Maulinho get the fuck in! Geschrieben 14. September 2016 cmburns schrieb vor 57 Minuten: Weiss zufällig wer ob in einen Erbfall die Abfindung der Pensionskasse (VBV) in die Erbschaft reinkommst oder obs der Ehegatte außerhalb bekommt? Oder weiß wer wo man das nachlesen kann vielleicht bei der Kasse? Pensionskasse oder Vorsorgekasse? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 15. September 2016 Vorsorgekasse Abfindung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 15. September 2016 cmburns schrieb vor 3 Stunden: Vorsorgekasse Abfindung. dann steht es im §14 Abs. 5 BMSVG: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Anwartschaftsberechtigten gebührt die Abfertigung unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 2 dem Ehegatten oder dem eingetragenen Partner sowie den Kindern (Wahl-, Pflege- und Stiefkinder) des Anwartschaftsberechtigten zu gleichen Teilen, sofern für diese Kinder zum Zeitpunkt des Todes des Anwartschaftsberechtigten Familienbeihilfe gemäß § 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG), BGBl. Nr. 376/1967 bezogen wird. Die anspruchsberechtigten Personen können nur die Auszahlung der Abfertigung verlangen. Diese haben den Auszahlungsanspruch innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Todes des Anwartschaftsberechtigten gegenüber der BV-Kasse schriftlich geltend zu machen. Die Abfertigung ist binnen fünf Werktagen nach dem nächstfolgenden Monatsletzten nach Ablauf dieser Frist an die von der BV-Kasse festgestellten anspruchsberechtigten Personen mit schuldbefreiender Wirkung für die BV-Kasse auszuzahlen. Anspruchsberechtigte Personen, die ihren Anspruch innerhalb der Frist von drei Monaten gegenüber der BV-Kasse nicht geltend gemacht haben, können diesen Anspruch gegenüber dem Ehegatten oder dem eingetragenen Partner oder den Kindern im Sinne des 1. Satzes, an die eine Abfertigung im Sinne des 3. Satzes bereits ausgezahlt wurde, anteilig geltend machen. Melden sich keine anspruchsberechtigten Personen binnen der dreimonatigen Frist, fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft gemäß § 531 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, JGS. Nr. 946/1811. Von der VBV gibt es dazu ja eh eine Übersicht: http://www.vorsorgekasse.at/template/vbv/download/infobriefe/vbv_vk_vorgehensweise_bei_todesfall.pdf 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 15. September 2016 Maulinho schrieb vor 2 Minuten: dann steht es im §14 Abs. 5 BMSVG: Von der VBV gibt es dazu ja eh eine Übersicht: http://www.vorsorgekasse.at/template/vbv/download/infobriefe/vbv_vk_vorgehensweise_bei_todesfall.pdf Danke, habs erst gestern mitgeteilt bekommen und bevor ich mich Unkundiger durchs Internet wühle dachte ich ans Mighty ASB, weils da eventuell flotter geht, was es ja tut Danke!!! Der Notar hats nämlich reingetan ins vorläufige Dokument, eine der Parteien hat gemeint das stimmt so nicht, da hat er wohl recht und muss man den Notar korrigieren. Hätte der Notar allerdings wohl wissen müssen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 15. September 2016 wenn das gas für die therme durch den gaslieferanten abgedreht wurde, weil zwei dokumente eines rauchfangkehrers od. installateurs fehlen, die die tadellose funktionsweise selbiger bestätigt und ich jemand fremden dazu beauftrage mir das gas "unbefugt" wieder aufzudrehen. welche strafe würde mir blühen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 15. September 2016 (bearbeitet) wer ist diese "die", die die tadellose funktionsweise bestätigt? oder sind es die Dokumente, die die tadelose funktionsweise bestätigen? Grundsätzich nehme ich an, dass in ABGs des zuständigen Energielieferanten