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Leistungsträger
Ramalho90 schrieb vor 3 Stunden:

Ok, also muss ich der Verurteilten einen Brief schicken, in welchem ich sie zur Zahlung auffordere?
ist komplettes Neuland für mich^^

Ja natürlich kannst du die Schuldnerin erstmal anschreiben und zur Zahlung auffordern. Wenn sie das dann aber nicht tut, müsstest du ein exekutionsverfahren bei Gericht einleiten. Nachdem du dich gar nicht auskennst, wirst du da vmtl ohne Anwalt nicht weiter kommen.

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  • 2 months later...
Knows how to post...

Kurze Frage: Ich wohne seit 4 Wochen in einer neuen Genossenschaftswohnung, habe jetzt einen Wasserschaden weil der Installateur gepfuscht hat. Reperatur bzw Kosten werden natürlich von der Genossenschaft übernommen. Nun gehts darum dass ich vl für ein paar Wochen ausziehen muss, fals die Wohnung aufgrund der Trocknungsgeräte unbewohnbar wird.

Wer zahlt mir jetzt ein Ersatzquartier oder ein Hotel für die Dauer? Die Genossenschaft oder meine Haushaltsversicherung?

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Agogo schrieb vor 14 Stunden:

Kurze Frage: Ich wohne seit 4 Wochen in einer neuen Genossenschaftswohnung, habe jetzt einen Wasserschaden weil der Installateur gepfuscht hat. Reperatur bzw Kosten werden natürlich von der Genossenschaft übernommen. Nun gehts darum dass ich vl für ein paar Wochen ausziehen muss, fals die Wohnung aufgrund der Trocknungsgeräte unbewohnbar wird.

Wer zahlt mir jetzt ein Ersatzquartier oder ein Hotel für die Dauer? Die Genossenschaft oder meine Haushaltsversicherung?

Wenn der Installateur gepfuscht hat wohl in letzter Konsequenz er 

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Knows how to post...
ooeveilchen schrieb vor 6 Minuten:

Wenn der Installateur gepfuscht hat wohl in letzter Konsequenz er 

Naja ich denk nicht dass der Installateur mein Hotel zahlen wird ;) Das wäre wenn dann die Versicherung der Firma für die der Installateur arbeitet denk ich mir. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ich bin da rechtlicher Laie, aber ich würde sagen, das gehört zum Schadensfall dazu, also ist die Genossenschaft bzw. deren Versicherung zuständig.

Wenn der Installateur schuld ist, dann kann es sein, dass er die Kosten übernehmen muss - auch hier wieder für alles. Aber das ist auch Sache der Genossenschaft, wie sie sich das mit ihm ausstreitet.

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Agogo schrieb Gerade eben:

Naja ich denk nicht dass der Installateur mein Hotel zahlen wird ;) Das wäre wenn dann die Versicherung der Firma für die der Installateur arbeitet denk ich mir. 

Das Internetz sagt dass du grundsätzlich eine Mietminderung (zu 100%) für die Dauer der Sanierung bekommst da der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommen kann.
Darüber hinaus kannst du dem Vermieter auch Makler- und Umzugskosten umhängen.

Entgelt für eine andere Wohnung oder ein Hotel erhältst du nicht.

Wobei es bei einer Genossenschaft nicht unwahrscheinlich ist dass sie dich vorübergehend in eine andere ihrer Wohnung einquartieren können. Dafür bezahlst du halt den dafür vorgesehenen Mietpreis. 

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I've seen better days
Hammerwerfer schrieb am 18.5.2021 um 17:23 :

Habe vorhin bei der Heimfahrt in der Nachbarschaft (bereits andere Ortschaft) durch eine Siedlung mit "Fahrverbot ausg. Anliegeverkehr" abgekürzt, Beim Durchfahren sah ich bei einer Hauseinfahrt einen Anwohner der sein Handy gezückt und mich beim Durchfahren von hinten fotografiert hat.

1. Was kann er da machen bzw. 2. was ist ein Anliegeverkehr? Zählt da eine nahe Siedlung auch?

Und? Ist was gekommen? 

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  • 3 weeks later...
Linz hat Steel
Zitat

Wenn ihr nächstes Jahr leider nicht auf’s FM4 Frequency 2022 kommen könnt und deshalb eure Tickets nicht für's FQ22 swappen möchtet, könnt ihr euch nach Ablauf der Swap Frist ab 01.10.2021, 12:00 Uhr den Ticketwert als Gutscheine ausstellen lassen
Solltet ihr den Gutschein bis 31.12.2023 nicht einlösen, könnt ihn euch laut Gesetz auszahlen lassen

Ernsthaft? :lol:

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  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

Ich bin bei einer Kreuzung mit dem Firmenwagen abgebogen. Entweder fuhr ich bei Gelb/Rot drüber oder hab einem Fußgänger/Fahrradfahrer beim Schutzweg (unabsichtlich, aber auch ungefährlich) die Vorfahrt genommen. Nun kam ein Brief wegen einer Lenkererhebung und Verwaltungsstrafverfahren. Was blüht mir jetzt? "Normale" Strafe? Ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren wird's hoffentlich nicht sein.

