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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
gordonstone schrieb vor 4 Stunden:

Und wann wurde das Paket verkauft?

2008. Da haben die Banken in ihrer selbstgemachten Finanzkrise wohl das flattern bekommen.

halbe südfront schrieb vor 2 Stunden:

 

Das ist halt der entscheidende Punkt. Wenn es Zahlungsaufforderungen gegeben hat, dann ist er selber Schuld. Wenn nicht, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass die einige Fristen versäumt haben.

Richtig. Dann ist man selber schuld. Wenn solche Sachen als Einschreiben kommen, kann man es ja leicht nachweisen.

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gordonstone schrieb vor 15 Stunden:

Ja ist absolut üblich. Da geht es um die Wertbeständigkeit des besicherten Objekts. Quasi großer Wasserschaden, du lässt dich bar abfertigen, sanierst aber die Hütte nicht mehr. Mit der Kohle haust dich über die Häuser und die Bank hat eine Bruchbude als Sicherheit.

Das haben sie mir dort zuerst nicht gesagt , daher fühle ich mich da nicht so ganz sicher . Wenn mir die Bude abbrennt , dann habe ich aber kein Geld für einen Wiederaufbau dadurch oder ?

DonFetzo schrieb vor 16 Stunden:

Prinzipiell egal. Kann halt sein, dass für die Vinkulierung irgendwelche Zusatzkosten anfallen. Außerdem ist es etwas unsinnig, denn ob du die Prämie zahlst oder nicht, kann die Bank auch bei vinkulierter Versicherung nicht beeinflussen. Sie kann halt dann die Prämienzahling notfalls selbst übernehmen, wenn sie vinkuliert ist, weil sie dann vom Versicherer über einen Prämienrückstand üblicherweise verständigt wird. 

Okay . Das wird eher nicht so schlimm sein , denke ich . Das mit dem Wiederaufbau stört mich mehr .

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Dolph Lundgren schrieb vor 25 Minuten:

Das haben sie mir dort zuerst nicht gesagt , daher fühle ich mich da nicht so ganz sicher . Wenn mir die Bude abbrennt , dann habe ich aber kein Geld für einen Wiederaufbau dadurch oder ?

Okay . Das wird eher nicht so schlimm sein , denke ich . Das mit dem Wiederaufbau stört mich mehr .

Doch, aber du kannst das Geld nur für den Wiederaufbau verwenden. Die Bank sichert sich halt durch dir Vinkulierung ab, dass du das Geld nicht in irgendwelchen Freudenhäusern durchbringst.

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DonFetzo schrieb Gerade eben:

Doch, aber du kannst das Geld nur für den Wiederaufbau verwenden. Die Bank sichert sich halt durch dir Vinkulierung ab, dass du das Geld nicht in irgendwelchen Freudenhäusern durchbringst.

Ich habe gedacht , die Bank nimmt das Geld zur Kredittilgung ? Dann wäre ich auf einen neuen Kredit angewiesen .

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Dolph Lundgren schrieb vor 2 Stunden:

Ich habe gedacht , die Bank nimmt das Geld zur Kredittilgung ? Dann wäre ich auf einen neuen Kredit angewiesen .

Nein, solange du weiter die Kreditraten bezahlst, können sie das vinkulierte Geld nicht ziehen. Wäre auch komisch, wenn dann damit der Kredit abgezahlt ist und du stehst mit der kaputten Hütte da. Soll halt nur damit verhindert werden, dass du das Geld nicht für die Renovierung ausgibst. 

bearbeitet von DonFetzo

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Dolph Lundgren schrieb vor 21 Stunden:

Das haben sie mir dort zuerst nicht gesagt , daher fühle ich mich da nicht so ganz sicher . Wenn mir die Bude abbrennt , dann habe ich aber kein Geld für einen Wiederaufbau dadurch oder ?

Okay . Das wird eher nicht so schlimm sein , denke ich . Das mit dem Wiederaufbau stört mich mehr .

Im Gegenteil: die Bank will dadurch sicherstellen, dass du das Haus wiederaufbaust. Durch die Zession sitzt sie beim Gespräch mit am Tisch. Ansonsten könntest du mit der Versicherung ausmachen, dass du dich (für einen Bruchteil) abfertigen lässt. Du haust dich mit der immer noch feinen Summe über die Häuser und der Bank bleibt die Bruchbude. Warum die Bank eben auf die Zession besteht, wissen manche Berater, die in der Veranlagung ihre Stärken haben manchmal nicht. Ich mach im Jahr ca 30 bis 40 Häuslbaufinanzierungen, dafür muss ich bei Veranlagungen bei Spezialthemen nachfragen oder nachlesen.

