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#27 Branko Boskovic

Nein, tut er nicht, denn der Markt würde viel weniger bis gar nichts bezahlen, wenn der Nachfrager der Leistung (Vermieter) auch die Leistung bezahlen müsste.

Ist aber nicht so und ich würde die Arbeit auch abschieben wenn ich meine Wohnung nochmals hergebe. Ich hab es selber gesehen wie mühsam es ist früher von der Arbeit zu gehen und dann kommt doch niemand zum Anschauen, sich am Telefon mit Vollpfosten unterhalten zu müssen, zu verhandeln obwohl man sich einig ist,...

Das Angebot ist einfach kleiner wie die Nachfrage und somit sind die Leute bereit hohe Gebühren und Ablösen zu bezahlen.

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Ist aber nicht so und ich würde die Arbeit auch abschieben wenn ich meine Wohnung nochmals hergebe. Ich hab es selber gesehen wie mühsam es ist früher von der Arbeit zu gehen und dann kommt doch niemand zum Anschauen, sich am Telefon mit Vollpfosten unterhalten zu müssen, zu verhandeln obwohl man sich einig ist,...

Das Angebot ist einfach kleiner wie die Nachfrage und somit sind die Leute bereit hohe Gebühren und Ablösen zu bezahlen.

Wenn du die Dienstleistung in Anspruch nehmen willst musst du Sie auch bezahlen...

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#27 Branko Boskovic

Wenn du die Dienstleistung in Anspruch nehmen willst musst du Sie auch bezahlen...

Ist momentan anders geregelt. Entweder zu zahlst oder suchst dir eine andere Wohnung.

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Ist momentan anders geregelt. Entweder zu zahlst oder suchst dir eine andere Wohnung.

Ja und genau das ist ja der Irrsinn dabei und der Grund wieso es so viele Makler gibt...der Vermieter braucht sich keine Arbeit machen, der Makler weiß genau bei einer halbwegs gscheiten Wohnung stehen Sie eh Schlange und der Mieter ist der Blöde...

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Fr33sp4m3r

Wenn du die Dienstleistung in Anspruch nehmen willst musst du Sie auch bezahlen...

wenn du auf das angebot des maklers eingehst nimmst du auch seine dienstleistung in anspruch. will ich mal nur gesagt haben.

betriebswirtschaftlich: wenn ich die maklerprovisionen nicht abtreten kann, kalkulier ich einfach den zins höher.

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so is des

Nein, tut er nicht, denn der Markt würde viel weniger bis gar nichts bezahlen, wenn der Nachfrager der Leistung (Vermieter) auch die Leistung bezahlen müsste.

Ein Makler arbeitet aber für beide Seiten und darf keine bevorzugen. Er arbeitet also sowohl für den Vermieter als auch den nächsten Mieter.

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für leiwand, gegen oasch.

Ein Makler arbeitet aber für beide Seiten und darf keine bevorzugen. Er arbeitet also sowohl für den Vermieter als auch den nächsten Mieter.

Bissl gar naiv.

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so is des

Bissl gar naiv.

Steht so im Gesetz drin.

Und ein angesehenes Maklerbüro macht das auch im Normalfall. Dass es auch Wappler gibt weiß ich aus eigener Erfahrung.

Laut deiner Logik kann man genauso sagen die Polizei is unnötig, nur weils sich manche dort immer richten...

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für leiwand, gegen oasch.

Steht so im Gesetz drin.

Und ein angesehenes Maklerbüro macht das auch im Normalfall. Dass es auch Wappler gibt weiß ich aus eigener Erfahrung.

Laut deiner Logik kann man genauso sagen die Polizei is unnötig, nur weils sich manche dort immer richten...

Im Gesetz steht auch drinnen, dass Staatsanwälte gleichermaßen Ausschau nach belastenden, als auch entlastenden Beweisen halten müssen. Ist in der Praxis aber nicht gegeben, weil dir karrieretechnisch ein Freispruch nichts bringt.

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DIE Firma für Ihr Posting!

Im Gesetz steht auch drinnen, dass Staatsanwälte gleichermaßen Ausschau nach belastenden, als auch entlastenden Beweisen halten müssen. Ist in der Praxis aber nicht gegeben, weil dir karrieretechnisch ein Freispruch nichts bringt.

Ein Anwalt vertritt im Normalfall nur eine Seite der Streitparteien, daher wäre es widersprüchlich nach Beweisen zu suchen, die seinen Mandanten (Täter oder Staat/Opfer) schlechter stellen.

Wenn das tatsächlich so im Gesetz steht (habs nie gelesen), dann wäre das wieder mal ein Paradebeispiel dafür, wie herrlich sinnvoll und idealistisch gedacht manche Gesetze doch sind...

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Style und das Geld

Ein Anwalt vertritt im Normalfall nur eine Seite der Streitparteien, daher wäre es widersprüchlich nach Beweisen zu suchen, die seinen Mandanten (Täter oder Staat/Opfer) schlechter stellen.

Wenn das tatsächlich so im Gesetz steht (habs nie gelesen), dann wäre das wieder mal ein Paradebeispiel dafür, wie herrlich sinnvoll und idealistisch gedacht manche Gesetze doch sind...

Ist jetzt nicht so ein unwichtiger Paragraph :davinci:

Objektivität und Wahrheitserforschung

§ 3. (1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.

(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln.

Die Maklerdiskussion ist ja in Wahrheit keine rechtliche sondern eine sozial politische. Rechtlich gibt´s da glaub ich keine zwei Meinungen.

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  • 3 weeks later...
Spitzenspieler

Hallo Leute!

Ich habe ein Frage zu einem Grundbuchauszug.

Da steht im "C-Blatt" folgendes:

DIENSTBARKEIT Gehen, Fahren über Gst. Nr. 1 gem. Pkt. I Nachtrag 1994-05-25 für Gst. Nr. 2 und 3

Grundstücksnummern hab ich jetzt weggelassen und es einfach Gst Nr. 1,2 und 3 genannt.

Wie ist dieser Eintrag zu verstehen, heißt dass dass nur das gegenständliche Gst. eine Dienstbarkeit hat, oder kann man davo schließen, dass auch die Grundstücke 2 und 3 über das Gst. 1 Gehen und Fahren dürfen?

Vielen Dank

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für leiwand, gegen oasch.

Der Auszug ist ja offensichtlich von Gst 1. Folglich heißt das, dass dieses Gst mit einer Dienstbarkeit zu Gunsten von Gst 2 und 3 belastet ist.

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