Ramalho90 Surft nur im ASB Geschrieben 19. Mai 2021 Habe mal eine Frage: Wurde um 300euro im internet betrogen. Es kam zu einer gerichtsverhadlung (juni 2019). Hab dann extra mal letztes jahr das Gerichtsurteil angefordert da ich nichts bekommen habe. Darin steht auch, dass man mir die 300euro wieder zurückzahlen müsse. Hab aber quasi seit der gerichtsverhandlung nie etwas gehört. Muss ich da irgendwie aktiv werden oder wie läuft das? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 19. Mai 2021 Ramalho90 schrieb vor 1 Stunde: Habe mal eine Frage: Wurde um 300euro im internet betrogen. Es kam zu einer gerichtsverhadlung (juni 2019). Hab dann extra mal letztes jahr das Gerichtsurteil angefordert da ich nichts bekommen habe. Darin steht auch, dass man mir die 300euro wieder zurückzahlen müsse. Hab aber quasi seit der gerichtsverhandlung nie etwas gehört. Muss ich da irgendwie aktiv werden oder wie läuft das? Das musst du auf dem Zivilrechtsweg einklagen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ramalho90 Surft nur im ASB Geschrieben 19. Mai 2021 (bearbeitet) firewhoman schrieb vor 2 Stunden: Das musst du auf dem Zivilrechtsweg einklagen. Das ganze fand auch am Landesgericht Dortmund statt und war ein Adhäsionsverfahren. Zitat Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen den Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Allerdings darf dann dieser Anspruch noch nicht anderweitig gerichtlich geltend gemacht worden sein. Das Adhäsionsverfahren soll zum Einen eine Doppelarbeit der Gerichte vermeiden, denn wenn das Strafgericht über den vermögensrechtlichen Anspruch (positiv) entschieden hat, kann dieser nicht mehr vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Zum Anderen kommt dieses Verfahren auch dem Verletzten entgegen. Diesem wird eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Untersuchungen des Gerichts eingeholt werden, kann der Verletzte nun auch für seinen vermögensrechtlichen Anspruch nutzen." Aus dem Gerichtsurteil Zitat " Die Angeklagte wird weiter zur Zahlung eines Gelbetrages von höhe XXX€ an den Verletzten .... verurteilt. Das Urteil ist, soweit es auf Zahlung an den Verletzten lautet, vorläufig vollstreckbar. Die Angeklagte darf die Vollstreckung des Verletzten aus dem Urteil, soweit es auf Zahlung an den Verletzten lautet, durch Sicherheitsleistung in Höhe von110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Verletzte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, ihre eigenen Auslagen und die notwendigen Auslagen des Verletzten." bearbeitet 19. Mai 2021 von Ramalho90 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wanTan Leistungsträger Geschrieben 19. Mai 2021 (bearbeitet) Ramalho90 schrieb vor einer Stunde: Das ganze fand auch am Landesgericht Dortmund statt und war ein Adhäsionsverfahren. Aus dem Gerichtsurteil Die Rechtslage in Deutschland kenn ich leider nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie in Österreich ist. Wurde dir mit dem Urteil ein Anspruch zugesprochen und das Urteil ist rechtskräftig (in Österreich heißt das Privatbeteiligtenzuspruch) brauchst du natürlich nicht extra zivilrechtlich klagen. Sollte der Verurteilte es dir nicht freiwillig zahlen, müsstest du ein exekutionsverfahren einleiten. raumplaner schrieb vor 9 Stunden: weißt du, wie es dann weiter ging? hat er die dann der reihe nach angezeigt? und auch erfolgreich? oder reicht dann dennoch abstreiten? Der hat viele Leute angezeigt und die haben in den jeweiligen verwaltungsstrafverfahren zum Teil auch Strafen bekommen. bearbeitet 19. Mai 2021 von wanTan 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ramalho90 Surft nur im ASB Geschrieben 20. Mai 2021 wanTan schrieb vor 22 Stunden: Die Rechtslage in Deutschland kenn ich leider nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie in Österreich ist. Wurde dir mit dem Urteil ein Anspruch zugesprochen und das Urteil ist rechtskräftig (in Österreich heißt das Privatbeteiligtenzuspruch) brauchst du natürlich nicht extra zivilrechtlich klagen. Sollte der Verurteilte es dir nicht freiwillig zahlen, müsstest du ein exekutionsverfahren einleiten. Ok, also muss ich der Verurteilten einen Brief schicken, in welchem ich sie zur Zahlung auffordere? ist komplettes Neuland für mich^^ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 20. Mai 2021 (bearbeitet) Mal schauen ob was kommt. Sollte was kommen - ich weiß eh bei welchem Haus der Typ stand - dann mache ich von dieser Dienstleistung gebrauch. Das ist es mir dann Wert. bearbeitet 20. Mai 2021 von Hammerwerfer 