WorkingPoor schrieb am 30.3.2019 um 07:48 :

2008. Da haben die Banken in ihrer selbstgemachten Finanzkrise wohl das flattern bekommen.

Richtig. Dann ist man selber schuld. Wenn solche Sachen als Einschreiben kommen, kann man es ja leicht nachweisen.

Kredite weiterverkaufen war und ist gängige Praxis und hat Ja zur Krise geführt. Eine Praxis die ich nicht mag. Daher bleiben 99% meiner Kredite bei mir.

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WorkingPoor schrieb am 29.3.2019 um 20:06 :

 

Was ja ich, unabhängig von der Sache mit dem Inkassobüro, nicht verstehe ist, dass dein Bekannter sich niemals Gedanken über den Verbleib des Kredites gemacht hat?
Ich mein 3.400€ sind jetzt auch nicht gerade so eine Summe die man ebenso mal aus Versehen überzieht. Zumindest wäre es das für mich nicht.
Und wenn dann Ewigkeiten nix kommt, ist sich eins zu lachen und zu denken "Die depperte Bank wirds schon vergessen haben" sicher nicht unbedingt die beste Option. Je nachdem kann einem da glaub ich gleich einmal eine kriminelle Energie angehaftet werden.

bearbeitet von ooeveilchen

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
ooeveilchen schrieb vor 10 Stunden:

Und wenn dann Ewigkeiten nix kommt, ist sich eins zu lachen und zu denken "Die depperte Bank wirds schon vergessen haben" sicher nicht unbedingt die beste Option.

Das dachte ich mir auch. Da gehen 99 % der Schuld an ihn. Ich sehe aber auch die andere Seite. Elf Jahre warten und erst dann eine Mahnung raushauen kann es halt auch nicht sein. Aber offenbar deckt das Gesetz bei Bankschulden alles. Die verjähren als einzige nicht, was ich so rausfinden konnte. Aber wehe eine Bank geht pleite, dann dürfen wir alle das bezahlen.

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WorkingPoor schrieb vor 5 Stunden:

Das dachte ich mir auch. Da gehen 99 % der Schuld an ihn. Ich sehe aber auch die andere Seite. Elf Jahre warten und erst dann eine Mahnung raushauen kann es halt auch nicht sein. Aber offenbar deckt das Gesetz bei Bankschulden alles. Die verjähren als einzige nicht, was ich so rausfinden konnte. Aber wehe eine Bank geht pleite, dann dürfen wir alle das bezahlen.

Dass das Zuwarten, sofern er niemals kontaktiert wurde, auch eine Sauerei ist steht ja eh auch außer Frage.

Wie geht dein Bekannter jetzt vor wenn man fragen darf?

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
ooeveilchen schrieb vor 22 Minuten:

Dass das Zuwarten, sofern er niemals kontaktiert wurde, auch eine Sauerei ist steht ja eh auch außer Frage.

Wie geht dein Bekannter jetzt vor wenn man fragen darf?

Rechtsschutz beauftragen und die Möglichkeiten ausloten und vor allem diese elf Jahre abklären. Viel zu holen gibt es bei dem nicht. Krankheitsbedingt mit 60 in Pension, Mindestpensionist mit Ausgleichszulage (Zuschuss zur Miete in der Gemeindewohnung), pfändbar ein alter Plasmafernseher und ein Laptop von 2009. Kein Auto, kein Fahrrad, nur eine Jahrekarte der Wiener Linien. Ob wirklich nie von denen kontaktiert, muss ich ihm halt mal glauben. Mir ging es eh nur darum ob das hier wer weiß, dass sich ein Inkassobüro dann wirklich rechtlich gedeckt über eine Dekade Zeit lassen kann und in der Zeit 16,5 % Zinsen p.a. verrechnen darf. Immer davon ausgehend, dass das vor einer Woche erhaltene Schreiben wirklich das Erste war.