eine Strafe für die unbefugte Inbetriebnahme ausweisen sollten, oder? Mein workaround wäre ja, dem rauchfangkehrer solange auf den Sack zu gehen, bis er das richtige Dokument schickt/freigibt/whatever.. bearbeitet 15. September 2016 von zerenato 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 15. September 2016 (bearbeitet) zerenato schrieb vor 52 Minuten: wer ist diese "die", die die tadellose funktionsweise bestätigt? oder sind es die Dokumente, die die tadelose funktionsweise bestätigen? Grundsätzich nehme ich an, dass in ABGs des zuständigen Energielieferanten eine Strafe für die unbefugte Inbetriebnahme ausweisen sollten, oder 1. richtig. 2. das mag schon sein. jedoch habe ich ja geschrieben, dass der kunde eine fremde person damit beauftragen würde und er eine unbefugte inbetriebnahme nicht selbst durchführt. wäre das strafmaß dennoch das selbe? wie sehen die strafen dafür in der regel aus? edit: habe es in den agbs gefunden. in dem fall eigentlich fast eine lapalie. bearbeitet 15. September 2016 von Wux 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 19. September 2016 Weiß nicht wo sonst hin damit: Fondsgebundene Lebensversicherung - VKI Sammelaktion, Erfahrungen? Schon jemand gemacht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Leper Messiah TR "gefolgte Inhalte" =/= korrektes Deutsch Geschrieben 20. September 2016 Lurker schrieb am 27.8.2016 um 23:15 : Wow, das ist relativ heftig. Bei Baumeisterkosten von 200.000 € für ein Einfamilienhaus können einfach 30.000,-- Mehrkosten entstehen ohne daß der Baumeister es sagen muß?! Schon klar, daß er es normalerweise sagen wird, aber scheinbar hat er nicht die Verpflichtung. Bei uns waren es etwas über 16.000,-- €, die der BM erst bei der Schlußrechnung bekannt gegeben hat. Auch das finde ich ziemlich arg. Das ist ja doch ein Betrag, der in der Gesamtkalkulation nicht unerheblich ist. Danke jedenfalls für die Info! anscheinend Lurker schrieb am 30.8.2016 um 08:26 : Ich habe jetzt mal für Montag einen RA-Termin vereinbart. Mal sehen, was dabei rauskommt. Ich muß aber zugeben, daß ich ein eher friedfertiger Mensch bin. Auf wahnsinnige Streitereien mit allen Beteiligten habe ich keine Lust. Ich will mich nur nicht verarschen lassen. Aber Friede ist mir schlußendlich wichtiger als ein paar Tausender zu erstreiten. Streitereien sind doch nur vergeudete Energie, und da die Bauleistung ja absolut paßt bin ich es meinem eigenen Seelenfrieden schuldig, nicht den mega Streithansl zu geben. In Wahrheit werden wir alle den ganzen Tag lang über den Tisch gezogen, und wir selbst ziehen die anderen über den Tisch. In Summe sollte es passen, und das tut es. Mag sein, daß wir vielleicht um 20, 30 oder 50.000 beschissen werden. So lange man es nicht merkt: Was soll's? Ich arbeite im Vertrieb, und natürlich werden meine Kunden im Prinzip auch über den Tisch gezogen, da sie keine Ahnung haben, was geht und was nicht geht. So ist das Leben. Man darf es den Anderen nur nicht merken lassen. Erst dann stört er sich daran. In meinem Fall ärgere ich mich eben, weil die nicht Bekanntgabe der Bodenaustauschaktion eine Verarschung war. Ob ich sonst noch beschissen wurde? Wer weiß? Ich kann damit leben, weil ich mit dem Bau per se total happy bin. Aber das ist eine Einstellungs- und Charaktersache. Ich bin auch sonst eher phlegmatisch und glücklich damit. :-) Und schlußendlich gibt es wichtigeres als Geld. Hauptsache, am Monatsende geht es sich aus. scrub 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doena Super FOMO Geschrieben 10. Oktober 2016 Es ist zwar kein richtiger Rechtsfall aber ich denke doch das mein Anliegen hier am besten reinpasst, ich machs auch kurz