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wanTan Leistungsträger Geschrieben 20. Mai 2021 Ramalho90 schrieb vor 3 Stunden: Ok, also muss ich der Verurteilten einen Brief schicken, in welchem ich sie zur Zahlung auffordere? ist komplettes Neuland für mich^^ Ja natürlich kannst du die Schuldnerin erstmal anschreiben und zur Zahlung auffordern. Wenn sie das dann aber nicht tut, müsstest du ein exekutionsverfahren bei Gericht einleiten. Nachdem du dich gar nicht auskennst, wirst du da vmtl ohne Anwalt nicht weiter kommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agogo Knows how to post... Geschrieben 20. Juli 2021 Kurze Frage: Ich wohne seit 4 Wochen in einer neuen Genossenschaftswohnung, habe jetzt einen Wasserschaden weil der Installateur gepfuscht hat. Reperatur bzw Kosten werden natürlich von der Genossenschaft übernommen. Nun gehts darum dass ich vl für ein paar Wochen ausziehen muss, fals die Wohnung aufgrund der Trocknungsgeräte unbewohnbar wird. Wer zahlt mir jetzt ein Ersatzquartier oder ein Hotel für die Dauer? Die Genossenschaft oder meine Haushaltsversicherung? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 21. Juli 2021 Agogo schrieb vor 14 Stunden: Kurze Frage: Ich wohne seit 4 Wochen in einer neuen Genossenschaftswohnung, habe jetzt einen Wasserschaden weil der Installateur gepfuscht hat. Reperatur bzw Kosten werden natürlich von der Genossenschaft übernommen. Nun gehts darum dass ich vl für ein paar Wochen ausziehen muss, fals die Wohnung aufgrund der Trocknungsgeräte unbewohnbar wird. Wer zahlt mir jetzt ein Ersatzquartier oder ein Hotel für die Dauer? Die Genossenschaft oder meine Haushaltsversicherung? Wenn der Installateur gepfuscht hat wohl in letzter Konsequenz er 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agogo Knows how to post... Geschrieben 21. Juli 2021 ooeveilchen schrieb vor 6 Minuten: Wenn der Installateur gepfuscht hat wohl in letzter Konsequenz er Naja ich denk nicht dass der Installateur mein Hotel zahlen wird Das wäre wenn dann die Versicherung der Firma für die der Installateur arbeitet denk ich mir. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 21. Juli 2021 Ich bin da rechtlicher Laie, aber ich würde sagen, das gehört zum Schadensfall dazu, also ist die Genossenschaft bzw. deren Versicherung zuständig. Wenn der Installateur schuld ist, dann kann es sein, dass er die Kosten übernehmen muss - auch hier wieder für alles. Aber das ist auch Sache der Genossenschaft, wie sie sich das mit ihm ausstreitet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 21. Juli 2021 Agogo schrieb Gerade eben: Naja ich denk nicht dass der Installateur mein Hotel zahlen wird Das wäre wenn dann die Versicherung der Firma für die der Installateur arbeitet denk ich mir. Das Internetz sagt dass du grundsätzlich eine Mietminderung (zu 100%) für die Dauer der Sanierung bekommst da der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommen kann. Darüber hinaus kannst du dem Vermieter auch Makler- und Umzugskosten umhängen. Entgelt für eine andere Wohnung oder ein Hotel erhältst du nicht. Wobei es bei einer Genossenschaft nicht unwahrscheinlich ist dass sie dich vorübergehend in eine andere ihrer Wohnung einquartieren können. Dafür bezahlst du halt den dafür vorgesehenen Mietpreis. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christo I've seen better days Geschrieben 22. Juli 2021 Hammerwerfer schrieb am 18.5.2021 um 17:23 : Habe vorhin bei der Heimfahrt in der Nachbarschaft (bereits andere Ortschaft) durch eine Siedlung mit "Fahrverbot ausg. Anliegeverkehr" abgekürzt, Beim Durchfahren sah ich bei einer Hauseinfahrt einen Anwohner der sein Handy gezückt und mich beim Durchfahren von hinten fotografiert hat. 1. Was kann er da machen bzw. 2. was ist ein Anliegeverkehr? Zählt da eine nahe Siedlung auch? Und? Ist was gekommen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 22. Juli 2021 Christo schrieb vor 11 Stunden: Und? Ist was gekommen? bis jetzt noch nix. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Strafraumkobra Linz hat Steel Geschrieben 12. August 2021 Zitat Wenn ihr nächstes Jahr leider nicht auf’s FM4 Frequency 2022 kommen könnt und deshalb eure Tickets nicht für's FQ22 swappen möchtet, könnt ihr euch nach Ablauf der Swap Frist ab 01.10.2021, 12:00 Uhr den Ticketwert als Gutscheine ausstellen lassenSolltet ihr den Gutschein bis 31.12.2023 nicht einlösen, könnt ihn euch laut Gesetz auszahlen lassen Ernsthaft? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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