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V.I.P.
mano_u25r schrieb Gerade eben:

 

Ja klar steht der drauf.

Dann würd ich auf den Preis einfach beharren. Falls das nicht der Fall ist sollens dir die Klausel im Vertrag zeigen. Die Waschmaschiene könnens ja offensichtlich liefern.

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Derni schrieb vor 2 Minuten:

Dann würd ich auf den Preis einfach beharren. Falls das nicht der Fall ist sollens dir die Klausel im Vertrag zeigen. Die Waschmaschiene könnens ja offensichtlich liefern.

eben. da wird die suppe ziemlich dünn für den mediamarkt.

ändert halt nichts daran, dass wenn sie nicht wollen, sie nicht wollen und es dann mühsam wird. 

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Stammspieler
Derni schrieb vor 3 Minuten:

Dann würd ich auf den Preis einfach beharren. Falls das nicht der Fall ist sollens dir die Klausel im Vertrag zeigen. Die Waschmaschiene könnens ja offensichtlich liefern.

 

Aber habe ich um den vereinbarten Preis ein Recht auf ein neues Gerät, oder erfüllt MM auch den Kaufvertrag mit einem Ausstellungsstück?

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V.I.P.
raumplaner schrieb vor 2 Minuten:

eben. da wird die suppe ziemlich dünn für den mediamarkt.

ändert halt nichts daran, dass wenn sie nicht wollen, sie nicht wollen und es dann mühsam wird. 

Das stimmt natürlich, muss man halt wissen wie wichtig dass einem ist.

mano_u25r schrieb vor 1 Minute:

 

Aber habe ich um den vereinbarten Preis ein Recht auf ein neues Gerät, oder erfüllt MM auch den Kaufvertrag mit einem Ausstellungsstück?

Kann ich dir leider nicht beantworten da ich kein Jurist bin. Aber ich denke, soweit dass nicht irgendwie vermerkt wurde im Vertrag dürfens dir nicht einfach ein Ausstellungsstück liefern.

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Im ASB-Olymp
mano_u25r schrieb vor 1 Stunde:

Wir haben gestern beim MM eine Waschmaschine gekauft. Muss bestellt werden, wir haben eine Anzahlung geleistet, Vertrag unterschrieben. Heute ruft mich eine Kollegin des gestrigen Verkäufers an und erklärt mir, sie können die Waschmaschine zum gestern vereinbarten Preis nicht liefern. Das war eine Aktion, die es nun nicht mehr gibt. Jetzt wäre die WM wesentlich teurer. Lediglich das Ausstellungsstück könne sie mir um diesen Preis anbieten.

 

Meinungen dazu? Ist so ein Vorgehen korrekt?

 

mano_u25r schrieb vor 24 Minuten:

 

da steht leider nur, wenn eine Anzahlung vereinbart wurde, wird der Kaufvertrag durch die Leistung der Anzahlung an der Kassa abgschlossen. 

Der Rest ist aus meiner Sicht für uns nicht relevant.

Wenn's so ist, ist der fisch fürn MM glutscht und sie müssen um den vereinbarten Preis liefern, würde ich sagen.

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Im ASB-Olymp
mano_u25r schrieb Gerade eben:

 

Siehe meine Frage an derni. Weiß das jemand?

 

da brauchen wir einen echten Juristen. Bzw. einen Weissware-verkäufer. Beim Auto gings fix nicht, ob eine Waschmaschine durch Ausstellung im Geschäft so viel Schaden nimmt, dass Wertminderung eintritt... weiß ich echt nicht. 

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jung, dynamisch, erfolglos

Also bevor ich hier einen Rechtsstreit beginne, würde ich der Verkäuferin klar machen, dass du auf den ausgemachten Preis bestehst, keinenfalls davon abweichen und ihnen notfalls auf die Nerven gehen wirst. Also im Geschäft auf der Matte stehen, Beschwerdehotline quälen, auf Facebook stressen usw. 

Da kann es doch maximal um einen niedrigen dreistelligen Betrag gehen. Das schlucken die sicher, wenn du dich nicht einlullen lässt. Ich denke die Verkäuferin hat einfach einen Fehler gemacht (den billigen Preis hergegeben, obwohl die Aktion schon beendet war) und schaut jetzt ob sie damit durchkommt dich abzuschasseln.

bearbeitet von Fuxxl

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Im ASB-Olymp
zerenato schrieb vor 3 Stunden:

da brauchen wir einen echten Juristen. Bzw. einen Weissware-verkäufer. Beim Auto gings fix nicht, ob eine Waschmaschine durch Ausstellung im Geschäft so viel Schaden nimmt, dass Wertminderung eintritt... weiß ich echt nicht. 

