Blindman tattooed & proud ! Geschrieben 20. Januar 2015 Ein Bekannter von mir hats geschafft 4 oder 5 Kinder (weiss nicht so genau, ich glaub er auch nicht) zu zeugen und wird bevorschusst. Er lebt von der Mindestsicherung weil er meint das es sich sowiso nicht auszahlen würde zu arbeiten da bis zum Existenzminimun (=Mindestsicherungsbetrag) hinuntergepfändet werden würde. Bei Unterhaltspfändungen dürfens sogar unter das Existenminimum pfänden. www.wien-konkret.at/soziales/existenzminimum/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 30. Januar 2015 Weiß jemand wie die Rechtslage bezüglich Einfuhr von Raubkopien (aktuelle Kinofilme) von Asien nach Österreich aussieht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 30. Januar 2015 ich denke mal, dass raubkopien unter keinen umständen legal sind. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 30. Januar 2015 ich denke mal, dass raubkopien unter keinen umständen legal sind. Jetzt stellt sich nur die Frage, was eine RAUBkopie eigentlich sein soll 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 31. Januar 2015 Eine nicht lizensierte Kopie eines Werkes (Film, Musik), mit der nicht der Rechteinhaber verdient. Obwohl eigentlich der Begriff Raubkopie schon implizieren sollte, dass selbige nicht legal ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 31. Januar 2015 Eine nicht lizensierte Kopie eines Werkes (Film, Musik), mit der nicht der Rechteinhaber verdient. Obwohl eigentlich der Begriff Raubkopie schon implizieren sollte, dass selbige nicht legal ist. Und wer wurde jetzt beraubt? Nicht lizensiert ist da schon treffender, wenngleich auch das ja so nicht einfach zur Illegalität führt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 31. Januar 2015 Und wer wurde jetzt beraubt? Nicht lizensiert ist da schon treffender, wenngleich auch das ja so nicht einfach zur Illegalität führt. Dem Urheber/Rechteinhaber wurde geistiges Eigentum geraubt. Die Berner Übereinkunft regelt das länderübergreifend. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 31. Januar 2015 (bearbeitet) - bearbeitet 31. Januar 2015 von k3nny 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 31. Januar 2015 Dem Urheber/Rechteinhaber wurde geistiges Eigentum geraubt. Die Berner Übereinkunft regelt das länderübergreifend. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 1. Februar 2015 Weiß jemand wie die Rechtslage bezüglich Einfuhr von Raubkopien (aktuelle Kinofilme) von Asien nach Österreich aussieht? ich würde einfach mal hier konkret fragen: https://www.bmf.gv.at/zoll/produktpiraterie/kontaktdaten-produktpiraterie.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Geschrieben 1. Februar 2015 (bearbeitet) ME ein klarer Fall für § 198 StGB: Verletzung der Unterhaltspflicht § 198. (1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen. Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde. (2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (3) Der Täter ist nicht nach Abs. 1 zu bestrafen, wenn er bis zum Schluss der Verhandlung die vom Verfolgungsantrag umfassten Unterhaltsbeträge zur Gänze bezahlt. Wusste nicht das es so einen Paragraphen gibt. Wird der noch angewendet? Auf jeden Fall wollte ich aufzeigen wohin das im Extremfall führen kann. Weiß jemand wie die Rechtslage bezüglich Einfuhr von Raubkopien (aktuelle Kinofilme) von Asien nach Österreich aussieht? Ist sicher nicht legal, ich denke mal das wird so ähnlich gehandhabt wie Plagiate. Edit: Risikoloser ist es du saugst sie dir hier runter. bearbeitet 1. Februar 2015 von GreenwhiteWarrior 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben 14. März 2015 Ich dachte, ich frag mal hier...Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? Gibt es denn grundsätzlich ein Recht auf Sonntags und Feiertagszuschläge, wenn dies nicht explizit im Vertrag geregelt ist? Sprich: Ist der Arbeitgeber verpflichtet Zuschläge zu bezahlen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TheManuel Rechtschreibpunker Geschrieben 15. März 2015 Am besten du rufst bei der Arbeiterkammer an! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 15. März 2015 kollektivvertrag? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 15. März 2015 Ich dachte, ich frag mal hier...Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? Gibt es denn grundsätzlich ein Recht auf Sonntags und Feiertagszuschläge, wenn dies nicht explizit im Vertrag geregelt ist? Sprich: Ist der Arbeitgeber verpflichtet Zuschläge zu bezahlen? Müsste man wissen, welcher Vertrag. Kollektiv, Werks, freier Dienstnehmer.......... Unabhängig davon. Man bekommt, wofür man unterschreibt. Im KV muss dieser Punkt geregelt sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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