DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 21. Oktober 2019 Jesmond Dene schrieb am 8.10.2019 um 12:31 : Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag. Folgende Klausel wurde zur Kündigung vereinbart: Wann kann ich nun erstmals das Mietverhältnis vorzeitig aufkündigen? Zum 31.1.2020 oder zum 29.2.2020? Neocon schrieb am 10.10.2019 um 15:56 : Seh ich eigentlich auch so. Kündigungstermin ist ja der Tag, an dem der Vertrag endet, und nicht an dem die Kündigung abgeschickt wird bzw. beim Vermieter eintrifft (zweiteres ist nämlich relevant). Was meint @DonFetzo? Wohl 31.03.2020. Die Idee mit 31.01.2020 kannst einem Richter niemals logisch erklären und 29.02.2020 ist meiner Ansicht nach auch grenzwertig. Mieterfreundlich würde ich natürlich mit 29.02.2020 kündigen. Bei MRG hast ja auch 12 + 3 = 16. Daher wird da wohl 6 + 1 = 8 ergeben. https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/3/Seite.210281.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 21. Oktober 2019 Edith: Es kann eigentlich nur der 31.03.2020 sein. Kündbar ist der Vertrag nämlich erst ab 01.02.2020. Kündigungsfrist dann einhalten und somit bist beim 31.03.2020. Kündig trotzdem mit Datum 29.02.2020. Vielleicht kennt sich der Vermieter nicht so gut aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 21. Oktober 2019 Devil Jin schrieb am 19.10.2019 um 23:02 : Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? Naja, vertragliche Haftung gibt es hier keine. Musst den Baufirmen schon ein Verschulden nachweisen und ohne Gutachter wird das nicht gegen. Ist also mit Kosten verbunden und wenn die Mauer dazu auch noch marode ist, wird es schwierig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 21. Oktober 2019 Devil Jin schrieb am 19.10.2019 um 23:02 : Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? Grundsätzlich sollte die Baufirma im Vorfeld eine Beweissicherung gemacht haben! Meistens gehen die durch und Filmen alles ab! Einfach mal die ausführende Firma und oder den Auftraggeber der Firma kontaktieren!! Sowas kommt eigentlich laufend vor, sollte lösbar sein! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
horr1911 Chef Geschrieben 22. Oktober 2019 Admira Fan schrieb vor 11 Stunden: Grundsätzlich sollte die Baufirma im Vorfeld eine Beweissicherung gemacht haben! This! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herr_bert Im ASB-Olymp Geschrieben 23. Oktober 2019 (bearbeitet) Unter manchen Fahrverboten sind Zusatztafeln angebracht, auf denen z.B. "Laut Grazer Zeitung vom XX.XX.2018" steht. Soll da ein Zeitungsartikel als Grundlage gelten, muss ein Fahrverbot veröffentlicht werden bevor es gilt? Spoiler Wozu? E: Bild hinzugefügt bearbeitet 23. Oktober 2019 von herr_bert 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 23. Oktober 2019 Die Grazer Zeitung fungiert als ein Amtsblatt. Das heißt neue oder geänderte Landesgesetze werden dort publik gemacht. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 23. Oktober 2019 herr_bert schrieb vor 6 Stunden: Unter manchen Fahrverboten sind Zusatztafeln angebracht, auf denen z.B. "Laut Grazer Zeitung vom XX.XX.2018" steht. Soll da ein Zeitungsartikel als Grundlage gelten, muss ein Fahrverbot veröffentlicht werden bevor es gilt? Inhalt unsichtbar machen Wozu? E: Bild hinzugefügt komplett absurd das aufs taferl schreiben zu müssen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 25. Oktober 2019 Vereinsrecht: Ein neuer Vorstand wird gewählt, der alte scheidet aus. Wer muss die Änderungen bekannt geben? der alte oder der neue Vorstand. Bitte mit Verweis auf die entsprechende Passage, vielen Dank. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 25. Oktober 2019 (bearbeitet) zerenato schrieb vor 7 Stunden: Vereinsrecht: Ein neuer Vorstand wird gewählt, der alte scheidet aus. Wer muss die Änderungen bekannt geben? der alte oder der neue Vorstand. Bitte mit Verweis auf die entsprechende Passage, vielen Dank. da wird dir geholfen: https://www.bmi.gv.at/609/zeitDanach.aspx bearbeitet 25. Oktober 2019 von AlexR 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 25. Oktober 2019 Hatte einen VU. Schuld war der Unfallgegner. Schaden am KFZ wurde Auf deren Kosten behoben. Die Kosten für das 10tägige Leihauto (200 Euro) wollen sie jedoch nicht übernehmen, sondern verweisen auf meine eigene Versicherung. Dort ist der Erhalt eines Leihwagens aber nicht mitversichert. Bekomme ich die Kosten nur gerichtlich oder nicht einmal dann? Unkostenpauschale kann ich noch geltend machen, aber die liegt nur irgendwo bei 70 Euro. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 26. Oktober 2019 DonFetzo schrieb vor 11 Stunden: Hatte einen VU. Schuld war der Unfallgegner. Schaden am KFZ wurde Auf deren Kosten behoben. Die Kosten für das 10tägige Leihauto (200 Euro) wollen sie jedoch nicht übernehmen, sondern verweisen auf meine eigene Versicherung. Dort ist der Erhalt eines Leihwagens aber nicht mitversichert. Bekomme ich die Kosten nur gerichtlich oder nicht einmal dann? Unkostenpauschale kann ich noch geltend machen, aber die liegt nur irgendwo bei 70 Euro. Ich glaub da kriegst du nix! Außer die Werkstatt ist kulant was ja eh ein irrsinn ist, du stellst ihnen das Auto hin, die verdienen gut an der Reparatur und dann verlangens noch was fürs Leihauto! Das nächste Mal würd ich ma eine andere Werkstatt suchen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 26. Oktober 2019 AlexR schrieb vor 16 Stunden: da wird dir geholfen: https://www.bmi.gv.at/609/zeitDanach.aspx Appreciated, danke. Die aufgestellte behauptung "da hätt sich meine vorgängerin drum kümmern müssen" ist somit ins Reich Der fabeln zu verwenden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 30. Oktober 2019 Gibt es eine Höchstgrenze für die Dauer von befristeten Dienstverträgen? Angedacht wären 5 Jahre, in denen weder AG noch AN (ordentlich) kündigen können. Ist ein eher atypisches Dienstverhältnis, also durchaus argumentierbar (gewisse Ähnlichkeiten mit einem Profifußballer). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sohnemann SINE METU Geschrieben 6. November 2019 Wie ist die Rechtslage bzgl. der Weitergabe von WhatsApp-Nachrichten an Dritte aus? In einer WA-Gruppe bei der Arbeit wurde eine Personalentscheidung in der Führungsebene diskutiert. Diese Nachrichten wurden gescreenshoted und außerhalb der Gruppe mit der betreffenden Person geteilt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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