Die WM ist alleine durch das Auspacken und "Vorführen" nicht mehr neuwertig. 

Ich würd die Verkäuferin da sowieso ausklammern und gleich mit dem Abteilungsleiter bzw. Fillialleiter reden. Alles andere führt zu nix nachdem die sowieso null Entscheidungskompetenz hat sobalds über 3% Skonto hinausgeht. 

bearbeitet von reallumpi

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V.I.P.

Prinzipiell müsste MM zu dem im Vertrag genannten Preis liefern. Allerdings wären zusätzliche Infos zur angeblichen "Aktion" interessant. Wie hat diese Aktion denn genau ausgesehen?

bearbeitet von sulza

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb vor 1 Minute:

Da wären zusätzliche Infos zur angeblichen "Aktion" interessant. Wie hat diese Aktion denn genau ausgesehen?

Das ist komplett irrelevant. Er hat den KV zum Zeitpunkt der angeblichen "Aktion" abgeschlossen, somit gilt der Preis der vereinbart war. Lieferbar ist die WM ebenfalls, somit seh ich da schwarz für den MM in dem Punkt. Jede Wette das, sobald er da den Abteilungsleiter bzw. den Fillialleiter mit einspannt das Thema sowieso wieder erledigt ist und er die WM zum vereinbarten Preis bekommt. 

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V.I.P.
reallumpi schrieb Gerade eben:

Das ist komplett irrelevant. Er hat den KV zum Zeitpunkt der angeblichen "Aktion" abgeschlossen, somit gilt der Preis der vereinbart war. Lieferbar ist die WM ebenfalls, somit seh ich da schwarz für den MM in dem Punkt. Jede Wette das, sobald er da den Abteilungsleiter bzw. den Fillialleiter mit einspannt das Thema sowieso wieder erledigt ist und er die WM zum vereinbarten Preis bekommt. 

Jein. Wenn sich die Aktion tatsächlich nur auf das Ausstellungsstück bezieht und dieses auch im Kaufvertrag als Kaufgegenstand genannt ist, dann nicht.

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb vor 1 Minute:

Jein. Wenn sich die Aktion tatsächlich nur auf das Ausstellungsstück bezieht und dieses auch im Kaufvertrag als Kaufgegenstand genannt ist, dann nicht.

In seinem KV steht aber offensichtlich nix von dem Aussteller, wäre auch widersinnig wenn sie die WM nachbestellen müssen. Somit können sie ihm weder den Aussteller als gleichwertig ausliefern, noch auf den neuen Preis bestehen. MM hat, zumindest laut den vorliegenden Infos hier, ein Angebot für eine neue und originalverpackte (sofern nichts anderes vereinbart wurde) gelegt zu Preis X, der User hat es angenommen und mit der Anzahlung kam ein verbindlicher Kaufvertrag zu stande. Den kann der MM jetzt nicht einfach kippen. Ich würd mich da jetzt schon aus Prinzip auch nicht mit dem Aussteller abspeisen lassen, ausser die lassen da nochmal sauber nach.

Wie gesagt, er soll mit einem Vorgesetzten reden, ich bin mir ziemlich sicher das die Geschichte dann erledigt ist. Wenns hart auf hart kommt kann er sich immer noch an den Konsumentenschutz wenden, aber ich bezweifel dass das notwendig sein wird.

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Stammspieler

habe jetzt kurz mit dem konsumentenschutz telefoniert. lt ihnen ist das sogar ein Streitfall, da sich MM auf Irrtum berufen kann und somit ein Hintertürchen hat. ich hätte das ganze auch als eindeutiger eingeschätzt.

ich werde dann um 9 den Filialleiter anrufen und hier berichten.

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Wien nur du allein!
Fuxxl schrieb vor 10 Stunden:

Also bevor ich hier einen Rechtsstreit beginne, würde ich der Verkäuferin klar machen, dass du auf den ausgemachten Preis bestehst, keinenfalls davon abweichen und ihnen notfalls auf die Nerven gehen wirst. Also im Geschäft auf der Matte stehen, Beschwerdehotline quälen, auf Facebook stressen usw. 

Das ist immer ein guter Tipp. Unternehmen mögen es gar nicht, wenn Beschwerdeverfahren öffentlich einsehbar sind.

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