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get the fuck in!
Richie_106 schrieb vor 17 Minuten:

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Das ist auch ganz klar ein Thema, zu dem man sich von Fremden in Fußballforen beraten lassen sollte. :davinci:

Ansonsten mal die offensichtlichsten Quellen dazu anschauen, z.B.:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100400.html

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Knows how to post...
Maulinho schrieb vor 1 Minute:

Das ist auch ganz klar ein Thema, zu dem man sich von Fremden in Fußballforen beraten lassen sollte. :davinci:

Ansonsten mal die offensichtlichsten Quellen dazu anschauen, z.B.:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100400.html

Könnt ja sein, dass jemand nen ähnlichen Fall hatte und da was dazu weiß ;)

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ASB-Gott
Richie_106 schrieb vor 2 Stunden:

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Die Eltern "eines Freundes" lassen sich scheiden bzw. der Vater hat die Mutter betrogen. Sie würde ihn zurücknehmen aber er will die Scheidung. Ihn trifft an der Situation die komplette schuld. Nun möchte er seinen Teil des Hauses zum Teil dem Bruder meines Freundes und auch der Mutter überschreiben. Die Mutter befürchtet jetzt sich den Unterhalt des Hauses nicht leisten zu können, weil sie zu wenig Pension bezieht. Ist der Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu leisten? Und wie sieht es damit aus, wenn der Bruder beim Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet ist?

Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich will, dass dem Typen nix erspart bleibt. Der soll so viel leiden wie er ev. gesetzlich müsste!

Um kurz darauf einzugehen: Wenn die Mutter keine Scheidung will, kann es auch zu keiner Scheidung kommen. Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens steht stünde nur der Mutter zu, wobei sie durch ihr Verhalten zu verstehen gegeben hat, dass sie dem Vater verziehen hat bzw. das Verhalten nicht als ehestörend empfand. Dementsprechend entfällt auch ihr Recht auf Scheidung wegen Verschuldens. Sonderscheidungstatbestände sind nach Preisgabe deiner Informationen ebenso nicht gegeben. Auch wird die häusliche Gemeinschaft nicht bereits 3 bzw. sechs Jahre aufgehoben worden sein, wobei in diesem Fall wohl sogar 6 nötig wären, um eine Scheidung herbeiführen zu können.
Eine einvernehmliche Scheidung könnte man natürlich anstreben, allerdings auch erst dann,  wenn die eheliche Lebensgemeinschaft bereits ein halbes Jahr aufgehoben ist. Eine weitere Voraussetzung wäre dabei, dass man  über die unterhaltsrechtlichen Beziehungen Einvernehmen herstellt. In diesem Zusammenhang wäre also das Problem mit den Erhaltungskosten zu erläutern. 
Eine unmittelbare Scheidung steht also offenbar nicht bevor. Nicht unwichtig für die Mutter wäre weiters, dass wenn der Vater nun die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts forciert bzw. auch vollzieht, die Mutter weiterhin Unterhaltsleistungen begehren kann. 

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Richie_106 schrieb vor 9 Stunden:

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Die Eltern "eines Freundes" lassen sich scheiden bzw. der Vater hat die Mutter betrogen. Sie würde ihn zurücknehmen aber er will die Scheidung. Ihn trifft an der Situation die komplette schuld. Nun möchte er seinen Teil des Hauses zum Teil dem Bruder meines Freundes und auch der Mutter überschreiben. Die Mutter befürchtet jetzt sich den Unterhalt des Hauses nicht leisten zu können, weil sie zu wenig Pension bezieht. Ist der Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu leisten? Und wie sieht es damit aus, wenn der Bruder beim Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet ist?

Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich will, dass dem Typen nix erspart bleibt. Der soll so viel leiden wie er ev. gesetzlich müsste!

Sie soll euros in einen guten anwalt invstieren!

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Baltic Cup Champion
Campione schrieb am 16.8.2018 um 02:07 :

Eine einvernehmliche Scheidung könnte man natürlich anstreben, allerdings auch erst dann,  wenn die eheliche Lebensgemeinschaft bereits ein halbes Jahr aufgehoben ist.

 

Das wird nicht so eng gesehen. Ich habe mich nach 7 Monaten scheiden lassen, einvernehmlich und nach wie vor im selben Haushalt wohnhaft/gemeldet. Es mussten nur beide unterschreiben, dass die Ehe seit 6 Monaten unwiederbringlich zerrüttet ist (eh völlig glaubwürdig, 7 Monate nach der Eheschließung). Die Richterin hat zwar den Kopf geschüttelt aber auch gesagt: "Was solls? Wenn ihr es beide sagt, dann solls so sein."

Einvernehmlich hat halt den Vorteil, dass man sich außergerichtlich einigen kann. Bei einem Rosenkrieg hat man halt mit dem besseren Anwalt auch die besseren Karten.

bearbeitet von halbe südfront

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ASB-Gott
halbe südfront schrieb vor 14 Stunden:

 

Das wird nicht so eng gesehen. Ich habe mich nach 7 Monaten scheiden lassen, einvernehmlich und nach wie vor im selben Haushalt wohnhaft/gemeldet. Es mussten nur beide unterschreiben, dass die Ehe seit 6 Monaten unwiederbringlich zerrüttet ist (eh völlig glaubwürdig, 7 Monate nach der Eheschließung). Die Richterin hat zwar den Kopf geschüttelt aber auch gesagt: "Was solls? Wenn ihr es beide sagt, dann solls so sein."

