halbe südfront Baltic Cup Champion Beitrag melden Geschrieben 1. Februar 2017 Admira Fan schrieb vor 39 Minuten: Frau und ich sind mittlerweile verheiratet, haben einen gemeinsamen Sohn,.... macht da ein Testament noch Sinn, oder ist durch die Ehe eigentlich eh alles "geregelt"? Ein Testament macht immer dann Sinn, wenn du mit der Verteilung nach dem gesetzlichen Erbrecht nicht zufrieden bist. Deine Gattin erbt ein Drittel, deine Kinder (wenns mal mehr werden) teilen sich den Rest. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 1. Februar 2017 halbe südfront schrieb vor 8 Minuten: Ein Testament macht immer dann Sinn, wenn du mit der Verteilung nach dem gesetzlichen Erbrecht nicht zufrieden bist. Deine Gattin erbt ein Drittel, deine Kinder (wenns mal mehr werden) teilen sich den Rest. passt, also sinnlos 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 1. Februar 2017 halbe südfront schrieb vor 9 Minuten: Ein Testament macht immer dann Sinn, wenn du mit der Verteilung nach dem gesetzlichen Erbrecht nicht zufrieden bist. Deine Gattin erbt ein Drittel, deine Kinder (wenns mal mehr werden) teilen sich den Rest. Und dann wird's zum Streiten wer was bekommt. Testament ist jedenfalls zu empfehlen auch wenn ich mir das neue Erbrecht jetzt noch nicht angesehen habe. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Beitrag melden Geschrieben 1. Februar 2017 Wenns streiten wollen, dann sollens. Ist mir Tuttl wenn ich hin bin. Die Regelung mit 1/3 für den Lebenspartner und den Rest in gleichen Teilen für die Kinder (oder im Anlassfall die Enkeln) ist soweit ok. Ich erwarte mir, dass die sich ohne Streit einig werden. Wenn nicht - auch recht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 2. Februar 2017 halbe südfront schrieb vor 16 Stunden: Wenns streiten wollen, dann sollens. Ist mir Tuttl wenn ich hin bin. Die Regelung mit 1/3 für den Lebenspartner und den Rest in gleichen Teilen für die Kinder (oder im Anlassfall die Enkeln) ist soweit ok. Ich erwarte mir, dass die sich ohne Streit einig werden. Wenn nicht - auch recht. Macht aber schon Sinn, wenn du zB. Immobilienwerte hast. Die Wohnung bekommt Kind A, den Grund bekommt Kind B. Ohne Testament wird das ziemlich umständlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
admirana111 Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 2. Februar 2017 halbe südfront schrieb vor 16 Stunden: Wenns streiten wollen, dann sollens. Ist mir Tuttl wenn ich hin bin. Die Regelung mit 1/3 für den Lebenspartner und den Rest in gleichen Teilen für die Kinder (oder im Anlassfall die Enkeln) ist soweit ok. Ich erwarte mir, dass die sich ohne Streit einig werden. Wenn nicht - auch recht. Dir kann natürlich alles egal sein... danach. Meine Eltern haben es so geregelt, dass Vater bzw. Mutter nichts erbt sondern nur die Kinder. Erspart einen Haufen an Aufwand, Steuern, Kosten, ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flana Who let the Drog out?! Beitrag melden Geschrieben 2. Februar 2017 lois schrieb vor 10 Minuten: Geht das überhaupt rechtlich? Geschäftsfähige können eine Erbverzichtserklärung abgeben ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Beitrag melden Geschrieben 2. Februar 2017 admirana111 schrieb vor 3 Stunden: Dir kann natürlich alles egal sein... danach. Meine Eltern haben es so geregelt, dass Vater bzw. Mutter nichts erbt sondern nur die Kinder. Erspart einen Haufen an Aufwand, Steuern, Kosten, ... Deswegen schrieb ich ja, dass ein Testament immer dann Sinn macht, wenn man mit der Aufteilung nach gesetzlichem Erbrecht nicht zufrieden ist. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
01er Veilchen ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 16. Februar 2017 Angenommen, man verstößt gegen ein Urheberrecht. Man kommt nach ein paar Tagen drauf, dass z.B. ein Bild widerechtlich hochgeladen wurde und nimmt das geschützte Bild sofort hinunter. Mache ich mich mit dem herunternehmen des Bildes strafbar, weil ich evtl. Beweise vertusche oder habe ich in diesem Fall Glück gehabt, dass niemand etwas bemerkt hat. (Ausgenommen, es hat jemand Screenshots gemacht)? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Beitrag melden Geschrieben 16. Februar 2017 Auf jeden Fall hast du guten Willen gezeigt das "Unrecht" wieder rückgängig zu machen. Negativ wird das auf gar keinen Fall bewertet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 16. Februar 2017 (bearbeitet) `01er Veilchen schrieb vor 1 Stunde: Angenommen, man verstößt gegen ein Urheberrecht. Man kommt nach ein paar Tagen drauf, dass z.B. ein Bild widerechtlich hochgeladen wurde und nimmt das geschützte Bild sofort hinunter. Mache ich mich mit dem herunternehmen des Bildes strafbar, weil ich evtl. Beweise vertusche oder habe ich in diesem Fall Glück gehabt, dass niemand etwas bemerkt hat. (Ausgenommen, es hat jemand Screenshots gemacht)? Strafbar (iSd Strafgesetzes) machst