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Für immer und dich!
Devil Jin schrieb vor 40 Minuten:

Ich bin bei einer Kreuzung mit dem Firmenwagen abgebogen. Entweder fuhr ich bei Gelb/Rot drüber oder hab einem Fußgänger/Fahrradfahrer beim Schutzweg (unabsichtlich, aber auch ungefährlich) die Vorfahrt genommen. Nun kam ein Brief wegen einer Lenkererhebung und Verwaltungsstrafverfahren. Was blüht mir jetzt? "Normale" Strafe? Ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren wird's hoffentlich nicht sein.

Rowdies wie du gehören saftigst abgestraft!:davinci:

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Devil Jin schrieb vor 1 Stunde:

Ich bin bei einer Kreuzung mit dem Firmenwagen abgebogen. Entweder fuhr ich bei Gelb/Rot drüber oder hab einem Fußgänger/Fahrradfahrer beim Schutzweg (unabsichtlich, aber auch ungefährlich) die Vorfahrt genommen. Nun kam ein Brief wegen einer Lenkererhebung und Verwaltungsstrafverfahren. Was blüht mir jetzt? "Normale" Strafe? Ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren wird's hoffentlich nicht sein.

Tja, natürlich ist es ein Verwaltungsstrafverfahren. Was denn sonst.

Das erste ist einmal, dass du dich als Lenker angibst. Damit die Behörde jemanden hat, dem sie den Strafbescheid zustellen kann. Damit fangen dann deine Möglichkeiten erst an: entweder du akzeptierst und bezahlst die Strafe (wobei es auch einen Punkt im Vormerkregister geben kann, je nach Delikt). Oder du erhebst Einspruch, entweder gegen die Strafe als Ganzes oder gegen die Strafhöhe (wenn sie dir unangemessen hoch erscheint). Auf jeden Fall hast du dann Parteienrechte wie Akteneinsicht und Parteiengehör, du erfährst einmal, was dir überhaupt vorgeworfen wird, kannst dagegen Stellung beziehen usw.

Wenn es ein Fußgänger war, dann kannst du z.B. einwenden, dass er für dich nicht zu sehen war, warum auch immer. Oder dass er unschlüssig am Straßenrand gestanden ist und du damit gerechnet hast, dass er den Schutzweg nicht betreten wird. Was auch immer dir hilfreich erscheint.

Bei einer gelb-roten Ampel könntest du einwenden, dass du hinter einem großen Fahrzeug hergefahren bist und die Ampel zu spät gesehen hast, aber auch keine Vollbremsung hinlegen wolltest, sondern die Kreuzung so schnell überqueren wie möglich.

Gib jetzt einmal deine Lenkerdaten an und warte die Strafverfügung ab. Dann weißt du mehr, im Moment ist es zu wenig.

Pass nur auf, wenn du Einspruch einlegen willst, dass du die Fristen nicht verpasst - üblicherweise sind es 2 Wochen, in denen er bei der Behörde eingelangt sein muss!

NativeRon schrieb vor 56 Minuten:

Rowdies wie du gehören saftigst abgestraft!:davinci:

Das hilft jetzt aber auch keinem.

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Chefjugo am Platz
firewhoman schrieb vor 25 Minuten:

Pass nur auf, wenn du Einspruch einlegen willst, dass du die Fristen nicht verpasst - üblicherweise sind es 2 Wochen, in denen er bei der Behörde eingelangt sein muss!

und zwar 2 Wochen, nachdem das Schreiben am Postamt hinterlegt wurde.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Hutz schrieb vor 1 Minute:

und zwar 2 Wochen, nachdem das Schreiben am Postamt hinterlegt wurde.

Noch genauer: Nach Zustellung, wobei die Hinterlegung als Zustellung zählt. Ja.

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ASB-Legende

Frage an die Allgemeinheit: Ich habe in der letzten Woche zwei seltsame Anrufe erhalten, jedes Mal ein Rauschen und Krächzen, beim ersten Mal kam mit ausländischem Akzent die Frage: "Trinken Sie lieber Rotwein oder Weißwein?", beim zweiten Mal wieder Rauschen und Krächzen, wieder eine Frau mit ausländischem Akzent, dieses Mal hat sie sich kurz vorgestellt, irgendwas von wegen einem Institut und politische Forschung, wieder die gleiche Frage. Bei beiden Malen habe ich aufgelegt und die Nummer geblockt. 

Hat wer schon ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. weiß jemand, was das für eine Abzocke sein soll?

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