Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 5. Juli 2018 Ich würd die Sache schon klären und nicht einfach drauf pfeiffen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aegis ASB-Legende Geschrieben 5. Juli 2018 Relii schrieb vor 2 Stunden: wieso nicht einfach beim bauträger/deren anwaltskanzlei nachfragen? Aegis schrieb vor 3 Stunden: Habe letzte Woche den Kaufvertrag für meine/unsere Wohnung unterschrieben. Im Kauf inkludiert sind das Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz. Gestern bekam ich das Beglaubigungsschreiben vom Notar in welchem nur die Wohnung sowie das Kellerabteil drinnen stehen. Bei einer Nachbarin nachgefragt habe ich aber gesehen, dass der Stellplatz dort vermerkt wurde. Beim Anruf in der Notariatskanzlei sagte mir die Dame, dass sie nur das schreiben, was die Anwaltskanzlei des Bauträgers übermittelt. Nach dortiger Auskunft ist aber im Kaufvertrag eindeutig von Wohnung, Stellplatz und Kellerabteil die Rede. Jetzt meine Frage: Prinzipiell wurscht was in dem Brief vom Notar steht, weil eh nur Kaufvertrag und die dort verzeichneten Modalitäten gelten? oder In 10 Jahren geht ma wer am Oasch und sagt ich hätte den Stellplatz gar nicht gekauft? Daungschee Herr Max schrieb vor 2 Stunden: Ich würd die Sache schon klären und nicht einfach drauf pfeiffen. Eh... Vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt. Wenn ich es richtig verstanden hab beglaubigt der Notar den Kaufvertrag (wo ja alles fehlerfrei drin steht). Die Beglaubigungsbestätigung mit Honorarnote die ich gestern bekommen hab (und wo der Stellplatz nicht drin steht) ist ja meines Verständnisses nach nur die Rechnung für die notarielle Leistung und steht nicht über einem gültigen Vertrag. Aber anrufen wird ich morgen am Vormittag sicher nochmal. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 17. Juli 2018 Cookies, siehe > 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 18. Juli 2018 Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 18. Juli 2018 Aegis schrieb am 5.7.2018 um 14:47 : Habe letzte Woche den Kaufvertrag für meine/unsere Wohnung unterschrieben. Im Kauf inkludiert sind das Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz. Gestern bekam ich das Beglaubigungsschreiben vom Notar in welchem nur die Wohnung sowie das Kellerabteil drinnen stehen. Bei einer Nachbarin nachgefragt habe ich aber gesehen, dass der Stellplatz dort vermerkt wurde. Beim Anruf in der Notariatskanzlei sagte mir die Dame, dass sie nur das schreiben, was die Anwaltskanzlei des Bauträgers übermittelt. Nach dortiger Auskunft ist aber im Kaufvertrag eindeutig von Wohnung, Stellplatz und Kellerabteil die Rede. Jetzt meine Frage: Prinzipiell wurscht was in dem Brief vom Notar steht, weil eh nur Kaufvertrag und die dort verzeichneten Modalitäten gelten? oder In 10 Jahren geht ma wer am Oasch und sagt ich hätte den Stellplatz gar nicht gekauft? Daungschee gelten tut das, was dann im grundbuch steht. wer stellt denn den entsprechenden antrag? und hast du auch jemanden, der dich juristisch berät? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 18. Juli 2018 Devil Jin schrieb vor 21 Minuten: Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720902.html Ist dennoch eine "kleine Website" und somit offenlegungspflichtig. Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers, Unternehmensgegenstand, Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers Also z.B.: Medieninhaber: Sebastian Kurz, Ballhausplatz 2, 1010 Wien 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 18. Juli 2018 Neocon schrieb vor 13 Minuten: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720902.html Ist dennoch eine "kleine Website" und somit offenlegungspflichtig. Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers, Unternehmensgegenstand, Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers Also z.B.: Medieninhaber: Sebastian Kurz, Ballhausplatz 2, 1010 Wien Wobei eigentlich "Sebastian Kurz, Wien" auch reichen sollte (oder?) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 18. Juli 2018 Relii schrieb vor 19 Minuten: Wobei eigentlich "Sebastian Kurz, Wien" auch reichen sollte (oder?) Da bin ich mir nicht ganz sicher. § 24 Abs 3 Mediengesetz sagt: Zitat (3) In jedem wiederkehrenden elektronischen Medium sind der Name oder die Firma sowie die Anschrift des Medieninhabers und des Herausgebers anzugeben. Unter Anschrift würde ich schon mehr als nur den Ort verstehen. Zumal es bei großen Orten und häufigen Namen wohl nicht wirklich aussagekräftig ist (z.B. Werner Huber, Wien). Auf der sicheren Seite ist man sicherlich mit der Adresse. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Geschrieben 18. Juli 2018 Devil Jin schrieb vor 13 Stunden: Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? Gar nix, die Bäume kommen eh weg. