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ASB-Legende
Jesmond Dene schrieb am 8.10.2019 um 12:31 :

Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag. Folgende Klausel wurde zur Kündigung vereinbart:

Wann kann ich nun erstmals das Mietverhältnis vorzeitig aufkündigen? Zum 31.1.2020 oder zum 29.2.2020?

 

Neocon schrieb am 10.10.2019 um 15:56 :

Seh ich eigentlich auch so. Kündigungstermin ist ja der Tag, an dem der Vertrag endet, und nicht an dem die Kündigung abgeschickt wird bzw. beim Vermieter eintrifft (zweiteres ist nämlich relevant).

Was meint @DonFetzo?

Wohl 31.03.2020. Die Idee mit 31.01.2020 kannst einem Richter niemals logisch erklären und 29.02.2020 ist meiner Ansicht nach auch grenzwertig. Mieterfreundlich würde ich natürlich mit 29.02.2020 kündigen. Bei MRG hast ja auch 12 + 3 = 16. Daher wird da wohl 6 + 1 = 8 ergeben.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/3/Seite.210281.html

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Edith: Es kann eigentlich nur der 31.03.2020 sein. Kündbar ist der Vertrag nämlich erst ab 01.02.2020. Kündigungsfrist dann einhalten und somit bist beim 31.03.2020. Kündig trotzdem mit Datum 29.02.2020. Vielleicht kennt sich der Vermieter nicht so gut aus. 

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ASB-Legende
Devil Jin schrieb am 19.10.2019 um 23:02 :

Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt 

Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? 

Naja, vertragliche Haftung gibt es hier keine. Musst den Baufirmen schon ein Verschulden nachweisen und ohne Gutachter wird das nicht gegen. Ist also mit Kosten verbunden und wenn die Mauer dazu auch noch marode ist, wird es schwierig. 

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Devil Jin schrieb am 19.10.2019 um 23:02 :

Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt 

Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? 

Grundsätzlich sollte die Baufirma im Vorfeld eine Beweissicherung gemacht haben! Meistens gehen die durch und Filmen alles ab! Einfach mal die ausführende Firma und oder den Auftraggeber der Firma kontaktieren!! Sowas kommt eigentlich laufend vor, sollte lösbar sein!

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Im ASB-Olymp

Unter manchen Fahrverboten sind Zusatztafeln angebracht, auf denen z.B. "Laut Grazer Zeitung vom XX.XX.2018"  steht.
Soll da ein Zeitungsartikel als Grundlage gelten, muss ein Fahrverbot veröffentlicht werden bevor es gilt?

Spoiler

DSC_0903_1571815485120470_v0_h.jpg&cfs=1

Wozu?


E: Bild hinzugefügt

bearbeitet von herr_bert

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
herr_bert schrieb vor 6 Stunden:

Unter manchen Fahrverboten sind Zusatztafeln angebracht, auf denen z.B. "Laut Grazer Zeitung vom XX.XX.2018"  steht.
Soll da ein Zeitungsartikel als Grundlage gelten, muss ein Fahrverbot veröffentlicht werden bevor es gilt?

  Inhalt unsichtbar machen

DSC_0903_1571815485120470_v0_h.jpg&cfs=1

Wozu?


E: Bild hinzugefügt

komplett absurd das aufs taferl schreiben zu müssen.

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Im ASB-Olymp

Vereinsrecht: Ein neuer Vorstand wird gewählt, der alte scheidet aus. Wer muss die Änderungen bekannt geben? der alte oder der neue Vorstand. Bitte mit Verweis auf die entsprechende Passage, vielen Dank.

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V.I.P.
zerenato schrieb vor 7 Stunden:

Vereinsrecht: Ein neuer Vorstand wird gewählt, der alte scheidet aus. Wer muss die Änderungen bekannt geben? der alte oder der neue Vorstand. Bitte mit Verweis auf die entsprechende Passage, vielen Dank.

da wird dir geholfen: https://www.bmi.gv.at/609/zeitDanach.aspx

bearbeitet von AlexR

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ASB-Legende

Hatte einen VU. Schuld war der Unfallgegner. Schaden am KFZ wurde Auf deren Kosten behoben. Die Kosten für das 10tägige Leihauto (200 Euro) wollen sie jedoch nicht übernehmen, sondern verweisen auf meine eigene Versicherung. Dort ist der Erhalt eines Leihwagens aber nicht mitversichert. Bekomme ich die Kosten nur gerichtlich oder nicht einmal dann? Unkostenpauschale kann ich noch geltend machen, aber die liegt nur irgendwo bei 70 Euro.

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DonFetzo schrieb vor 11 Stunden:

Hatte einen VU. Schuld war der Unfallgegner. Schaden am KFZ wurde Auf deren Kosten behoben. Die Kosten für das 10tägige Leihauto (200 Euro) wollen sie jedoch nicht übernehmen, sondern verweisen auf meine eigene Versicherung. Dort ist der Erhalt eines Leihwagens aber nicht mitversichert. Bekomme ich die Kosten nur gerichtlich oder nicht einmal dann? Unkostenpauschale kann ich noch geltend machen, aber die liegt nur irgendwo bei 70 Euro.

Ich glaub da kriegst du nix! Außer die Werkstatt ist kulant :ratlos: was ja eh ein irrsinn ist, du stellst ihnen das Auto hin, die verdienen gut an der Reparatur und dann verlangens noch was fürs Leihauto! Das nächste Mal würd ich ma eine andere Werkstatt suchen!

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Wien nur du allein!

Gibt es eine Höchstgrenze für die Dauer von befristeten Dienstverträgen? Angedacht wären 5 Jahre, in denen weder AG noch AN (ordentlich) kündigen können. Ist ein eher atypisches Dienstverhältnis, also durchaus argumentierbar (gewisse Ähnlichkeiten mit einem Profifußballer).

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SINE METU

Wie ist die Rechtslage bzgl. der Weitergabe von WhatsApp-Nachrichten an Dritte aus? In einer WA-Gruppe bei der Arbeit wurde eine Personalentscheidung in der Führungsebene diskutiert. Diese Nachrichten wurden gescreenshoted und außerhalb der Gruppe mit der betreffenden Person geteilt.

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