rlh33 Postaholic Geschrieben 4. Mai 2016 (bearbeitet) Edit: sollte genauer lesen bearbeitet 4. Mai 2016 von weteef 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 4. Mai 2016 Am leichtesten und effektivsten wäre es gewesen die €50.- gleich zu zahlen. Jetzt bekomst du eine Anzeige die vermutlich ein bisschen höher sein wird, du musst einen Einspruch schreiben, die Beamten werden vermutlich darauf beharren dass du telefoniert hast, etc.; Kannst das ganze bis zum Verwaltungsgerichtshof durchjudizieren, die Frage ist jedoch ob das "dafürsteht", auch wenn du glaubst im Recht zu sein... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christo I've seen better days Geschrieben 4. Mai 2016 (bearbeitet) Ich habe in einem Onlineshop ein Ersatzdisplay für ein Smartphone bestellt. Natürlich darauf geachtet, ja das richtige auszuwählen. Zu der Modellbezeichnung die zu meinem Gerät passt gabs auch nur einen einzigen Artikel. (Samsung Galaxy S4 Value Edition GT-I9515) Gut, Display ist gekommen, ich hab es eingebaut und es blieb dunkel. Ich damit ins nächste Handygeschäft, Techniker sieht sich das an und meint dann dass das Display zwar richtig eingebaut ist, aber mit dem Gerät nicht kompatibel ist. Ich: langes Gesicht. einen Wertabschlag in eher geringer Höhe würde ich auch akzeptieren, weil ich Folien am Display entfernt habe und das mitgelieferte Werkzeug nun benützt aussieht. Obwohl letzterer Punkt sollte eigentlich nicht relevant sein, denn das Werkzeug scheint nirgendwo auf. Was mach ich jetzt: Widerufsformular schicken, oder zuerst Kontakt mit dem Onlineshop aufnehmen und fragen ob ein Tausch möglich ist? Welche ist die bessere Vorgehensweise, oder hab ich hier gar keine Chance auf Rückgabe oder Umtausch, da ich das Ding schon verbaut habe/hatte? Edith; zu solchen Fällen find ich in dem Onlineshop auch keine Infos. bearbeitet 4. Mai 2016 von Christo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stendek Tribünenzierde Geschrieben 4. Mai 2016 Danke für die Antworten! Hab mir fast sowas gedacht. Wobei Organstrafe in dem Sinn hat er mir jetzt eigentlich garnicht angeboten. Machte mir den Vorwurf - ich habe diesen verneint. Die Möglichkeit Vorort zu zahlen hat er mir jetzt eigentlich gegeben. Vielleicht hätte er es gemacht, wenn ich sofort gesagt hätte: "Ja passt. Ich geb alles zu!" Aber wer macht das schon, wenn man ganz klar weis, dass es nicht so war! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rlh33 Postaholic Geschrieben 4. Mai 2016 Mein beitrag war blödsinn, hab mich verlesen, du wurdest ja eh angehalten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 4. Mai 2016 Am leichtesten und effektivsten wäre es gewesen die 50.- gleich zu zahlen. Jetzt bekomst du eine Anzeige die vermutlich ein bisschen höher sein wird, du musst einen Einspruch schreiben, die Beamten werden vermutlich darauf beharren dass du telefoniert hast, etc.; Kannst das ganze bis zum Verwaltungsgerichtshof durchjudizieren, die Frage ist jedoch ob das "dafürsteht", auch wenn du glaubst im Recht zu sein... Aussichtlos ist sowas eigentlich nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 4. Mai 2016 Aussichtlos ist sowas eigentlich nicht. Hab ich auch nicht behauptet, ist nur die Frage ob einem der Aufwand das Ganze wert ist.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stendek Tribünenzierde Geschrieben 4. Mai 2016 Aussichtlos ist sowas eigentlich nicht. Wie sieht es hier mit der Beweislast aus? Ich kann jetzt von mir aus Fotos der Freisprecheinrichtung machen, ne Bedienungsanleitung der Freisprecheinrichtung beilegen und den Sachverhalt aus meiner Sicht schildern. Aber unterm Strich steht dann halt Aussage gegen Aussage oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Geschrieben 4. Mai 2016 Hab ich auch nicht behauptet, ist nur die Frage ob einem der Aufwand das Ganze wert ist....ich habe es vor ein paar monaten einfach der versicherung weitergegeben und es hat easy gepasst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 4. Mai 2016 Aussichtlos ist sowas eigentlich nicht.Wenn der Polizist auf seinem Standpunkt bleibt, wirds aber schon ziemlich schwierig. Wie soll der User beweisen, dass er die Freisprecheinrichtung auch verwendet hat? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
maddy Posting-Maschine Geschrieben 4. Mai 2016 Eine KFG Novelle hinsichtlich was man mit dem Handy im Auto machen darf, wurde erst letzten Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Bisher war die Regelung so, dass nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage unter Strafe stand. Was der Polizist bezüglich "wurscht, auch herumspielen am Handy reicht" gesagt hat, war also ein Blödsinn. Nachdem du eine Freisprecheinrichtung hast und auch das mit der automatischen Umleitung glaubhaft ist, halt ich das Ganze überhaupt nicht für aussichtslos. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Geschrieben 4. Mai 2016 Wenn der Polizist auf seinem Standpunkt bleibt, wirds aber schon ziemlich schwierig. Wie soll der User beweisen, dass er die Freisprecheinrichtung auch verwendet hat?folglich werden jetzt die polizisten einfach jeden aufhalten, der gerade "mit der freisprecheinrichtung" redet. ist halt auch komisch, man hat eine freisprecheinrichtung und verwendet sie nicht... v.a. weil die meisten phones ja schon automatisch connecten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 4. Mai 2016 Aber unterm Strich steht dann halt Aussage gegen Aussage oder? Und in so einem fall zählt die aussage des polizisten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 4. Mai 2016 Beweislast liegt bei dir. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 4. Mai 2016 Hätte es Sinn (wenn man daran denkt) den Polizisten zu sagen er soll ins Auto schauen und bestätigen dass das Handy mit der Freisprecheinrichtung verbunden war? (Bei meinem Auto sieht man das) Dann hätte man vielleicht etwas mehr Argumentationsspielraum. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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