hehe. Ich bin vor kurzem umgezogen und hab im Juni bei einem bekannten Möbelhaus eine Küche im höheren 4-stelligen Bereich für Ende September "bestellt". Der erste Lieferungstermin wäre der 7.Oktober gewesen - zwei Tage zuvor wurde ich angerufen dass sie es leider nicht schaffen und sie es gerne auf den 10. Oktober verschieben würden. Fand ich zwar schon ziemlich beschissen damals, aber ich habs ohne Murren akzeptiert. Heute liefern sie die Küche - aber nicht vollständig, es fehlen einige Kasterl-Türen und die Abdeckung für den Kühlschrank, das wollen sie mir dann an einem neuen Termin montieren. Ich habe daher nicht den vollen Preis gezahlt, der Kundendienst wird mich dann morgen kontaktieren. Einfache Frage : Wie weit kann ich gehen wenns um eine Entschädigung geht ? Kann ich das überhaupt problemlos durchsetzen ? Immerhin gehen jetzt 3 statt 1 Urlaubstag in den Popo, mal abgesehen davon dass ich meine Küche noch nicht habe. Mein Vorhaben ist zumindest dass ich einen Teil des offenen Betrages nicht zahlen will , habe aber ein bisschen Angst dass wenn ich das durchsetze sie mir die fehlenden Teile dann im Sommer 2017 liefern 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Geschrieben 10. Oktober 2016 Es ist zwar kein richtiger Rechtsfall aber ich denke doch das mein Anliegen hier am besten reinpasst, ich machs auch kurz hehe. Ich bin vor kurzem umgezogen und hab im Juni bei einem bekannten Möbelhaus eine Küche im höheren 4-stelligen Bereich für Ende September "bestellt". Der erste Lieferungstermin wäre der 7.Oktober gewesen - zwei Tage zuvor wurde ich angerufen dass sie es leider nicht schaffen und sie es gerne auf den 10. Oktober verschieben würden. Fand ich zwar schon ziemlich beschissen damals, aber ich habs ohne Murren akzeptiert. Heute liefern sie die Küche - aber nicht vollständig, es fehlen einige Kasterl-Türen und die Abdeckung für den Kühlschrank, das wollen sie mir dann an einem neuen Termin montieren. Ich habe daher nicht den vollen Preis gezahlt, der Kundendienst wird mich dann morgen kontaktieren. Einfache Frage : Wie weit kann ich gehen wenns um eine Entschädigung geht ? Kann ich das überhaupt problemlos durchsetzen ? Immerhin gehen jetzt 3 statt 1 Urlaubstag in den Popo, mal abgesehen davon dass ich meine Küche noch nicht habe. Mein Vorhaben ist zumindest dass ich einen Teil des offenen Betrages nicht zahlen will , habe aber ein bisschen Angst dass wenn ich das durchsetze sie mir die fehlenden Teile dann im Sommer 2017 liefern [emoji3]Setz deine Forderung ruhig ein wenig höher an als geplant wenn du mit dem Kundenservice verhandelst. Erklär ihm ruhig auch deinen Mehraufwand und deinen Ärger über die Unzuverlässigkeit. Im Normalfall wird er dann sagen, dass er nochmal mit seinem Chef darüber reden muss, aber wir haben uns so ca 15% beim Kasten rausgeholt weil Türen falsch geliefert und gewisse Schrauben gar nicht geliefert wurden und wir so einen Tag extra frei brauchten. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 10. Oktober 2016 Naja kommt schon mal am Vertrag und AGBs an, was wurde da festgelegt zwecks Verspätungen, oft wird sowas schon festgelegt. Dann kommts natürlich auch an, wer wirklich Schuld daran war. Wegen solchen Sachen groß vor Gericht ziehen is meist eine zache Sache, weil wirklich verloren is der Urlaubstag ja schließlich auch nicht. Ich würd dir ehrlich gesagt raten den Ärger dir zu ersparen und mit ihnen einfach mal reden und schauen obst eine Vergünstigung oder Gutschein oder so rausholen kannst, oftmals sind große Ketten bei sowas eh diskusionsbereit. