firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 11. Januar 2024 raumplaner schrieb vor 2 Minuten: geh halt nicht zu hart mit ihm ins gericht. Ich glaube, das ist eh ausgeschlossen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dialsquare clock is ticking Geschrieben 17. Januar 2024 Ein Arbeitskollege hat vor über einem Jahr ein halbes Haus geerbt. Es gehörte einem guten Freund der Familie. Er hat ein Testament gemacht, dass die Hälfte der Arbeitskollege und die andere Hälfte sein Sohn bekommen soll. Der Arbeitskollege hat dann seine Hälfte bekommen und in eine Wohnung investiert, allerdings hat der Sohn zusätzlich zu seiner Hälfte auch die die Hälfte vom Arbeitskollegen eingeklagt (also 75%). Jetzt bekam der Sohn recht, mein Arbeitskollege muss einen Haufen zahlen was er aktuell nicht hat und ist am Boden. Wie gibts das? Hab gegoogelt, der Pflichtteil ist 50%, wird dann einfach vom Testament nochmal 50% der 50% gerechnet? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 17. Januar 2024 wenns sonst keine erben gibt (also nur einen sohn und den freund), dann kann der erblasse die hälfte seines vermögens per testament verteilen; 50 % ist der pflichtteil des sohnes und kann nicht per testament anders vererbt werden. so gesehen könnte es schon stimmen dass die jeweils 50 % der hälfte an deinen freund und an den sohn gehen. [achtung: das von mir ist gefährliches juristisches halbwissen] aber auf alle fälle eine komische gschicht. bzw. wurde dein freund wohl nicht wirklich juristisch beraten? ist er schon zur hälfte im grundbuch gestanden? an wen hat er die haushälfte verkauft? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 17. Januar 2024 (bearbeitet) Ein halbes Haus gibt es halt per Definition nicht sofern man daraus nicht zwei getrennte Wohneinheiten macht. Erbe A kann ja nicht sagen so ich verkauf jetzt das Badezimmer, das Heisl und das Abstellkammerl und das Wohnzimmer, die Küche und das Schlafzimmer behält Erbe B bearbeitet 17. Januar 2024 von ooeveilchen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 17. Januar 2024 ooeveilchen schrieb vor 10 Minuten: Ein halbes Haus gibt es halt per Definition nicht sofern man daraus nicht zwei getrennte Wohneinheiten macht. Erbe A kann ja nicht sagen so ich verkauf jetzt das Badezimmer, das Heisl und das Abstellkammerl und das Wohnzimmer, die Küche und das Schlafzimmer behält Erbe B Nein, aber den Wert kann man teilen. Passiert auch sehr oft. Schau dir Scheidungspaare an, wo beiden miteinander eine Immobilie gehört - entweder zahlt dann einer den anderen aus, oder das Haus bzw. die Wohnung wird verkauft und der Erlös geteilt. Ich hab selber 50% von einer Eigentumswohnung, die andere gehört meiner Exfrau. Sie wohnt zwar noch drin, aber die eine Hälfte gehört ihr, die andere mir. Vom Wert halt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 17. Januar 2024 Iniesta schrieb am 11.1.2024 um 16:33 : Zieh dir wenigstens 1 Borat-Mankini an. --- Kommt das eh im Schorf - Schauplatz Gericht oder? @Grauer Prophet 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 17. Januar 2024 firewhoman schrieb vor 2 Stunden: Nein, aber den Wert kann man teilen. Passiert auch sehr oft. Schau dir Scheidungspaare an, wo beiden miteinander eine Immobilie gehört - entweder zahlt dann einer den anderen aus, oder das Haus bzw. die Wohnung wird verkauft und der Erlös geteilt. Ich hab selber 50% von einer Eigentumswohnung, die andere gehört meiner Exfrau. Sie wohnt zwar noch drin, aber die eine Hälfte gehört ihr, die andere mir. Vom Wert halt. Eh aber er kann seine Hälfte ja nicht einfach so verkauft haben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dialsquare clock is ticking Geschrieben 17. Januar 2024 Relii schrieb vor 2 Stunden: wenns sonst keine erben gibt (also nur einen sohn und den freund), dann kann der erblasse die hälfte seines vermögens per testament verteilen; 50 % ist der pflichtteil des sohnes und kann nicht per testament anders vererbt werden. so gesehen könnte es schon stimmen dass die jeweils 50 % der hälfte an deinen freund und an den sohn gehen. [achtung: das von mir ist gefährliches juristisches halbwissen] aber auf alle fälle eine komische gschicht. bzw. wurde dein freund wohl nicht wirklich juristisch beraten? ist er schon zur hälfte im grundbuch gestanden? an wen hat er die haushälfte verkauft? Soweit ich weiß ist das Haus verkauft worden, das Geld Hälfte, Hälfte geteilt worden und dann hat der Rechtsstreit begonnen und sich ein Jahr gezogen. Finde es auch komisch dass er das Geld gleich bekommen hat, wollte nicht zu sehr nachfragen, weil er die Summe irgendwie beschaffen muss und deswegen auch ein Privatkonkurs im Raum steht. Wenn es wirklich so ist, dass Hälfte Hälfte, hier, eigentlich 75/25 bedeutet hätte ich auch nicht damit gerechnet aber durch den Pflichtteil kann es sein. Echt eine Scheiß Situation und ja schätze auch dass er falsch beraten worden ist, der Richter wird wohl das Gesetz kennen. Eventuell war auch das Testament zweideutig verfasst, die genauen Details kenn ich nicht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 17. Januar 2024 ooeveilchen schrieb vor 20 Minuten: Eh aber er kann seine Hälfte ja nicht einfach so verkauft haben. Wieso nicht? Noch mal, es geht grundsätzlich um den Wert! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 17. Januar 2024 firewhoman schrieb vor 9 Minuten: Wieso nicht? Noch mal, es geht grundsätzlich um den Wert! Den muss ja vorher jemand festsetzen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 17. Januar 2024 ooeveilchen schrieb vor 21 Minuten: Den muss ja vorher jemand festsetzen. Der Markt? Was jemand bietet, halt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 17. Januar 2024 mazunte schrieb vor 4 Stunden: --- Kommt das eh im Schorf - Schauplatz Gericht oder? @Grauer Prophet Denke und hoffe das gar nix mehr kommt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 17. Januar 2024 Grauer Prophet schrieb Gerade eben: Denke und hoffe das gar nix mehr kommt. Wäre Dir zu wünschen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lunatic_gecko Postaholic Geschrieben 18. Januar 2024 ooeveilchen schrieb vor 18 Stunden: Den muss ja vorher jemand festsetzen. ich glaub ihr redet da aneinander vorbei - so wie ich es verstanden haben, haben die beiden das haus geerbt und dann gleich verkauft. mit dem erlös daraus haben sie dann 50/50 gemacht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 18. Januar 2024 Ich hab mit dem nix mehr beruflich zu tun aber was ich so mitbekommen hab ist das eine neue Reglung seit 2023 und stimmt schon so. Die Frage stell ich mir jetzt eher, wenn es eh einen Rechtsstreit gab der sich lange zog, warum hat der Arbeitskollege nicht abgewartet sondern gleich das Geld verschleudert??? Sorry für die schlechten Nachrichten aber da wird er nicht rauskommen aus der Geschichte ... 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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