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jojoba schrieb am 19.10.2020 um 20:57 :

Nach dem ersten Telefonat mit dem Anwalt bin ich da gar nicht guter Dinge. Der meinte, er braucht einen "Gegner", auf den diversen Kanälen kann ich maximal eine E-Mail-Adresse ausfindig machen. Im best case kann ich erreichen, dass er mich auf dem Video zensieren muss. Bis ich das aber gerichtlich durchgesetzt habe, ist es eh schon vollkommen egal. 

Strafrechtlich ist es gar nicht relevant. Hatte dazu schon mit der Polizei telefoniert. Die Dame am Telefon meinte, solange nicht mit dem Tod gedroht wird oder ich körperlich verletzt werde, ist es zwar scheiße, aber strafrechtlich kann man da nix machen. 

Ich muss sagen, ich find's zwar nicht leiwand auf dem Video zu sein und die Kommentare darunter zu lesen, aber ich kann da drüber stehen. Aber wenn das was ärgeres wäre, ist man vollkommen machtlos. Die Plattformen scheren sich einen Dreck und bis man über den Gerichtsweg eine Löschung durchsetzt, vergehen wohl mindestens Wochen.

Ich find die Videos super, wo diese Dodln voll kassieren und weinerlich "Bro, it's a prank, it's just a prank" rumschreien. Leider bekommt man dan selbst rechtliche Probleme. 

 

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Postinho
Green_White Anfield Devil schrieb vor 3 Stunden:

Ich find die Videos super, wo diese Dodln voll kassieren und weinerlich "Bro, it's a prank, it's just a prank" rumschreien. Leider bekommt man dan selbst rechtliche Probleme. 

 

Der Anwalt hat übrigens am Freitag Abend noch 4 Schreiben rausgeschickt. Drei an die jeweiligen Plattformen, eine an den Ersteller. 

Das wird so aussichtslos :sleep:

Gerichtsstand der Plattformen ist wahrscheinlich irgendwo und um die Identität des Erstellers herauszufinden, müsste man wohl einen Detektiv beauftragen :ratlos:

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jojoba schrieb vor 3 Minuten:

Der Anwalt hat übrigens am Freitag Abend noch 4 Schreiben rausgeschickt. Drei an die jeweiligen Plattformen, eine an den Ersteller. 

Das wird so aussichtslos :sleep:

Gerichtsstand der Plattformen ist wahrscheinlich irgendwo und um die Identität des Erstellers herauszufinden, müsste man wohl einen Detektiv beauftragen :ratlos:

Gibt's mittlerweile ned irgendwelche NGO's in Österreich, die bei Cybermobbing aktiv werden?! Die sind da vl verbissener drauf als ein Anwalt, der die Alibi-Brieferl auf Versicherungskosten raushaut. 

KA wie peinlich es für dich ist, aber geh halt in die Offensive und kommentiere es mit einem kurzen Text, wie unangenehm die Szene für dich war und dich niemand nach deinem Einverständnis gefragt hat. Mit dem richtigen Publikum, kanns dann richtig unangenehm werden für die Protagonisten. 

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Weltklassecoach

Habe das Video (denke ich :lol:) gesehen und finde es aus deiner Sicht nicht demütigend, peinlich o. Ä. 

Der "Prank" ist natürlich trotzdem fetzendeppert. Personen auf offener Straße einzuschüchtern und sogar anzugreifen hat mit Spaß eher wenig zu tun. 

Hast du eigentlich versucht den Ersteller selbstständig zu erreichen auf diversen Social-Media-Kanälen? Kann mir gut vorstellen, dass er das Video rausnehmen würde aus Angst vor juristischen Folgen. 

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Postinho
Linza_ASK schrieb vor 1 Stunde:

Habe das Video (denke ich :lol:) gesehen und finde es aus deiner Sicht nicht demütigend, peinlich o. Ä. 

Der "Prank" ist natürlich trotzdem fetzendeppert. Personen auf offener Straße einzuschüchtern und sogar anzugreifen hat mit Spaß eher wenig zu tun. 

Hast du eigentlich versucht den Ersteller selbstständig zu erreichen auf diversen Social-Media-Kanälen? Kann mir gut vorstellen, dass er das Video rausnehmen würde aus Angst vor juristischen Folgen. 