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doena Super FOMO Geschrieben 10. Oktober 2016 Herr Max schrieb vor 4 Minuten: Naja kommt schon mal am Vertrag und AGBs an, was wurde da festgelegt zwecks Verspätungen, oft wird sowas schon festgelegt. Dann kommts natürlich auch an, wer wirklich Schuld daran war. Wegen solchen Sachen groß vor Gericht ziehen is meist eine zache Sache, weil wirklich verloren is der Urlaubstag ja schließlich auch nicht. Ich würd dir ehrlich gesagt raten den Ärger dir zu ersparen und mit ihnen einfach mal reden und schauen obst eine Vergünstigung oder Gutschein oder so rausholen kannst, oftmals sind große Ketten bei sowas eh diskusionsbereit. Keine Ahnung wo du was mit Gericht rausliest Ich will nur gewappnet sein für das Gespräch mit dem Kundendienst, mehr nicht. Ein lächerlicher 50 Euro Gutschein ist mir da ehrlich gesagt nicht genug, da hoffe ich schon das mehr rausschaut. Heute haben mich die Lieferanten zB schon um 7:30 angerufen - für mich ist das ehrlich gesagt kein schöner Urlaubstag wenn ich da schon wach sein muss. _Wurzelsepp_ schrieb vor 11 Minuten: Setz deine Forderung ruhig ein wenig höher an als geplant wenn du mit dem Kundenservice verhandelst. Erklär ihm ruhig auch deinen Mehraufwand und deinen Ärger über die Unzuverlässigkeit. Im Normalfall wird er dann sagen, dass er nochmal mit seinem Chef darüber reden muss, aber wir haben uns so ca 15% beim Kasten rausgeholt weil Türen falsch geliefert und gewisse Schrauben gar nicht geliefert wurden und wir so einen Tag extra frei brauchten. Also doch recht dreist und forsch sein ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 10. Oktober 2016 Doena schrieb Gerade eben: Keine Ahnung wo du was mit Gericht rausliest Ich will nur gewappnet sein für das Gespräch mit dem Kundendienst, mehr nicht. Ein lächerlicher 50 Euro Gutschein ist mir da ehrlich gesagt nicht genug, da hoffe ich schon das mehr rausschaut. Heute haben mich die Lieferanten zB schon um 7:30 angerufen - für mich ist das ehrlich gesagt kein schöner Urlaubstag wenn ich da schon wach sein muss. Eh nicht, ich meinte nur falls du vl aus Ärger darüber nachdenkst Ich geb da dem Wurzelsepp ganz recht, würd ganz dreist mal einen Rabatt verlangen, vl ihnen noch ein paar Sachen über Verzug um die Ohren hauen damits sehen du bist nicht auf der Nudelsuppe dahergschwommen, zu forsch oder frech aber halt auch nicht, dann werden die halt auch auf stur schalten. Höflich aber vehement mal ansprechen, wie gesagt, meine Erfahrung im Bekanntenkreis war eigentlich immer, dass man bei sowas schon eine Lösung findet mit der beide Seiten leben können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doena Super FOMO Geschrieben 10. Oktober 2016 Herr Max schrieb vor 5 Minuten: Eh nicht, ich meinte nur falls du vl aus Ärger darüber nachdenkst Ich geb da dem Wurzelsepp ganz recht, würd ganz dreist mal einen Rabatt verlangen, vl ihnen noch ein paar Sachen über Verzug um die Ohren hauen damits sehen du bist nicht auf der Nudelsuppe dahergschwommen, zu forsch oder frech aber halt auch nicht, dann werden die halt auch auf stur schalten. Höflich aber vehement mal ansprechen, wie gesagt, meine Erfahrung im Bekanntenkreis war eigentlich immer, dass man bei sowas schon eine Lösung findet mit der beide Seiten leben können. Heute war ich schon recht sauer, aber es legt sich und morgen bin ich vermutlich eh wieder recht kuschlig drauf ... noch dazu da die Küche wirklich schön geworden ist - zumindest wenns die letzten 5% nicht verkacken Höflich bin ich aber eh immer, da mache ich mir keine Sorgen, vor allem weil die Person am Telefon vermutlich rein gar nichts dafür kann dass da irgendwer was verbockt hat 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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