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Spitzenspieler

Nein, Sorry!

Der Auszug ist von Gst. 4, wenn man so will!

Für mich ist daher klar, dass ich über Gst. Nr. 1, 2 und 3 auf Grundstück 4 fahren darf.

Dürfen Gst. 2 und 3 jedoch auch über 1 fahren????

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Spitzenspieler

Ein Grundbuchauszug von Gst. 1 liegt vor. Hier ist jedoch überhaupt keine Dienstbarkeit eingetragen, deshalb kenn ich mich gar nicht mehr aus

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Ein Grundbuchauszug von Gst. 1 liegt vor. Hier ist jedoch überhaupt keine Dienstbarkeit eingetragen, deshalb kenn ich mich gar nicht mehr aus

Dann hat auch niemand das Recht GST 1 zu nutzen, außer dem Besitzer natürlich!

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Dauer-ASB-Surfer

kann mir mal einer sagen wie in so einem fall vorgegangen wird?

zum fall:

Freundin wird von einem typ mit dem Handy ins gesicht geschlagen, sie ruf Polizei, Täter flüchter wird aber 100m weiter von Polizei gestellt. sie geht in Krankenhaus um lippe zu nähen. paar tage später dann aussage bei der Polizei wo ihr der Polizist ratet einen Anwalt zu nehmen zwecks Schmerzensgeld. macht sie also. 1 Monat später bekommt sie Brief "Benachrichtigung des opfers zum einstellen des Verfahrens". sie ruft den Anwalt an, der meint ja KV eingestellt, aber die Sache ist noch nicht gelaufen. Zwischenfrage, wie geht es dann in so einem fall weiter? ermittelt die staatsanwaltschaft weiter wegen vermutlich fahrlässiger KV oder fordert der Anwalt einfach Schmerzensgeld ein??

2 Wochen später, Brief von ihrem Anwalt sie soll bitte auf seine aussage (sie hätte ihn von hinten angegriffen und er schlug aus Reflex) Stellung beziehen. auf nachfrage bei ihrem Anwalt wie es jetzt überhaupt weiter geht und was für kosten für sie durch das einstellen des verfahren entsteht, meint de Anwalt nur er habe keine zeit um solche fragen am Telefon zu beantworten und sie solle einfach machen was er sagt (aufs email antworten).

jetzt meine Vermutung, da dass verfahren ja eingestellt wurde, wird sie wohl auf den Anwalt kosten sitzen bleiben? Rechtsschutzversicherung wird wohl auch nichts übernehmen da dort meistens nur beratungsgespräch dabei ist?

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kann mir mal einer sagen wie in so einem fall vorgegangen wird?

zum fall:

Freundin wird von einem typ mit dem Handy ins gesicht geschlagen, sie ruf Polizei, Täter flüchter wird aber 100m weiter von Polizei gestellt. sie geht in Krankenhaus um lippe zu nähen. paar tage später dann aussage bei der Polizei wo ihr der Polizist ratet einen Anwalt zu nehmen zwecks Schmerzensgeld. macht sie also. 1 Monat später bekommt sie Brief "Benachrichtigung des opfers zum einstellen des Verfahrens". sie ruft den Anwalt an, der meint ja KV eingestellt, aber die Sache ist noch nicht gelaufen. Zwischenfrage, wie geht es dann in so einem fall weiter? ermittelt die staatsanwaltschaft weiter wegen vermutlich fahrlässiger KV oder fordert der Anwalt einfach Schmerzensgeld ein??

2 Wochen später, Brief von ihrem Anwalt sie soll bitte auf seine aussage (sie hätte ihn von hinten angegriffen und er schlug aus Reflex) Stellung beziehen. auf nachfrage bei ihrem Anwalt wie es jetzt überhaupt weiter geht und was für kosten für sie durch das einstellen des verfahren entsteht, meint de Anwalt nur er habe keine zeit um solche fragen am Telefon zu beantworten und sie solle einfach machen was er sagt (aufs email antworten).

jetzt meine Vermutung, da dass verfahren ja eingestellt wurde, wird sie wohl auf den Anwalt kosten sitzen bleiben? Rechtsschutzversicherung wird wohl auch nichts übernehmen da dort meistens nur beratungsgespräch dabei ist?

