwand: Nein, ich bin von zu Hause weg angegurtet. Polizist schreibt (Diskussion noch wegen anderen themas) und geht dann kommentarlos weg. Nun strafbescheid der BH gekommen wegen fehlendem Gurt 40 Eur. Das ist so eine Frechheit ich könnt im Kreis kotzen. Hab Einspruch gemacht mit dem vermerk das ich seit Abfahrt Heimatadresse angegurtet war. Bin gespannt was rauskommt. 

bearbeitet von bw_sektionsbg

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Im ASB-Olymp
para schrieb vor 5 Minuten:

was soll da rauskommen? zahlen wirst...

Warum soll ich. Ich war angegurtet. Wie soll der Polizist aus seinem Auto im vorbeifahren erkennen, ob ich angegurtet war. 80 kmh,  schwarzer Gurt, schwarze Jacke, schwarzer Sitz. Das kann nur eine Rücknahme der Strafe werden sonst kann ja jeder behaupten was er will.

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Im ASB-Olymp
para schrieb vor 22 Minuten:

was willst hören, es is aussage gegen aussage...was glaubst wie oft sagt jemand, er habe das delikt nicht begangen?!

Was willst du hören? Soll ich jetzt zahlen nur weil der kiebera glaubt er ist Superman? Wenn ich scheiss mach Zahl ich und wenn nicht dann nicht. Ungeachtet dessen war ich bei der anhaltung ja auch angegurtet.

bearbeitet von bw_sektionsbg

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
para schrieb vor 1 Minute:

nein aber willt du hören, dass ein jedes verfahren eingestellt wird, wenn jemand sagt er wars nicht?

Naja, ein bisserl Beweise braucht es schon noch. Immerhin gibt es ja noch die Unschuldsvermutung, also bei Aussage gegen Aussage für den Angeklagten.

Leider ist das aber nur vor dem Strafgericht so. In Verwaltungsstrafverfahren gilt tatsächlich die Wahrnehmung eines im Dienst befindlichen Beamten mehr als die Gegenaussage. 

Ich würde auch gegen die Strafe berufen, fürchte aber, dass sie nicht aufgehoben wird, allenfalls reduziert. Nicht fair, ist aber so.

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Im ASB-Olymp

Ja, das hatte ich auch schon mal, bzw. etwas ähnliches. Bei mir war es eine Strafe, weil ich einen Fußgänger nicht über einen Zebrastreifen gingen lies. Das hat zumindest ein Kiberer so behauptet. Die Sache ist halt, dass ich immer stehen bleibe, wenn ich einen Fußgänger auch nur erahne, die Strafe nach zwei Monaten kam und dann war es halt Aussage gegen Aussage und die vom Kiberer zählt mehr. Kann sein, dass ich den Fußgänger wirklich übersehen habe, was ich allerdings für sehr unwahrscheinlich halte, ich nehme mal an, dass irgendwer ein paar Meter vom Zebrastreifen entfernt war. Aber nach der Zeit kannst das auch nicht mehr beweisen, weilst dich auch nicht erinnern kannst, was überhaupt irgendwann mal stattgefunden hat. Wut runterschlucken und zahlen. 

Oder ein anderes Gschichtl. Noch vor über 20 Jahren, als ich noch Abends immer flott unterwegs war. Kiberer halten mich auf, irgendwann in der Nacht, ich steig aus dem Auto aus und schon hab ich verloren gehabt. "Angschnoit woarns ah net." Der Schmäh ist schon so alt, damals hab ich noch in Schilling bezahlen dürfen. 

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Baltic Cup Champion
bianco verde schrieb vor 21 Minuten:

Oder ein anderes Gschichtl. Noch vor über 20 Jahren, als ich noch Abends immer flott unterwegs war. Kiberer halten mich auf, irgendwann in der Nacht, ich steig aus dem Auto aus und schon hab ich verloren gehabt. "Angschnoit woarns ah net." Der Schmäh ist schon so alt, damals hab ich noch in Schilling bezahlen dürfen. 

 

Genau das ist mir auch passiert, Planquadrat in Dürnkrut in den 90ern, mitten in der Nacht - bei mir war es aber deswegen weil sie sonst gar nichts anderes gefunden haben, sogar die Profiltiefe habens gemessen. Meine Einwände wurden weggelächelt, selbst der Hinweis auf die 2 Zeuginnen im Auto -> "2 Zeuginnen oder 6 Kiberer, was glaubens was mehr zählt?"

Ich hab dann 50 ÖS extra gespendet und eine Quittung dafür verlangt (damals ging das noch, heute geht das so nicht mehr).

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  • 2 weeks later...
Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Oldergod schrieb vor 1 Stunde:

15€ für parken auf der linken straßenseite, bei einer gefühlt 3m breiten straße :fuckthat:

Wenn die Straße nicht breiter ist als 3 m, darfst sowieso überhaupt nicht parken, weder links noch rechts! :davinci:

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Supersoldat.
halbe südfront schrieb am 8.3.2022 um 19:29 :

 

Ich hab dann 50 ÖS extra gespendet und eine Quittung dafür verlangt (damals ging das noch, heute geht das so nicht mehr).

Sicher geht das, warum sollte das ned gehn!? "Gespendet" is halt a bissl witzig, weil du da ja nicht zweckgebunden spenden kannst, das Geld bekommt je nachdem wofür du gestraft hast Gemeinde, Land oder Bund!?

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