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ASB-Legende

Kurze Frage, mir hat eine Fluglinie fälschlicherweise zu viel überwiesen. 

Mmn kann die Fluglinie gem 1431 den Betrag natürlich zurückfordern, aber ich bin als Konsument nicht verpflichtet die Fluglinie aktiv auf ihren Fehler hinzuweisen oder??

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ASB-Legende
and111 schrieb vor 11 Stunden:

Kurze Frage, mir hat eine Fluglinie fälschlicherweise zu viel überwiesen. 

Mmn kann die Fluglinie gem 1431 den Betrag natürlich zurückfordern, aber ich bin als Konsument nicht verpflichtet die Fluglinie aktiv auf ihren Fehler hinzuweisen oder??

Nö, man muss nicht aktiv hinweisen. Ich schulde einem Möbelunternehmen noch 10.000 Euro. Lieferung ist vor 3 Monaten erfolgt, Abrechnung noch keine bekommen. Werde natürlich auch nicht darauf hinweisen,  sondern hoffen, dass die 3 Jahre Verjährungsfrist recht "schnell" um sind. Du musst halt auch die 3 Jahre abwarten, danach gehört das Geld dir.

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Top-Schriftsteller

Arbeitsrecht:

Frau hat mit dem Arbeitgeber Reduktion der Arbeitszeit nach der Karenz vereinbart. 

Ist das nun automatisch Elternteilzeit (=besonderer Kündigungsschutz) oder muss man das mit diesem Namen beantragen, damit es als Elternteilzeit gilt, und man damit den expliziten Kündigungsschutz hat?

 

 

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Top-Schriftsteller
Rothaut schrieb vor 8 Stunden:

Wenn ich diese Info richtig interpretiere, gilt wohl der besondere Kündigungsschutz:

https://www.arbeiterkammer.at/elternteilzeit

Ja, die Seite habxich natürlich schon gelesen, interpretieren würde ich es auch so, nur würde ich es denn gerne wirklich wissen.

 Hilft wohl nur ein Anruf bei der AK.

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Living the Dream!

kurze frage, vielleicht weiß das jemand.

wenn man sich als Privatperson vor langer langer zeit (also vor DSGVO oder ähnlichem) von einer Zeitung fotografieren hat lassen darf diese Zeitung das Foto ungefragt auch heute noch wiederverwenden? (weder damals noch heute stand ein name oder ähnliches dabei, nur ein "beispielfoto" halt) oder kann man in diesem fall rechtlich dagegen vorgehen :confused:

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V.I.P.
schooontn schrieb vor 25 Minuten:

kurze frage, vielleicht weiß das jemand.

wenn man sich als Privatperson vor langer langer zeit (also vor DSGVO oder ähnlichem) von einer Zeitung fotografieren hat lassen darf diese Zeitung das Foto ungefragt auch heute noch wiederverwenden? (weder damals noch heute stand ein name oder ähnliches dabei, nur ein "beispielfoto" halt) oder kann man in diesem fall rechtlich dagegen vorgehen :confused:

Auch vor der DSGVO hatten Personen Anspruch auf das "Recht am eigenen Bild". Ich schätze daher schon, dass du deine damalige Einwilligung - sofern es überhaupt eine (schriftliche) dazu gab - widerrufen kannst.

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sulza schrieb vor 53 Minuten:

Auch vor der DSGVO hatten Personen Anspruch auf das "Recht am eigenen Bild". Ich schätze daher schon, dass du deine damalige Einwilligung - sofern es überhaupt eine (schriftliche) dazu gab - widerrufen kannst.

Kommt ja auf die Umstände drauf an.
Bei vielen Veranstaltungen gibst du ja mit dem Kauf der Karte quasi die Bildrechte ab. 

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V.I.P.
ooeveilchen schrieb vor 9 Minuten:

Kommt ja auf die Umstände drauf an.
Bei vielen Veranstaltungen gibst du ja mit dem Kauf der Karte quasi die Bildrechte ab. 

Wobei die Zustimmung trotzdem nicht grundsätzlich unwiderrufbar ist. Es bleibt eben die Frage, unter welchen Umständen das Bild enstanden ist.

bearbeitet von sulza

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Oasch
ooeveilchen schrieb vor einer Stunde:

Kommt ja auf die Umstände drauf an.
Bei vielen Veranstaltungen gibst du ja mit dem Kauf der Karte quasi die Bildrechte ab. 

Aber nicht auf Porträtaufnahmen meines Wissens. 

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Bunter Hund im ASB

Wie ist das, wenn ich die parkraumüberwachung wegen eines falschparkers rufe und die eine anzeige schreiben inkl. der aufnahme meiner personalien. Bin ich dann als zeuge aufgeführt oder anzeiger? Wird man dann bei widerspruch vor gericht geladen? Muss ich da irgendwas befürchten? Vor unserer haustür ist leider ein parkplatz, der nicht als parkplatz gedacht ist. Unsere lieferanten beschweren sich regelmäßig und die Stadt Wien wird vllt. die situation entschärfen, aber bis dahin wurde mir angeraten regelmäßig die MA 67 zu kontaktieren. Ich hab aber die sorge, dass ich schnell als denunziant abgestempelt werde.

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V.I.P.

wieder einmal vereinsfrage: wir wollen gerne einen newsletter anbieten; was muss ich beachten und wie muss das alles dargestellt werden?
ich hab bisher nur auf der wko seite etwas gefunden, das ist aber für unternehmen. so ausführlich wird es wohl für vereine wohl nicht zu erfüllen sein, oder?

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My rule is never to look at anything on the Internet.
AlexR schrieb vor 1 Minute:

wieder einmal vereinsfrage: wir wollen gerne einen newsletter anbieten; was muss ich beachten und wie muss das alles dargestellt werden?
ich hab bisher nur auf der wko seite etwas gefunden, das ist aber für unternehmen. so ausführlich wird es wohl für vereine wohl nicht zu erfüllen sein, oder?

Zitat
 

Vereine dürfen auf Grundlage des Art 6 DSGVO persönliche Daten der Mitglieder erheben, verarbeiten, speichern sowie übermitteln. Als Rechtsgrundlage dient im Verein häufig der Vertrag über die Mitgliedschaft gemeinsam mit der Vereinssatzung. Das Versenden von Newslettern oder die Veröffentlichung personenbezogener Informationen auf der Vereinswebseite setzt zur Erreichung des Vereinszwecks eine Einwilligungserklärung der betroffenen Mitglieder voraus.

http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=75044jsi

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