Rechtschutzversicherung sollte man vorallem informieren bevor man einen anwalt einschaltet!!! Und im normalfall hat man ja einen rechtsschutz damit eben so kosten übernommen werden!!! Beratungsgespräche sind normalerweise immer "frei/günstig"

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Dauer-ASB-Surfer

achso vergessen zu sagen, der Anwalt ist von der Rechtsschutzversicherung. nur hat mir meine versicherer auf nachfrage gesagt dass bei Versicherungen immer nur das beratungsgespräch dabei ist und ich vermute mal dass die Sache schon weit über einem beratungsgespräch hinaus gelaufen ist.

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Beruf: ASB-Poster

achso vergessen zu sagen, der Anwalt ist von der Rechtsschutzversicherung. nur hat mir meine versicherer auf nachfrage gesagt dass bei Versicherungen immer nur das beratungsgespräch dabei ist und ich vermute mal dass die Sache schon weit über einem beratungsgespräch hinaus gelaufen ist.

Bei einer Rechtsschutzversicherung ist natürlich nicht NUR das Beratungsgespräch dabei. (War wahrscheinlich eh nicht so gemeint) Allerdings gibt es unheimlich viele Deckungsvarianten in der Rechtsschutzversicherung. Vertrags-RS, Arbeitsgerichts-RS, Kfz-RS, Grundstückes- und Miet-RS, uvm.

Da es bei deiner Freundin um die Forderung des Schmerzensgeldes geht würde sie eine Deckung für den sogenannten SCHADENERSATZ- und Straf-RS benötigen. Der ist normalerweise im Privatbereich in der Grunddeckung mit dabei.

Die Frage ist: Wie hoch wären die finanziellen Forderungen ihrerseits? Wenn es nur um einen geringen Betrag geht (einige hundert Euro), so würde ich an ihrer Stelle mit der Versicherung (dem Betreuer, Makler...) Kontakt aufnehmen und um eine Prozesskostenablöse ersuchen. Das bedeutet: Man klagt nicht, dafür hat die Versicherung auch kein Risiko und keine weiteren Verwaltungskosten und man selbst keine Rennereien. Im Gegenzug dafür bezahlt die Versicherung dem Versicherungsnehmer eben den Betrag X.

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kann mir mal einer sagen wie in so einem fall vorgegangen wird?

zum fall:

Freundin wird von einem typ mit dem Handy ins gesicht geschlagen, sie ruf Polizei, Täter flüchter wird aber 100m weiter von Polizei gestellt. sie geht in Krankenhaus um lippe zu nähen. paar tage später dann aussage bei der Polizei wo ihr der Polizist ratet einen Anwalt zu nehmen zwecks Schmerzensgeld. macht sie also. 1 Monat später bekommt sie Brief "Benachrichtigung des opfers zum einstellen des Verfahrens". sie ruft den Anwalt an, der meint ja KV eingestellt, aber die Sache ist noch nicht gelaufen. Zwischenfrage, wie geht es dann in so einem fall weiter? ermittelt die staatsanwaltschaft weiter wegen vermutlich fahrlässiger KV oder fordert der Anwalt einfach Schmerzensgeld ein??

2 Wochen später, Brief von ihrem Anwalt sie soll bitte auf seine aussage (sie hätte ihn von hinten angegriffen und er schlug aus Reflex) Stellung beziehen. auf nachfrage bei ihrem Anwalt wie es jetzt überhaupt weiter geht und was für kosten für sie durch das einstellen des verfahren entsteht, meint de Anwalt nur er habe keine zeit um solche fragen am Telefon zu beantworten und sie solle einfach machen was er sagt (aufs email antworten).

jetzt meine Vermutung, da dass verfahren ja eingestellt wurde, wird sie wohl auf den Anwalt kosten sitzen bleiben? Rechtsschutzversicherung wird wohl auch nichts übernehmen da dort meistens nur beratungsgespräch dabei ist?

und um auf deine Zwischenfrage noch einzugehen:

wenn der Staatsanwalt das verfahren einstellt, dann handelt es sich vermutlich nur um das Strafverfahren. deine Freundin kann aber natürlich immer noch zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen, nur mischt sich da halt dann der Staatsanwalt nicht mehr ein.