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MC MarkusW Postinho Geschrieben 19. Juli 2018 raumplaner schrieb am 18.7.2018 um 09:46 : gelten tut das, was dann im grundbuch steht. wer stellt denn den entsprechenden antrag? und hast du auch jemanden, der dich juristisch berät? Gut möglich, dass der Stellplatz nicht im Grundbuch eingetragen ist. Bis vor wenigen Jahren gar nicht so unüblich. Im Kaufvertrag muß dieser aber schon vermerkt werden. Um den Parkplatz und wohl noch weitere in das Grundbuch eintragen zu können, bedarf es auch eines neuen Nutzwertgutachtens. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 19. Juli 2018 Aegis schrieb am 5.7.2018 um 18:00 : Eh... Vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt. Wenn ich es richtig verstanden hab beglaubigt der Notar den Kaufvertrag (wo ja alles fehlerfrei drin steht). Die Beglaubigungsbestätigung mit Honorarnote die ich gestern bekommen hab (und wo der Stellplatz nicht drin steht) ist ja meines Verständnisses nach nur die Rechnung für die notarielle Leistung und steht nicht über einem gültigen Vertrag. Aber anrufen wird ich morgen am Vormittag sicher nochmal. Der Notar hat in diesem Fall offenbar lediglich die Echtheit eurer Unterschriften beglaubigt. Es wird nur einen Kaufvertrag geben, von dem Anwalt errichtet, von euch unterschrieben und vom Notar beglaubigt. Wenn im Vertrag etwas von Keller und Abstellplatz steht, ist es gut, andernfalls schlecht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MC MarkusW Postinho Geschrieben 19. Juli 2018 (bearbeitet) GreatWhiteDope schrieb vor 18 Minuten: Der Notar hat in diesem Fall offenbar lediglich die Echtheit eurer Unterschriften beglaubigt. Es wird nur einen Kaufvertrag geben, von dem Anwalt errichtet, von euch unterschrieben und vom Notar beglaubigt. Wenn im Vertrag etwas von Keller und Abstellplatz steht, ist es gut, andernfalls schlecht. Sehe ich ähnlich. Sollte aber in einem Nutzwertgutachten oder dem Wohnungseigentumsvertrag eindeutig ersichtlich sein, dass Abstellplatz X zu Wohnung Y gehört, wird es nicht zwangsläufig im Kaufvertrag stehen müssen. Allerdings würde ich als Käufer darauf bestehen, dass der Abstellplatz im Kaufvertrag berücksichtigt wird. Sollte, wider Erwarten doch kein Stellplatz zur Wohnung gehören, sehe ich den Verkäufer (Immobilienmakler) in der Schuld. In der Praxis wird wohl nur selten ein Wohnungseigentumsvertrag oder Nutzwertgutachten den Käufer eines Bestandsobjektes vorgelegt werden. bearbeitet 19. Juli 2018 von MC MarkusW 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 28. Juli 2018 Ich möchte hier keine politische Diskussion starten aber ich habe eine juristische Frage die mich beschäftigt und wo ich noch keine zufriedenstellende Antwort bekommen habe. Der OGH hat ja jetzt entschieden, dass man den Behörden nur glaubhaft darlegen muss ob man sich als Mann/Frau oder X fühlt. Kann man sich also einfach als Mann mit Penis im Personenstandsregister als Frau eintragen lassen und damit der Wehrpflicht entgehen und mit 60 in Pension gehen? 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 28. Juli 2018 sdfsdf schrieb vor 2 Stunden: Der OGH hat ja jetzt entschieden, dass man den Behörden nur glaubhaft darlegen muss ob man sich als Mann/Frau oder X fühlt. Kann man sich also einfach als Mann mit Penis im Personenstandsregister als Frau eintragen lassen und damit der Wehrpflicht entgehen und mit 60 in Pension gehen? Wenn du mehrere psychologische Gutachten vorlegst, die dich als Transgender ausweisen und dich im Alltag (bzw. bei den Behördengängen) entsprechend verhältst und kleidest, sollte es möglich sein. Weitere Voraussetzungen könnten eine entsprechende Hormontherapie und operative Maßnahmen zur Anpassung an das Wunschgeschlecht sein. (Und dann warst du mal ein Mann mit Penis ) Denke, dass die Behörden da sehr restriktiv sein werden, was Änderungen betrifft. Ein X bekommst du noch eher als das andere Geschlecht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 28. Juli 2018 PostingGmbH schrieb vor einer Stunde: Wenn du mehrere psychologische Gutachten vorlegst, die dich als Transgender ausweisen und dich im Alltag (bzw. bei den Behördengängen) entsprechend verhältst und kleidest, sollte es möglich sein. Weitere Voraussetzungen könnten eine entsprechende Hormontherapie und operative Maßnahmen zur Anpassung an das Wunschgeschlecht sein. (Und dann warst du mal ein Mann mit Penis ) Denke, dass die Behörden da sehr restriktiv sein werden, was Änderungen betrifft. Ein X bekommst du noch eher als das andere Geschlecht. Ich dachte, dass die Behörden gerade die medizinischen Gutachten nun nicht mehr verlangen dürfen. Zumindest behauptet dass einer der Anwälte die diesen Fall vors OGH gebracht haben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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