Habe ich natürlich versucht. Es gibt nirgends Kontaktdaten außer einer E-Mail. Link bitte für dich behalten :)

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V.I.P.

Erstelle dir irgendeinen fiktiven Firmenaccount und frage den Kanal privat oder in den Kommentaren nach Kontaktdaten für ein angebliches Sponsoring. Dann hättest du einmal einen gewissen Ansprechpartner :davinci:

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
GrazTiefschwarz schrieb vor 12 Stunden:

Hallo, ist hier jemand im Gebiet Verwaltungsrecht und Amtshaftung bewandert?

Bin ein Neuling in Verwaltung und es geht um jenen Fall:

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Meine Frage dazu: Geht man davon aus dass alle Voraussetzung für eine Haftung gegeben sind, haftet hier der Bund? So wie ich das verstanden habe, kann eine BH ja nicht haften, da sie keine Gebietskörperschaft, sondern nur eine staatliche Verwaltungsbehörde ist, oder? Außerdem ist Ampler ja nachdem sie eine Kreuzung iSd StVO „kontrolliert“ ja im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, während sie den Schaden verursacht. Verstehe ich das Problem so richtig?

Würde mich sehr darüber freuen, wenn mir da jemand helfen könnte. Kollegiale Grüße. :D

Puh, das war jetzt keine von meinen Prüfungsfragen, hätte aber leicht eine sein können. Aber es ist Jahre her und ich weiß nicht, wie fit ich da noch bin.

Also, der Herr D. kann Schadenersatz einfordern bzw. einklagen. Wenn die Trutschn im Rahmen ihrer dienstlichen Verrichtung gehandelt hat, dann von ihrem Dienstgeber. Bei der BH Spittal/Drau müsste das das Bundesland Kärnten sein, BH ist Landessache. Nicht der Bund, also die Republik Österreich, weil sie keine Bedienstete des Bundes, sondern des Landes ist! Dasselbe kann auch der Straßenerhalter machen, dem die Laterne gehört, wahrscheinlich die Gemeinde.
Der Dienstgeber muss den Schaden ersetzen, und kann sich im Rahmen der Organhaftung wieder bei der Frau A. schadlos halten, sprich regressieren. Das wird die gute Frau teuer kommen. Hoffentlich hat sie eine Amts- und Organhaftpflichtversicherung.

Ob sie jetzt im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung gehandelt hat, da bin ich überfragt. Glaube ich aber nicht. In der StVO steht nirgends drin, dass eine Kreuzung auf diese Art und Weise kontrolliert werden müsste. Das ist allein auf ihrem Mist gewachsen. Ja, eine Verkehrsreferentin handelt in der mittelbaren Bundesverwaltung, aber diese Aktion ... i waaß net.

Frage 4 ist lustig - na, finster wird's halt sein, wenn die Lampen hin ist!

Also, ich hätte gesagt, der Herr D. soll sich ans Land Kärnten wenden, und wenn das unzuständig ist, müssen sie es eh weitergeben.

Die Frage ist, ob das Land 

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Gast
firewhoman schrieb vor 7 Stunden:

Puh, das war jetzt keine von meinen Prüfungsfragen, hätte aber leicht eine sein können. Aber es ist Jahre her und ich weiß nicht, wie fit ich da noch bin.

Also, der Herr D. kann Schadenersatz einfordern bzw. einklagen. Wenn die Trutschn im Rahmen ihrer dienstlichen Verrichtung gehandelt hat, dann von ihrem Dienstgeber. Bei der BH Spittal/Drau müsste das das Bundesland Kärnten sein, BH ist Landessache. Nicht der Bund, also die Republik Österreich, weil sie keine Bedienstete des Bundes, sondern des Landes ist! Dasselbe kann auch der Straßenerhalter machen, dem die Laterne gehört, wahrscheinlich die Gemeinde.
Der Dienstgeber muss den Schaden ersetzen, und kann sich im Rahmen der Organhaftung wieder bei der Frau A. schadlos halten, sprich regressieren. Das wird die gute Frau teuer kommen. Hoffentlich hat sie eine Amts- und Organhaftpflichtversicherung.