Einvernehmlich hat halt den Vorteil, dass man sich außergerichtlich einigen kann. Bei einem Rosenkrieg hat man halt mit dem besseren Anwalt auch die besseren Karten.

Ok, danke für die Ergänzung. Kenne das Eherecht bis jetzt halt nur in der Theorie. :davinci: 

Weil gerade noch einmal nachgesehen.
Das ist der Wortlaut der Norm: 1) Ist die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren.

Und https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100010.html wird eh ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zwingend eine räumliche Trennung bedeutet. 

bearbeitet von Campione

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  • 2 weeks later...
letzter Besuch: Gerade eben

Hi, ich würde auch mal die Hilfe des mighty ASB benötigen. Ich spiele ein online Spiel namens Torrausch, das eine relativ kleine Community hat (~250 Leute) und nicht aussterben möchte. Wir sind deshalb auf der Suche nach neuen Spielern und kamen auf die Idee, auf Instagram einen Account zu erstellen, auf dem wir das Spiel vorstellen und bewerben. Das Spiel ist komplett kostenlos, auch sonst stecken keinerlei kommerzielle Interessen dahinter, es gibt überhaupt keine Möglichkeit Geld zu investieren, da es eine Art Hobby von den Spielern geworden ist und selbst erhalten wird. 

Meine Frage dazu wäre, inwieweit wir uns da in einem rechtlichen Graubereich bewegen, wenn wir nicht unter jedem Post "Werbung" schreiben. Denn eigentlich müsste Werbung ja immer gekennzeichnet werden, allerdings fand ich in dem Zusammenhang nur Fälle mit kommerziellem Hintergrund, also nicht wirklich das, was man 1:1 auf uns übertragen könnte.

Weiß also jemand hier zufällig auf was wir da achten müssten, bzw ob es hier irgendwelche Verbote oder Regeln gibt? Das würde mir sehr helfen, da ich auf diesem Gebiet eher doch ein Laie bin.

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Richie_106 schrieb am 15.8.2018 um 23:31 :

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Die Eltern "eines Freundes" lassen sich scheiden bzw. der Vater hat die Mutter betrogen. Sie würde ihn zurücknehmen aber er will die Scheidung. Ihn trifft an der Situation die komplette schuld. Nun möchte er seinen Teil des Hauses zum Teil dem Bruder meines Freundes und auch der Mutter überschreiben. Die Mutter befürchtet jetzt sich den Unterhalt des Hauses nicht leisten zu können, weil sie zu wenig Pension bezieht. Ist der Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu leisten? Und wie sieht es damit aus, wenn der Bruder beim Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet ist?

Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich will, dass dem Typen nix erspart bleibt. Der soll so viel leiden wie er ev. gesetzlich müsste!

Oida Vodda, Sie soll das ja nicht machen - den Kerl zurück nehmen, der macht dies dann immer wieder ...
Meine Herrn, was da heuer abgeht ist schockierend!

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Wien nur du allein!
Jackson schrieb vor 9 Stunden:

Hi, ich würde auch mal die Hilfe des mighty ASB benötigen. Ich spiele ein online Spiel namens Torrausch, das eine relativ kleine Community hat (~250 Leute) und nicht aussterben möchte. Wir sind deshalb auf der Suche nach neuen Spielern und kamen auf die Idee, auf Instagram einen Account zu erstellen, auf dem wir das Spiel vorstellen und bewerben. Das Spiel ist komplett kostenlos, auch sonst stecken keinerlei kommerzielle Interessen dahinter, es gibt überhaupt keine Möglichkeit Geld zu investieren, da es eine Art Hobby von den Spielern geworden ist und selbst erhalten wird. 

Meine Frage dazu wäre, inwieweit wir uns da in einem rechtlichen Graubereich bewegen, wenn wir nicht unter jedem Post "Werbung" schreiben. Denn eigentlich müsste Werbung ja immer gekennzeichnet werden, allerdings fand ich in dem Zusammenhang nur Fälle mit kommerziellem Hintergrund, also nicht wirklich das, was man 1:1 auf uns übertragen könnte.

Weiß also jemand hier zufällig auf was wir da achten müssten, bzw ob es hier irgendwelche Verbote oder Regeln gibt? Das würde mir sehr helfen, da ich auf diesem Gebiet eher doch ein Laie bin.

Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich darauf, ob es sich um eine bezahlte Werbeanzeige handelt oder nicht. Facebook markiert Werbe-Posts beispielsweise mit "Gesponsert" um sie von normalen Beiträgen in der Timeline (auch wenn diese von einem Unternehmen und damit eigentlich Werbung sind) zu unterscheiden. Normale Social Media Posts müssen nicht gesondert gekennzeichnet sein.

Schaut euch einfach mal ein paar Accounts von Unternehmen an, dann wisst ihr worauf ihr achten müsst.

Edit: Gerade ein paar Instagram-Accounts durchgesehen und wirklich aufgefallen ist mir eigentlich nichts. Selbst Impressum hat keiner angeführt (vielleicht reicht auch ein Link zur Website). 

bearbeitet von Neocon

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