Christo I've seen better days Geschrieben 2. August 2016 Hatten heute eine kleine Diskussion auf der Autobahn: Ich fahre mit 135 km/h (laut Tacho) rechts, hinter uns mehrere Autos verteilt auf drei Spuren und vor uns ein Schleicher mit gefühlten 100 km/h auf der mittleren Spur. Ich überhole gezwungenermaßen rechts. Beifahrer tobt: "Das ist verboten. Wenn es zu einem Unfall kommt hast du die volle Schuld..." Was hätte ich machen sollen? Auf ~ 90 km/h abbremsen, auf die linke Spure wechseln und hoffen, dass es zu keinem Auffahrunfall kommt bzw. mein Auto schnell genug beschleunigt? Gibt es für solche Situationen eine Gesetzeslage? Aber ich glaub das hatten wir schon mal wo. die Frage ob es erlaubt oder verboten ist auf Autobahn (oder Autostraßen) rechts zu überholen, stellt sich ja hoffentlich nicht wirklich. Übrigens eine selten dämliche Vorschrift dass man nicht rechts überholen darf. Bitte? Prinzipiell ist diese Vorschrift auf der Autobahn bei Tempo 130 (und mehr ) sicherlich sehr begrüßenswert. Genau diese Mittelspurpenner sind dann aber das Problem. wenns weiter in der mitte fahren, weil 200-300 meter voraus vielleicht mal ein LKW rechts fährt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 2. August 2016 Wenn auf der rechten Spur weit genug Platz war, dass du ihn gefahrlos überholen konntest (nächster LKW weiter als 500m weg), wars schon in Ordnung so. Denn dann begeht er mit seinem penetranten in der Mitte fahren genauso eine Straftat wie du mit dem rechts Überholen. Wenn du nach dem Überholen allerdings plötzlich in die Mitte fährst (ihn also schneidest), weil du sonst dem nächsten LKW im Heck pickst, wärst du für die Konsequenzen wohl alleinverantwortlich... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 2. August 2016 Vor uns war gähnende Leere, während hinter uns die Post abging. Ich hab ein paar Videos aus Deutschland gesehen, wo man von Nötigung sprach und der Rechtsüberholer ohne Konsequenzen davonkam. Dass es verboten ist, weiß ich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 2. August 2016 die Frage ob es erlaubt oder verboten ist auf Autobahn (oder Autostraßen) rechts zu überholen, stellt sich ja hoffentlich nicht wirklich. Bitte? Prinzipiell ist diese Vorschrift auf der Autobahn bei Tempo 130 (und mehr ) sicherlich sehr begrüßenswert. Genau diese Mittelspurpenner sind dann aber das Problem. wenns weiter in der mitte fahren, weil 200-300 meter voraus vielleicht mal ein LKW rechts fährt. Ich sehe die Gefahr beim Rechtsüberholen nicht. Wieso ist dieses Verbot begrüßenswert? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christo I've seen better days Geschrieben 2. August 2016 Ich sehe die Gefahr beim Rechtsüberholen nicht. Wieso ist dieses Verbot begrüßenswert? kurzgesagt: weil es Gefahren verhindert. stell dir vor du überholst gerade selber auf der dritten spur einen langsameren auf der mittelspur, ordnest dich nach dem Überholen wieder rechts ein, vielleicht sogar auf die erste Spur weil nix los ist, aber dann kommt plötzlich einer mit 160 sachen auf der ersten spur daher und schießt dich ab. und weil es einfach gut ist, nicht damit rechnen zu müssen, dann man auf der AB rechts überholt wird. Dass glaub ich sofort, dass es ohne ein solches Verbot viel mehr schwere Unfälle geben würde. (zB glaub ich nicht daran, dass es bedeutend weniger Unfälle geben würde, wenn man auf Landstraßen nur 80 fahren dürfte, was mal vor nicht allzu langer Zeit durch die Medien gegeistert ist; gehört aber nicht hierher) wenns viele schon überfordert sich ans Rechtsfahrgebot zu halten. nönö, das wäre chaos pur auf unseren Autobahnen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 2. August 2016 Wenn auf der rechten Spur weit genug Platz war, dass du ihn gefahrlos überholen konntest (nächster LKW weiter als 500m weg), wars schon in Ordnung so. Denn dann begeht er mit seinem penetranten in der Mitte fahren genauso eine Straftat wie du mit dem rechts Überholen.Vollkommen richtig, wie wir alle wissen ergibt minus und minus plus viel Spaß mit dieser Argumentation beim Prozess. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 2. August 2016 Vollkommen richtig, wie wir alle wissen ergibt minus und minus plus viel Spaß mit dieser Argumentation beim Prozess. Wenn nichts passiert, gibt es keinen Prozess Und sollte genau dort eine Polizeistreife mit dem Radar stehen, sehen die dass der Fahrer am rechten Streifen nicht zu schnell war und trotzdem mit ziemlicher Differenz am Mittleren vorbeizieht. Ergo würden anständige Beamte in dem Fall zwei Strafen ausstellen. Einmal für Rechts Überholen und einmal für Missachtung des Rechtsfahrgebots... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 2. August 2016 Wenn nichts passiert, gibt es keinen Prozess Und sollte genau dort eine Polizeistreife mit dem Radar stehen, sehen die dass der Fahrer am rechten Streifen nicht zu schnell war und trotzdem mit ziemlicher Differenz am Mittleren vorbeizieht. Ergo würden anständige Beamte in dem Fall zwei Strafen ausstellen. Einmal für Rechts Überholen und einmal für Missachtung des Rechtsfahrgebots... Sollte es bei so einer Situation zu einem Unfall kommen bist du als Rechtsüberholer trotzdem derjenige der blechen darf. Ausgenommen wenn der andere betrunken oder aufgrund anderer Mittel nicht mehr Verkehrstauglich war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 2. August 2016 Wenn auf der rechten Spur weit genug Platz war, dass du ihn gefahrlos überholen konntest (nächster LKW weiter als 500m weg), wars schon in Ordnung so. Denn dann begeht er mit seinem penetranten in der Mitte fahren genauso eine Straftat wie du mit dem rechts Überholen. Wenn du nach dem Überholen allerdings plötzlich in die Mitte fährst (ihn also schneidest), weil du sonst dem nächsten LKW im Heck pickst, wärst du für die Konsequenzen wohl alleinverantwortlich... Weil der andere eine Straftat begeht legitimiert das meine Straftat? Spannende Aussage. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 2. August 2016 Sollte es bei so einer Situation zu einem Unfall kommen bist du als Rechtsüberholer trotzdem derjenige der blechen darf. Ausgenommen wenn der andere betrunken oder aufgrund anderer Mittel nicht mehr Verkehrstauglich war.Denke ich nicht denn der andere muss ja auch den 3s Blick machen und schauen ob er rechts ranfahren kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 2. August 2016 Hatten heute eine kleine Diskussion auf der Autobahn: Ich fahre mit 135 km/h (laut Tacho) rechts, hinter uns mehrere Autos verteilt auf drei Spuren und vor uns ein Schleicher mit gefühlten 100 km/h auf der mittleren Spur. Ich überhole gezwungenermaßen rechts. Beifahrer tobt: "Das ist verboten. Wenn es zu einem Unfall kommt hast du die volle Schuld..." Was hätte ich machen sollen? Auf ~ 90 km/h abbremsen, auf die linke Spure wechseln und hoffen, dass es zu keinem Auffahrunfall kommt bzw. mein Auto schnell genug beschleunigt? Gibt es für solche Situationen eine Gesetzeslage? Aber ich glaub das hatten wir schon mal wo.ab drei autos in einer spur wäre es erlaubt, du schreibst nur von mehreren autos auf die spuren aufgeteilt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 2. August 2016 Gab erst die Tage nen Artikel zu diesem Thema auf der ORF Seite --> ist verboten http://help.orf.at/stories/1772312/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chelsea91 1 8 9 9 Geschrieben 3. August 2016 Sollte es bei so einer Situation zu einem Unfall kommen bist du als Rechtsüberholer trotzdem derjenige der blechen darf. Ausgenommen wenn der andere betrunken oder aufgrund anderer Mittel nicht mehr Verkehrstauglich war.Wird dann wohl auf eine Teilschuld hinauslaufen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 3. August 2016 (bearbeitet) ich bin auch wegen meiner posts hier nicht im ruf, links- und mittelspurfahrer zu verteidigen. In dem Fall wie du die Situation schilderst, wirkt es halt, als sei der auf einmal aus dem nichts aufgetaucht, was ja nicht stimmen kann. Wenn du vorausschauend fährst, siehts du, "da fährt ein Trottel auf der Mittelspur" und kannst dein Verhalten in den Varianten[ ] fahr ich halt 90 auf der rechten, bis er sich's überlegt, weil meine nervöse Schwiegermama neben mir sitzt,[ ] beschleunig ich raus, zieh auf der dritten vorbei, zeig ihm den Finger und cruise vor ihm auf die rechte zurück,[ ] zieh auf die mittlere und hup/lichthup ihn solang an, bis der wixer sich schleicht,anpassen.Was davon in welcher Situation clever ist (und welche der drei Varianten nicht erlaubt) kannst dann in der Situation eh selbst abwägen.Angemerkt sei, dass auch ich, Autofahrcholeriker vor dem Herren, Situationen erlebt habe, wo nur noch Variante 4 hilft: Raus auf Raststätte oder Parkplatz, pinkeln/was trinken/kurz abwarten, damit sich jemand anderer mit der Arschbirne auseinandersetzen muss. bearbeitet 3. August 2016 von zerenato 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christo I've seen better days Geschrieben 3. August 2016 ab drei autos in einer spur wäre es erlaubt, du schreibst nur von mehreren autos auf die spuren aufgeteilt was so laut Gesetzestext wohl auch nicht stimmt. außer du meinst mit "in einer Spur" dass in jeder Spur drei Kfz sind Bewegt sich auf dem rechten Fahrstreifen eine Kolonne (mindestens drei Fahrzeuge), darf diese auch schneller sein als das links fahrende Fahrzeug. Rechts überholen durch ein einzelnes Fahrzeug ist aber verboten. http://www.oeamtc.at/portal/rechts-ueberholen-ist-verboten+2500+1368776 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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