du dich mit einer Urheberrechtsverletzung ohnehin nicht. Von daher kannst du auch nicht wirklich was vertuschen. Ziel des Urheberrechts ist es, dass geschützte Inhalte nicht ohne Zustimmung des Autors veröffentlicht werden. Daher ist das Herunternehmen des Bildes genau die richtige Vorgehensweise (bei Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen wird daher fast immer auch auf Unterlassung geklagt - also dass die Verletzung nicht fortgesetzt wird). Du hast also alles richtig gemacht. Und wenn keiner einen Screenshot gemacht hat und diesen an den Urheber weiter leitet, ist die Sache für dich erledigt. In den meisten Fällen sind Verstöße gegen das Urheberrecht mit dem Offlinenehmen des Inhaltes aber ohnehin bereinigt (außer es wurde Profit gemacht etc.) bearbeitet 16. Februar 2017 von Neocon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
01er Veilchen ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2017 Neocon schrieb vor 15 Stunden: Strafbar (iSd Strafgesetzes) machst du dich mit einer Urheberrechtsverletzung ohnehin nicht. Von daher kannst du auch nicht wirklich was vertuschen. Ziel des Urheberrechts ist es, dass geschützte Inhalte nicht ohne Zustimmung des Autors veröffentlicht werden. Daher ist das Herunternehmen des Bildes genau die richtige Vorgehensweise (bei Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen wird daher fast immer auch auf Unterlassung geklagt - also dass die Verletzung nicht fortgesetzt wird). Du hast also alles richtig gemacht. Und wenn keiner einen Screenshot gemacht hat und diesen an den Urheber weiter leitet, ist die Sache für dich erledigt. In den meisten Fällen sind Verstöße gegen das Urheberrecht mit dem Offlinenehmen des Inhaltes aber ohnehin bereinigt (außer es wurde Profit gemacht etc.) Okay, danke für die schnelle und ausführliche Antwort ! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wanTan Leistungsträger Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2017 Die Auskunft ist halt leider falsch. Natürlich kann man sich durch Urheberrechtsverletzungen auch gerichtlich strafbar machen. Siehe §§ 91 ff UrhG wobei es sich dabei um Privatanklagedelikte handelt. Das Löschen des Bildes ist sicher richtig, weil man damit den rechtswidrigen Zustand beendet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
menasche Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2017 hallo! ich hoffe, dass mir die experten hier weiterhelfen können. ich habe letzte woche (vor genau 7 Tagen) ein kaufanbot für eine eigentumswohnung unterzeichnet. da die finanzierung nicht geklärt war, habe ich den zusatz "vorbehaltlich finanzierung" hinzugefügt. die maklerin schrieb mir am nächsten tag, dass der käufer ein vorbehaltloses angebot wünscht. es wurde mir noch nicht bestätigt, dass mein angebot vom verkäufer akzeptiert wurde. auf mein erstes anbot hin erklärte mir die maklerin, dass der käufer den preis auf die summe x reduzieren würden. der von mir angebotene preis befindet sich ca. 3,79 % unter dem ausgeschriebenen bzw. ca 1% unterhalb der summe x. nach wie vor habe ich also keine ahnung, ob der verkäufer mein angebot unterzeichnet hat und mit dem preis einverstanden ist. kann ich dieses anbot nun nach 7 tagen widerrufen? immerhin habe ich keine unterschrift oder keine info, ob der verkäufer damit überhaupt einverstanden ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2017 menasche schrieb vor 2 Stunden: hallo! ich hoffe, dass mir die experten hier weiterhelfen können. ich habe letzte woche (vor genau 7 Tagen) ein kaufanbot für eine eigentumswohnung unterzeichnet. da die finanzierung nicht geklärt war, habe ich den zusatz "vorbehaltlich finanzierung" hinzugefügt. die maklerin schrieb mir am nächsten tag, dass der käufer ein vorbehaltloses angebot wünscht. es wurde mir noch nicht bestätigt, dass mein angebot vom verkäufer akzeptiert wurde. auf mein erstes anbot hin erklärte mir die maklerin, dass der käufer den preis auf die summe x reduzieren würden. der von mir angebotene preis befindet sich ca. 3,79 % unter dem ausgeschriebenen bzw. ca 1% unterhalb der summe x. nach wie vor habe ich also keine ahnung, ob der verkäufer mein angebot unterzeichnet hat und mit dem preis einverstanden ist. kann ich dieses anbot nun nach 7 tagen widerrufen? immerhin habe ich keine unterschrift oder keine info, ob der verkäufer damit überhaupt einverstanden ist. da bist du nicht auf die idee gekommen, die maklerin zu fragen? ich mein das nicht böse/verarschend, sollte es so klingen: So wie's dasteht, gibt's keine gegenzeichnung des anbots, da er ja was anderes wollte, somit ist kein Vertrag entstanden, somit ist's hinfällig. aber da müsste man entweder alle detaild genau lesen oder - was wohl wesentlich einfacher sein dürfte, die Maklerin befragen. Die bezahlt ihr beide ja für diesen job. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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