Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 4. Januar 2024 Oder wird vielleicht der aliquote Teil der doppelten Pension (da im zweiten Halbjahr nur 4 von 6 Monaten erlebt und damit anspruchsberechtigt) zurückgefordert? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 4. Januar 2024 Kaffee schrieb vor 9 Minuten: Es gab 1996/97 eine Umstellung der Pensions/Unfallrentenzahlung (von vorhinein auf nachhinein) und damit keine Lücke entsteht gab es eine Vorschusszahlung - und dieses Monat holt man sich zurück, in dem im Sterbemonat kein Anspruch mehr besteht. Möglicherweise ist das der Grund dafür Diese Fälle werden aber natürlich immer seltener - sind doch schon ein paar Jahre dazwischen Edith: Info eingefügt.. Mag sein - das würde auch Sinn ergeben, dass ausgerechnet der letzte Monat rückgefordert wird -, aber er sagt ja mehrfach, dass das nicht der Grund für die Rückforderung sein soll! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 4. Januar 2024 firewhoman schrieb vor 7 Minuten: Mag sein - das würde auch Sinn ergeben, dass ausgerechnet der letzte Monat rückgefordert wird -, aber er sagt ja mehrfach, dass das nicht der Grund für die Rückforderung sein soll! Davon haben die kein Wort erwähnt. Die bemängeln nur, dass ich und nicht er das Geld geholt hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 2 Minuten: Davon haben die kein Wort erwähnt. Die bemängeln nur, dass ich und nicht er das Geld geholt hat. Ich denke, dass die sich an dich halten weil es eben keinen Erben gibt. Du hast das Geld beim Empfänger abgeliefert und damit hat es sich, würde ich sagen. Wieso solltest du das Geld noch haben? 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 4. Januar 2024 halbe südfront schrieb vor 10 Minuten: Ich denke, dass die sich an dich halten weil es eben keinen Erben gibt. Du hast das Geld beim Empfänger abgeliefert und damit hat es sich, würde ich sagen. Wieso solltest du das Geld noch haben? Weil die es sich halt einbilden. Der Staat hat kein Geld, also geht man arglosen Bürgern am Oasch. Das wäre meine Erklärung. Werde denen eh sagen, dass das Geld am 27. Oktober in seinen Besitz überging. Wobei es ohnehin immer sein Besitz war, ich habe es lediglich geholt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 1 Minute: Weil die es sich halt einbilden. Der Staat hat kein Geld, also geht man arglosen Bürgern am Oasch. Das wäre meine Erklärung. Werde denen eh sagen, dass das Geld am 27. Oktober in seinen Besitz überging. Wobei es ohnehin immer sein Besitz war, ich habe es lediglich geholt. Jetzt sag ihnen einmal gar nichts, das wird sonst eine endlose Diskussion. Sie werden dafür bezahlt, für dich ist es nur Ärger. Bescheid oder nix, das ist das einzige, was du ihnen noch sagst. Gar nimmer diskutieren! Alternative: Du übergibst die ganze Chose einem Rechtsanwalt. Der schreibt denen ein nettes Brieferl, und das war's dann. Diese Sachbearbeiter haben nämlich alle nicht Jus studiert, d.h. wenn denen ein echter Jurist kommt, sind sie alle ganz klein. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw_sektionsbg ASB-Legende Geschrieben 4. Januar 2024 Wobei die PVA generell ein sinnloser Haufen ist und die es IMMER probieren. Habe das auch schon selber erfahren müssen. Ein von der PVA gewählter Arzt hat bei der Untersuchung auf Pflegegeld Stufe 2 festgestellt, der Bescheid kommt mit Stufe 1. Was bleibt ist der Einspruch und der Weg zum Gericht der dem Staat Kosten verursacht. Es ist immer dasselbe mit denen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 4. Januar 2024 firewhoman schrieb vor 1 Stunde: Alternative: Du übergibst die ganze Chose einem Rechtsanwalt. Der schreibt denen ein nettes Brieferl, und das war's dann. Diese Sachbearbeiter haben nämlich alle nicht Jus studiert, d.h. wenn denen ein echter Jurist kommt, sind sie alle ganz klein. Solange er nicht einen offiziellen Rückzahlungsbescheid hat sollte er Mal gar nichts machen. Dann kann man sich immer noch genauer ansehen warum sie eigentlich zurück fordern. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 3 Stunden: Davon haben die kein Wort erwähnt. Die bemängeln nur, dass ich und nicht er das Geld geholt hat. Dann richte denen einen schönen Gruß aus und sage sie sollen sich an die Post wenden, denn es war ja wohl deren Fehler, denn die hätten dir nach ihren Aussagen die Pension ja gar nicht aushändigen dürfen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 8 Stunden: Die PVA fordert von mir über 2000 Euro zurück, weil ich "unberechtigt" die Pension meines Opas einen Tag vor seinem Tod am Postamt abgeholt habe. Die Trotteln erzählen mir, die Post hätte es nur ihm persönlich auszahlen dürfen. Obwohl da nichts von eigenhändig steht und am Zettel von der Post sogar beschrieben ist, wie ein Ersatzempfänger das Geld abholen kann. Die wollen das Geld trotzdem zurück Ach ja. Ich hatte eine Postvollmacht für alles. RSa, RSb, eigenhändige Sendungen, Geldbeträge, bescheinigte Sendungen und so weiter. Aber das hat den Praktikanten am Telefon wenig beeindruckt. Ich glaube, die wollen mich da über den Tisch ziehen. anyway, müsste der beitragsteil der pension der kalendarisch schon nach dem tod deines opas (r.i.p.) war nicht so oder so zurückgezahlt werden, egal wer den behoben hat? also dass du alles bis auf den 1 tag zurückzahlen müsstest, mein ich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 4. Januar 2024 Iniesta schrieb vor 15 Minuten: anyway, müsste der beitragsteil der pension der kalendarisch schon nach dem tod deines opas (r.i.p.) war nicht so oder so zurückgezahlt werden, egal wer den behoben hat? also dass du alles bis auf den 1 tag zurückzahlen müsstest, mein ich. Vermutlich und würde mich nicht weiter stören. Andererseits gibt es keine Erben, also wer sollte zurückzahlen? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 5. Januar 2024 @WorkingPoor Die können scheißen gehen, du hast eine gültige Vollmacht und Schluss und wenn dann ist die Post schuld, sollens dort streiten. Du schickst ihnen alle rechtsgültigen Unterlagen und verlangst von ihnen einen Bescheid, wenns deppat werden erhebst halt Einspruch bis zum Gericht, da brauchst keinen Anwalt, das ist juristisch keine Hexerei und du wirst in 5 Minuten Recht bekommen. Vorher noch anmerken, dass du im Zuge des Todes deines Opas auch noch mit so einer Lappalie gequält wirst und ihnen mitteilen dass du das den Medien stecken und dich an die Volksanwaltschaft wenden wirst, das habens bei der PVA besonders gerne, wirst sehen wie klein mit Hut die dann oft sind. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 5. Januar 2024 Herr Max schrieb vor 9 Minuten: @WorkingPoor Vorher noch anmerken, dass du im Zuge des Todes deines Opas auch noch mit so einer Lappalie gequält wirst und ihnen mitteilen dass du das den Medien stecken und dich an die Volksanwaltschaft wenden wirst, das habens bei der PVA besonders gerne, wirst sehen wie klein mit Hut die dann oft sind. Genau - am besten von der PVA Schmerzensgeld auf Grund erlittener psychischer Verletzungen verlangen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 5. Januar 2024 Herr Max schrieb vor 5 Stunden: @WorkingPoor Die können scheißen gehen, du hast eine gültige Vollmacht und Schluss und wenn dann ist die Post schuld, sollens dort streiten. Du schickst ihnen alle rechtsgültigen Unterlagen und verlangst von ihnen einen Bescheid, wenns deppat werden erhebst halt Einspruch bis zum Gericht, da brauchst keinen Anwalt, das ist juristisch keine Hexerei und du wirst in 5 Minuten Recht bekommen. Vorher noch anmerken, dass du im Zuge des Todes deines Opas auch noch mit so einer Lappalie gequält wirst und ihnen mitteilen dass du das den Medien stecken und dich an die Volksanwaltschaft wenden wirst, das habens bei der PVA besonders gerne, wirst sehen wie klein mit Hut die dann oft sind. Die haben heute eingelenkt, nachdem ich denen vergleichbares in Aussicht gestellt habe. Da ja der Brief, wie alle Briefe von denen, im Namen der Direktorin war, habe ich ihr persönlich Post von einem Anwalt in Aussicht gestellt. Mein Vater als sein Sohn hat denen ebenfalls eine solche Mail geschickt, seine Schwester, meine Tante, ebenfalls und auch sicherheitshalber meine Mutter. Meine Oma hat zusätzlich dort angerufen und den Praktikanten zusammengestutzt. Die waren den ganzen Vormittag nur mit uns beschäftigt Deren Ausrede war nun, dass die Post der PVA die Vollmacht nicht weitergeleitet hat. Was uns erstens egal ist, weil nicht unser Problem und zweitens nach wie vor Blödsinn ist, da es jeder Ersatzempfänger hätte holen können. Steht sogar groß auf dem Abholschein der Post drauf. Bis 3000 Euro konnte das jeder holen, der Zettel, Ausweis des Opas und eigenen Ausweis vorlegen konnte. Und mit einer Postvollmacht die alles abdeckt, sowieso. Die haben es echt auf gut Glück probiert, mich hier abzuziehen. Aber mit meiner Familie legt man sich nicht an. In der Firma meines Vater sind auch Juristen beschäftigt, die hätten kommende Woche ein Schreiben aufgesetzt und ich hätte meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. Da wären von verschiedenen Kanzleien die Briefe gekommen. War denen dann doch zu heiß und nun sind nur die letzten drei Tage des Monats zu bezahlen plus dem Pflegegeld, weil er ja im Spital war den ganzen Oktober über. Das habe ich bereits schriftlich von denen. Mehr hätten die auch nie verlangen dürfen. Ist schon eine Frechheit, wie die verfahren. Ich werde da nicht der Einzige sein, der solche Briefe bekommt. Da ist die Gemeinde Wien schon anders. Weil es keine Erben gibt, musste denen gar nichts mehr bezahlt werden und die Wohnung wird kostenlos von der MA48 ausgeräumt. Die haben meinen Vater lediglich angeschrieben, dass man ihnen alle Schlüsseln und die Bestätigung vom Bezirksgericht schicken soll. Danke für alle Ratschläge hier! Gegen das ASB hat die PVA keine Chance 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 5. Januar 2024 Sorry falls es zu privat sein sollte, aber warum gibts keine erben wenn dein vater, seine frau und du als enkel noch leben?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.