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  • 1 month later...
Junior Vizepräsident

Hatten heute eine kleine Diskussion auf der Autobahn: Ich fahre mit 135 km/h (laut Tacho) rechts, hinter uns mehrere Autos verteilt auf drei Spuren und vor uns ein Schleicher mit gefühlten 100 km/h auf der mittleren Spur. Ich überhole gezwungenermaßen rechts. Beifahrer tobt: "Das ist verboten. Wenn es zu einem Unfall kommt hast du die volle Schuld..." Was hätte ich machen sollen? Auf ~ 90 km/h abbremsen, auf die linke Spure wechseln und hoffen, dass es zu keinem Auffahrunfall kommt bzw. mein Auto schnell genug beschleunigt? Gibt es für solche Situationen eine Gesetzeslage? Aber ich glaub das hatten wir schon mal wo.

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Hatten heute eine kleine Diskussion auf der Autobahn: Ich fahre mit 135 km/h (laut Tacho) rechts, hinter uns mehrere Autos verteilt auf drei Spuren und vor uns ein Schleicher mit gefühlten 100 km/h auf der mittleren Spur. Ich überhole gezwungenermaßen rechts. Beifahrer tobt: "Das ist verboten. Wenn es zu einem Unfall kommt hast du die volle Schuld..." Was hätte ich machen sollen? Auf ~ 90 km/h abbremsen, auf die linke Spure wechseln und hoffen, dass es zu keinem Auffahrunfall kommt bzw. mein Auto schnell genug beschleunigt? Gibt es für solche Situationen eine Gesetzeslage? Aber ich glaub das hatten wir schon mal wo.

ORF.at Artikel von vor 2-3 Tagen :D

Such mal auf Google, in dem Artikel wurde genau das behandelt.

Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber was ich weiß, ist Rechtsüberholen grundsätzlich nicht erlaubt, einzige Ausnahme sind Fahrkolonnen in Staus

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Im ASB-Olymp

Hatten heute eine kleine Diskussion auf der Autobahn: Ich fahre mit 135 km/h (laut Tacho) rechts, hinter uns mehrere Autos verteilt auf drei Spuren und vor uns ein Schleicher mit gefühlten 100 km/h auf der mittleren Spur. Ich überhole gezwungenermaßen rechts. Beifahrer tobt: "Das ist verboten. Wenn es zu einem Unfall kommt hast du die volle Schuld..." Was hätte ich machen sollen? Auf ~ 90 km/h abbremsen, auf die linke Spure wechseln und hoffen, dass es zu keinem Auffahrunfall kommt bzw. mein Auto schnell genug beschleunigt? Gibt es für solche Situationen eine Gesetzeslage? Aber ich glaub das hatten wir schon mal wo.

Ich glaube, dass dein Beifahrer recht hat. Rechts überholen ist, bis auf wenige Ausnahmen, verboten. Aber auch der Schleicher auf der Mittelspur handelt falsch, er müsste prinzipiell ganz rechts fahren, sofern er nicht selbst überholt.

bearbeitet von herr_bert

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so is des

Hatten heute eine kleine Diskussion auf der Autobahn: Ich fahre mit 135 km/h (laut Tacho) rechts, hinter uns mehrere Autos verteilt auf drei Spuren und vor uns ein Schleicher mit gefühlten 100 km/h auf der mittleren Spur. Ich überhole gezwungenermaßen rechts. Beifahrer tobt: "Das ist verboten. Wenn es zu einem Unfall kommt hast du die volle Schuld..." Was hätte ich machen sollen? Auf ~ 90 km/h abbremsen, auf die linke Spure wechseln und hoffen, dass es zu keinem Auffahrunfall kommt bzw. mein Auto schnell genug beschleunigt? Gibt es für solche Situationen eine Gesetzeslage? Aber ich glaub das hatten wir schon mal wo.

Also die volle Schuld hast sicher nicht.

Übrigens eine selten dämliche Vorschrift dass man nicht rechts überholen darf.

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