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WorkingPoor schrieb vor 8 Minuten:

Rechtsschutz beauftragen und die Möglichkeiten ausloten und vor allem diese elf Jahre abklären. Viel zu holen gibt es bei dem nicht. Krankheitsbedingt mit 60 in Pension, Mindestpensionist mit Ausgleichszulage (Zuschuss zur Miete in der Gemeindewohnung), pfändbar ein alter Plasmafernseher und ein Laptop von 2009. Kein Auto, kein Fahrrad, nur eine Jahrekarte der Wiener Linien. Ob wirklich nie von denen kontaktiert, muss ich ihm halt mal glauben. Mir ging es eh nur darum ob das hier wer weiß, dass sich ein Inkassobüro dann wirklich rechtlich gedeckt über eine Dekade Zeit lassen kann und in der Zeit 16,5 % Zinsen p.a. verrechnen darf. Immer davon ausgehend, dass das vor einer Woche erhaltene Schreiben wirklich das Erste war.

Natürlich nicht. Die normaler Verjährung der Forderung tritt nach 3 Jahren ein. Da wird es aber wohl ein VU geben und dann kann die Forderung theoretisch auch nach 17 Jahren betrieben werden. Das sind die typischen Leute, die in die Beratung kommen und den rechtlich wichtigen Teil weglassen bzw. sich oft gar nicht mehr an "Gerichtsschreiben" erinnern können, weil sie nicht bei der Verhandlung waren.

Da braucht man genau gar keine RS-Versicherung. Ein 2-Zeiler ans Inkassobüro, dass die Forderung wegen Verjährung bestritten wird, reicht. Danach wird das Inkassobüro eh Unterlagen zuschicken, aus denen hervorgeht, dass die Forderung eben nicht verjährt ist oder sonst die Forderung einfach ausbuchen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
DonFetzo schrieb vor 1 Minute:

Natürlich nicht. Die normaler Verjährung der Forderung tritt nach 3 Jahren ein. Da wird es aber wohl ein VU geben und dann kann die Forderung theoretisch auch nach 17 Jahren betrieben werden. Das sind die typischen Leute, die in die Beratung kommen und den rechtlich wichtigen Teil weglassen bzw. sich oft gar nicht mehr an "Gerichtsschreiben" erinnern können, weil sie nicht bei der Verhandlung waren.

Da braucht man genau gar keine RS-Versicherung. Ein 2-Zeiler ans Inkassobüro, dass die Forderung wegen Verjährung bestritten wird, reicht. Danach wird das Inkassobüro eh Unterlagen zuschicken, aus denen hervorgeht, dass die Forderung eben nicht verjährt ist oder sonst die Forderung einfach ausbuchen.

Ich werde es so weiterleiten. Danke!

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Junior Vizepräsident

Verbot.jpgBezieht sich das Hundeverbot nur auf die Wiese oder die ganze Parkanlage? Bei den anderen Wiesen im Park ist es genauso. Die Schilder sind zur Grünfläche gerichtet und immer alleine angebracht.. Dementsprechend wird man mit einem angeleinten Hund den bepflasterten Weg benützen können oder ist automatisch das ganz Areal mit dem Verbot gekennzeichnet? 

bearbeitet von Devil Jin

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I've seen better days
Devil Jin schrieb vor 1 Minute:

Bezieht sich das Hundeverbot nur auf die Wiese oder die ganze Parkanlage? Bei den anderen Wiesen im Park ist es genauso. Die Schilder sind zur Grünfläche gerichtet und immer alleine angebracht.. Dementsprechend wird man mit einem angeleinten Hund den bepflasterten Weg benützen können? 

Der Hausverstand würde ja sagen, dass ich ab dem Schild mit meinem Hund nicht weitergehe. Sprich, bei deinem Bild, nähere mich dem Spielplatz gar nicht weiter an. Eigentlich geradezu absurd die Idee mit (m)einem Hund am dem Schild vorbei weiter zu gehen.  Wobei ich mich auch frage, welchen Schaden das Hundeverbot Schild auf deinem Bild hat? So derbe verwackelt? 

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Junior Vizepräsident
Christo schrieb vor 7 Minuten:

Wobei ich mich auch frage, welchen Schaden das Hundeverbot Schild auf deinem Bild hat? So derbe verwackelt? 

Das liegt an Google Street View. Alle Schilder sind völlig intakt und klar ersichtlich. ;) 

Wenn ich auf den Familienhund aufpasse und dort vorbeigehe, dann sehe ich regelmäßig Personen mit ihren Hunden, die durch die Parkanlage wandern. Zum Glück fast immer mit Leine, da oft gebellt wird. Ich versteh's auch nicht. Die Schilder wurden übrigens deswegen aufgestellt, als es noch nicht üblich war die großen Hinterlassenschaften der Hunde wegzuräumen und die Wiesen für Kinder zu einem Minenfeld wurden.

bearbeitet von Devil Jin

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