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Ein Bekannter von mir hats geschafft 4 oder 5 Kinder (weiss nicht so genau, ich glaub er auch nicht) zu zeugen und wird bevorschusst. Er lebt von der Mindestsicherung weil er meint das es sich sowiso nicht auszahlen würde zu arbeiten da bis zum Existenzminimun (=Mindestsicherungsbetrag) hinuntergepfändet werden würde.

Bei Unterhaltspfändungen dürfens sogar unter das Existenminimum pfänden.

www.wien-konkret.at/soziales/existenzminimum/

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  • 2 weeks later...
Gast

Weiß jemand wie die Rechtslage bezüglich Einfuhr von Raubkopien (aktuelle Kinofilme) von Asien nach Österreich aussieht?

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ASB-Legende

Eine nicht lizensierte Kopie eines Werkes (Film, Musik), mit der nicht der Rechteinhaber verdient. Obwohl eigentlich der Begriff Raubkopie schon implizieren sollte, dass selbige nicht legal ist.

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V.I.P.

Eine nicht lizensierte Kopie eines Werkes (Film, Musik), mit der nicht der Rechteinhaber verdient. Obwohl eigentlich der Begriff Raubkopie schon implizieren sollte, dass selbige nicht legal ist.

Und wer wurde jetzt beraubt?

Nicht lizensiert ist da schon treffender, wenngleich auch das ja so nicht einfach zur Illegalität führt.

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ASB-Legende

Und wer wurde jetzt beraubt?

Nicht lizensiert ist da schon treffender, wenngleich auch das ja so nicht einfach zur Illegalität führt.

Dem Urheber/Rechteinhaber wurde geistiges Eigentum geraubt. Die Berner Übereinkunft regelt das länderübergreifend.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Weiß jemand wie die Rechtslage bezüglich Einfuhr von Raubkopien (aktuelle Kinofilme) von Asien nach Österreich aussieht?

ich würde einfach mal hier konkret fragen:

https://www.bmf.gv.at/zoll/produktpiraterie/kontaktdaten-produktpiraterie.html

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Surft nur im ASB

ME ein klarer Fall für § 198 StGB:

Verletzung der Unterhaltspflicht

§ 198. (1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen. Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde.

(2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht nach Abs. 1 zu bestrafen, wenn er bis zum Schluss der Verhandlung die vom Verfolgungsantrag umfassten Unterhaltsbeträge zur Gänze bezahlt.

Wusste nicht das es so einen Paragraphen gibt. Wird der noch angewendet? Auf jeden Fall wollte ich aufzeigen wohin das im Extremfall führen kann.

Weiß jemand wie die Rechtslage bezüglich Einfuhr von Raubkopien (aktuelle Kinofilme) von Asien nach Österreich aussieht?

Ist sicher nicht legal, ich denke mal das wird so ähnlich gehandhabt wie Plagiate.

Edit: Risikoloser ist es du saugst sie dir hier runter.

bearbeitet von GreenwhiteWarrior

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  • 1 month later...

Ich dachte, ich frag mal hier...Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?

Gibt es denn grundsätzlich ein Recht auf Sonntags und Feiertagszuschläge, wenn dies nicht explizit im Vertrag geregelt ist?

Sprich:

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Zuschläge zu bezahlen?

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ASB-Legende

Ich dachte, ich frag mal hier...Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?

Gibt es denn grundsätzlich ein Recht auf Sonntags und Feiertagszuschläge, wenn dies nicht explizit im Vertrag geregelt ist?

Sprich:

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Zuschläge zu bezahlen?

Müsste man wissen, welcher Vertrag. Kollektiv, Werks, freier Dienstnehmer..........

Unabhängig davon. Man bekommt, wofür man unterschreibt. Im KV muss dieser Punkt geregelt sein.

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