Ob sie jetzt im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung gehandelt hat, da bin ich überfragt. Glaube ich aber nicht. In der StVO steht nirgends drin, dass eine Kreuzung auf diese Art und Weise kontrolliert werden müsste. Das ist allein auf ihrem Mist gewachsen. Ja, eine Verkehrsreferentin handelt in der mittelbaren Bundesverwaltung, aber diese Aktion ... i waaß net.

Frage 4 ist lustig - na, finster wird's halt sein, wenn die Lampen hin ist!

Also, ich hätte gesagt, der Herr D. soll sich ans Land Kärnten wenden, und wenn das unzuständig ist, müssen sie es eh weitergeben.

Die Frage ist, ob das Land 

Du hast schon recht, ich lag in meiner Annahme falsch. Ich hab jetzt so argumentiert: Der Vollzug in straßenpolizeilichen Angelegenheiten liegt bei den Ländern.
In der StVO steht eben schon dass die Bezirksverwaltungsbehörde für die Feststellung von unfallverhütenden Maßnahmen zuständig ist. So wie sie eben einen Lokalaugenschein durchgeführt hat...
Daraus hab ich geschlussfolgert dass sie eben als Organ iSd Landesverwaltung tätig ist und deshalb das Land Kärnten haftpflichtig nach AHG ist...

 

Zu den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. zur BH steht in meinem Lehrbuch dass die eben auch in der mittelbaren Bundesverwaltung tätig werden können, dann ist die Amtshaftung nämlich beim Bund. So wie ich das verstanden habe, müsste mittelbare Bundesverwaltung aber sein wenn der Vollzug auch beim Bund liegt und es dafür keine eigene Bundesbehörde gibt, was er in straßenpolizeilichen Angelegenheiten aber nicht tut, da der Vollzug da ja bei den Ländern liegt. Verstehst du was ich meine? Bin mir nach wie vor unsicher. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ja, bin ich mir da auch. Ich bin dafür leider kein Spezialist, wir haben das höchstens gestreift im Verwaltungsrecht.

Vielleicht kannst du das irgendwo auf einer BH erfragen. :D

Mittelbare Bundesverwaltung bedeutet für mich Gesetzgebung durch den Bund, Vollzug durch die Länder. Ich bin immer noch eher beim Land Kärnten als Haftender.

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Gast
firewhoman schrieb am 26.10.2020 um 12:51 :

Ja, bin ich mir da auch. Ich bin dafür leider kein Spezialist, wir haben das höchstens gestreift im Verwaltungsrecht.

Vielleicht kannst du das irgendwo auf einer BH erfragen. :D

Mittelbare Bundesverwaltung bedeutet für mich Gesetzgebung durch den Bund, Vollzug durch die Länder. Ich bin immer noch eher beim Land Kärnten als Haftender.

Das Land Kärnten haftet, Prof hat es mit BH ist Landesbehörde und Straßenpolizei fällt unter Landesvollzug nach Art 11 B-VG begründet. Mittelbare Bundesverwaltung ist nur, wenn der Bund eigentlich nach B-VG auch für die Vollziehung zuständig ist, dafür aber keine eigenen Bundesbehörden bestehen, sondern Landesbehörden unter Weisung der zuständigen Minister agieren. Bsp Meldewesen... Ist eigentlich nach Art. 10 B-VG auch im Vollzug beim Bund aber wird von den BH gemacht...

 

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Junior Vizepräsident

Mir hat ein Lieferant erzählt, dass er wegen eines Taxis, welches in Wien (13. Bez.) in einer Ladetätigkeitszone (Mo.-Fr. (werkt.) v. 6-12h ausgen. Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen) an einem Dienstag (09:20, Werktag) ohne Fahrer in Sicht parkte und somit seine Entladung blockierte, die Polizei rief. Als die Beamten kamen, sollen sie angeblich gesagt haben, dass das Taxi da stehen darf und er nun für den Einsatz mit ca. € 40,- aufkommen muss, weil der Anruf nicht nötig gewesen sei.

Das kann doch nur ein Gschichtl oder eine stark verdrehte Wahrheit sein? 

1.) Wieso sollten dort Taxis parken dürfen?
2.) Warum verweist die Polizei nicht auf die MA 67?

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